Studentin beschuldigte Vater zu Unrecht der Nötigung im Straßenverkehr - Erste Instanz bestätigt
Weniger Unterhalt für Tochter nach falscher StrafanzeigeVon Klaus Brandt
Hamm. Weil sie ihren Vater zu Unrecht wegen Nötigung angezeigt hat, verliert eine 20-jährige Jurastudentin einen Großteil ihrer finanziellen Unterstützung. Das entschied das OLG in Hamm.
Zuvor war der Vater zur Zahlung von 486 Euro monatlichen Unterhalts verpflichtet gewesen. Der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts (OLG) kürzte den Anspruch der Studentin um Zweidrittel auf 162 Euro. Das Gericht berief sich auf eine Gesetzesregelung; wonach es Eltern erlaubt ist, nach einer vorsätzlichen schweren Verfehlung eines volljährigen Kindes den Unterhalt zu kürzen oder ganz einzustellen. Das OLG sah in der wider besseren Wissens gestellten Strafanzeige gegen den Vater den Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
Anlass zu der Strafanzeige war eine zufällige Begegnung zwischen Vater und Tochter im Straßenverkehr gewesen. Erst vier Wochen später gab die Studentin bei der Polizei zu Protokoll, der Vater habe sie mit dem Pkw verfolgt. Das Strafverfahren gegen den Vater wurde jedoch eingestellt, da die Anschuldigungen aus der Luft gegriffen waren.
Das OLG bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop.
(AZ:11 UF218/05)Quelle: Westfälische Rundschau vom 22.07.2006
Hmmm, ob sich mir die Maßstäbe für Entscheidungen des OLG Hamm irgendwann erschließen werden?
Uli
Hallo Uli,
also Du bist immer noch zu wissenschaftlich.
Du denkst, das OLG ist eine Maschine in einer Blackbox, wo oben Fakten und unten Entscheidungen rauskommen. Und die werden halt durch einen standardisierten Prozess gejagt. Daher kann man aus den verschiedenen In- und Outputs ein Modell entwickeln, was in der Blackbox geschieht.
Das dem nicht so ist, weisst Du selber. Da sitzen Richter vor schwammigen Gesetzen mit all ihrer Lebenserfahrung und Subjektvität.
Aber selbst ihre Rechenschwäche (ich habe noch nie einen Berufzweig kennengelernt, der so schlecht rechnen kann; benutzt also möglichst komplizierte Rechnungen (meine Empfehlung: Prozentrechnung! :rofl2: ), bei denen euch ggf. 'Fehler' unterlaufen) ist in der Summe gerecht: der Fehler schlägt zu beiden Seiten aus.
Gerichte sind wie Glückskekse und bleiben es. Das Leben ist halt voller Überraschungen - auch beim OLG.
Gruss,
Michael
