Hallo
Eine Frage noch: Welche Kosten werden in der Regel für ein Beratungsgesräch bei einem Anwalt aufgerufen?
Ich habe nämlich jetzt die erste Rechnung von meinem Anwalt bekommen der mich ca. 45 min beraten hat und er kam mir sehr unkompetent vor(wusste nicht das ich an Mutter meines Kindes Unterhalt zahlen muss)
Jedenfalls bekam ich jetzt die Rechnung und mich hat es fast erschlagen...
Sage und schreibe 245 Euro incl. 25 Euro Pauschale für Fotokopien die nicht gemacht worden sind ...
Ist das wirklich der Standard?
Wollte nur mal hören was bei euch so aufgerufen wurde , ich finde es jedenfalls extrem, man findet das Geld schließlich nicht auf der Strasse !!
Viele Grüße, Peter.
[Editiert am 24/10/2005 von Peter1973]
Hallo Peter,
mit reinen Beratungsgesprächen habe ich keine Erfahrung. Es war jeweils doch ein Schriftwechsel dabei. Einmal war es je ein Schreiben hin und her, das andere Mal waren es eine Handvoll. Die Rechnung betrug jedes Mal um die 250,-- €. Da ging es aber um den Streitwert.
Mich wundert, dass du jetzt schon eine Rechnung bekommst. Ich bekam die immer erst, wenn ein Vorgang abgeschlossen schien.
Gruß AJA
Hallo AJA
Das Gespräch welches er mit mir führte nannte sich umfassendes erstberatungsgespräch und wird angeblich lt. Gesetz mit einer pauschale von 190 Euro zzgl. MwSt berechnet!Dazu kamen 25 Euro zzgl MwSt. Fotokopierkosten(er hatte nichts kopiert!)
Habe ihn diesbez. angesprochen und er meinte die pauschale wird bei jedem hinzugerechnet und dient auch zur fachgerechten entsorgung dieser Akte...
Einfach unglaublich aber wahr!!
Hallo Peter,
ich habe meinem Anwalt 500,-€ Vorschuss zur Verfügung gestellt, die er später mit anderen Rechnungen verrechnet hat. Kopierkosten wurden mir auch in Rechnung gestellt, aber nur wenn wirklich viele Kopien angefallen sind, nicht wegen drei Kopien. Wenn ich jede Kopie des Anwaltes hätte bezahlen müssen wäre ich heute arm und die Anwaltsgehilfinnen verrückt vom Kopien zählen...
Zur Pauschale kann ich nur pauschal sagen, dass du deinem Anwalt vorschlagen solltest, dass du die Akte auf deine Kosten fachgerecht entsorgst. Pauschale Kosten würden deinerseits dabei nicht anfallen.
Wenn der Anwalt wirklich so "kompetent" ist wie du sagst ist es wohl am besten wenn du ihn "entsorgst". Ist zwar schade um das Geld, aber besser als mit ihm noch jahrelang weiterzuarbeiten bzw. dich weiterhin mit ihm zu quälen und quälen zu lassen.
Gruß
Martin
er meinte die pauschale wird bei jedem hinzugerechnet und dient auch zur fachgerechten entsorgung dieser Akte...
Das ist wirklich unglaublich und entspricht nicht dem, was ich bisher erlebt habe.
Schliesse mich mal Schmusepapa an...
Gruß AJA
