Hallo,
ich werde wegen einer Verkehrsrechtsangelegenheit in der Kanzlei vertreten, die nun auch meine Frau gegen mich in der Scheidungsangelegenheit vertritt.
Herrscht hier ein Interessenskonflikt vor ? Kann ich, wenn auch kein Anspruch darauf besteht, daraus was machen und dagegen vorgehen ?
Dabei beschäftigt mich noch eine weitere Frage:
Wenn das Trennungsjahr im August zu Ende wäre, wir aber über den Jahreswechsel einen Versöhnungsversuch hatten, so daß meine Frau wieder zu mir gezogen ist, im Januar 07 aber wieder ausgezogen ist, unterbricht der Versöhnungsversuch das Trennungsjahr und es beginnt ab Januar zu laufen oder bleibt es bei der juristischen Trennung im August 06 ?
Danke
Andi
Moin Andi,
ich werde wegen einer Verkehrsrechtsangelegenheit in der Kanzlei vertreten, die nun auch meine Frau gegen mich in der Scheidungsangelegenheit vertritt.
Herrscht hier ein Interessenskonflikt vor ? Kann ich, wenn auch kein Anspruch darauf besteht, daraus was machen und dagegen vorgehen ?
Normalerweise würde eine Kanzlei in diesem Fall von einem Mandat Abstand nehmen. Andererseits kann sie einwenden, dass es keinen Interessenkonflikt gäbe, weil es sich um unterschiedliche Rechtsgebiete handle und ihr im Rahmen Deines Mandats keine Sachverhalte bekannt geworden wären, die im Rahmen der Scheidung gegen Dich verwendet werden könnten. Wenn Du die Kanzlei als seriös und moderat empfunden hast: Lass es dabei; es wäre viel schlimmer, wenn Deine Ex an einen "Frauenversteher" gerät, der bekannt dafür ist, Ehemänner auszuziehen.
Wenn das Trennungsjahr im August zu Ende wäre, wir aber über den Jahreswechsel einen Versöhnungsversuch hatten, so daß meine Frau wieder zu mir gezogen ist, im Januar 07 aber wieder ausgezogen ist, unterbricht der Versöhnungsversuch das Trennungsjahr und es beginnt ab Januar zu laufen oder bleibt es bei der juristischen Trennung im August 06 ?
Da kommt es darauf an, wer was einwendet. Wenn Ihr beide einen übereinstimmenden Trennungszeitpunkt angebt, um eine schnelle Scheidung zu kriegen, fragt niemand nach. Wenn Du allerdings "August 06" sagst und Deine Frau "Januar 07" (zum Beispiel, um länger Trennungsunterhalt zu bekommen und/oder nicht arbeiten zu müssen), wird das auch überprüft.
Grüssles
Martin
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