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Kosten für Rechtsanwalt

 
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

habe da eine Frage: Wann werden Kosten für den Anwalt ausgelöst?

Es geht darum, daß ein Zugewinnausgleichsverfahren im Rahmen einer Stufenklage von meiner Ex ausgelöst wurde. Weitere Verfahren, Unterhalt und co stehen in der Pipeline. Hier besteht ja Anwaltspflicht.

Bis jetzt waren wir an einer Scheidungfolgevereinbarung dran. Da es nun vor Gericht geht, möchte ich meinen derzeitigen Anwalt keinesfalls beibehalten, da dieser mich im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung bereits schon einmal mit einer mehreren Tausend EUR hohen Vorschußkostenote "überrascht" hat, meine Ex privat kennt und auch mit Ihr gemailt und geredet hat.

Mit Ihm möchte ich nur - falls wir uns auf dem letzten Drücker doch noch einigen - die Scheidungsfolgevereinbarung abschließen.

Wie mache ich das?

Wie vermeide ich, dass er - nur weil er sich bei Gericht bestellt hat - mir das volle Honorar nach Streitwert abrechnet ohne etwas dafür getan zu haben?

Danke und Gruß Fred

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2012 06:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wann werden Kosten für den Anwalt ausgelöst?

Mit Mandatserteilung.

Wie vermeide ich, dass er - nur weil er sich bei Gericht bestellt hat - mir das volle Honorar nach Streitwert abrechnet?

Gar nicht. Jedenfalls nicht, wenn er nicht freiwillig verzichtet oder du dich nach Timbuktu verdrückst.

ohne etwas dafür getan zu haben?

Das halten Anwälte für ihr Vorrecht.
Sie schulden weder einen Erfolg noch eine bestimmte Arbeitsleistung sondern lassen sich ihre Existenz bezahlen.

Heißt dass, eure Einigung ist wieder durch den Schlot?
Erzähl mal.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2012 09:42
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo und das klingt ja nicht gut. Mit Mandatserteilung also. Die muß ja schriftlich erfolgt sein, hoffe ich. Was wenn er sich bestellt hat ohne Vollmacht?

Gruß Fred

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2012 10:17
(@bagger1975)

Servus incredible-fred,

zu dem hier:

Wann werden Kosten für den Anwalt ausgelöst?

Moin.Mit Mandatserteilung.

Ganz so pauschal stimmt das nicht. Der RA muss v.a. eine Tätigkeit nach außen entfaltet haben. Das hat er durch Verhandlungen mit der Gegenseite sowie Bestellung und Antragstellung bei Gericht auf die Stufenklage der Ex. Auf Vollmachtserteilung kommt es nicht vorrangig an.

Insofern sind nach Deinen Mitteilungen mindestens entstanden die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit (Folgevereinbarung) und die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Antragstellung (Stufenklage).

Der angeforderte Vorschuss muss selbstverständlich voll auf die Gebühren der Schlussrechnung angerechnet werden, d.h. dann zahlst Du am Ende halt weniger.

Ob ein Wechsel in dieser Situation ratsam ist, kann aber niemand sagen. Dass er mit der Ex geredet hat ist wohl sein Job und dass er sie kennt, sollte doch vorher bekannt gewesen sein.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2012 10:31