Anwaltskosten
 
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Anwaltskosten

 
(@hlsh29)
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Bin nicht ganz sicher ob es hier richtig ist.

Ich habe eine Frage du den aussergerichtlichen Anwaltskosten.

Ich habe mich gefragt, da ich für die gerichtskosten für die Scheidung PKH bekommen werde, da meine Belastungen mein Einkommen entsprechend mindern. Bin Also in der Beziehung bedürftig. Gibt es nicht auch die Möglichkeit die aussergerichtlichen Anwaltskosten von der Staatskasse übernehmen zu lassen? Mein RA meinte damals, das ich diese "Beratungsgebühren, die durch dieses ganze hin und her im laufe des Jahres 2000,00 locker überschritten habe selben zahlen muss und nur die Anwaltliche Vertretung vor Gericht und die Gerichtskosten durch die PKH abgedeckt werden.

Was ich persönlich als sehr ungerecht empfinde, da meine EX (Sie bezieht Hartz4) diesen Betrag den ihr Anwalt sicherlich auch bekommen wird nicht selber bezahlen muss, da in Ihrem Fall der Staat/Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Zudem hat Sie auch großen Spass daran mir das auch immer wieder klar aufs Brot zu schmieren und die Sache zu ziehen, da es Sie ja eh nichts kostet und ich für jede auch kleine Angelegenheit im Rahmen des Streitwertes mehr zur Kasse gebeten werde.

vielleicht hat sazu ja jemand einen guten Tipp.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 02:10
(@Inselreif)

Hi,

wenn Du PKH/VKH ohne Ratenzahlung bekommst, dann steht Dir für die Beratung und aussergerichtliche Vertretung (sofern nicht mutwillig und sofern hinreichend schwierig) auch Beratungshilfe zu. Besorg Dir für zukünftige Angelegenheiten beim Amtsgericht Deines Vertrauens einen Berechtigungsschein und leg ihn Deinem Anwalt bei der Beauftragung vor.

Rechne allerdings damit, dass der für die 70 Euro Pauschalvergütung keinen grossen Elan an den Tag legt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 02:43
(@hlsh29)
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Achso, na wenn man dann nur die grundmotivation bekommt, ist das geld wohl ganz gut agelegt gewesen.

Ist es also so, das Der Anwalt meiner EX Frau (sie bezieht Hartz 4)nur diese 80 Euro bekommt für den ganzen Schreibkram der da gelaufen ist?
Würde natürlich einiges erklären .....

Wir haben auch einen Ehevertrag beim Notar Unterschrieben, in dem wir das mit der Immobielie und Zugewinnausgleich geregelt haben.
In dem VErtrag haben wir auch vereibart, das die kosten jeweils zur Hälfte getragen werden.

Bekommt man denn diese Kosten auch vom Staat erstattet, wenn man kein eigenes Einkommen hat oder muss man diese Rechnugn in jedem Fal selber begleichen, da das ja eine Private Vereinbarung ist, welche nicht zum Rahmen eines Standart Scheidungsverfahren gehört?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2010 01:28
(@Inselreif)

Hi hlsh29,

ja - so wie es aussieht, hat der Anwalt Deiner Ex dann für 70 bzw. mit Auslagenpauschale 84 netto gearbeitet; der Umfang der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle.

Beratungshilfe gibt es allerdings nur für anwaltliche Beratung und Vertretung. Notarielle Beurkundungen fallen dort nicht drunter.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 11:12