Moin moin,
seit August 2009 wird mein Mann mit diversen Forderungen bzgl. KU vom RA der Ex behelligt, ohne dass ausreichend Auskunft von denen erteilt wird. Das letzte Schreiben wurde im Dezember von meinem Mann beantwortet.
Nun gibt es ja ab Januar neue Unterhaltssätze und mein Mann hat statische Titel erstellt. Niemand hat Einspruch gegen die statischen Titel erhoben, weder das JA noch der RA. Demzufolge rechnen wir eigentlich damit, dass mein Mann im Januar eine Aufforderung bekommt, die Titel an die neue DT anzugleichen.
Und nun meine Frage: ist das dann ein "neuer Fall" und kann vom RA neu abgerechnet werden (er arbeitet auf PKH) oder gehört das mit zur laufenden Unterhaltsverhandlung? Und falls es neu sein sollte, ist dann die alte Verhandlung (Schriftverkehr) automatisch abgeschlossen?
eskima
Hallo Eskima,
wenn es bei der Auskunftserteilung um KU geht, werden die Änderungen bei der DT mit berücksichtigt, wenn der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist. Warum sollte dafür ein 2. Fass aufgemacht werden? Es ändert sich doch einfach nur die Berechnungsgrundlage.
Aber warum kriegt ihr das nicht ohne RA hin? Also ein statischer Titel mit 2-jährlichem RA-Hick-Hack kann nur schwer sinnvoller sein als ein dynamischer Titel. Die Ersparnis, die sich ggf ergibt, frisst der RA auf.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
wir bekommen das ohne RA hin, nur der Gegenseite ist über die Monate immer noch was Neues eingefallen, das wir dann zurückgewiesen haben. Die Gegenseite droht dann immer mit Klage und mein Mann fordert wiederholt die vollständige Auskunft.
Beim letzten Schreiben war der RA aber sichtbar genervt, vielleicht hat er ja endlich die Nase voll? Ein statischer Titel würde meinen Mann ja auch nicht vor der zweijährigen Auskunftspflicht bewahren und die Aufforderung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.
eskima
wir bekommen das ohne RA hin, nur der Gegenseite ist über die Monate immer noch was Neues eingefallen, das wir dann zurückgewiesen haben. Die Gegenseite droht dann immer mit Klage und mein Mann fordert wiederholt die vollständige Auskunft.
Hallo,
der Gegenanwalt soll ruhig genervt sein. Da er auf PKH arbeitet und bislang immer noch keine Klage eingereicht hat dürfte er davon ausgehen, dass PKH für einen Prozess eher auf unsicheren Beinen steht. Also macht ihr euer Ding schön weiter.
/elwu
Moin,
seit 1.9.2009 herrscht Anwaltszwang in allen Unterhaltssachen.
Dieses Geschenk hat die Zypresse noch kurz vor ihrem Abgang ihren Anwaltskumpanen gemacht.
Natürlich auch auf Kosten des Pflichtigen, denn die Berechtigten können sich auch kostenlos vom JA vertreten lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wegen des Anwaltzwangs sind wir ja auch besonders daran interessiert, dass es nicht zur Klage kommt und weisen immer darauf hin, dass nicht vollständig Auskunft erteilt wurde.
Für den normalen Schreibkram brauchen wir zum Glück keinen Anwalt mehr, vor zwei Jahren hat uns der "Spaß" bei 600 Euro für den RA gekostet.
eskima
Moin,
seit 1.9.2009 herrscht Anwaltszwang in allen Unterhaltssachen.
Dieses Geschenk hat die Zypresse noch kurz vor ihrem Abgang ihren Anwaltskumpanen gemacht.
Natürlich auch auf Kosten des Pflichtigen, denn die Berechtigten können sich auch kostenlos vom JA vertreten lassen.Gruss Beppo
Äähm, das ist ja nicht so ganz korrekt. Gehen wir mal davon aus, dass Eskimas nettere Hälfte rechnen kann und dann vom JA/Ex verklagt wird. Kommt dann anschließend heraus, dass Unterhalt korrekt berechnet war, obsiegt dieser und bekommt seine RA-Kosten vom Kläger.
Geschickterweise sollte dazu Eskimas externe HDD beim JA nen neuen Titel schaffen und vollumfänglich Auskunft erteilen, damit am Ende einer Klage der Richter einfacher quoteln kann und ihm "Spielraum" bei der Bemessung genommen wird.
Ich glaube ich würde das genau so machen. Und auf RA-Post antworten, dass gefälligst Klage einzureichen ist, wenn anderer Ergebnisse berechnet wurden. Ist so spannender für beide Seiten.
Gruß,
Michael
Die Grundlage des Streitwertes ist die Differenz aus dem Titel und dem neuen Anspruch. Der duerfte nicht allzu hoch sein. Ruhig blut und das Thema aussitzen.
Ich wuerde gar nicht mehr antworten und eine Klage abwarten. Ich wuerde keinen Anwalt beauftragen und dann 1 Stunde vorher bei Gericht erscheinen. Stecke Dir ein bissel Geld ein, denn auf den Fluren laufen Anwaelte ohne Ende rum. Du wirst dort einen Anwalt finden, der fuer 200 Euro Cash die Sache uebernimmt. Da der Sachverhalt einfach ist, reicht eine kurze Vorbereitungszeit locker aus. Billiger geht es nicht!!
Leider ist der Fall bei Eskima nicht ganz so unkompliziert, wie er im ersten Moment klingt. Ein Gerichtsverfahren mit einem Anwalt zu führen, den man sich mal eben auf dem Gerichtsflur engagiert dürfte in die Hose gehen.
Du magst deine entsprechenden Erfahrungen gemacht haben und trotzdem möchte ich dich bitten, das du hier nur Tipps gibst, die dem User helfen können und ihm im Zweifelsfall nicht schaden. Denn die Zeche zahlt der User, nicht du.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
es gibt genug Anwälte, die sich (teilweise unter anderem) auf das Familienrecht spezialisiert haben und trotzdem grottenschlechte Kenntnisse haben und es ist schon so nicht einfach, einen guten Anwalt zu finden. Aber die Gefahr, dass man mit einem Anwalt für beispielsweise Bau- oder Mietrecht vor Gericht aufkreuzt, wäre mir dann doch zu groß.
Mit Zahnschmerzen gehe ich ja auch nicht zum Orthopäden.
eskima
PS: hier ist der letzte Stand nachzulesen.
Meiner jetzigen Anwältin entziehe ich morgen das Mandat, da sie einfachste Grundsätze nicht beherrscht. Es schmerzt dann schon, dass meine Anwältin vom §1603 BGB kaum Kenntnisse hat. Ich werde keinen Anwalt mehr beauftragen. Heute habe ich endlich meine Titel zur Kenntnis bekommen. Meine Unterhaltsschulden betragen ca. 66.500,- €. Bei dieser Summe hilft nur noch Gott.