Nachdem gestern der Bundesrat einer Verschiebung eine Absage erteilt hat, werden voraussichtlich zum 01.01.2021 RVG, GKG und weitere Kostengesetze geändert.
Im Kern geht es neben strukturellen Änderungen (z.B. Anhebung Auffangwert in Kindschaftssachen auf 4.000,-) um eine Gebührenanpassung von etwa 10%. Bevor jetzt wieder das große Schreien losgeht - diese 10% sind die "Lohnerhöhung" nach 7 1/2 Jahren - eine Gewerkschaft hätte über solche Zahlen laut gelacht.
Wichtig ist dabei: alle vor Inkrafftreten mandatierten Angelegenheiten werden nach altem Recht abgerechnet. Wer also einen gerichtlichen Antrag stellen möchte oder eine größere anwaltliche Vertretung vor hat, sollte das im Dezember und nicht erst im Januar beauftragen (der unbedingte Auftrag zählt, wann der Anwalt mit der Arbeit beginnt, ist egal - bei den Gerichtskosten kommt es auf Anhängigkeit, also Eingang beim Gericht, an).
Gruss von der Insel
Danke... hast du Hyperlinks dazu?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/565-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Änderungsgesetze sind natürlich immer etwas blöde zu lesen...
Hier kann man gegen Preisgabe seiner E-Mail-Adresse eine kostenlose Synopse beziehen.
Es ist einfach der falsche Zeitpunkt.
Der Staat stellt zig Milliarden bereit, um ganze Branchen und Unternehmer vor dem Untergang zu retten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern.
Und Anwälte und Anwältinnen wollen jetzt 10% mehr. Das ist obszön.
Sorry, der dritte Porsche und die Renovierung der Finca auf Mallorca müssen noch ein bisschen auf sich warten lassen.
Wenn ich mir in meinem eigenen Fall das Verhältnis zwischen Aufwand und Kosten anschaue, dann frage ich mich tatsächlich, warum Frau Anwältin statt 20.000 Euro für ein paar Schriftsätze und drei Verhandlungen nun 22.000 Euro bekommen soll.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Weil dein Einkommen einfach weit weg von jedem Normal-Bürger liegt. Mein Anwalt will für meinen Antrag rund 1100 - 1200 EUR. Wenn ich mal sehe, dass wir schon 90 Minuten geredet haben, Freitag wahrscheinlich nochmal so lange reden werden, er den Antrag schreiben muss, vor Gericht auftauchen und sich vorbereiten, Bürokraft unterhalten,... die wenigsten Anwälte verdienen so gut wie du. Vielleicht Steuer-Strafanwälte oder Notare. Aber sicher nicht der durchschnittliche Familienrechtler.
Hallo,
wieso das der falsche Zeitpunkt sein soll, erschließt sich mir nicht ganz. Das ist längst überfällig und wer gute Anwälte wie ich erlebt hat, wundert sich, warum er/sie überhaupt Fälle auf VKH-Basis annimmt.
Während manche von 20.000,-€ Jahreseinkommen eine ganze Familie ernähren müssen, zahlen andere das eben "mal so".
Und was jucken einen dann noch die 10% Aufschlag?! Alles andere ist doch eh Verhandlungssache, sollte nicht nach Gebührenverordnung abgerechnet werden!
Sinniger fände ich es, wenn im gleichen Atemzuge die lächerliche Pauschale der Verfahrensbeistände endlich mal angehoben werden würde. Aber das ist ein anderes Thema...
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin,
wenn schon alle am Meckern sind, wie oft die armen Anwälte und das Hilfesystem die Klimmzüge am Brotkasten machen, dann fordere ich eine Steuerfinanzierung der Familienrechtsfälle.
Nicht dass jeder dahergelaufene, mit seinen gefährlichen Einzelmeinungen (nichts anderes sind es, denn die unterscheiden sich dermaßen, dass es da keine Sachlichkeit gibt) auf Kosten einer Familie sich austobt.
Es hat sogar einen positiven Nebeneffekt.
Umgangselternteilen bleibt mehr Geld bzw. es wird nicht soviel ins Helfersystem verpulvert und der Fiskus dreht ziemlich schnell den Hahn zu, wenn er alles alleine bezahlen muss. Damit kommt dann auch wieder eine gewisse Qualität ins System und nicht jeder Heckmeck wird verhandelt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi @Slam,
[...]
Wenn ich mir in meinem eigenen Fall das Verhältnis zwischen Aufwand und Kosten anschaue, dann frage ich mich tatsächlich, warum Frau Anwältin statt 20.000 Euro für ein paar Schriftsätze und drei Verhandlungen nun 22.000 Euro bekommen soll.
hier etwas rabenschwarzer Humor:
da wird Dich diese Nachricht auch nicht erfreuen-guckst Du: https://www.vatersein.de/Forum-topic-33103.html
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hi @Slam,hier etwas rabenschwarzer Humor:
da wird Dich diese Nachricht auch nicht erfreuen-guckst Du: https://www.vatersein.de/Forum-topic-33103.html
Ach weißt Du, Kindsunterhalt ist mir im Grunde völlig egal. Kinder haben ein natürliches Anrecht drauf. Wer Kinder in die Welt setzt, hat dafür aufzukommen. Und wenn Papa mehr verdient, bekommen sie halt auch mehr. So what.
Was mich regelrecht ankotzt ist, dass der Staat Menschen dazu zwingt, eine erwachsene und voll erwerbsfähige Person jahrelang mit Geld zu versorgen, obwohl keine Ehe mehr besteht, geschweige denn eine Beziehung. Das ist bescheuert. Ein erwachsener Mensch hat mE nämlich kein natürliches Anrecht darauf, von einem anderen durchgefüttert zu werden. Das ist weltweit betrachtet auch absolut nicht der Normalfall. Das ist eigentlich nur in den westlichen Ländern so. Im Heimatland meiner Frau zB gibts genau garnichts. Da ist Eigenverantwortung Realität. Und führt nebenbei bemerkt dazu, dass die Erwerbsquote von Frauen identisch ist mit denen der Männer.
Und ja, die Abrechnung nach Streitwert lehne ich auch ab. Da werden, wie in meinem Fall, tausende Euro abkassiert für minimale Leistung, nur weil ein hoher Streitwert da ist, der dann auch noch zum Teil künstlich (!) von der Gegenseite durch überzogene Forderungen erzeugt wurde. Und dann wollen die Herren und Damen Anwältinnen auch noch deutlich mehr Geld, und das zu einem Zeitpunkt, wo der Staat die größten Hilfsprogramme seit Bestehen der Bundesrepublik am Laufen hat, damit nicht alles den Bach runter geht. Ich verstehe das nicht. Da fehlt einfach das entsprechende Fingerspitzengefühl.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.