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spiegel.de: Kinder müssen für Eltern trotz Kontaktabbruch Unterhalt zahlen

 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da lauert noch manche Bombe:

Erwachsene Kinder müssen auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zueinander hatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht.

In dem Fall, der vor Gericht behandelt wurde, hatte die Stadt einen Beamten verklagt. Er soll 9000 Euro Heimkosten für seinen vor zwei Jahren gestorbenen Vater zahlen. Der Sohn weigerte sich jedoch, da der Vater vor 43 Jahren den Kontakt ihm abgebrochen hatte, er selbst war damals 17.

Volltext und Quelle: HIER


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 12:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das ist ja nur konsequent. Bei volljährigen Kindern führt ja ein Kontaktabbruch oder eine Kontaktverweigerung auch nicht dazu, dass sie keinen KU mehr bekommen.

Wird aber in Zukunft sicher interessant, wenn Kinder plötzlich erkennen, dass sie für jemanden zahlen müssen, den sie aufgrund des Boykotts des anderen Elternteils nicht kennen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 12:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert."

Interessant. Wenn sich der Vater von Anfang an nie gekümmert hätte, könnte es wieder ganz anders aussehen.

In der mündlichen Verhandlung im Januar hatte der Familiensenat noch argumentiert, dass Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern kontinuierlich verweigern, die "familienrechtliche Solidarität" aufgeben. Wegen solch einer "vorsätzlichen schweren Verfehlung" könnten sie daher den Anspruch auf Elternunterhalt teilweise verlieren.

... und dann wurde bestimmt gerechnet, was es den Staat kostet, wenn man so urteilen würde  :phantom:

LG eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 14:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

... und dann wurde bestimmt gerechnet, was es den Staat kostet, wenn man so urteilen würde  :phantom:

LG eskima

Nun, in dem Falle sind "wir" der Staat, außerdem wer würde denn überhaupt noch zahlen, wenn es so einfach wäre mal zu bahaupten es gibt halt keinen Kontakt. Soll die Polizei dann ermitteln ob es doch einen Kontakt gab? Wie lange darf es denn keinen Kontakt gegeben haben?
Bin ich selber dran Schuld wenn ich Kontakt zu meinen Kindern halte, dass die dann für mich zahlen müssen?

Ich denke, dass das Urteil nicht der Weisheit letzter Schluss war, aber erwartbar.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich halte es tatsächlich für schwierig, Jahre und Jahrzehnte später (im aktuellen Fall sogar erst nach dem Tod eines Beteiligten) noch eruieren zu wollen, ob Kontakt bestand, wie intensiv er war, wer den Kontaktabbruch verschuldet und die Wiederanbahnung torpediert hat. Familie kann Haifischbecken sein, und was Familienangehörige sich manchmal wechselseitig antun, geht auf keine Kuhhaut. Belegbar ist allein Verwandtschaft.

Abgesehen davon: Im Schnäppchenjägerland Deutschland gäbe es ohne diese Regelung vermutlich über Nacht zehntausende angeblich heillos zerstrittener Familien nach der Devise "wir behaupten jetzt einfach, dass Oma uns nie leiden konnte, uns in der Kindheit nur trockenes Brot zu essen gegeben und seit vielen Jahren nicht mehr mit uns geredet hat; dann sparen wir viel Geld, denn dann muss der Steuerzahler ihren Heimplatz bezahlen."

Ich hatte einen ähnlichen Fall vor über 20 Jahren bei einer Freundin: Deren Eltern hatten sie schon als kleines Kind zu ihrer Oma abgeschoben, um um die Welt zu jetten und Party zu machen. Als sie dann alt und krank waren und keine Kohle mehr hatten, wurde diese Freundin - von der Oma persönlich und finanziell durch Schule und Studium gebracht und mittlerweile erfolgreiche Juristin - zum Unterhalt für ihre Eltern verdonnert.

Wie auch in allen anderen Rechtsgebieten gibt es eben auch hier eine Diskrepanz zwischen gefühlter Gerechtigkeit und Gerichtsurteilen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 15:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur weil es sonst "unser" Geld kostet, findet ich es noch lange nicht richtig.

Jemand der viel Familie hat muss eines Tages für sämtliche Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten bezahlen, und über seine Steuern noch alle anderen Hartz4 Empfänger, die nicht mit ihm verwandt sind.

Konsequent zu Ende gedacht führt das in die reine Bedarfsgesellschaft, in der das gesamte Geld vom Staat verwaltet und beliebigen anderen Leuten zugeteilt wird.
Also direkt in den Sozialismus 2.0

Auch das ist für mich ein Argument, für das bedingungslose Grundeinkommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 19:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hinzu kommt, dass Kinderlose in Bezug auf die Rente sowieso schon benachteiligt sind, weil sie zwar Rentenbeiträge leisten und damit die Rente ihrer Eltern finanzieren aber keine eigenen Kinder finanzieren und damit nichts für ihre eigene Rente tun.
Sie können also das, was andere in die zukünftigen Rentenzahler stecken, für sich selbst ausgeben.
Und dann zahlt der Staat, also auch die mit Kindern, den Kinderlosen auch noch das Pflegeheim. Bei den anderen muss das wieder die eigene Familie übernehmen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.02.2014 20:55
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabnd,

also was ich beim deutschen Unterhaltssystem wie auch Sozialsystem wirklich kritisch finde, ist die völlige Aushebelung des Leistungsgedankens. Für so manchen Ex-Ehemann mit Kindern spielt doch gar keine Rolle, ob er 1500€ oder 2500€ netto verdient, was Brutte eine erhebliche Spreizung darstellt. Das ist nicht besonders motivierend im Berufsleben und nicht gut in einer Gesellschaft, die auf Leistungsträger angewiesen sind. Auch bei einem Heimplatz ist dies ein Problem. So ein Heim kostet teilweise 3000€ im Monat, wenn dann der Pflichtige auf den Selbstbehalt runtergekürzt wird, braucht der sich über Gehaltszuwächse gar keine Gedanken machen. Und verschuldet hat er dies nicht...
Auf der anderen Seite wird so mancher Unterhaltsempfänger auch spitz rechnen, ob sich Arbeiten gehen lohnt, oder am Ende nicht fast dasselbe rauskommt bei deutlich mehr Aufwand. So manche Mutti hat durch Staat und Unterhalt ein Einkommen, für das andere ein Studium + guten Job brauchen. Klar wird dies am Ende auch an Kinder weitergereicht, aber, die Motivation zu arbeiten hält sich in Grenzen, wenn am Ende Netto nicht deutlich mehr rauskommt.
Bei der Scheidungsrate und der ständigen Überalterung der Gesellschaft wird Leistung für einen großen Teil der Gesellschaft uninteressant gemacht. Für jeden normalen Arbeitnehmer ist das doch die Quasi-Aufforderung, kürzer zu treten, für Handwerker, mal mehr nebenbei zu machen, anstatt über Überstunden höhere Ansprüche für die Zukunft zu generieren. Die große Frage ist: Wie lange können wir uns das leisten?

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau. Die Unterhaltsexzesse machen das Arbeiten sowohl für den Pflichtigen wie für den Berechtigten völlig unwirtschaftlich.
Und je mehr Leute zu Berechtigten oder Pflichtigen werden, desto mehr Leute gibt es, für die sich das arbeiten nicht lohnt.
Dann wird die Zwangsarbeit immer mehr ausgeweitet werden müssen.

Wie in jedem ausufernden Sozialstaat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:18
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Rehi,

zusätzlich lohnt sich keine private Rentenvorsorge, wenn man über 20 Jahre Unterhalt bis zum SB gezahlt hat und erst mit über 50 eine private Rentenversicherung abschließen kann/könnte. Man muss halt nur aufpassen, dass die zahlungspflichtigen Kinder nicht zum Betreuer eingesetzt werden  😉

LG eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 23:29




 Uli
(@Uli)

Interessant. Wenn sich der Vater von Anfang an nie gekümmert hätte, könnte es wieder ganz anders aussehen.

Darum habe ich den Fall mit Interesse verfolgt und er böte für meine Kids noch etwas Spielraum.
Bei dem, was meine Exe ihren vier Kids angetan hat, wäre es wirklich ein Skandal, wenn diese noch für ihre "Mutter" zahlen müssten.
Die Großen kämen wohl kaum umhin. Sie waren bereits volljährig, als ihnen das damalige Familienkonstrukt um die Ohren flog. Meine Kids waren 9 und 11 Jahre, als sie zu mir kamen und seitdem haben sie ihre "Mutter" nicht mehr gesehen.
Na ja, die älteste Tochter meiner Exe hat sich schon in die Schweiz abgesetzt.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 21:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

Na ja, die älteste Tochter meiner Exe hat sich schon in die Schweiz abgesetzt.

dem betroffenen Sohn gereichte wohl zum Nachteil, dass er als Beamter sehr detektier- und greifbar war und auch seine Einkommenssituation wie ein offenes Buch da lag. In Fällen wie dem Deiner Tochter (aber auch in vielen anderen) wäre eine solche Klage vermutlich eher nicht von Erfolg gekrönt; einfach, weil man da sehr lange mauern kann.

Grüssles
Martin
(der es ebenfalls hanebüchen fände, wenn Deine Kids unter den gegebenen Umständen irgendwann für ihre Mutter sorgen müssten)


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2014 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Kriterium ist immer noch, ob der Elternteil für das Kind Unterhalt geleistet hat. Meiner Kenntnis nach sind Kinder dann noch geschützt,  wenn der Elternteil auch nie gezahlt hat.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Hürde wird auch nicht mehr lange halten.
Sobald die Alterspyramide komplett auf dem Kopf steht und die Kassen noch leerer sind, fällt auch diese kleine Barriere.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 23:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber leider nur dann,wenn sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind.

Also wenn das Kind den Elternteil nicht aufgefordert hat oder eben eine leistungsunfähigkeit festgestellt wurde ist Elternunterhalt drin. Nurwen nder Elternteil sich eben z.B. trotz Urteil entzogen hat...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2014 23:12