Hallo!
Ich bin das erste mal heute hier und habe da mal gleich eine heikele Sache!
Mein Sohn sitzt in Haft und hat eine Kleine Tochter unehelich.
Seine Ex macht übelst terror und ich wollte mal fragen ob er ein Recht auf einen Anwalt hat.
Lg
Anke
Hey
Natürlich hat er das.
Er kann sich auch während der Haft innerhalb das JVA mit seinem Anwalt austauschen, als auch kann er "ungeprüft" Anwaltspost empfangen.
Anwälte wissen in der Regel über dieses Prozedere bescheid.
Gruß
Jens
Hallo!
Weißt du vielleicht was er machen muß wegen der Kosten denn er hat ja kein Geld für einen Anwalt
LG
Anke
Hey
Antrag auf Beratungshilfe stellen und bei einem eventuellen Gerichtsverfahren ein PKH-Antrag...
Aber auch darüber weiß dann der RA bescheid u wird das mit ihm besprechen...
Alles natürlich wenn er auch entsprechend kein Einkommen hat (was er wohl derzeit nicht haben wird) und auch kein entsprechendes Vermögen hat.
Aber auch das alles kann er innerhalb der JVA auch mit seinem Sozialarbeiter besprechen u sich da Hilfestellung geben lassen.
Gruß
Jens
Hallo
Bei meinen Knackies war es üblich, dass meist kein Geld für den Anwalt vorhanden war, die füllten in der Haft eine Prozessvollmacht aus, beim ersten Gespräch hat ein guter Strafverteidiger dann auch alle Formulare dabei.
Kann der U-Häftling bzw die Verwandschaft keinen Anwalt bezahlen kann der Häftling einen Antrag an das zuständige Gericht stellen, bzw. STA, dass ein Pflichtverteidiger gestellt wird, jetzt kommt aber das aaaaaaaaabbbbbbbbbbbbeeeeeeeerrr, in meiner Dienstzeit waren Pflichtverteidiger nicht unbedingt so beliebt, da sie nur machen was lt, Gesetz vorgeschrieben ist.
Ein selbst bezahlter Verteidiger wird und macht immer mehr, da er dafür bedeutend mehr Kohle bekommt.
Die Rechte und Pflichten kann man sehr gut in der UVollzO nachlesen.
Ich glaube, bzw. ich weiß von einen Häftling, der versucht hat über seinen Pflichtverteidiger etwas in Sachen FamilienRecht zu erwirken, ging in die Hose, da er nicht mehr machen wollte bzw er auch ein Strafverteidiger war, er bräuchte aber einen guten Familien Rechtler.
Und denkt dran, ich weiß ja nicht welche Art Haft besteht, U-Haft, Straf Haft, Abschiebe, Beuge etc.
Es gelten für alle Strafarten außer der U-Haft das StVG.
Aber am besten soll er sich in der Haft erstmal an die lieben Sesselpubser, (achtung ironie) vom Sozialdienst wenden die Helfen gerne und machen und tun. ( Sorry, aber seitdem eine SozArb. weggelaufen ist obwohl ich mitten in einer Schlägerei stand, die konnte noch nicht mal einen Alarm auslösen, sind die egal von welchen Amt unten durch).
Er soll also am besten einen Antrag für einen Pflichtverteidiger stellen, dann einen Brief ans FamGer. sich erklären und auf seine Inhaftierung hinweisen und vermerken lassen was abläuft.
Zusätzlich kann er das JA informieren.
Nur all die Briefe muss er schreiben, kann auch der Verteidiger aber dann wird es teuer, jeder Brief zum Zeitpunkt € 35-45 .
Die Rechte und Pflichten als Strafgefangener kannst im StVollzG § 23- 27 Briefverkehr
Und wenn es genauer sein soll frag mal die große Suchmaschine zum Thema U-Häftling / Pflichtverteidiger
Gute Nacht
ANGELA
Ps. Wenn du zum Thema Haft noch Fragen hast einfach mailen, ich bin eine pensionierte Vollzugsbeamtin und allgem. Fragen kann und darf ich beantworten.
Ich würde dann die entsprechenden § raussuchen
