Habe ich gerade gefunden und fand es gut.
https://www.facebook.com/kinderleicht.info/posts/712861238789348
A life lived in fear is a life half lived
Ich habe mich gerade gestern Abend zum Elternvertreter der Klasse meines Sohnes wählen lassen. 😉 Das ist wenig Aufwand und die beste Möglichkeit, informiert zu bleiben. In einem Punkt stimmt der erste Artikel mMn nicht: Stiefväter haben offiziell bei einer Elternversammlung weder aktives noch passives Wahlrecht. Meistens fragt da aber keiner nach bzw. es fällt nicht auf.
Stiefväter haben offiziell bei einer Elternversammlung weder aktives noch passives Wahlrecht.
Elternpaare haben in der Klassenpflegschaft immer nur eine Stimme. Wenn KM auf Dienstreise war hab ich für Stiefsohn den Elternvertreter gewählt und auch mal das Protokoll geführt.
Wenn wir jetzt bei Prinzesschen beide anwesend sind darf pro Kind trotzdem nur einer abstimmen. Meistens geh ich zum Elternabend weil Prinzesschen an dem Wochentag planmäßig bei KM ist. Wenn Prinzesschen bei mir ist geht KM. Wenn was Wichtiges ist gehn wir beide und der große Bruder muss babysitten. Abstimmen darf trotzdem nur einer pro Kind.
Uns hat noch keiner gefragt wer in der Geburtsurkunde steht oder wer das Sorgerecht hat.
Gruss Horst
Ich habe den Artikel auch wie Susi verstanden, dass niemand fragt, ob das nun der sorgeberchtigte Vater oder "nur" der Stiefvater ist.
A life lived in fear is a life half lived
Ok. da hab ich heute morgen irgendwie noch gepennt :puzz:
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass bei Elternabenden niemand nach der Sorgeberechtigung fragt. Ich war oft, auch alleine, bei Elternabenden meiner Stieftochter und selbst der unterschiedliche Nachname hat niemanden veranlasst, mal nachzufragen. Wählen lassen habe ich mich übrigens bewusst nicht, aber abgestimmt öfters...
Tja und bei dem abgestimmt dürfte es im Zweifelsfall zum Problem kommen.
Als Nichtsorgeberechtigter Elternteil darfst du nicht wählen und damit ist die Wahl formal ungültig. Ob dabei nur deine Stimme oder die Wahl insgesamt ungültig ist wäre wohl im Einzelfall zu prüfen.
Ich hab mit in der Grundschule mal denm Spaß gemacht. Nach einer ebgeschlossenen EB-Wahl habe ich die Frage gestellt aufgrund welcher Bestimmung hier nichtsorgeberechtigte Elternteil abstimmen dürfen (es waren weder Mutter noch Vater da, nur der Stiefvater). Die Antwort, dass das ja egal wäre habe ich nicht gelten lassen und zur Diskussion gestellt, dass ich das gerne mal als Fragestellung an das Schulamt weitergeben werde.
Ein paar Tage später ist die Schulleitung zurückgerudert und die Wahl musste wiederholt werden.
Ja esist gang und gäbe, das Anwesenheitslisten geführt werden, ja es ist üblich nicht zu fragen, ob ein Mensch, der hier für ein Kind eine Entscheidung trifft wirgeberechtigt ist und diese Entscheidung treffen darf. Richtig ist es aber trotzdem nicht. Es würde ja auch niemand der Postboten in derSchule darüber abstimmen lassen wieviel die Klassenfahrtkosten darf undwohin sie gehen soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi MP,
Wählen lassen habe ich mich übrigens bewusst nicht, aber abgestimmt öfters...
dito.
Hätte der leibliche Vater von Stiefsohn nur ein µ Interesse an dem Kleinen gezeigt wär ich mit Vergnügen zuhause geblieben und hätte die Füße hochgelegt. Da kam aber nix. Zum Glück auch keine Stänkerei in der Art
Ich hab mit in der Grundschule mal denm Spaß gemacht. ...
Es würde ja auch niemand der Postboten in derSchule darüber abstimmen lassen wieviel die Klassenfahrtkosten darf undwohin sie gehen soll.
Beim Grillen oder Bänke aufstellen oder Sträucher schneiden oder Klassenzimmer streichen wollte auch keiner die Geburtsurkunde sehen. Das hätte auch der Postbote tun können wenn er gewollt hätte. Will aber fast nie jemand. Auch nicht von den leiblichen Eltern. Sind immer dieselben die sich in der KiTa oder an der Schule den Feierabend oder das WE um die Ohren hauen. Das Interesse am Kind hängt nicht nur von dem ähnlichen DNA-Profil ab.
Gruss Horst
Richtig Horst,
im Normalfall kräht kein Hahn danach. Es sind immer Bezugspersonen gern gesehe ,die irgendwie helfen. Dagegen ist ja auch nichts zu sagen. Nur wenn es eben in Rechtsgebiete geht, dann kann es der Schule böse aufdie Füße fallen ,wenn sie da bestimmte Dinge nicht beachtet. Z.B. müssen die Wahlunterlagen x Jahre aufbewahrt werden und dürfen eingesehen werden. Dir würde es ja sicher auch nicht gefallen, wenn jemand anderes für dich zur Bügermeisterwahl geht mit derBegründung, dass erschließlich dein Kind auch kennt 😉
Aber wenn es um Abstimmungen geht, in denen die Kosten einer Klassenfahrt oder z.B. um die Genehmigung von Bildern für den Aufklärungsunterricht geht, dann ist es eben rechtlich nicht zulässig, dass jemand Nichtsorgeberechtigtes darüber abstimmt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Wenn wir jetzt bei Prinzesschen beide anwesend sind darf pro Kind trotzdem nur einer abstimmen.
Das ist aber nicht an allen Schulen so.
Auch wenn bei uns keiner nach einem Nachweis fragt, so wird doch explizit auf eine Stimmberechtigung nur bei Sorgerecht hingewiesen.
Bei Abstimmungen gibt es dann pro Kind zwei Stimmen:
Ist nur ein Sorgeberechtigter anwesend, darf er/sie beide Hände heben, sind zwei Sorgeberechtigte da, soll nur eine Hand gehoben werden ...
... gibt beim Zählen zwar ein heilloses Durcheinander, ist aber rechtlich - analog Tina - ein korrekter Weg.
Gruß
United
Moin
Ist nur ein Sorgeberechtigter anwesend, darf er/sie beide Hände heben, ...
Da möchte ich doch mal glatt das AE-ET sehen, der bei GSR und/aber gertrennt lebend nur eine Hand hebt (mit allen möglichen Unterstellungen versehen, wie sie hier im Forum bekannt sind). Oder ist die Meinung des nicht anwesenden GSR-ET (da nicht mal darüber informiert) hierbei irrelevant und wird ersetzt z.B. durch "Anwesentheit = ich habe das Recht dazu"? Ich halte diese Art von Demokratie für nicht demokratisch.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
aus meiner Sicht sind natürlich nur Sorgeberechtigte abstimmungsberechtigt und es sollte gelten ein Kind, eine Stimme (Zwillinge?).
Trotzdem kann ich verstehen, dass die Schule nicht der Ansprechpartner für Familienrecht ist! Ansonsten werden viele Schulveranstaltungen in Zukunft nicht mehr stattfinden, weil die Lehrer das Demokratiegehampel einfach satt haben. Ja, ihr könnt euch alle bei der Schulaufsicht und/oder Bildungsagentur beschweren, aber ein Lehrer lernt auch, was er tun muss und womit er sich nur Ärger einhandelt und das bestimmt eben auch sein Handeln.
VG Susi
Moin,
Trotzdem kann ich verstehen, dass die Schule nicht der Ansprechpartner für Familienrecht ist! Ansonsten werden viele Schulveranstaltungen in Zukunft nicht mehr stattfinden, weil die Lehrer das Demokratiegehampel einfach satt haben.
ich würde das auch nicht zu verbissen sehen wollen, zumal ja nicht über die nächste Mehrwertsteuererhöhung oder die Autobahnmaut entschieden wird. Abstimmen kann vor allem, wer anwesend ist. Ansonsten wird von den Lehrern irgendwann noch verlangt, zusätzlich Briefwahlen abzuhalten, weil die Eltern von Thorben-Hendrik am Tag des Elternabends einen anderen wichtigen Termin haben...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.