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Schweiz: Besuchsrecht - Der Vater ist unerwünscht

 
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

hier mal eine (wie üblich deprimierende) Meldung von unseren südwestlichen Nachbarn, gefunden bei http://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/artikel/besuchsrecht_der-vater-ist-unerwuenscht/ - nach der Schilderung eines wohl ziemlich typischen Einzelfalls folgt in dem Bericht dieses Fazit:

Es ist ein oft gesehenes Muster: Die Mutter vereinbart mit dem Vater ein Besuchsrecht – und hält sich anschliessend nicht daran. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) versucht zu vermitteln, bleibt aber erfolglos. Viel zu befürchten hat die Mutter nicht. Denn die gängige Durchsetzungspraxis geht davon aus, dass es im Extremfall besser ist, die Sache ruhen zu lassen: Das Kind soll nicht noch mehr gestresst werden.

Und, als ob das nicht schon bescheiden genug wäre, gibt es auf Seite zwei als krönenden Abschluss dieses Artikels das Schlusswort:

Und wenn es dazu kommt, dass die KESB einen Beistand einsetzt, der die Einhaltung des Besuchsrechts gewährleisten soll, dann ändere auch das oft nichts: "Beistandschaften haben über die letzten Jahrzehnte hinweg stets Partei für die Mutter ergriffen. Das Umdenken fällt offenbar vielen schwer."

Ach so, bevor ich's vergesse: Die gleiche Postille berichtet übrigens auch darüber, was Frauen in der Schweiz alles tun können, um säumige Alimentezahler auf Trab zu bringen. Bei diesem Thema funktioniert der Schweizer Behördenapparat dann offenbar wieder einwandfrei ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2014 21:21
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Haben auch gerade so einen Fall im Bekanntenkreis.
Wenn die Mutter nicht will, hat er keine Chance sein Kind zu sehen... die KESB schützt die Mutter noch und argumentiert, das Streit unter den Eltern nicht gut für das Kind seien und deshalb Besuche beim Kind (Säugling) einzustellen sind.
Krasse Sache - Ich wusste selbst nicht, das es hier in der Schweiz sooooo hinterwäldlerisch zu und her geht!

Grüsse aus des südwestlichen Nachbarland
engelherz


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 09:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach, ich finde man könnte das noch toppen:

Es müsste jetzt nur jemand auf die Idee kommen das der KM ja jetzt, wo der KV keinen Umgang mehr hat, ein höherer UH zusteht, da sie ja mehr Betreuungsaufwand hat ...


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 12:23
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Unterdessen traue ich auch das dem Schweizer Staat respektive den entsprechenden Ämter durchaus zu!  :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Unterdessen traue ich auch das dem Schweizer Staat respektive den entsprechenden Ämter durchaus zu!  :knockout:

Bevor die Spekulationen über die "väterfeindliche Schweiz" zu sehr ins Kraut schiessen: Dort werden auch SOLCHE Urteile gefällt.

Bescheuert: Ganz sicher. Väterfeindlich: Ganz sicher nicht.

Es sind Eltern und Ex-Partner, die aufeinander losgehen; nicht die Justiz. Die ist nur ein Werkzeug, das sich mehr oder weniger leicht dazu benutzen lässt, dem/der Ex einen einzuschenken.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 15:27
(@shaha)
Schon was gesagt Registriert

Bevor die Spekulationen über die "väterfeindliche Schweiz" zu sehr ins Kraut schiessen: Dort werden auch SOLCHE Urteile gefällt.

Das liegt aber nur daran, dass beide Eltern gemäss SPANISCHEM Recht das gemeinsame Sorgerecht haben und die Mutter das Kind gegen den Willen des Vaters in die Schweiz ENTFÜHERT hat. Somit MUSS die Schweiz gemäss Haager Übereinkommen das Kind nach Spanien ausliefern (mit oder ohne Mutter, das ist ihr überlassen).

Wäre das Kind in der Schweiz geboren resp. die Eltern hier geschieden, dann wäre die Mutter (wenn sie denn dies gewollt hätte) allein Sorgeberechtigt und könnte machen was sie will - egal ein wie gut oder schlechter Vater er ist. Das ist ja auch nicht in Ordnung! (So soeben geschehen mit der Tochter meines Partners: um zu verhindern, dass er nach dem 1. Juli 14 das gemeinsame Sorgerecht erhält, hat sie die Change gepackt und ist von einem Tag auf den anderen in die USA abgehauen. Obwohl - oder gerade weil - sie weiss, dass die Tochter sehr am Vater hängt und viel lieber bei ihm leben würde! Wir werden aber für sie kämpfen, darum hat sie bei einem der letzten Besuche bei ihm wohl was ahnend gebeten...)


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das liegt aber nur daran, dass beide Eltern gemäss SPANISCHEM Recht das gemeinsame Sorgerecht haben

Nein, bitte genau lesen:

"Ich bin Schweizerin, mein Sohn ist Schweizer – und doch werden wir von hier fortgejagt wie Verbrecher."
[...]
"Ich hatte das alleinige Sorgerecht und er einmal im Monat ein Besuchsrecht."
[...]
Raul will davon nichts wissen. Er beantragt in Spanien seinerseits das Sorgerecht für Yamil. Der Antrag wird abgelehnt.

Weniger Bedenken um die Zukunft Yamils haben derweilen die Schweizer Gerichte. Das Kantonsgericht verfügt, dass Nevenka den Sohn zum Vater nach Spanien bringen muss.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 20:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne Ahnung wie das weiterging?

Ist ja schon 1 Jahr her seit derVerfügung und ein halbes seit der2. Flucht in die Schweiz


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2014 23:59
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Ich habe hier nicht weiter mehr gehört zu dem Fall...


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 09:18
(@shaha)
Schon was gesagt Registriert

Ach so, stimmt. Das war ja der Fall, wo die Mutter den Aufwand für die Besuche übernehmen musste, weil der Lebensmittelpunkt in Spanien war und sie durch den Wegzug die höheren Kosten und Aufwand zu verantworten hat (spanisches Recht).

Sie resp. das Kind müssen nicht nach Spanien umziehen, sondern lediglich das Kind für Besuche in Spanien übergeben. Das finde ich grundsätzlich auch richtig. Ist aus der Schweiz natürlich etwas unrealistisch, dabei die übliche Besuchsregelung bezubehalten. Diese müsste dann wohl erst mal gerichtlich den neuen Begebenheiten angepasst werden.

Wäre ja schön, wenn in unserem Fall die Mutter die Tochter praktisch jedes Wochenende in die Schweiz bringen müsste (das arme Kind mit der Reiserei). Das würde sie wohl schnell zur Vernunft bringen und hier zurückziehen...


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 11:09




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

äh, da die Diskussion hier gerade in eine etwas andere Richtung abdriftet: Kann mir mal bitte jemand erklären, inwiefern die flächendeckenden "Glanzleistungen" des KESB bei der Väterentsorgung auch nur um einen Deut besser werden dadurch, dass anderswo ebenfalls Mist gebaut wird?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2014 11:17