Inkompetent??
 
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Inkompetent??

 
(@papachris)
Schon was gesagt Registriert

Ich bekomme hin und wieder mal ein Schreiben,von dem Anwalt meiner Ex-Frau,bezüglich Unterhalt und bis der Scheidungstermin war auch wegen Scheidung!
Dieser Anwalt spricht mich in seinen Schreiben mit DU an,sprich"du und deine Frau"oder "dein Unterhalt bezüglich deines Sohnes"!

Darf der Anwalt das??

Zu erwähnen ist,das dieser Anwalt Verwandschaft meiner Ex-Frau ist,ich aber mit diesem Anwalt privat nichts zu tun habe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 15:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mach es doch wie Otto Waalkes.
Frage ihn:

"Darf ich Sie zu dir sagen?"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 15:59
(@papachris)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann es ja mal Probieren,aber wie soll ich den dann so einen Anwalt ernst nehmen??
Der ist doch meiner Ansicht nach auch Befangen und kann somit das Mandat auch nicht vertreten!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 16:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich ist der befangen.
Deswegen ist er ja auch Anwalt und nicht Richter.

Der darf und muss auf Seiten seines Mandanten sein.

Das musst du immer berücksichtigen, wenn der irgendwas von dir will.
Der ist weder dein Freund, noch für Gerechtigkeit, noch ehrlich, sondern dafür da, dich übers Ohr zu hauen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 16:10
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

natürlich darf er sie vertreten. Stellt sich mir die Frage, ob ihr nicht doch einmal zusammen einen  :feierabend: habt und er deswegen solch vertrauliche Töne anschlägt?

Aber selbst wenn es so wäre, ist das kein professioneller Stil. :keineguteidee:

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 16:16
(@papachris)
Schon was gesagt Registriert

Nein,wir haben keinen miteinander :prost:
🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 16:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie dem auch sei, der Anwalt will durch seine ''vertraute Anrede'' dir gegenüber auch vertrauensvoll wirken, so dass du leichter dahingehend beeinflussbar bist, auf seine vorgeschlagenen ''Deals'' einzugehen.
Das war mein erster Gedanke.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 16:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich glaube, in einem Film gesehen zu haben, wie jemand auf ein unerwünschtes "Du" mit dem Satz reagierte:

"Ich wüsste nicht, dass wir schon einmal Schweine miteinander gehütet hätten..."

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 21:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

können tut er das bestimmt, mit dem DU. Gefallen lassen würde ich es mir allerdings nicht.

Ich würde ihm wie Brille oder Beppo erwähnt haben, entgegentreten.  🙂

In meinen Augen zeigt das Verhalten des Anwaltes, dass er

1. keinen Respekt vor dir hat

2. dich auf eine Stufe stellt, wie einen, mit dem er gerade ein Bier trinkt.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2010 11:54