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Kanzleiempfehlung OLG Jena

 
(@papa-mit-kind-bei-km)
Schon was gesagt Registriert

Nach einem langjährigen Sorgerechtsstreit vor dem AG Weimar - mit Bestätigung durch das OLG Jena - hat man mir als ehelichem Vater das ABR entzogen.
Im Verfahren bescheinigte der Verfahrenspfleger Kindesmissbrauch durch die KM (psychisch) und empfahl dem Gericht mir das ABR zu übertragen.
Die Kinder (heute 11 und 13) lebten damals im Wechselmodell.

Das neu gewonnene ABR nutzt die KM den Umgang zu minimieren und so einen Unterhaltsanspruch zu generieren.

In der Güteverhandlung erklärte Richter Dettmar, eine Barunterhaltspflicht der KM hätte ausschließlich ich - unabhängig vom Einkommen der KM (ca. 3 mal so viel wie ich).
Sofern ich nicht leistungsfähig sei, haften vollumfänglich meine Eltern – die der KM wären nicht betroffen.

Eine Anrechnung des Wohnvorteils (KM wohnt mit Kindern im gemeinsamen EFH ohne Nutzungsentschädigung zu zahlen) oder eines Mietwertes auf den zu leistenden Unterhalt komme nicht in Frage. Von mir gezahltes Taschengeld, Zeitschriftenabos, Vereinsbeiträge, Trikotagenkosten und Schulessen seien irrelevant.

Meine Anwältin bestätigte dies sinngemäß nach der Verhandlung!

Ich gehe von einer Verurteilung vor dem AG in Weimar aus.
Das Berufungsgericht ist Jena, deren Einstellung mir auch zweifelhaft erscheint. Eine Entscheidung vor dem BGH erscheint mir deshalb nicht unrealistisch.

Kann mir jemand eine sehr gute Anwaltskanzlei empfehlen, denen ich das Mandat übertragen könnte?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 16:20
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo  kann ich
aber nicht öffentlich,schreibe mir eine PN

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 17:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PmKbKM,

In der Güteverhandlung erklärte Richter Dettmar, eine Barunterhaltspflicht der KM hätte ausschließlich ich - unabhängig vom Einkommen der KM (ca. 3 mal so viel wie ich).
Sofern ich nicht leistungsfähig sei, haften vollumfänglich meine Eltern – die der KM wären nicht betroffen.

Faszinierend. Ein Richter, der anscheinend BGB §1606 nicht kennt ("... unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den entfernteren", was eine klare Ansage ist, dass die Mutter vor den Großeltern dran ist) - und er kennt auch nicht die Entscheidung seines eigenen Oberlandesgerichtes zu genau diesem Thema (OLG Jena, 10.12.2008, 2 WF 449/08). OLG Jena stellt da nämlich ausdrücklich klar: "§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern."

Weiterhin haben wir in BGB §1606: "Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen." Da ist nix mit "nur die Großeltern väterlicherseits müssen zahlen, die Großeltern mütterlicherseits sind fein raus".

Und wenn die KM das dreifache Einkommen hat wie du, dann kann u.U. die Unterhaltspflicht tatsächlich entfallen (kommt vermutlich auch noch auf die absolute Höhe des mütterlichen Einkommens an), allerdings ist dies vermutich der Punkt, an dem der Richter den größten Ermessensspielraum hat.

Wie auch immer: Ich hoffe, der Typ wird im Berufungsverfahren von seinen eigenen OLG-Kollegen mal so richtig auf den Topf gesetzt ...

Kopfschüttelnde Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 19:46
(@papa-mit-kind-bei-km)
Schon was gesagt Registriert

"Faszinierend. Ein Richter, der anscheinend BGB §1606 nicht kennt ("... "
Ob der Herr das BGB kennt, kann ich nicht sagen, aber er sitzt am längern Hebel - so lange, bis eine höhere Instanz ihn korrigiert.

... und wie das geht, habe ich beim ABR erlebt: Wenn nix mehr geht, braucht man ein "Gut"achten. ... und das OLG bestätigt, ohne Ankündigung, ohne mündliche Verhandlung!
gemäß § 522 ZPO!!! Das ging damals (bis Mitte 2011)!! Für geringe Streitwerte: bis 20.000 Euro ... und natürlich ... für Kinder! ...guckst Du hier:  http://www.522zpo.de/12.html

... womit gleich der Wert eines Kindes in dieser Gesellschaft genauer spezifiziert ist: unter Euro 10.000! ... weil bei mir waren es 2 Kinder. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 22:42
 elwu
(@elwu)

In der Güteverhandlung erklärte Richter Dettmar, eine Barunterhaltspflicht der KM hätte ausschließlich ich - unabhängig vom Einkommen der KM (ca. 3 mal so viel wie ich).

Hallo,

das ist natürlich Unsinn. Aber, was auch immer der da gesagt haben mag oder nicht: relevant ist einzig und allein, was im Protokoll/Beschluss steht. Würdest du den bitte anonymisiert hier einstellen, damit wir mal analysieren können?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2012 02:04
(@papa-mit-kind-bei-km)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist natürlich Unsinn. Aber, was auch immer der da gesagt haben mag oder nicht: relevant ist einzig und allein, was im Protokoll/Beschluss steht. Würdest du den bitte anonymisiert hier einstellen, damit wir mal analysieren können?

/elwu

Ja, aber: Der liegt mir frühestens Anfang April vor.
Die Kanzlei würde ich dennoch gern zügig wechseln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2012 16:47