Moin
Diese sind ja seit August nunmal für einen Teilbereich von NRW gültig (andere URL's habe ich mir sichheitshalber nicht zu Gemüte geführt). Beim Lesen dieser URL wurde mir schlecht. Der Grund ist: ich sehe hier einen teilweise riesen großen Rückschritt zur Entwicklung der letzten 10 Jahre. Das Versorgerprinzip - einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin - wird m.E. wieder hervor gekramt. Es wird anders benannt, es wird anders umschrieben. Nur die Zielrichtung der Änderungen in diesen URL sind teilweise sehr bezeichnend und die tatsächlichen "Feinanpassungen" (siehe Altersvorsorge) erschütternd. Ebenso meine ich zu erkennen, dass teilweise deutlich gegen Urteile und Beschlüsse des BGH oppuniert wird. Stellenweise sehe ich eine richtige Kampfansage. Das scheint zu harmonieren mit gewissen Kampfansagen politischer Mandatsträger an das BVerfG, aber m.E. auch ggü. dem BGH.
Wenn ich mit meiner Meinung halbwegs richtig liege, so dürfte die nächsten Jahre in erschreckendem Maße Ungemach hereinbrechen. Die Justiz - und nicht der Gesetzgeber zuvorderst - bemühen sich, in hohem Maße Aufgaben einer halbwegs sozialen Gesellschaft auf den einfachen Bürger abzuwälzen, auf Menschen, die betreuenden Elternteilen als Versorger zu dienen haben - und das im steigenden Maße.
Sehe ich momentan einfach nur zu schwarz?
Gruss oldie
Edit: Grammatik (hoffentlich) verbessert.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ebenso meine ich zu erkennen, dass teilweise deutlich gegen Urteile und Beschlüsse des BGH oppuniert wird. Stellenweise sehe ich eine richtige Kampfansage. Das scheint zu harmonieren mit gewissen Kampfansagen politischer Mandatsträger an das BVerfG, aber m.E. auch ggü. dem BGH.
Wenn ich mit meiner Meinung halbwegs richtig liege, so dürfte die nächsten Jahre in erschreckendem Maße Ungemach hereinbrechen. Die Justiz - und nicht der Gesetzgeber zuvorderst - bemühen sich, in hohem Maße Aufgaben einer halbwegs sozialen Gesellschaft auf den einfachen Bürger abzuwälzen, auf Menschen, die betreuenden Elternteilen als Versorger zu dienen haben - und das im steigenden Maße.
Ich habe dort gelesen, das den Mangelfällen demnächst ein noch eisigerer Wind entgegenweht als bisher. Soweit es Kampfansagen gegen Gerichtsentscheidungen angeht,
das gab es in diesem Jahr auch im Sozialrecht. Frau Nahles teilte die Ansicht des 8. Senates es Bundesozialgerichtes nicht, das behinderte Menschen einen Anspruch auf den
vollen Regelsatz haben könnten. Die Differenz muß die Familie/der Partner auffangen. Nach einem Shitstorm ist die Ministerin allerdings eingeknickt.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
(andere URL's habe ich mir sichheitshalber nicht zu Gemüte geführt).
Die aufgeführten Änderungen sind - zumindest in den Leitlinien meines OLGs - z.T. schon seit mehreren Jahren vorhanden.
Beim Lesen dieser URL wurde mir schlecht. Der Grund ist: ich sehe hier einen teilweise riesen großen Rückschritt zur Entwicklung der letzten 10 Jahre. Das Versorgerprinzip - einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin - wird m.E. wieder hervor gekramt.
Abzusehen war das für mich bereits 2013 als §1578b BGB klammheimlich geändert wurde.
Das scheint zu harmonieren mit gewissen Kampfansagen politischer Mandatsträger an das BVerfG, aber m.E. auch ggü. dem BGH.
...bei der sich insbesondere ein Vertreter immer wieder ganz besonders hervortut.
Sehe ich momentan einfach nur zu schwarz?
Ich denke nicht. Und das beziehe ich nicht nur exklusiv auf das Familienrecht.
Um es mit Beppo's Worten zu sagen:
Und ja, ich bin mittlerweile tatsächlich der Meinung, dass DIESE Regierung wirklich alles falsch macht.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin,
mir fallen so ein paar Dinge noch zusätzlich auf ...
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht.
Ich geh jetzt mal vom klassischen Modell aus. Eltern unterstützen ihren Sohn, der familienrechtlich gerade auf den Boden der Tatsachen geholt wird. Es ist offentsichtlich, dass er vielleicht ohne diese Unterstüzung schon völlig überschuldet wäre ... wie bewertet man das? Wird dann großzügig geschätzt?
Was, wenn aus diesem Grund die Unterstüzung Dritter eingestellt wird, da man eben gerade nicht den Unterhalt mitfinanzieren will?
Gleiches mit der übergangsweisen Gewährung von kostenlosem Wohnraum, wenn es (z.B.) den Eltern möglich ist, und sei es nur ein Zimmer ....
Was mich aber aus Gründen der Gerechtigkeit viel mehr wurmt, ist dass der KU bzw. die Ansprüche immer weiter hoch geschraubt werden, so dass es bald gar keinen Sinn mehr macht, sich anzustrengen ... man rutscht völlig unverschuldet in die Zahlerfalle und kommt aus dieser Spirale nicht mehr heraus.
Die Steigerung der Erwerbsobliegenheit ist zwar für mich interessant, da ja Mütter scheinbar immer wieder von der KU Pflicht befreit werden, aber insgesamt empfinde ich dies alles nicht mehr als sonderlich fair.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nabnd,
Absoluter Bockmist. Wie soll man unter solchen Bedingungen heiraten?
lg