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Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet

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(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend,

das ist vielleicht Off Topic, aber ich muss meinem Frust mal Luft machen.

Die Anwälte BaumgartenBrandt haben eine Abmahnung geschickt.
Googled man nach denen ist klar worum es geht.

Also wieder ne Baustelle, die ich beackern muss.

Das frustet mich nicht sooo sehr, aber der betroffene Anschluß läuft auf den Namen der DEF.
Sie zog zwar aus, aber angeschrieben wurde logischerweise sie.

Nun möchte sie das ich die beiliegende Strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterschreibe und die angemahnten
1.200€ überweise.
Einen Sch*** werde ich machen.
Ich werde eine eigene, abgeänderte Unterlassungserklärung verfassen und absenden.

DEF hat aber schon mit denen telefoniert. Hoffe die hat keinen Schaden angerichtet.

So ein Streß. Immerwieder was neues.

Erst eine Polizei Vernehmung eines meiner Kinder, mit einem Geständniss und Verurteilung,
dann noch eine Vernehmung wegen was anderem, kein Geständniss, da nicht beteiligt. Untersuchung läuft noch.
Ein Rechtsanwalt fordert aber zwischenzeitlich eine pauschal Zahlung für den geschädigten von c 1500€.
Haben wir nicht drauf reagiert.
Nun dies.

Es wird nicht langweilig mit den Kids 🙂

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 21:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dazu hab ich >das<gefunden.
Vieleicht hilft es etwas, zum besseren Verständniss.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 22:43
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ja, hab das auch gefunden.
Werde gleich mal eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen und versenden.

Dank Dir

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 10:22
(@kasawumbu)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

habe ich alles schon hinter mir. Vorgehen war das selbe Mod UE ( Vordruck gibs in WWW ) abgeben und nicht mehr ich wiederhole nicht mehr reagieren
sofern kein Mahnbescheid kommt. Die Anwälte haben immer die selbe Masche die geben noch ein bis zweimal Laut ( Drohungen bis hin zur verdopplung der Kosten ) dann ist Schicht im Schacht. Seit 1 1/2 Jahren habe ich nichts mehr gehöhrt. Die Frist bis zur Verjährung läuft allerdings 3 Jahre.
Ich hoffe ich konnte helfen. Die Taktik der Ratten heißt Angst.  :phantom:

LG Kasawumbu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 11:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

hatte oder habe auch das Problem mit einer Abofalle.
Habe mir gleich zu beginn einen Vordruck aus dem Internet geholt und per Einschreiben dorthin geschickt.
Dann auf alle weitere Schreiben in keinster Weise mehr reagiert.

Seit ein paar Monaten ist Ruhe.

Sollte allerdings ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, muss sofort Widerspruch eingelegt werden. Das ist wichtig!!

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 11:44
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde die modifizierte UE nicht selber formulieren, denn da kannst Du viel falsch machen. Außerdem ist in den meisten Fällen eine erhebliche Kostenreduktion möglich, falls es wirklich eine Urheberrechtsverletzung gab. Wichtig ist, die Fristen unbedingt einzuhalten (sonst droht eine einstweilige Verfügung) und den Betrag erst mal nicht zu bezahlen.

Das ist eine gute Adresse:

http://www.dr-wachs.de/

oder hier:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Du hast jetzt nicht geschrieben, worum es geht. Wenn es im Filesharing und ggf. um Sampler geht, wie z.B. die Charts 100, kannst Du ggf. mit weiteren Abmahnungen rechnen. Dann wäre es wichtig, nicht nur eine modifizierte UE abzugeben , sondern weitere vorbeugende UEs. Bedenke, dass eine UE für 30 Jahre gilt.

Gehe nicht unbedingt davon aus, dass nach Abgabe der UE Ruhe ist. Das entbindet Dich nicht von der geforderten Zahlung und es gibt Kanzleien, die dort sehr agressiv vorgehen und ggf. auch klagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 11:54
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Da die DEF angeschrieben wurde und ihr der Anschluss zugeordnet ist, haftet sie! für den Anschluss und sie! muss die UE unterschreiben. Das sie schon mit der Kanzlei telefoniert hat, ist nicht gut, denn das sollte man nicht tun.

Wenn Du die UE unterschreibst, nutzt das gar nichts. Es ist ihre! Baustelle.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 12:03
 elwu
(@elwu)

Ich werde eine eigene, abgeänderte Unterlassungserklärung verfassen und absenden.

Hallo,

ich empfehle dir (genauer: der Anschlussinhaberin) dringend, keine eigene modifzierte UE zu ersinnen, sondern die der Abmahnwahn-Dreipage zu verwenden. Und die versenden a) per Fax und b) Einschreiben/Rückschein. Das telefonieren mit den Typen soll sie unterlassen. Wenn dann irgendwann die üblichen Bettelbriefe kommen, lochen und abheften. Keine wie auch immer geartete Reaktion! Sie reitet sich damit rettungslos in die Ka*ke, denn sie als Anschlußinhaberin haftet. Erst falls von einem Gericht was kommt, besteht Handlungsbedarf. Ach ja, mach sofort die P2P Ports im Router dicht...

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 12:25
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

habe soeben folgendes per Fax und E-Mail vorab versendet. Termin ist morgen und DEF hat mir quasi erst gestern den Brief ins Postfach gelegt. Toll.
Nachher geht das noch per Express Einschreiben / Rückschein usw per Post raus.

-per Einschreiben-
Vorab per Telefax an: +49 ..... und per eMail an: ......

Herr
...

An
... Rechtsanwälte

Ihr Zeichen: Datum
... 29.09.2010

Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,

P45

mich, in persönlich übernehmender, voller Verantwortung, für den von Ihnen zitierten Anschluss und der daraus gleichzeitig resultierenden Entlassung jeglicher Verantwortung des Anschlussinhabers,

DEF

ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

....

- nachfolgend „Unterlassungsgläubiger“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Unterlassungsgläubigern festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
das geschützte Filmwerk „xxx“ ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung des Unterlassungsgläubigers öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Original gezeichnet
______________
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 14:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso du?

Dir ist doch nun mehrfach gesagt worden, dass sie das tun muss!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 14:31




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

???

Du willst doch nicht wirklich die Verantwortung für einen Anschluß übernehmen ,der gar nicht in deinem Einflußbereich liegt.

Stell dir vor deien Holde Ex will dir Böses. Was meinst du wie oft sie sich Filme oder sonstwas da runterladen könnte ohen das du was anderes tun kannst, als im Machhinein dafür zu blechen  :knockout:

Es ist ihr Anschluß, als oauch ihr Verantwoirtugnsbereich, selbst wenn es eure Kinder sind die das was runtergezogen haben.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 14:35
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Ich weiß und was sie macht ist mir Jacke wie Hose.

Nur will ich meinen Hintern aus der Schusslinie ziehen.

Sollte sie also nicht reagieren, oder telefonieren oder was auch immer machen, und
dabei versuchen die Verantwortung des Anschlusses auf mich abzuwelzen, weil ich dort wohne und alles bezahle, der Vermieter bin usw
habe ich zumindestens fristgerecht eine Erklärung abgegeben.

Welche Konsequenzen das für sie hat, ist mir wurscht.

Verstehst Du? Wenn diese Anwälte richtig Stunk machen, weil z.B. nicht fristgerecht geantwortet wurde und man später
darüber streitet wer für die Tat verantwortlich ist, der Vermieter (das wäre ich solo), der Anschlussinhaber (das ist DEF),
der Rechnungszahler (wieder ich), der Täter ansich (ein Mieter), usw
dann will zumindestens reagiert haben.
Ob DEF dabei der Nutzniesser ist, ist mir egal. Diesmal bin ich eigennützig und versuche mich zu schützen.

Auch will ich ausschliessen, das, wenn sie die verantwortliche ist, sie mich in einem extra Verfahren anklagt und das Geld zurück fordert.

Ich finde das nicht so einfach, mich einfach zurück zu lehnen und zu sagen, pfft das ist ihr alleiniges Problem, mir kann nie nichts passieren.

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 14:47
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du willst doch nicht wirklich die Verantwortung für einen Anschluß übernehmen ,der gar nicht in deinem Einflußbereich liegt.

Der liegt in meinem Einflussbereich. Ich wohne dort, ich gestatte es per WLAN Mietern und Kindern dort ins WWW zu gehen, ich zahle, ich habe Einfluß.

Stell dir vor deien Holde Ex will dir Böses. Was meinst du wie oft sie sich Filme oder sonstwas da runterladen könnte ohen das du was anderes tun kannst, als im Machhinein dafür zu blechen  :knockout:

Es ist ihr Anschluß, als oauch ihr Verantwoirtugnsbereich, selbst wenn es eure Kinder sind die das was runtergezogen haben.

Gruß Tina

Äh, nochmal, sie ist ausgezogen, kennt die WLAN Verschlüsselung nicht und hat keinen Zugriff aufs Netz. Aber ja, sie hat die Grundsätzliche Verantwortung, da der Anschluss auf ihren Namen läuft. Sie ist aber nachweislich vor 3,5 Jahren ausgezogen. Somit habe ich die Befürchtung das ich teilmitverantwortlich gemacht werden könnte. Dem will ich vorbeugen.

Hoffe Ihr versteht, ich will bei weitem nicht "absichtlich" DEF schützen, sondern eigentlich mich.
Fällt etwas Schutz dabei für DEF mitab, dann ist das halt so, klappt das nicht, ist das ihr Problem.

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 14:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte genau das sind Fälle, warum man besser alles fein säuberlich trennt, wenn man sich trennt.

Wer wohnt denn nun wo?

Der Anschluß läuft auf den Namen deiner Ex. Du bezahlst ihn aber.

In welcher Wohnung ist der Anschluß? In deiner oder ihrer? Kannst du kontrollieren, wer über diesen Anschluß ins Netz geht und was derjenige dort treibt?

Das hat mit Vermieter rein gar nix zu tun. Wenn ein Mieter z.B. nette, rauscherzeugende Pflanzen auf dem Balkon züchtet, dann ist auch nur dieser strafrechtlich verantwortlich, nicht du als Vermieter, weil der Wohnraum dir gehört.

Und noch ne Frage: An wen ging denn nu ndie Unterlassungserklärung?

Gruß Tina
edit: Deine Erklärung erst grade gelesen.
Sorry, wir haben auch WLAN, weil wir nicht überall Kabel legen wollten. Aber du kannst dir sicher sein ,das es so geschützt ist ,das da keiner reinkommt, von dem wir nicht wissen, was er treiben kann. Ganz ehrlich, wenn der Mieter kein Verwandter ist (und selbst da würde ich mich absichern) würde ich sicher ncith erlauben mien WLAN zu nutzen. Es ist ja allg. bekannt ,das der Inhaber haftet.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 14:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber damit nimmst du doch Echsens Hintern aus der Schusslinie und stellst deinen netterweise hinein!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 14:58
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Im Rahmen der Störerhaftung ist grundsätzlich sie die Verantwortliche und im Grunde genommen auch dafür verantwortlich, dass unter diesem Anschluss keinerlei Unfug getrieben wird. Ob sie nun dort wohnt oder nicht, ist erst einmal unerheblich. Sie könnte den Anschluss ja auch übernehmen und hätte dadurch die volle Kontrolle. Sie ist der Vertragspartner und wer die Rechnung bezahlt, spielt keine Rolle.

Nur will ich meinen Hintern aus der Schusslinie ziehen.

Ob Du das mit dieser UE gemacht hast, bezweifle ich. Ggf. hast Du es genau zu Deinem Problem gemacht. Um irgendjemanden anzuklagen, wäre sie in der Beweispflicht darzulegen, wer den Schaden verursacht hat. Kann sie das nicht, greift sofort die Störerhaftung.

Ich kann Dir nur den Rat geben,mit einem RA zu sprechen. Unter dem ersten Link findest Du einen kompetenten Ansprechpartner, der kostenlos in einem ersten beratungsgespräch die Sachlage mit Dir bespricht. Allerdings hast Du nun Tatsachen geschaffen, die nicht mehr so einfach zurückzudrehen sind.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 15:00
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ich lese, dass die Kinder und Mieter über diesen Anschluss Zugriff ahben. Wow, das ist eine tickende Zeitbombe. Nicht für Dich, sondern für sie.
Für alle Urheberrechtsverletzungen, die durch diesen Anschluss begangen werden, haftet letztendlich  sie.

Das kann im schlechtesten Fall zum finanziellen Ruin führen. Zwei, drei Mieter nutzen FIlesharing und laden ohne Ende Filme und Musik herunter.
Sie bekommt 30 Abmahnungen und ist am Ende. :knockout: :knockout: :knockout:

Wenn ich sie wäre, würde ich den Anschluss SOFORT stillegen.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 15:05
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich fürchte genau das sind Fälle, warum man besser alles fein säuberlich trennt, wenn man sich trennt.

Da geb ich Dir voll recht. Wir haben es bei der Telekom versucht. Erst gings, dann nicht, dann wollten die ne neue Anschlussgebühr usw.
Irgendwann hab ichs aus den Augen verloren *schäm*.

Wer wohnt denn nun wo?

Ich wohne dort. DEF ist weggezogen.

Der Anschluß läuft auf den Namen deiner Ex. Du bezahlst ihn aber.

Stimmt.

In welcher Wohnung ist der Anschluß?

Somit in meiner.

Kannst du kontrollieren, wer über diesen Anschluß ins Netz geht und was derjenige dort treibt?

Ja genau, das kann ich.

Das hat mit Vermieter rein gar nix zu tun.

Doch hat es, weil er den Anschluß per WLAN mitnutzen darf.

Und noch ne Frage: An wen ging denn nu ndie Unterhlassungserklärung?

An die Rechtsanwälte, welche mir/DEF die Abmahnung zugesendet haben.
Stand auch so in deren Brief drin.

Oder meinst Du den Brief von den Anwälten?
Der ging an meine Adresse, mit Ihrem Namen drauf.
Post mit Ihrem Namen drauf öffne ich nicht. Leite ihn aber an sie weiter.+Sie hat sich nun fünf Tage Zeit gelassen. Termin waren sieben tage.

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 15:05
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Zitat
... und was derjenige dort treibt?
Ja genau, das kann ich.

Wie willst Du das denn tun??? Sitzt Du den Nutzern auf dem Schoß?


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 15:16
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber damit nimmst du doch Echsens Hintern aus der Schusslinie und stellst deinen netterweise hinein!

Tja, das ist das Problem wenn man nicht / kaum noch miteinander redet.
Sie war blöd genug, auf das Schreiben falsch zu reagieren.
Sie rief dort an und meldete das sie bereits ausgezogen ist und ich dort wohne.
Klar entbindet sie das nicht von der Verantwortung, sie holt mich aber ins Gespräch.

Dann hat sie mich aufgefordert die Abmahnung zu ändern (also den Namen in meinen[hat sie wohl so mit den Anwälten abgesprochen]) und ich sollte deren Schrieb unterschreiben und damit 1.200€ überweisen.
Einen Mist werde ich. Also bin ich tätig geworden.

Zeit mit eigenen Anwälten dieses (wieder komplexe) Thema zu erörtern hatte ich auch nicht.

Und selbst wenn ich ihren Hintern gerettet habe und ich meinen in die Schußbahn bringe, der Fehler, die Tat, lag in meinem Einflussbereich.

Und Du glaubst doch nicht wirklich das DEF nicht im nachherein mich zur Kasse gebeten hätte, oder es zumindestens versucht hätte.

Ja, rechtlich eigentlich ihr Ding. Aber mal ehrlich. Nur weil Ihr Name noch im Anschluss steht, entbindet mich das doch nicht von, zumindestens einer moralischen, Veranwortung.

Wie mid0608 schon sagte, sie vertraute mir quasi das kein Unfug läuft. Nun ist doch etwas schief gelaufen, da zieh ich mich doch nicht zurück.
Was für ein Mensch wäre ich denn?

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 15:20




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