Vater will Kind seh...
 
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Vater will Kind sehen - „Stalker“ soll jetzt hinter Gitter

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Marktschorgast/Kulmbach – Das Amtsgericht Kulmbach hat einen 53-jährigen Ködnitzer wegen Stalkings in vier Fällen zu einer Gefängnisstrafe von 13 Monaten verurteilt. Der Mann hatte bis 2004 mit einer heute 38 Jahre alten Frau aus Marktschorgast zusammengelebt. Aus dieser Beziehung war auch ein Kind hervorgegangen.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 15:33
 Uli
(@Uli)

Hatten wir das hier nicht schon vor einer Weile vorausgesehen, dass das Stalking den "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" ablösen wird ?!  :exclam:

Was ist eigentlich mit dem falschen Vergewaltigungsvorwurf der Ex passiert? Vermutl. nix.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 16:35
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
ich kann mir keine Meinung aus diesem Artikel bilden, da er sehr oberflächlich ist. Zu hoffen bleibt, dass der Vater in Berufung geht.

Aber wir haben genau diese Gefahr vorhergesehen. Ich habe aber nie geglaubt, dass der Anzeigen wegen Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch Stalking abgelöst würden. Eher kommt es meiner Meinung nach zu einer Verstärkung.

Das dumme bei den Falschanzeigen ist, dass man die Mutwilligkeit nachweisen muss. Nur in einem kleinen Prozentteil gelingt das. Meist wird das Verfahren eingestampft, weil das Vergehen nicht nachgewiesen werden konnte. Woran das lag, interessiert dann niemanden und dann ist auch der Anzeigende aus dem Schneider obwohl er meiner Schätzung nach rund 20.000€ Staatskosten erzeugt hat (Die Straf-RAs werden bei erfolgloser Anzeige vom Staat bezahlt plus Staatsanwalt, Richter, Polizeiermittlung und Verhöre).

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 18:39