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Eltern müssen Studiengebühren finanzieren
Koblenz: Studiengebühren sind mit den üblichen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem heute bekanntgewordenen Urteil. Vielmehr handelt es sich nach Meinung der Richter um einen sogenannten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf, für den der unterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zahlen müsse (Az.: 11 UF 519/08).
Geschrieben : 29.05.2009 13:07
