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BKA-Chef Ziercke gegen Mehrfachvernehmung von Sexualopfern

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fühle mich grandios missverstanden.

Ich habe weder gesagt, noch gemeint, dass es sich bei Vergewaltigung um ein Kavaliersdelikt handelt oder gar bestritten, dass es das gibt.

Ich versuche einzig und alleine darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um ein, naturgemäß schwer aufzuklärendes Verbrechen handelt, da es i.d.R. weder Zeugen noch aussagekräftige Spuren gibt. Und nein, Spuren von Beischlaf, sind kein Beweis für eine Vergewaltigung.

Meistens ist die einzige Möglichkeit, dieses Verbrechern aufzuklären, die Befragung der beiden Beteiligten.
Umso gründlicher umso besser.

Am Ende läuft es auf ein Aussage gegen Aussage, unentschieden hinaus.

Und das bedeutet in einem Rechtsstaat nunmal, dass der Beschuldigte frei zu lassen ist. Auch wenn man eigentlich überzeugt ist, dass er schuldig sei.

Ohne mich auf genaue Zahlen festlegen zu wollen spekuliere ich einfach mal, dass von 100 Vergewaltigungsvorwürfen vielleicht 3 nachgewiesen werden können und der Beschuldigte zu Recht einfährt und 3 als nachweislich falsch erkannt werden und der Beschuldigte freigesprochen wird.

Über diese Fälle müssen wir nicht streiten.

Wir sprechen über die 94% in denen eine solche Klarheit eben nicht hergestellt werden kann.
(Und je nach ideologischer Interessenlage phantasiert man sich eben 94 weitere Schuldige oder 94 Unschuldige zusammen, manche auch mit Hilfe einer Studie eines Genderinstituts.)

Nun gibt es aus meiner Sicht genau 3 Möglichkeiten:

A. Man lässt die 94 Männer wegen nicht erwiesener Schuld frei.
B. Man steckt die 94 Männer wegen nicht erwiesener Unschuld in den Knast.
C. Man intensiviert die Untersuchungsbemühungen, mit dem Ziel, die Aufklärungsquote zu erhöhen.

An welcher Schraube sollen wir nun drehen?

Nach meiner subjektiven Sicht drehen Politik, unter dem Druck, eine höhere Verurteilungsquote zu erzielen, bereits ganz massiv an Schraube B.
Mit dem Ergebnis, dass es nirgendwo so viele Fehlurteile gibt, wie in diesem Bereich.
Die Folge davon ist nun mal, dass die Zahl der Fehlurteile steigt und die Glaubwürdigkeit der Opfer sinkt.
Und keiner soll mir unterstellen, dass mir das gefällt.

Herr Ziercke versucht nun, die Schraube C. wieder zurück zu drehen, was die Erfolgsquote weiter verschlechtern wird.
Wenn man das akzeptiert, habe ich kein Problem damit.
Und diejenigen Frauen, die die Vergewaltigung gar nicht erst anzeigen, gehören in diese Kategorie.
Sie scheuen, aus auch für mich nachvollziehbaren Gründen vor einer Anzeige und genaueren Untersuchung zurück und akzeptieren dabei, dass es dann eben nicht zu einer Verurteilung kommen kann.

Das Einzige, was ich ums verrecken nicht akzeptieren kann, ist, dass die Schraube C. a lá Ziercke zwar zurück gedreht wird, die Schraube B. zum Ausgleich dafür aber stärker angezogen wird, um die Verurteilungsquote trotzdem hoch oder noch höher zu halten..

Wenn einer meiner Töchter das eines Tages passieren sollte, würde ich auch von keinem Richter verlangen, dass er jemanden unbewiesen auf den Scheiterhaufen stellt. Eher mache ich das selbst.
Und wenn ich dafür in Knast käme, geschähe das auch zurecht.

Und noch immer ist meine Frage unbeantwortet:
Was würdet ihr tun?

Empörung ist keine Antwort?
"Ich möchte den armen Frauen helfen" auch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 15:30
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Lieber Beppo, ich denke eher, dass LBM und ich die Dinge einfach in einem anderen, größeren Kontext sehen als Du. Und wenn ich Deine Zahlen mal uminterpretiere, kommt da Folgendes heraus (unter Berücksichtigung der Erhebung oben. Diverse Studienergebnisse unterschiedlichster Herkunft reichen von 2%-8% Falschanzeigen -nicht Verurteilungen!):

Nur jede zehnte Täter wird angezeigt. Nur in einem Viertel dieser Anzeigen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Für JEDEN Prozess wegen sexualisierter Gewalt gibt es also 40 Täter, die nicht juristisch verfolgt werden. Selbst wenn also einige der Verurteilten fälschlicherweise beschuldigt wurden, gibt es pro unschuldig Verurteilten immer noch 100 bis 1000 Betroffene, deren Täter juristisch gar nicht erst belangt werden, wenn man die Dunkelziffer einbezieht:

Zitat Süddeutsche: "Nach einer repräsentativen Dunkelfeld-Studie der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 haben 13 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr eine Form von sexualisierter Gewalt erlitten. Das ist fast jede siebte Frau. Aber nur jede zehnte der Betroffenen hat den Täter auch angezeigt.    Allerdings siebt die Justiz schon vorher stark aus – zwischen Anschuldigungen, die sie für glaubhaft hält und solchen, die sie gar nicht erst vor Gericht lässt. Insgesamt 5937 Anzeigen gab es 2010 bei der bayerischen Polizei, nur ein Viertel davon wurde vor Gericht angehört." (Hier sei zu bemerken, dass die Polizei auch mal ohne eindeutige Beweise eine Anzeige für nichtig erklärt).

Dem hältst Du jetzt eine rein fiktive Interpretation der Ziercke-Aussage entgegen, in der es darum geht, Opfer vor Mehrfachbefragungen zu schützen, weil das Fehlanschuldigungen Tor und Tür öffnen würde. Du hast recht, wenn Du sagst, dass es in der Natur des Verbrechens einer Vergewaltigung liegt, schwer nachweisbar zu sein. Und ich sage: haargenau das hat bereits in unzähligen Jahren der Geschichte dazu geführt, dass Täter unbehelligt davon kamen und Opfer zu Tätern gemacht wurden. Schraube C war schon immer die, die gern hochgedreht wurde und einer der Gründe dafür ist, dass Opfer gar nicht erst anzeigen.

Was Deine These über die Politik und Schraube B angeht, zeichnen die realen Zahlen (siehe oben) ein gänzlich anderes Bild, die Verurteilungsquote ist demnach eher verheerend niedrig.

Was Ihr hier verlangt, ist ein Ausspielen von Unschuldsvermutung und Opferschutz gegeneinander, das aber kann und will ICH in einem Rechtsstaat nicht akzeptieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alanai, der grundsätzliche Unterschied zwischen unseren Sichtweisen, ist der Glaube an obige Studie.

Es ist absoluter Nonsense raus bekommen zu wollen, wieviele Taten begangen wurden, von der nie jemand etwas erzählt hat.
In solcherlei Studien werden fast grundsätzlich irgendwelche Annahmen zugrunde gelegt, die dann zur Grundlage von Schlussfolgerungen gemacht werden und dass als wissenschaftlich erwiesen dargestellt.

Das haben so gut wie alle feministischen Studien gemeinsam, wie z.B. die Dauerlüge von den 23% Lohndifferenz bei gleicher Arbeit.
Oder Behauptung, Frauen stünde nach der Scheidung grundsätzlich weniger Geld zur Verfügung als Männern wo grundsätzlich empfangener Unterhalt unterschlagen und gezahlter Unterhalt als privater Konsum gewertet werden.

Diese Art Studien wird stets mit einer ganz bestimmten Absicht erstellt und haben immer das bestellte Ergebnis.

Und selbst wenn die obige Studie stimmen sollte.

Wäre das ein Grund für dich, mehr Unschuldige zu verurteilen?

Nach dem Motto: Für jede Frau, die Opfer wurde, muss ein Mann bestraft werden?

Ein Rechtsstaat muss es ertragen können, dass bestimmte Straftaten nicht aufgeklärt werden können und deswegen niemand bestraft werden kann.
So schlimm die Tat auch immer gewesen sein mag.

Und jede einzelne Frau kann für sich entscheiden, ob sie die Tortur der Befragung aushalten will oder nicht.
Nur wenn sie es nicht will, sinken nun mal die Chancen für eine Verurteilung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 18:52
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

jede einzelne Frau kann für sich entscheiden, ob sie die Tortur der Befragung aushalten will oder nicht.

Dein Zynismus ist ekelhaft, Beppo.  :thumbdown:

Was spricht dagegen, die objektive Wahrheit mit zeitgemäßen krimininalistischen Methoden (Video-Aufzeichnung der Vernehmung durch erfahrene Kriminalbeamte, einfühlsame, gründliche und zeitnahe medizinische Untersuchung, Fotos von Verletzungen, DNA-Analyse) zu ermitteln, als Standard-Verfahren zu formalisieren - und zwar regelmäßig, ohne dem Opfer die entwürdigende Tortur (=Folter!!!), vom Anwalt des Angeklagten in aller Öffentlichkeit "gegrillt" zu werden, zuzumuten?

Evidenzbasierte, wissenschaftliche, kriminalistisch erprobte Vorgehensweisen bei gleichzeitiger Schonung der Verletzten sind bei jedem Gewaltverbrechen (mit oder ohne sexuelle Komponente) in den meisten europäischen Ländern längst Polizei-Alltag. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Mann, Frau oder Kind Opfer eines Gewaltverbrechens werden und ob der gewaltsame Übergriff eine sexuelle, eine räuberische oder eine drogeninduzierte Komponente enthält.

Wenn du selbst demnächst an der Haltestelle oder in der Bahnunterführung von einer Horde Besoffener und/oder Crack-Heads halbtot geschlagen wirst, willst du auch nicht 

für sich dich entscheiden, ob sie du die Tortur der Befragung aushalten willst oder nicht.

. Du wirst von der Kriminalpolizei, der Gerichtsmedizin und der Staatsanwaltsschaft völlig zu Recht erwarten, dass sie alle Mittel des 3. Jahrtausends zu deiner Schonung und zugleich zur effektiven Strafverfolgung einsetzt.

Nicht mehr und nicht weniger verlangt Ziercke. Skandalös daran ist aus meiner Sicht nur, dass man diese Frage in Deutschland im Jahr 2014 überhaupt noch kontrovers diskutieren muss.

Gruss  😡 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 20:03
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Beppo, könnte es sein, dass Du nicht einen der Links gelesen hast, die ich beigefügt hatte? Davon abgesehen: eine der Studien stammt beispielsweise von mindestens 2 Männern (Nachweise bei Helmut Tausendteufel/Gabriele Bindel-Kögel/Wolfgang Kühnel, Deliktunspezifische Mehrfachtäter als Zielgruppe von Ermittlungen im Bereich der sexuellen Gewaltdelikte, 2006). Falls Du annimmst, es hier mit einer Femen-Inhalte kritiklos widerkäuenden Gala-Leserin auf dem Selbstfindungstrip zu tun zu haben, unterliegst Du einem Irrtum. Und nicht nur das: ich kenne mich beim Thema "Testkonstruktion" gut genug aus, um Dir Deine Frage nach dem möglichen "Wie" bei der Schätzung von Dunkelziffern zu beantworten: eins der Zauberworte heißt "Anonymisiert".

Weiterhin: beileibe nicht alle Studien, die auf Missstände hinweisen und zudem noch von Frauen gemacht wurden, sind zwangsläufig falsch und feministisch. Himmel, ich kannte Dich bisher als einen sehr liberalen und gemäßigten Ratgeber hier, wo steckst Du bei dieser Diskussion, Beppo, der Du sonst so klug meine mails modifzierst?

Und in noch einem Punkt muss ich Dich berichtigen: bei einer Studie wird zwar eine Annahme als Nullhypothese formuliert, allerdings geht es im Weiteren um das Falsifizieren dieser Annahme (quasi als Gegenbeweis). Vereinfacht gesagt. Und bei Weitem nicht alle Studien sind gekauft, auch wenn das so mancher Lobbyist das gern glauben möchte, der die Welt nur aus "Es kann nicht sein, was nicht sein darf"- Augen betrachtet. Oder anders und lehrstuhlmäßig formuliert: wir Menschen suchen deutlich eher nur nach den Informationen, die unsere Annahmen bestätigen und ignorieren eher solche, die unsere Annahmen falsifizieren könnten.

Nach Deiner Theorie ist es Teufelszeug, wenn ein Unschuldiger angezeigt wird, aber von Opfer und Staat sei es klaglos hinzunehmen, wenn ein Gewaltverbrecher frei gesprochen wird? Beppo, den kannst Du nicht ernst meinen!

Und jede Frau muss für sich entscheiden, ob sie die Tortur der Befragung über sich ergehen lässt? Abgesehen davon, dass dieses Thema genauso auch das männliche Geschlecht als Opfer betrifft, hast Du offenbar (in all Deiner Unschuld diesbezüglich, die bitte immer so bleiben möge) nicht die mindeste Ahnung von Gewalt, Traumatisierung und schlicht Angst. Das Problem, was sich bei dieser Diskussion für mich nunmehr ergibt, ist, dass ich vermutlich nichts mehr sagen kann, was mir nicht als feministisch gekaufte und manipulierte Stimmungsmache um die Ohren gehauen wird. Nein, mir geht es hier nicht um "Auge um Auge, Zahn um Zahn", Du solltest mich aus meinem eigenen Fred gut genug diesbezüglich einschätzen können. Mir geht es darum, dass hier eine Aussage völlig polemisiert und zurecht konstruiert als Beweis für etwas herangezerrt wurde, das in keinem Verhältnis zum eigentlichen Problem steht.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 20:07
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Biggi, der war super!  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 20:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dein Zynismus ist ekelhaft, Beppo.  :thumbdown:

Welcher Zynismus?

Was spricht dagegen, die objektive Wahrheit mit zeitgemäßen krimininalistischen Methoden (Video-Aufzeichnung der Vernehmung durch erfahrene Kriminalbeamte, einfühlsame, gründliche und zeitnahe medizinische Untersuchung, Fotos von Verletzungen, DNA-Analyse) zu ermitteln, als Standard-Verfahren zu formalisieren - und zwar regelmäßig, ohne dem Opfer die entwürdigende Tortur (=Folter!!!), vom Anwalt des Angeklagten in aller Öffentlichkeit "gegrillt" zu werden, zuzumuten?

Nichts und niemand. Auch ich nicht.

Ob es da etwas zu verbessern gibt, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen.
Dem werde ich mich sicher nicht in den Weg stellen.

Außer dem Punkt, dass der Beschuldigte das Recht hat und haben muss, sich gegen die Anschuldigung zu verteidigen.
Auch mit Hilfe eines Anwalts.
Wenn Kachelmann keinen, sehr guten und teuren, Anwalt gehabt hätte, wäre er nämlich von einer Schießwütigen Staatsanwaltschaft gegrillt worden.
Und das trotz aller lächerlichen Widersprüche, in die sich Frau Dinkel verstrickt hatte.
Und ja. Ich bin auch der Meinung, dass man Frau Dinkel nicht einbuchten darf, solange nicht erwiesen ist, dass Sie Herrn Kachelmann nicht vorsätzlich falsch beschuldigt hat.
Und das, obwohl ich ein Mann bin.

Wenn du selbst demnächst an der Haltestelle oder in der Bahnunterführung von einer Horde Besoffener und/oder Crack-Heads halbtot geschlagen wirst, willst du auch nicht  . Du wirst von der Kriminalpolizei, der Gerichtsmedizin und der Staatsanwaltsschaft völlig zu Recht erwarten, dass sie alle Mittel des 3. Jahrtausends zu deiner Schonung und zugleich zur effektiven Strafverfolgung einsetzt.

Wenn ich die Fragen nicht beantworten will, beantworte ich sie nicht.
Dann muss ich aber auch akzeptieren, dass man sie laufen lässt, wenn es sonst keine Zeugen oder Beweise für ihre Tat gibt.
Für dich mag das zynisch sein. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit und ein absolutes Muss in einem Rechtsstaat.

Nicht mehr und nicht weniger verlangt Ziercke. Skandalös daran ist aus meiner Sicht nur, dass man diese Frage in Deutschland im Jahr 2014 überhaupt noch kontrovers diskutieren muss.

Wenn dahinter nicht mehr steckt, als die banale Forderung, die Behörden mögen ihre Arbeit besser machen, braucht man dafür keinen BKA-Chef.

Kannst du mir denn meine Frage beantworten, wie man noch zu Verurteilungen von Schuldigen kommen soll, wenn man auf Ermittlungen verzichtet?
Möchtest du lieber wieder die Verurteilung nach Anschuldigung einführen, wie bei Marius und Sulla?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 20:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Davon abgesehen: eine der Studien stammt beispielsweise von mindestens 2 Männern (Nachweise bei Helmut Tausendteufel/Gabriele Bindel-Kögel/Wolfgang Kühnel, Deliktunspezifische Mehrfachtäter als Zielgruppe von Ermittlungen im Bereich der sexuellen Gewaltdelikte, 2006).

Ja und?
Ich habe nie behauptet, dass Unsinn immer nur von Frauen, und von Männern immer nur tolle Sachen geschrieben werden.
Warum legst du mir so etwas in den Mund?

Falls Du annimmst, es hier mit einer Femen-Inhalte kritiklos widerkäuenden Gala-Leserin auf dem Selbstfindungstrip zu tun zu haben, unterliegst Du einem Irrtum.

Auch das habe ich bisher weder geschrieben noch gedacht.
Ich habe nur ein Problem mit sexistischen "Studien", die irgendwie beweisen wolle, dass das eine Geschlecht nur aus Tätern und das andere nur aus Opfern bestünde.
Und gerade diese "Gewalt an Frauen" Studien zeichnen sich durch bemerkenswerte Einseitigkeit und wissenschaftliche Mängel aus.
Z.B. indem der Gewaltbegriff ganz locker auf die "gefühlte Gewalt" ausgedehnt wird. "Haben sie sich schon mal von einem Mann bedroht gefühlt?"
Wer wollte das nicht mit JA beantworten?
"Wurden sie seit ihrem 15 Lebensjahr schon geschubst oder gestoßen?" 100% ja.
"Waren sie schon mal in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt?" Das gilt auch für 100% aller Täter! Nicht nur für Opfer.
Wer den Angriff begonnen hat, steht nicht in Frage.
Genau diese Art der Fragestellungen zeichnet solche feministischen "Studien" in besonderer Weise aus.

Eine wirklich wissenschaftliche Untersuchung würde schon gar nicht auf die Idee kommen, von vornherein, nur ein Opfer- und ein Tätergeschlecht zu untersuchen, sondern Gewalt per se untersuchen.

Insofern hast du Recht.
Ich lese mir solch einen Blödsinn grundsätzlich nicht mehr durch. Davon kriegt man als logisch denkender Mensch Augenkrebs.

Nach Deiner Theorie ist es Teufelszeug, wenn ein Unschuldiger angezeigt wird, aber von Opfer und Staat sei es klaglos hinzunehmen, wenn ein Gewaltverbrecher frei gesprochen wird? Beppo, den kannst Du nicht ernst meinen!

Vor einer Anzeige und einer Verurteilung ist jeder Unschuldig. Und zwar genau so lange, bis seine Schuld bewiesen ist.
Das nennt sich Unschuldsvermutung. Angezeigt werden darf er aber trotzdem, damit seine Schuld oder Unschuld untersucht werden kann.
Die Anzeige ist also kein Teufelszeug.
Wenn seine Schuld bewiesen ist, soll er verurteilt werden. Daran ist nichts Teufelszeug.
Wenn ein Unschuldiger aber verurteilt wird, z.B. weil nur jemand seine Schuld behauptet hat, sie aber nicht bewiesen werden konnte, dann ist das definitiv Teufelszeug.
Und ja. Wenn man jemand laufen lassen muss, weil seine Schuld nun mal nicht bewiesen werden kann, dann gehört das zu den Grundlagen unseres gesellschaftlichen Wertesystems.
Wenn man trotzdem von dessen Schuld überzeugt ist, ohne sie beweisen zu können, ist das sicher schmerzhaft aber nun mal hinzunehmen.
Verkürzt gesagt ist es tatsächlich so:
Schuldige laufen lassen ist schlimm.
Unschuldige einzusperren ist aber schlimmer.
Ersteres muss man notfalls ertragen, letzteres nicht.

Ich kann und muss damit leben.

Ich hoffe, du bist da nicht anderer Meinung, denn dann hätten wir tatsächlich kein gemeinsamen Werte und keine Gesprächsbasis mehr.

Und jede Frau muss für sich entscheiden, ob sie die Tortur der Befragung über sich ergehen lässt? Abgesehen davon, dass dieses Thema genauso auch das männliche Geschlecht als Opfer betrifft, hast Du offenbar (in all Deiner Unschuld diesbezüglich, die bitte immer so bleiben möge) nicht die mindeste Ahnung von Gewalt, Traumatisierung und schlicht Angst. Das Problem, was sich bei dieser Diskussion für mich nunmehr ergibt, ist, dass ich vermutlich nichts mehr sagen kann, was mir nicht als feministisch gekaufte und manipulierte Stimmungsmache um die Ohren gehauen wird. Nein, mir geht es hier nicht um "Auge um Auge, Zahn um Zahn", Du solltest mich aus meinem eigenen Fred gut genug diesbezüglich einschätzen können. Mir geht es darum, dass hier eine Aussage völlig polemisiert und zurecht konstruiert als Beweis für etwas herangezerrt wurde, das in keinem Verhältnis zum eigentlichen Problem steht.

Auch an dieser Stelle wieder meine, immer noch unbeantwortete, Frage:
Wie würdest du es machen?

Ich hoffe, mein langsam aufkommender Verdacht, dass du lieber mehr Unschuldige einbuchten möchtest, damit weniger Schuldige entkommen, ist falsch

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 21:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Biggi, Beppo,der war super!  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 21:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keine von uns hat hier je behauptet, dass nicht ermittelt werden darf. Jede von uns hat begrüßt, dass die Vernehmung auf Video aufgezeichnet wird und somit die Mehrfachbefragungen redundant werden. Nicht mehr, nicht weniger.

Ich frage mich hier, wer das Opferabo für sich beansprucht. Ob das wirklich per se "schwache Frauen" sind oder eine wachsende Anzahl Männer festgestellt hat, dass man es sich darin ganz kommod einrichten kann?

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 22:14




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Befragung der Anwesenden ist nun mal in der Regel die einzige Art von Ermittlung, die in Fällen von Vergewaltigung ohne Zeugen zur Verfügung steht.

Wenn die Befragung von vornherein eingeschränkt werden soll, ist es eine Einschränkung der Ermittlung, die nur zulasten der "Erfolgsquote" der Staatsanwaltschaft gehen kann.

Dass man auch die Befragung sicher besser, schonender und effizienter gestalten kann, ist eine Binsenweisheit, über die sich in diesem Kreis eine Diskussion sicher nicht lohnt.

Also, wie soll es deiner Meinung nach besser gemacht werden?

Und was hat das nun wider mit dem Opferabo zutun, wenn ich es wichtig finde, keine Unschuldigen zu verurteilen?
Wichtiger, als keine Schuldigen laufen zu lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 22:21
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Lieber Beppo, sicher könnte ich hier jetzt in mühevoller Kleinarbeit die Zitierfunktion betätigen, aber das betrachte ich bei Dir als unwürdig. Bitte lies, auch die Links, nicht nur, um auch dem mehr als leidigen Genderkram mal noch die Lunte auszuknipsen. Den Verdacht, ich würde mehr Unschuldige einbuchten wollen, legst DU Dir allerdings gerade praktischerweise zurecht, natürlich in Deinem Sinne. LIES, und diesmal bitte WIRKLICH! Mir drängt sich nämlich grad mehr der Verdacht auf, dass dass es hier gar nicht um eine konstruktive Debatte gehen soll, sondern nur darum, dass Zaungastklatscher wie wedi den "Gefällt mir"- Button strapazieren. Und an diesem Punkt nehme ich mich jetzt auch hier raus.

Nur auf Deine letzte Frage nochmals eingehend: ich sagte bereits, ich fände die Idee mit der Videobefragung sehr gut. Und das sagte nicht nur ich. Deine dezidierte Ansicht dazu steht allerdings noch aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 22:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob die Videoaufzeichnung eine Verbesserung bringt kann ich nicht beurteilen.
Wenns schääh macht!

Andererseits gehört zumindest zu strafrechtlichen Ermittlungen auch, dass man dem Befragten immer wieder dasselbe abfragt um raus zu bekommen, ob er sich dabei in Widersprüche verstrickt.

Auch dieses Mittel der Wahrheitsfindung wäre mit den Vorschlägen aber nicht mehr möglich.
Und ganz grundsätzlich muss man eben auch dem Anwalt der Beschuldigten ermöglichen, seine eigenen Fragen zu stellen, sonst kann man sich den ganzen
(Schau-)prozess gleich schenken.

Nach einem solchen Verfahren, wo die Beschuldigerin nur einmal ihr Statement vor einer Kamera vorträgt, ohne dass Rückfragen möglich sind, ist der Beschuldigte freizulassen.
So kann man jedenfalls keinen Tatvorwurf beweisen.

Wenn ihr das so wollt, bitte.

Wenn ihr jemanden aufgrund so einer Farce in den Knast stecken wollt, leben wir unterschiedlichen Welten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 22:36
(@Brainstormer)

Moin LBM,

Ich frage mich hier, wer das Opferabo für sich beansprucht. Ob das wirklich per se "schwache Frauen" sind oder eine wachsende Anzahl Männer festgestellt hat, dass man es sich darin ganz kommod einrichten kann?

Wie das in diesem Kontext zu verstehen sein soll, in dem es um Vergewaltigungen geht, müsstest du dann doch etwas näher erläutern.
Ansonsten hat die aufgeworfene Frage nämlich einen ziemlich faden Beigeschmack.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 22:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmm...ich bin mir nicht sicher, ob ich den Diskussionsfaden dahingehend richtig verstehe, dass es zwei Meinungspole gibt, die einander nicht annähern können und den jeweils anderen von der eigenen Meinung zu überzeugen versuchen.

Wie wäre es mit dem Erarbeiten einer gemeinsamen Sicht? So ganz ohne Vorwürfe und schon bald Anfeindungen. Sondern richtig konstruktiv mit dem Willen eine Lösung zu finden, ein Vorgehendmodell zu entwickeln, das auf allen Seiten die Risiken minimiert.

Nur so'ne Idee. Ich kann ja auch falsch liegen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 23:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

Mir drängt sich nämlich grad mehr der Verdacht auf, dass dass es hier gar nicht um eine konstruktive Debatte gehen soll, sondern nur darum, dass Zaungastklatscher wie wedi den "Gefällt mir"- Button strapazieren. Und an diesem Punkt nehme ich mich jetzt auch hier raus.

Wedi=Zaungastklatscher???????, gefällt mir -Button??????

Wenn du mich kennen würdest, wüsstest du das ich genau lese und mich auch dementsprechend  auch äussere. 😡
Ich habe Beppos Worten nichts hinzu zu fügen und nichts anderes habe ich mit meiner kleinen Änderung deines Zitates gemeint.

Beleidige mich, beleidige ich dich, so wie man es in den Wald hinein ruft. :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 23:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wäre es mit dem Erarbeiten einer gemeinsamen Sicht?

Ich bemühe mich in erster Linie noch heraus zu finden, was denn der Standpunkt "der Anderen" ist, außer dass ich ein zynischer Mistkerl bin und das man alles besser machen sollte.

Dazu warte ich immer noch auf die Antwort auf meine einzige Frage.  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2014 23:19
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt keine Gerechtigkeit.

Ich hab heute noch Panik vorm Zahnarzt, weil mir im Kindergartenalter jemand seinen Penis in den Mund geschoben hat, ich mich nicht wehren konnte und aufgrund der Ejakulation den Eindruck hatte, ich würde ersticken.

Meiner Mutter hab ich das erzählt und sie meinte, ich hätte das nur geträumt, das würde XXX nie machen.

Es ist verjährt, die Zahnarztpanik bleibt. Aber es ist keine Gendersache. Das wäre zu einfach.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 01:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Beppo, könnte es sein, dass Du nicht einen der Links gelesen hast, die ich beigefügt hatte?

Alanai, könnte es sein, dass du selbst die Links nicht gründlich genug gelesen hast, die du selber beigefügt hast? Und zwar meine ich konkret:

Hier mal eine interessante Erhebung zum Thema, bei der es auch um Falschbeschuldigungen geht: http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf 

Schau bitte mal auf Seite 177/178 des Berichts (d.i. Seite 181/182 in der PDF-Datei). Die Hervorhebung ist von mir, und aus welchen persönlichen Gründen mir diese Hervorhebung so wichtig ist, dazu komme ich noch.

So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. Trotz vieler Inkonstanzen in den Zeugenaussagen und dem Vorliegen weiterer Kriterien, welche die Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bleibt letztendlich die Aussage des angeblichen Opfers neben der des von ihm Beschuldigten stehen; andere Personen- oder Sachbeweise liegen in ausreichender Beweiskraft in der Regel nicht vor. Anzeige erstattet wird in diesen Fällen fast ausschließlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung und nicht wegen Vortäuschens oder falscher Verdächtigung.

Ich werde nicht der Versuchung erliegen und so tun, als sei die obige Aussage "deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht" eine unumstößliche Wahrheit - denn ob es nun wirklich mehr als 50% sind (was sogar ich echt krass finden würde), oder am Ende doch "nur" z.B. 25%: das müsste erst mal in einer ernsthaften Studie untersucht werden, die sich mit genau diesem Thema befasst. Falls jemand so etwas kennt, bitte immer her damit; ich fürchte nur, für diese Frage interessiert sich im Detail mal wieder keine Sau.

Man möge nur bitte nicht so tun, als seien Falschbeschuldigungen eine derart seltene Ausnahme, dass man sie nahezu vernachlässigen könne.

So weit es mich persönlich betrifft (und @Alanai, @LBM usw. - dies ist in gewisser Weise die Erklärung dafür, warum ich auf dieses Thema inzwischen ziemlich allergisch reagiere): Ich habe dies, wenn auch mit deutlich unterschiedlichem Schweregrad, in meinem Leben inzwischen gleich zweimal an der Backe gehabt.

Das erste Ding ist zwanzig Jahre her und war allerdings nahezu harmlos - das Frollein war, nach einigem guten Zureden, dann irgendwann doch der Meinung, dass der Sachverhalt "der Dreckskerl hat seinen Kopf auf meine Schulter gelegt" halt irgendwie eine etwas magere Begründung ist für eine Anzeige. Zumal sie diesen Dreckskerl (also mich) zu diesem Zeitpunkt bereits einige Wochen kannte. Man könnte hier in Versuchung geraten, dies als einen etwas eigenwilligen Humor des Frolleins auszulegen; aber mein damaliger Eindruck war: die hat das völlig ernst gemeint.

Das zweite Ding ist ca. anderthalb Jahre her und war alles andere als lustig. Da die Dame hinterher felsenfest behauptet hat, sie habe mich keineswegs freiwillig zu sich nach Hause mitgenommen, ich solle sofort verschwinden, sie werde mich jetzt fertigmachen und am nächsten Morgen bei der Polizei Anzeige erstatten - habe ich von ihrem Telefon aus lieber gleich selbst die 110 angerufen. Das war ihr dann aber irgendwie allerdings auch nicht recht, insbesondere als es ca. fünf Minuten später an ihrer Türe Sturm klingelte und zwei freundliche Beamte wissen wollten, was verdammt nochmal hier los wäre. Nun, die Erläuterungen der Dame waren wohl nicht ganz so überzeugend wie sie's mir zuvor großspurig unter vier Augen angekündigt hatte. Nach einigem Hin und Her, und nachdem sie im anderen Zimmer ein Weilchen mit der Polizistin allein geredet hatte, hieß es dann: Alles offensichtlich wohl nur ein bedauerliches Missverständnis, Ende der Polizeiaktion.

Ich also in doppelter Polizeibegleitung raus. Hab' den Polizisten dann vorsichtig gefragt, wie das weitergeht. Er: Es könne natürlich sein, dass die Dame trotzdem noch Anzeige erstatten würde - er halte das aber für ziemlich unwahrscheinlich, und ich solle mir keine Sorgen machen, vermutlich käme da eh' nichts mehr nach. Ich: Ob ich nicht andererseits selbst die Dame anzeigen könne, schließlich habe sie versucht, mir eine Straftat anzuhängen, die ich nicht begangen habe. Er, schulterzuckend: Würde er an meiner Stelle lieber bleiben lassen. Erstens könne ich eh' nicht beweisen, dass es nicht eben doch einfach nur ein Missverständnis war. Zweitens, wenn ich Anzeige erstatten würde, dann würde sie im Gegenzug wohl an ihrer Behauptung festhalten, dass es doch eine Vergewaltigung war; und wie dann der Richter entscheidet, wisse der Himmel allein.

Ich für meinen Teil habe die Sache dann lieber auf sich beruhen lassen. Sie übrigens offenbar auch; habe jedenfalls nie wieder etwas von der Sache gehört. Möchte aber lieber nicht all zu genau wissen, auf welch andere Art und Weise die Geschichte hätte ausgehen können.

Nun, ich habe somit meine eigene, und anscheinend mal wieder politisch völlig inkorrekte Meinung darüber, was es mit einem Teil (!) jener Vergewaltigungen auf sich hat, die nicht zur Anzeige gebracht werden, bei denen trotz Anzeige die Anklage fallengelassen wird, oder bei denen das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch endet. Ich habe ebenfalls meine eigene und politisch inkorrekte Meinung darüber, welche Dunkelziffer es bei Vergewaltigungen, und welche Dunkelziffer es bei Falschbeschuldigungen gibt.

Mein Schlusswort gilt allerdings dieser Aussage:

Jungs, ich hoffe, ihr seht das alles noch so rechtsstaatlich-geschmeidig, wenn ihr mal diejenigen wart, die die Hose runter und den A**** hinhalten musstet.

Ich habe mir sagen lassen, dass dies ein nicht ganz auszuschließendes Szenario ist, wenn man ein paar Jahre im Gefängnis verbringt und dabei den Stempel "Vergewaltiger" auf der Stirn trägt. Ob man diesen Stempel zurecht trägt oder nicht, ist dabei übrigens völlig unerheblich.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 02:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das liebe Thema Statistik.
Mein alter Rechtskundedozent liebte den Satz: "traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast!". Und es ist ein wahrer Kern daran. Zahlen kann man drehen und wenden wie man will, etwas weglassen, etwas hinzufügen, je nachdem welches Ergebnis man erzielen möchte. Dann kommt allerdings noch ein wensentlicher Teil hinzu.

Es werden (z.B.) tausend Personen zu einem Thema "X" befragt, und dies dann auf Millionen umgelegt. Die Auswahl soll willkürlich sein, und dann aber doch möglichst durchschnittlich. Hat schonmal jemand an einer Befragung teilgenommen? Die laufen mit dem Klemmbrett herum, und versuchen auch so schnell wie möglich die Bögen voll zu bekommen.
Sprich, eine Befragung "Wie oft benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel?" würde ich, je nachdem welches Ergebnis ich haben will, auf dem Busbahnhof oder im Parkhaus beginnen.

Beppo, könnte es sein, dass Du nicht einen der Links gelesen hast, die ich beigefügt hatte? Davon abgesehen: eine der Studien stammt beispielsweise von mindestens 2 Männern (Nachweise bei Helmut Tausendteufel/Gabriele Bindel-Kögel/Wolfgang Kühnel, Deliktunspezifische Mehrfachtäter als Zielgruppe von Ermittlungen im Bereich der sexuellen Gewaltdelikte, 2006). Falls Du annimmst, es hier mit einer Femen-Inhalte kritiklos widerkäuenden Gala-Leserin auf dem Selbstfindungstrip zu tun zu haben, unterliegst Du einem Irrtum. Und nicht nur das: ich kenne mich beim Thema "Testkonstruktion" gut genug aus, um Dir Deine Frage nach dem möglichen "Wie" bei der Schätzung von Dunkelziffern zu beantworten: eins der Zauberworte heißt "Anonymisiert".

Ich glaube dieser Erhebung kein Stück. Die Dunkelziffern sind hochgerechnet, aufgrund von Annahmen und Schätzungen. Anonymisierte Befragungen können auch nicht repräsentativ sein, da nicht ersichtlich ist, ob mehrfachabgaben erfolgt sind, da eine "frustrierte" Person das gewünschte Ergebnis entsprechend manupuliert haben möchte.

Nun ja, und dann kommt noch das persönlich erlebte. Ein Gerichtsvollzieher, der mir hinter vorgehaltener Hand sagte, dass nach seiner persönlichen Erfahrung und Erlebten die Gewalt bei Frauen wesentlich höher wäre, nur dies politisch nicht interessant genug ist und verfolgt werden soll. Frei nach dem Motto: "es darf nicht sein, was nicht sein kann!"
Das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher fand übrigens statt, da meine Ex zweimal von der Poilzei hinauseskottiert wurde. Schon dies eine absolute Ausnahme, die aber im Nachhinein auch schnell wieder revidiert und verharmlos wurde.

Mehrfache Vernehmungen sind, wenn andere Fakten nicht vorliegen, das einzige Mittel, um Widersprüche aufzudecken. Wenn das nicht gewollt ist bzw. man dem "Opfer" diese Last nehmen will, kann auch die Verjährungsfrist auf 12 Monate begrenzt werden.
Meiner Meinung nach, sollte ein Opfer sich schnell entscheiden, ob es Strafantrag (und Verfolgung) will, oder nicht. Hilfestellungen gibt es genug. Aber nach Jahren, ohne pysische Beweise, nur aufgrund der Aussage ein Urteil zu vagen, deckt sich nicht im geringsten mit meinem Gerechtigkeitsempfinden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 10:15




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