Hallo,
eine Frage zu Anwaltskosten im Familierecht.
Ich trage mich mit dem Gedanken der Trennung von meiner Familie.
Um mich über recht- und finanzielle Folgen zu informieren, habe ich bei einem, mir empfohlenen Anwalt einen Beratungstermin vereinbart. Es war ein aussführliches erstes Gespräch (ca. 1,5 Std.), bei dem ich meine vorbereiteten Unterlagen bei ihm liess und ihn darum bat, verschiedene Unterhaltsvarianten zu berechnen. Auf meine Nachfrage nach den Kosten dieser Beratung, erhielt ich die Antwort, dass diese sich nach Gebührentabelle richteten. Nach ein paar Tagen erhielt ich ein ausführliches Besprechungsprotokoll und einige ausführlich berechnete Unterhaltstabellen. Mit dem Ergebniss der Beratung war ich sehr zufrieden, allerdings lag anbei auch eine Rechnung über 870 Euro, die sich auch dem Streitwert von 15.000 Euro (Satz 1,30) zusammensetzen. Bedeutet dieses, dass mich ein solcher Termin jetzt jedesmal diesen Betrag kostet oder sind in solchen Honorare Pauschalen und beinhalten weitere Beratungen?
Ich schätze, bei einer Trennung werden häufig Fragen auftauchen, die man als Klient beantwortet haben möchte. Sind jedesmal solche Gebühren fällig?
Danke im vorraus.
Jason
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
