Guten Morgen zusammen,
habe Gestern die Schlussrechnung meiner Anwältin erhalten und bitte Euch mal kurz um rückmeldung, ob diese so in Ordnung geht.
Kurz dazu: es ging um Unterhalt und am Rande um Sonderbedarf für Nachhilfe bei meiner Tochter. Sie hat im Oktober mit einer ausbildung begonnen und deshalb wurde der Unterhalt neu tituliert. Es wurde wieder ein dynamischer Titel. Der Zahlbetrag hat sich nun von 333.- € auf 102.- € verringert. Gericht haben wir diesmal nicht gebraucht, es lief nur über die RA`s.
Die Rechnung setzt sich wiefolgt zusammen:
Streitwert: Kindesunterhalt, Unterschiedsbetrag € 231 x 12 Monate 2772,00
Nachhilfekosten 237,50
Summe 3009,50
Gebühr: Geschäftsgebühr RVG-VV 2300 Satz 1,3 282,10 Gegenstandswert: 3009,50 €
Einigungsgebühr RVG-VV 1000 Satz 1,5 283,50 Gegenstandswert 2772,00 €
Dazu naoch 20.- € Auslagenpauschale + MWSt.
Ist das so in Ordnung?
Danke schon mal für Eure Rückmeldungen
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
moin, michael,
wenn du den prozesskostenrechner (im hauptmenu links, im feld 'informationen', unter dem lexikon 'familienrecht') mit deinen zahlen fütterst und dann in gedanken die gerichtskosten abziehst, wirst du feststellen, dass die dir in rechnung gestellten kosten im 'normalbereich' liegen. die wirklich nur geringfügig höhere summe resultiert imho aus dem faktor '1,5' bei der einigungsgebühr.
insofern: freu' dich, dass ihr ohne gericht ausgekommen seid und dass du jetzt mehr zur vfg. hast, deiner tochter was 'ausserplanmässig' zuzustecken. sie wird sich drüber freuen!
gruß
ulliberne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo ulliberne,
Danke für Deine Rechenhilfe!
Stimmt, ich freu mich, dass es ohne Gericht ging :thumbup:
Stimmt, ich muss mich noch mehr freuen, dass ich jetzt mehr übrig habe > kann Schuldenabzahlen :thumbup:
Schade, meiner Tochter kann ich nix zustecken, weil sie nix von mir wissen will. Gerade macht sie den Führerschein. Sie könnte also jede Menge Euros gebrauchen. Aber anstatt mich zu fragen, läßt ihre Mutter (meine Ex) den hälftigen Betrag als Sonderbedarf bei mir geltend machen. Da es den aber so nicht gibt, bekommt sie auch kein Geld von mir. Als Antwort auf das Anwaltsschreiben habe ich meiner Tochter persönlich geschrieben und angemerkt, dass sie mich doch einfach mal selber bitten soll, wenn sie etwas braucht. Antwort > keine bisher. :thumbdown:
Dann kann ich nun wenigstens schöne Weihnachtsgeschenke für meine LG und deren Kinder besorgen :thumbup:
So ist im Leben manchmal, oder? So manche Medaille hat zwei Seiten...
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
.... und wenn du - auch ohne dass sie dich drum gebeten hat - ihr einen umschlag mit 'nem schein drin zukommen lässt 'für die über-land-fahrstunde' oder so ähnlich....??
zurück schicken wird sie's doch sicher nicht ?!?!
schlimmstenfalls rührt sie sich weiterhin nicht, du zeigst ihr aber, dass du nicht aus geiz oder hass auf exe die sonder-forderung nicht erfüllst, sondern trotz allem nicht aufgibst in deinem bestreben nach kontakt zu ihr.
gruß
uliberne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
jeglicher Versuch der Kontaktaufnahme wurde von der RA meiner Ex per Schreiben beantwortet. Und das mit Aussagen wie: "fühlt sich bedrängt" oder "nicht ohne vorhergehende Anmeldung das Grundstück betreten" als ich ihr eine Geburtstagskarte in den Briefkasten gesteckt habe.
Nein, zustecken werde ich ihr so einfach nichts mehr. Dafür hat sie mich auch leider oft genug persönlich beleidigt. Was so eine Ex-Frau alles schafft :gunman:
Ich halte ihr meine Tür offen und ich sorge dafür, dass sie es weiß. Aber mehr bekommt sie erst wieder, wenn sie mich selber danach frägt.
Traurig aber wahr
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle