Hallo!
ich schaue hier gerne rein und hab auch schon fleißig mitgelesen. Und nun hab ich mich auch entschlossen, mich hier anzumelden.
Es geht nun um die Frage, ob jemand weiß, ob es ein Rücktrittsrecht gibt, um von einem Auftrag beim Anwalt zurück zu treten.
Mein LG hatte einen Termin bei einem neuen Anwalt gehabt, da er mit der bisherigen RAin nicht zufrieden war.
Alles lief vorerst unter dem "Motto" Beratungsgespräch. Allerdings hat er dem RA am Ende des Termins den Auftrag gegeben, die Scheidung einzureichen.
Jedoch hat er diesen binnen 24 Stunden - sozusagen direkt am nächsten Morgen per Fax rückgängig gemacht, weil er gemerkt hat, dass der Anwalt aufgrund einer falschen Berechnungsgrundlage den KU und EU viel zu hoch berechnet hat. 😡
und somit auch in diesen RA kein Vertrauen fand. Das war der Grund, warum er von dem Auftrag zurück getreten ist. Obwohl das Fax dort eingegangen ist, (Empfangsbestätigung liegt vor) hat er weiter gehandelt. Plötzlich fordert er allerdings eine enorme Summe (insgesamt ca. 1600 Euro) Kann jemand sagen, ob das so rechtens ist, oder weiß jemand, ob man innerhalb 24 Stunden solche Aufträge stornieren kann?
Gruß AllyMcBeal!
Hallo!
Wir haben jetzt festgestellt, warum die Rechnung so hoch ist. Da der RA mit falscher Berechnungsgrundlage handiert hat, ist dementsprechend der Streitwert so hoch. Weiß denn jemand, wie man da jetzt vorgehen kann?
Der RA ist von sich sehr überzeugt. Wir haben ihn auf den Fehler hingewiesen jedoch meint er, sowas würde bei ihm nicht vorkommen :knockout:
Anscheindend unterlaufen nur normalen Menschen Fehler, aber bei Ra´s kommt sowas nicht vor. Dann ist es natürlich für so jemanden sehr unangehnem, wenn man ihn dadrauf stoßen muß, dass das so nicht richtig ist. Glaube jetzt isser beleidigt. Jetzt wissen wir nämlich nicht, ob er noch mit uns spricht.....sieht nämlich momentan nicht so aus.
Hat nicht einer einen Tipp für uns, oder hat nicht eventuell jemand auch schon mal sowas erlebt?
Gruß Ally
Hallo AllyMcBeal!
Hast Du schon John gefragt? Oder sonst wen von Fish & Cage? Und keiner konnte Dir helfen? :rofl2:
Sorry, ich versuch´s mal.
Es geht nun um die Frage, ob jemand weiß, ob es ein Rücktrittsrecht gibt, um von einem Auftrag beim Anwalt zurück zu treten.
Das weiß ich nicht, würde aber denken, es ist wie folgt: Ab Mandatserteilung wird der Anwalt (im besten Fall!) tätig, und diese Tätigkeit hat er ja erbracht. Ein Rücktrittsrecht wird es also nicht geben, da es sich hier ja um eine Dienstleistung handelt, die angefordert, erbracht und bezahlt werden muss.
Was Du jedoch machen kannst, ist, ihm jederzeit das Mandat zu entziehen. Dieses ist ja, so wie Du es beschrieben hast, am nächsten Tag erfolgt.
Das Beratungsgespräch ist unzweifelhaft erbracht. Das darf max. 180 € + Auslagen kosten, so dass da nicht mehr als ca. 220 € im Maximalfall rauskommt. Entweder eine Einzelrechnung für das Beratungsgespräch anfordern oder einen Abschlag in genannter Höhe pauschal überweisen.
Den Rest ignorieren. Wenn ihr nicht überweist, muss er tätig werden, um an das geforderte Restgeld zu kommen. Und dann muss er vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Schätze, wird sich hüten. Also, erst mal locker bleiben. Ihr könnt auch mal bei der Anwaltskammer anrufen und Euch da erkundigen.
Obwohl das Fax dort eingegangen ist, (Empfangsbestätigung liegt vor) hat er weiter gehandelt.
Hier sehe ich ein Problem. Ich weiß nicht, ob dies für eine Mandatsaufhebung reicht, wenn er behauptet, dass er das Fax nicht bekommen hat.
Die falschen Berechnungen - sofern belegbar - könnten Grundlage sein, dass ihr ihn verklagt. Seine Auskunft ist rechtsverbindlich. Das kann man auch mal vorsichtig anklingen lassen.
Ich würde vorsichtig vorgehen (also erst mal Beratungsgespräch bezahlen), abwarten, Tee trinken, und bei sich zuspitzender Entwicklung ne Kosten/Nutzenrechnung aufmachen, ob es lohnt, einen RA einzuschalten. Ist schon ein Sch... mit den Schwarzkitteln... 😡
LG, Mux
Moin Ally,
ein Rechtsanwalt, der sich auf den "Nicht-Erhalt" von Faxen beruft, begibt sich auf dünnes Eis. Denn gerade in einer Anwaltskanzlei muss der Ein- und Ausgang von Faxen besonders sorgfältig dokumentiert werden. Dafür wäre es allerdings mehr als sinnvoll, dass Euer Faxgerät keine Rufnummernunterdrückung hat, sondern Eure Faxnummer am fraglichen Tag im Faxprotokoll der Anwaltskanzlei auftaucht. Dieses wäre im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Beweismittel; ebenso natürlich Eure Telefonrechnung, sofern Ihr einen Einzelverbindungsnachweis habt. Diesen kann man möglicherweise auch noch nachträglich über die Telebumm bekommen, wenn's nicht zu lange her ist.
Ansonsten würde ich vorgehen wie von Mux vorgeschlagen: Den Betrag für eine Erstberatung überweisen und gut is'. Damit habt Ihr auch Eure Bereitschaft dokumentiert, die in Anspruch genommenen Anwaltsleistungen zu bezahlen. Die ursprünglich in Auftrag gegebenen Leistungen (Einreichen der Scheidung etc.) KANN der Anwalt innerhalb der wenigen Stunden zwischen Beratungsgespräch und Mandatsentzug gar nicht erbracht haben; er wäre insofern beweispflichtig.
Von der Anwaltskammer würde ich die Finger lassen; da gilt im Zweifelsfall der Spruch von der einen Krähe, die der anderen kein Auge aushackt. Motto: "Haben Sie eine Vollmacht unterschrieben? Ja? Dann durfte der Kollege auch eine XYZ-Gebühr abrechnen." Das bringt Euch nicht weiter; die argumentieren meist im Sinn und Interesse ihrer (zahlenden!) Mitglieder.
Wenn die Voraussetzungen passen, würde ich es danach darauf ankommen lassen. Man muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um als Anwalt dann noch eine Klage zu riskieren, zumal dort jede Falschaussage oder Dokumentenunterdrückung eine Gefahr für die Anwalts-Zulassung ist.
Grüssles
Martin (aka Richard Fish) 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
John ist momentan unabkömmlich, der hat mir ausrichtenlassen ich soll mich an Euch wenden 😉 Ausserdem ist Fish & Cage auf´m Oktoberfest - Betriebsausflug :rofl2:
Danke für Eure Antworten. So hat man schon mal eine Richtlinie. Es ist wirklich gemein, wie Anwälte drauf sind. Die wollen doch nur Kohle machen, mit dem Leid anderer Leute. Echt zum K***
Ich kann ja jetzt mal etwas weiter ausholen.
Und zwar war mein LG am 31.08. bei diesem RA. Am 01.09. hat er telefonisch das Mandat niedergelegt und zusätzlich das per Fax eingereicht. Am 02.09. bekommt er schon Post von diesem Anwalt. In dem Brief stand, dass er die Scheidung am 01.09. eingereicht hat. Und dass das 500 Euro kostet und dass das bitte zu bezahlen ist. Klar ist gebongt. Ist ja nicht das Problem.
Allerdings müssen wir unbedingt beim Amtsgericht anrufen, um das zu überprüfen, ob das wirklich an dem Datum dort eingegangen ist. Allerdings geht das ja auch nicht ohne Heiratsurkunde...die hat er nämlich nicht vorliegen gehabt.
In dem Schreiben mit der dicken Rechnung hat er zugegeben anhand der Mandatsniederlegung von meinem LG (also hat er das Fax bekommen) ihm nun 2 Rechnungen zu präsentieren. Es sind zwei verschiedene Rechungen, wo anhand von 2 Streitwerten abgerechnet wird. Bei der zweiten Rechnung geht es um den Streitwert, in dem die Berechnungsgrundlage mit Steuerklasee 3 gemacht wurde, dabei ist mein LG bereits seit Januar 06 in StKl 1. Warum da noch ne Rechnung mit einem bestimmten Streitwert bei ist - keine Ahnung!
Nun isser wohl momentan nicht zu sprechen - hat wohl Urlaub und wir sollen und nächste Woche nochmal melden.
naja, mal sehen, wie das weiter geht.
seit ganz lieb gegrüßt von Ally!
