Anwaltskosten, wie ...
 
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Anwaltskosten, wie liest man die Rechnungen richtig?

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo @all,

ich habe jetzt die erste rechnung meiner RAtin bekommen. :puzz:

problem, ich werd nicht recht schlau draus.

zum einen wird es als Vorschussrechnung (zeitraum 15.10.-04.12.09)  bezeichnet, im gleichen zug aber als betreff "einstwelige Anordnung Umgangsrecht" genannt.

wie ist die rechnung zu verstehen?
als singlerechnung für den umgang oder als ganzes für den bisherigen (o.g.) zeitraum?
Wieso Vorschuss wenn der zeitraum komplett definiert ist?
was erwartet mich da denn noch als evtl. schlussrechnung?

viele fragen, ich weiß :redhead:

stelle die rechnung gerne ein wenn mir einer der moderatoren sagt wie es geht.

danke für eure hilfe

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 10:52
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

ich habe jetzt die erste rechnung meiner RAtin bekommen.

Glückwunsch! Hab auch gerade ne Überweisung an meine RA getätigt,
allerdings nicht meine erste!  😉

Es ist üblich, dass in bestimmten Abständen innerhalb eines laufenden Verfahrens
(bei Dir hier offensichtlich eine EA Umgangsrecht) Vorschussrechungen gestellt werden.

Vorschussrechnung deshalb, weil das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

In dem genannten Zeitraum der Rechnung ist Deine RA für Dich tätig geworden und
diesen rechnet sie ab, d.h. mit der Rechnung sind die Kosten der RA bis 4.12.09 abgedeckt.

In der nächsten Rechnung steht dann 4.12.09 - z.B. 20.01.10), wenn bis dahin ein
Verfahren war und die Sache erledigt ist.

Bei der Schlussrechnung kann abhängig davon was gelaufen und jetzt schon abgerechnet
wurde z.B. Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, verschiedene Auslagen
und Pauschalen noch anfallen.  

Klarer?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 11:37
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

aaah ja,

danke Mux !

bedeutet aber auch das bisherige schriebe an gegn. RA bzgl. anderer sachen wie z.b. TU oder Hausrataufteilung damit abgegolten sind oder sind das die von die angesprochenen evtl. nachlaufkosten ?

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 11:48
 Mux
(@mux)
Registriert

Hm, hast Du ein Mandat erteilt oder mehrere? Was steht denn in der Rechnung drin?
Schau mal auf den Gegenstandswert, der gibt Dir einen Hinweis. Für Umgangsverfahren
beträgt der z.B. 3000 €.

Die Kosten der Abschlussrechnung haben nichts mit noch anderen laufenden Sachen zu tun,
sondern sind die Kosten, die anfallen, wenn Deine Ra in der Umgangssache für Dich tätig wird.

Da ich immer nur eine Sache beauftragt habe, kann ich Dir nicht sagen, inwieweit verschiedene
Dinge abgerechnet werden können oder sind. Stell einfach die Rechnung rein.

LG,
Mux

Edit: 3*ein N dazu und ein nur gestrichen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 12:00
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

üblicherweise wird auf einer schluss-/vorschuss-rechnung immer nur ein mandat = ein 'thema' (unterhalt oder umgang oder zugewinn etc.) abgerechnet, erkennbar an der angabe des betroffenen aktenzeichens (Az).

minna, bitte doch beim nächsten gespräch deinen RA um kurze aufschlüsselung/erläuterung, dann merkt er auch, dass du nicht nur die gegnerischen lügenmärchen, sondern auch seine rechnung bewusst durchliest :wink:!

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 13:39
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... beide mal wieder gold wert.

also, habe meiner RAtin eine grundsätzliche mandatserteilung ausgestellt.
dürfte somit meine rechtsvertreterin in allen belangen sein (ist ja auch in meinem sinne ) 😉

das mit der aufschlüseselung werd ich definitiv machen, wink mit dem zaunpfahl zur rechten zeit wenn ich dich richtig verstehe,gell 🙂

so, ich schreib mal eben ab:

Einstweilige Anordnung Umgangsrecht

Sehr geehrter Hr. minna289

wir erlauben uns , Ihnen nachstehend unsere heutige Liquidation zu übermitteln:

Vorschussrechnung Nr. xxx
Leistungszeit: 15.10-04.12.09

Gegenstandswert: 1.500,00 €
Verfahrensgebühr § 13,Nr.3100 VV RVG                                                  1,3        136,50€
Terminsgebühr §13,Nr.3104 VV RVG                                                        1,2        126,00€
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren §13 RVG, Nr.1003,1000 VV RVG  1,0        105,00€
Pauschale f. Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG                                      20,00€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme Netto                                                                                        387,50€
19% Mehrwertst. Nr. 7008 VV RVG                                                                        73,63€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Betrag                                                                                            461,13€

danke für etwaige kommentare dazu! (zu teuer, gut,nicht gut,wo soll ich evtl. drauf achten das die kosten korrekt bleiben und nicht ausm ruder laufen)

vorab, eine aussergerichtliche einigung ist in keinem meiner problembehandlungen ( umgang,TU/EU,hausratteilung) möglich, da ex nur dem gericht glauben schenkt (und natürlich ihrem anwalt ).

damit steht dann ein fleissiges weiterzahlen nichts im wege.:mad: :thumbdown:

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 15:29
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, minna,

auch an dich der hinweis, den ich gerade staengler schrieb:

wenn du den prozesskostenrechner (im hauptmenu links, im feld 'informationen', unter dem lexikon 'familienrecht') mit deinen zahlen fütterst und dann in gedanken erst die (im rechner automatisch eingefügten) gerichtskosten abziehst, dafür 'deine' einigungsgebühr addierst, wirst du feststellen, dass die dir in rechnung gestellten kosten im 'normalbereich' liegen, sogar leicht unter dem errechneten betrag.

überleg' dir bei künftigen verfahren, ob im einzelfall ein vergleich wirklich immer das 'non-plus-ultra' darstellt. abgesehen davon, dass ein vergleich nämlich kein 'vollstreckbarer titel' wie ein urteil ist, kommt in einem solchen fall bei der RA-kostennote immer eine einigungsgebühr hinzu, die bei einem urteil eben nicht anfällt.

sinnvoll wäre es evtl. auch, mal in die RVG reinzuschauen.

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 16:47
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

danke ulli,

ich erhoffe mir vom termin ende januar ein urteil.

das was jetzt war sehe ich als ersten schritt in eine umgangsregelung an.
bisher war ich ja leider der willkür ex ausgeliefert.

werde mir deinen rat aber sicherlich zu herzen nehmen.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 10:49
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo @all,

mich traf am heiligmorgen fast der schlag als ich untenstehende vorschussrechnungnen meiner RAtin erhielt und ich brauchte ein wenig abregungszeit.

tolles weihnachtsgeschenk (übrigens das einzige das ich dieses jahr erhalten habe )

bitte schaut mal drüber wenn ihr lust und zeit habt.

habe die zahlen in den prozesskostenrechner "nebenan" eingegeben aber der spuckt mir viel höhere zahlen aus ???!!!

Sehr geehrter Hr. minna289

wir erlauben uns , Ihnen nachstehend unsere heutige Liquidation zu übermitteln:

Hausrat

Vorschussrechnung Nr. xxx
Leistungszeit: 22.01-22.12.09

Gegenstandswert: 8.000,00 € (vorläufig)
Verfahrensgebühr für verfahren über Prozesskostenhilfe ³13,NR335 VV RVG    1,0        412,00€
Pauschale f. Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG                                        20,00€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme Netto                                                                                        432,00€
19% Mehrwertst. Nr. 7008 VV RVG                                                                        82,08€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Betrag                                                                                            514,08€

die nächste

Unterhalt

Sehr geehrter Hr. minna289

wir erlauben uns , Ihnen nachstehend unsere heutige Liquidation zu übermitteln:

Vorschussrechnung Nr. xxx
Leistungszeit: 22.01-22.12.09

Gegenstandswert: 19.407,60 € (Vorläufig)
Geschäftagebühr §§13,14,Nr.2300 VV RVG                                              1,3        839,80€
Verfahrensgebühr ü. PKH § 13,Nr.3335 VV RVG                                        1,3        646,00€
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 19.407,60€                    0,65      -419,90€
-Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00E bleibt bestehen -
pauschalen für Post und Telekommmunikation Nr. 7002 VV RVG                              40,00
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme Netto                                                                                        1.105,90€
19% Mehrwertst. Nr. 7008 VV RVG                                                                        210,12€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Betrag                                                                                            1.316,02€

- besonders interessant finde ich den jeweiligen Zusatz "Vorläufig" und ich frag mich was bedeutet dieser?
- wie kommen die Streitwertsummen zusammen?
- meine ex bekommt PKH, muss ich dafür irgendwann auch mal zahlen ?

danke im Voraus für euer interesse und antworten,

alles gute wünscht
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 12:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo minna289,

ich schnappe auch bei jeder Rechnung nach Luft!
Soweit ich es sehen kann ist aber hier soweit alles ordnungsgemäß.
Der jeweilige Streitwert wird m.W. immer bei Gericht festgelegt.
Für die PKH Deiner Ex wirst Du nix zahlen müssen.
Wie schaut`s bei Dir aus? Du hast scheinbar keine PKH? Geht nicht`s? (Hab gerade Deine Zahlen nicht parat)

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 12:19




 elwu
(@elwu)

mich traf am heiligmorgen fast der schlag als ich untenstehende vorschussrechnungnen meiner RAtin erhielt und ich brauchte ein wenig abregungszeit.

Hallo,

die Streitwerte kannst nur du selbst überprüfen. Beim Hausrat wird allerdings meist erst malg eschätzt. Beim Unterhalt ist der Streitwert das zwölffache des geforderten monatlichen Unterhalts plus etwaig geltend gemachter Rückstände. Scheint recht hoch zu sein, was bei dir die Gegenseite fordert... Aber Warum wird das alles separat abgerechnet, normalerweise ist das alles zu einem Streitwert im Scheidungsverbund zusammengefasst (und dann günstiger als bei getrennter Abrechnung)?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 13:25
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

mich traf am heiligmorgen fast der schlag als ich untenstehende vorschussrechnungnen meiner RAtin erhielt und ich brauchte ein wenig abregungszeit.

Das kann ich verstehen. Sind ja "keine Kleinstbeträge". Notfalls solltest du mit deiner Anwältin eine Ratenzahlung vereinbaren, falls es dein Vermögen bzw. deine Verhältnisse überstrapaziert. Ratenzahlung sollte normalerweise
kein Problem sein. Ich habe damals bei einem Prozess auch Ratenzahlung gemacht. Dies wurde allerdings nicht von PKH gedeckt.

Scheint recht hoch zu sein, was bei dir die Gegenseite fordert... Aber Warum wird das alles separat abgerechnet, normalerweise ist das alles zu einem Streitwert im Scheidungsverbund zusammengefasst (und dann günstiger als bei getrennter Abrechnung)?

Ich kenne dies auch nur als Gesamtes. Was mich jedoch wundert ist folgendes:

Verfahrensgebühr ü. PKH § 13,Nr.3335 VV RVG                                        1,3        646,00€

Hier wird eine Verfahrensgebühr über PKH mit abgerechnet?

Würdest du für das Verfahren auch PKH bekommen?

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 13:36
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi an alle und besten Dank für eure schnellen antworten,

zu den fragen :

Hier wird eine Verfahrensgebühr über PKH mit abgerechnet?

verstehe ich auch nicht und hab ich schon telef. bei der RAtin angemerkt das ich das erklärt haben möchte

Würdest du für das Verfahren auch PKH bekommen?

ich denke nicht, mein nettoverdienst 3.500-3.900 scheint da zu hoch zu sein oder gibt es andere kriterien die für einen antrag auf PKH zutreffen würden?
meine RAtin hat mir jedenfalls noch nie über PKH gesprochen!

Aber Warum wird das alles separat abgerechnet, normalerweise ist das alles zu einem Streitwert im Scheidungsverbund zusammengefasst (und dann günstiger als bei getrennter Abrechnung)?

kann der grund sein das es momentan kein scheidungsverfahren gibt?
ich weiss es nicht, es gibt drei verfahren- hausrat,Umgangsregelung  und TU.

und eine frage noch meinerseits:

Der jeweilige Streitwert wird m.W. immer bei Gericht festgelegt.

stimmt das wirklich Michael?
woher haben die denn die zahlen?
die unterhaltsforderung der KM liegt bei ca. 1.280,00€, das wäre bei x12 und 2 geforderte rückstände eine gesamtstreitwersumme von 17.920,00€.

gruss minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 14:04
 elwu
(@elwu)

kann der grund sein das es momentan kein scheidungsverfahren gibt? ich weiss es nicht, es gibt drei verfahren- hausrat,Umgangsregelung  und TU.

Hallo,

dann sind auch getrennte Abrechnungen korrekt. Umgang und TU bleiben allerdings auch beim Verbundverfahren außen vor. Nur Hausrat würde da mit einfließen. Warum gibt es denn noch kein Scheidungsverfahren?

/elwu,

been there, paid that...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 14:09
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Elwu und danke 🙂

zu deiner frage

Warum gibt es denn noch kein Scheidungsverfahren?

ehrliche antwort - weiss ich selber nicht  :puzz:

bin bis dato davon ausgegangen die akuten sachen wie umgangsregelung,unterhalt und hausratteilung zunächst abhandeln zu müssen ?!

auch dbzgl. hat mir meine RAtin noch keinen hinweis gegeben wann das anzugehen ist.

das ich es will steht ausser frage.

gruss
minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 14:57
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

verstehe die Sache mit der 3335er PKH-Gebühr nicht. Hat die Anwältin einen Antrag auf PKH gestellt oder nicht? Und wenn ja, was ist damit geschehen?

Warum soll sie überhaupt eine Gebühr für PKH bekommen? Entweder sie reicht einen Antrag ein und weiß vorher, dass PKH auf jeden Fall bewilligt wird, oder sie muss m.E. darauf hinweisen, dass der Antrag auf PKH vielleicht nicht erfolgreich und daher allein im Kostenrisiko des Mandanten liegen muss, oder?

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 17:39
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@krishna,

habe das jetzt mal mit der RAtin besprochen.

Also, der Posten betrifft den PKH Antrag meiner Frau !

Ich würde sozusagen in Vorleistung gehen und das würde am Ende bei einer "quotierung" berücksichtigt werden das ich das schon gezahlt hätte.

aber grundsätzlich wäre ich derjenige der das erstmal zahlen müsse. 😡

und?was nu ?

danke im voras für feedback (natürlich nicht nur von krishna  :wink:)

gruss,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 16:09
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

kann mir vielleicht doch mal jemand kurz was zu meinem vorherigen posting sagen.
war wirklich nicht exklusiv für krishna (wo steckt der überhaupt) 🙂

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 12:05
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi minna,

verstehe das immer noch nicht. Hat die Anwältin sich gegen PKH-Anträge der Gegenseite zur Wehr gesetzt?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 12:52
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... ja es gibt dazu ein stellungsnahme schreiben meiner RAtin.
ratenfreie verfahrenskostenhilfe wurde ex aber dann dennoch gehährt.
jetzt mal ne blöde frage ist das das gleiche wir pkh?

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 12:59




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