Kein PKH Antrag ges...
 
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Kein PKH Antrag gestellt!

 
(@elternteil_m)
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Moin zusammen,

ich befinde mich mitten in einem Beschwerdeverfahren vor einem OLG.

Ich fragte meine RA'in wiederholt mündlich, ob der PKH Antrag abgegeben sei.
Unter anderem direkt nach dem Termin, da mir in meinem Brasselkopp während des Termines es nicht auffiel, das der PKH-Antrag nicht erwähnt wurde. . .

Das wollte sie prüfen.

Nun schickt sie mir heute, eine knappe Woche nach dem Termin, das Protokoll des Termines mit folgenden Anschreiben:.
 


Sehr geehrter Elternteil_m,

in der Anlage überreichen wir IHnen Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 16. Mai 2007

Ein Prozesskostenhilfeantrag ist mangels Ihrer erneuten Vorlage der Erklärung zu den persönlichen Verhältnissen bedauerlicher Weise unterblieben.
Der Antrag kann nachträglich nicht mehr gestellt werden.

Wir bitten sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, um zu klären, wie in der Sache weiter zu verfahren ist.

Ich habe ihr aber den Antrag mit meiner Hartz4 Bescheinigung per normaler Post vor einigen Wochen zugeschickt. 

Ich habe zur Anwältin eigentlich ein hervorragendes Verhältnis, will es nun auch nicht überstrapazieren, kann aber auch die Kosten überhaupt nicht selbst übernehmen. . .

Was meint ihr, sollte wie ich ihr entgegnen ?

Danke vorab
E.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2007 12:27
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

das ist ja der Hammer...puh.
Ich denke, daß die RAin dir was anbieten wird/muß.

Wie das rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht so ganz.
Imho könnte man uch Schadensersatz verlangen, gegen die die RA versichert sind...denke ich.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 12:31
(@kruemel1)

Hallo Elternteil_m,

in ihrem Schreiben sagt sie ja aus daß es Dein Versäumen gewesen sei, hast du denn einen Beweis dafür daß sie den Antrag und den Hartz4 Bescheid erhalten hat?

Wenn ja dann ist es ihr Versäumnis und sie hat für den Schaden grade zu stehen,  sie weiß doch daß du sie nicht bezahlen kannst.

Mein Anwalt hat zwar auch die Berufung damals eingelegt ohne daß der PKH Antrag schon gestellt war, hatte daß aber nach nem Telefonat sofort nachgeholt.

Ruf sie an und kläre mit ihr wie sie sich daß jetzt vorstellt, zumal du ja davon ausgegangen bist daß sie ihren Job erledigt und diesen Antrag stellt.

Gruss Kruemel1


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 12:33
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

danke!

Wie gesagt, ich habe ihr den PKH Antrag mit meinem HARTZ4 Bescheid mit einfacher Post abgesendet.
Eine Eingangsbestätigung habe ich mir nicht geholt, da wir ja keinesfalls in Kommunikationsschwierigkeiten sind. . .

Ich meine, wenn die Kanzlei der Meinung ist, den nicht erhalten zu haben, müssten sie doch wohl nochmal anmahnen, oder ?
Ich kenn doch die Fristen nicht wann der Abgegeben sein muss.
Und : Die Anwältin selbst wusste nach dem Termin nicht, ob er abgegeben sei oder nicht.
Ich hatte auch in dem abschliessenden Gespräch, zwei Tage vor dem Termin die Anwältin Auge in Auge gefragt . . da sagte sie noch:
Sie sieht ihn (den PKH Antrag) nicht in den Unterlagen, sie würde prüfen, wo die Mädels das gelassen hätten. . . . 

kopfschüttel


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2007 12:46
(@zahlemannmitsohn)
Schon was gesagt Registriert

Hat sie denn den Hartz-IV-Bescheid vorliegen?
Zumindest Du wüsstest dann, dass der Brief angekommen ist, wenn Du auch nicht beweisen könntest, dass Du den PKH-Antrag beigelegt hattest...

Ciao,
Zahlemann


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 13:30
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Mädels sagen mir soeben, sie haben den Antrag zwar gestellt, der sei aber mangels Unterlagen von mir vom Gericht nicht angenommen worden "oder so ähnlich". . .

und nein, der Hartz4 Bescheid ist auch nicht bei den Akten. . . 


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2007 14:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Mädels sagen mir soeben, sie haben den Antrag zwar gestellt, der sei aber mangels Unterlagen von mir vom Gericht nicht angenommen worden "oder so ähnlich". . .

Dann liegt die Verantwortung beim RA. Er hätte dich darüber informieren müssen. Ferner geben die Gerichte i.A. eine Nachbesserungsfrist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 14:21
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ruf sie an, elternteil_m,

Wir bitten sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, um zu klären,
wie in der Sache weiter zu verfahren ist.

sach ihr, sie soll den prozess gewinnen und gut is,  
lass die gegenseite zahlen 😉

verliert sie / du, hat sie pech gehabt

egal, wer nun den antrag verbaselt hat, sie selbst oder ihre mädels,
sie müsste wissen, dass im zuge einer PKH-beantragung
zuerst über diesen antrag verhandelt wird

und da sie dich erst heute darauf hinweist,
dass der antrag "bedauerlicherweise" unterblieben ist,
hat sie ihn verpennt ...

ich bin mir sicher, sie weiß es auch

lg

wolf

p.s.

post hat auch nach deinem letzten post gültigkeit,
dann hat sie (wohl eher die mädels) eben verpennt, dich um die nachweise zu bitten


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 14:22
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabeend,

habe meine RAin zwischen Tür und Angel erwischen können.

Sie hat sofort  (mit Blick nach unten) gesagt, das da wohl was schief gelaufen sei und ich selbstverständlich keine Rechnung von ihr zu befürchten hätte, und den REst besprechen wir un Ruhe.
Sie hat sich vielmals entschuldigen lassen, das sie heute nicht zu sprechen war, es gab dringenderes, es brenne an allen Ecken und Enden.

Der Ansatz, sie soll gewinnen und gut ist nicht schlecht , den werd ich ihr morgen zukommen lassen 😉

Danke!


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2007 23:37
(@Aniram)

Hallo Elternteil !

Prima... das scheint gut gelaufen zu sein.

Was mich nur ein wenig ärgert, das muss die gute Frau
auch zu dem Zeitpunkt gewußt haben, wo sie das
Schreiben an Dich diktiert hat.

Aber erst einmal versuchen wie "Mann" reagiert und ob
er vielleicht brav bezahlt ?

Das gehört sich nicht find' ich.

Mein Vertrauen in sie würde durch so eine Aktion, Schaden
nehmen.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 23:47




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich glaub, Anwälte ticken einfach so.
Ohne es persönlich zu meinen.

Ich würde eher befürchten, dass sie sich dann deine Mandatschaftl nicht in aller Konsequenz leisten kann.

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 23:50
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

sie nahm es augenscheinlich ganz locker. . .

btw. Nach dem gemeinsamen Termin beim OLG Köln hatte Sie das Essen gezahlt, bevor wir gemeinsam mit ICE zurückfuhren. . .

ob sie was geahnt hatte?

Aber Marina hat Recht, irgendwie ein bitterer Beigeschmackt bleibt, denn als die RAin das Schreiben an mich sendete, wusste sie garantiert,
das das auf ihrer Seite verschusselt wurde. . .

viellciecht ist es wie Haddock meint, wen nich ihn recht verstanden habe:
sportlich bleiben die Anwälte auch dann noch . . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2007 00:32
(@Aniram)

Hallo Elternteil !

Wie locker schätzt Du sie tatsächlich ein ?

Weil das Schreiben an Dich ist raus. Ich würde sie daher
bitten Dir schriftlich zu bestätigen, daß es als gegenstands-
los zu betrachten ist.

Sie müßte Profi genug sein um Dich verstehen zu können.

Und was weiss man was kommt und dann kann sie sich
plötzlich nicht daran erinnern.

Ich hoffe, Du kennst sie gut genug um abschätzen zu
können ob sie durch diese Bitte beleidigt sein könnte.
Wie gesagt --> Profi !

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2007 00:39