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Beratungs-/Bewertungsfehler

 
(@childless)
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Hallo schon wieder 🙂

aufgrund einer EA zahle ich für meine EX Unterhalt. Bei der Berechnung des TU hat das Gericht vergessen, die Darlehensraten für das Haus zu berücksichtigen. Sie waren von uns angegeben und auch von der Gegenseite bestätigt worden. Leider übersah das Gericht das 🙁

Folge ist, dass ich nun schon seit 02/10 überhöhten Unterhalt zahle.

Mein RA wollte das überzahlte Geld dann im Rahmen einer Bereicherungsklage nach §812 einklagen. Für die Klage wurde VKH beantragt und dann abgewiesen, da das Gericht der Ansicht war, dass man dies, um VKH zu bekommen im Rahmen einer Widerklage machen müsste, was mein RA wohl nicht wusste.

Um eine schnelle Rechtshängigkeit zu erreichen, überwies ich schon die Gerichtskosten (ca. 700Euro) ... nach Abweisung des VKH-Antrages verfolgte mein RA dann den Weg, die Angelegeneheit in das Unterhaltsverfahren einfließen zu lassen.

Ich musste natürlich die Gerichtskosten in der 812er-Sache, meinen RA und den RA der Gegenseite zahlen. Insgesamt ca. 1700 Euro.

Ich gehe davon aus, dass ich da nichts machen kann? Ich sehe einen Bewertungsfehler der Angelegenehit durch meinen RA.

Gruß
Childless

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich gehe davon aus, dass ich da nichts machen kann? Ich sehe einen Bewertungsfehler der Angelegenehit durch meinen RA.

ein solcher Beratungsfehler des Anwalts liegt vor allem dann vor, wenn der Anwalt das selbst einräumt. Für solche Fälle ist er auch haftpflichtversichert.
Aber: Das wirkt sich negativ für seinen Schadenfreiheitsrabatt aus; ausserdem bedeutet es Schreiberei und Ärger. Also wird er das eher nicht zugeben wollen, sondern sich auf irgendeine Fehlinformation Deinerseits herausreden.

Theoretisch könntest Du dann (mit einem anderen Anwalt) eine Schadenersatzklage gegen Anwalt 1 anstrengen. Das kostet ebenfalls Geld und hat einen ungewissen Ausgang, zumal Du einen solchen Anwalt ("...eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...") erst einmal finden müsstest. Überdies bräuchtest Du dann auch für den weiteren Fortgang Deines familienrechtlichen Verfahrens einen neuen Anwalt, der ebenfalls zusätzliche Kosten verursacht. In Summe wirfst Du mit ziemlicher Sicherheit schlechtem Geld gutes hinterher.

Ich persönlich würde daher eher das Gespräch mit dem Anwalt suchen und ihm sagen "hör zu, dass das ein Fehler von Dir war, der mein Geld kostet, sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Also berücksichtige das bei Deinen künftigen Rechnungen."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2010 17:26