beratungsschein
 
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beratungsschein

 
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

hallo foris,

ich hatte mir vom amtsgericht einen beratungsschein besorgt. mit dem bin ich dann zu "meiner anwältin" gegangen und habe mich erstmal schlau gemacht, welche möglichkeit ich habe.

nun, die trennung ist beschlossen, und wir wollen es möglichst ohne streit regeln. aber, aus meiner aktuellen gefühlslage heraus, kann es wohl scheitern.

meine frage nun ist: wie lange und in welchen umfang gilt so ein beratungsschein?

liebe grüße todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2005 02:08
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Ich kann dir nur aus meinen Erfahrungen berichten und weiß selbst nicht genau, ob das stimmt.

Ich habe ein recht ausführliches Gespräch gehabt...auch mit dem Angebot, dass ich immer nochmal anrufen könnte...

Soviel ich weiß, deckt der "Beratungsschein" die erste jur. Beratung bei einem Anwalt ab.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2005 02:26
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Er deckt das vorgerichtliche Verfahren ab (RA`s sind davon natürlich nicht begeistert, weil da nicht grad das meiste Geld rauszuholen ist, denn bei der Beratungshilfe ist es egal ob der RA einen Brief schreiben muß,oder 10)..wird die Sache bei Gericht anhängig, wird Prozesskostenhilfe beantragt.

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2005 04:17