Da stapft man so mir nichts dir nichts durch Netz auf der Jagd nach Neuigkeiten und wie immer in solchen Momenten lande ich auf der WebSite vom >Hamburger Abendblatt<. Da bin ich öfters und heute erstmalig fiel mir der Menüpunkt "Rechtsberatung" auf.
Klar, da musste ich drauf klicken.
Angeboten werden allerlei Schmankerl in Kooperation mit der janolaw AG, so auch eine [url= http://www.janolaw.de/partner/friends/index.jsp?pid=1016&db=159 ]>Online-Trennungsvereinbarung<[Url].
Das Dokument kostet 19,90, wird als Datei via E-Mail zugeschickt.
Mein Interesse war geweckt...
Nach Abarbeiten aller gestellten Fragen, war mir klar, das könne ich so nicht stehen lassen und schrieb eine E-Mail an die janolaw AG:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über den Menüpunkt "Rechtsberatung" auf www.abendblatt.de gelangte ich zu ihrem Angebot zur Erstellung einer Online-Trennungsvereinbarung.
"Das muss ich ausprobieren.", war mein Gedanke.
Gesagt, getan, ich ackerte mich durch das Formular und gelangte an die Stelle zur Regelung des Umgangs.
Zu meinem Erstaunen oder sollte ich besser sagen, letztlich erwartungsgemäß, sieht ihr Formular lediglich die Möglichkeit des Umgangs des Vaters mit den Kindern vor. Und dies auch für den Fall der Vereinbarung bzgl. des Aufenthaltes der Kinder beim Vater.
Selbst wenn es Rechtswirklichkeit in Deutschland ist, die Kinder auch in hochstrittigen Fällen den Müttern zuzuschanzen, so erwarte ich von einem neutralen Ratgeber wie dem ihrigen eine Unvoreingenommenheit bzgl. der Geschlechter und Rollenverteilung.
Ferner ist etablierte Rechtsauffassung der Gerichte, dass Kinder zu dem mit ihnen nicht zusammen lebenden Elternteil im Intervall von 14 Tagen "dürfen" und nicht, wie in ihrem Formular vorgesehen, alle 3 Wochen.
Ihrer eigens auferlegten Verantwortung als "Ratgeber" werden sie nicht gerecht, da sie mit ihren Vorgaben gerade dem unkundigen Nutzer und besonders den Kindern einen deftigen Schaden zufügen.
Ihrem vermuteten Argument, es handele sich ja "nur" um ein Muster, welches dann individuell angepasst werden könne, begegne ich vorsorglich, dass ungeachtet dessen eine neutralere Fassung ihrem Hause besser zu Gesicht stünde.
Mit freundlichem Gruß
*name*
http://www.vatersein.de
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was soll man dazu noch sagen ?
Es scheint ja von Haus aus eh immer schon festzustehen,
wie die Rollenverteilung (KM zu Hause mit Kind(ern) auf
Kosten der Väter und Papa geht weiterhin für seine ehem.
Familie arbeiten) auszusehen hat und was für die Väter
gnadenhalber übrigbleibt 🙁
Zynisch gesehen könnte man sagen, sie haben ja ohnehin
keine Zeit, sollen sie doch das Geld heranschaffen, wenn
möglich noch mit diversen Nebenjobs. Da reichen alle
3 Wochen.
Es ist Zum-aus-der-Haut fahren !
Marina
Hi Deep,
gut, dass du darauf reagiert hast. So etwas ist echt nervig 😡
Du hälst uns doch sicher auf dem Laufenden, ob und wie sich das Formular ändert.
Möchte nicht wissen, wie viele solcher und ähnlich missratener "Vereinbarungen" noch im Netz rumgeistern :phantom:
Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hallo,
das ganze ist wirklich ärgerlich, aber vielleicht liegt da das Problem.
Wahrscheinlich hat derjenige bei der Gazette, der diese "Vorlage" angefertigt hat, nicht die geringste Ahnung, was sich alles mehr oder weniger hinter den Kulissen der meisten Scheidungen abspielt.
Und wenn mehr Verantwortliche in der Politik im gleichen Maße zu kämpfen hätten wie so viele hier auf vs.de und die anderen, die hier nicht Mitglied sind, wer weiß ob nicht doch die ein oder andere Änderung zugunsten der (diesmal auf die Männer bezogene) Gleichberechtigung möglich wäre.
Naja träumen wir weiter.
Bin aber auch gespannt, wie die Zeitung auf Deep's Mail reagiert.
Gruß
Olaf
Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.
Aristoteles
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr *name*,
zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir begrüßen ausdrücklich den Dialog mit unseren Kunden und freuen uns über jedes (auch kritische) Feedback.
1. Sie kritisieren, dass es in dem von uns angebotenen Modul keine Möglichkeit gäbe, den Umgang des Kindes mit der Mutter zu regeln ("... sieht ihr Formular lediglich die Möglichkeit des Umgangs des Vaters mit den Kindern vor."). Dies ist so nicht richtig. Der Nutzer hat neben den vorgegebenen Varianten auch die Möglichkeit, eine eigene Formulierung einzugeben ("sonstiges" s.u.). Richtig ist allerdings, dass die vorgegebenen Varianten sich nur auf den Vater beziehen. Hier werden wir über zusätzliche Varianten nachdenken. Der Vorwurf, wir seien bezüglich Geschlechter oder Rollenverteilung voreingenommen, ist abwegig. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Eintrag auf der von Ihnen zitierten Website entsprechend korrigieren.
2. Der zweite Punkt Ihrer Kritik bezieht sich auf die Intervalle der Umgangszeitpunkte. Sie schreiben, dass die "etablierte Rechtsauffassung der Gerichte" von einer 2-Wochen-Frist ausgehe und nicht von einer 3-Wochen-Frist. Selbst wenn dies so wäre, was ich im Moment nicht verifizieren kann, wäre dies für eine außergerichtliche Vereinbarung nicht maßgebend. Das unter 1. genannte Argument, dass Sie an die vorgegebenen Regelungen nicht gebunden sind, gilt auch hier.
Mit freundlichen Grüßen
S... P. S...
Rechtsanwalt
Da man bzgl. seiner eigenen Texte immer etwas "blind" ist, könntet ihr mir bitte sagen, ob ich der janolaw AG den Vorwurf der Voreingenommenheit entgegen brachte. Danke.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nein Deep,
das hast Du in meinen Augen sicher nicht.
Genauso wie Du dir hier diese Frage stellst, könnte man denen
Betriebsblindheit vorhalten. Meines Erachtens reagieren sie aber
eher bis auf den Anfang, wo sie sich über Feeback bedanken,
beleidigt.
Ich sehe auch keine Veranlassung hier etwas zu korrigieren. Einfach
weil es Fakt ist. Und ich bin sicher, sollte sich auf der entsprechenden
Seite etwas zum positven ändern, wirst Du das hier mitteilen.
Worüber ich schmunzeln mußte war:
Der Nutzer hat neben den vorgegebenen Varianten auch die Möglichkeit, eine eigene Formulierung einzugeben ("sonstiges" s.u.).
Du kennst Deine Pappenheimer wohl, weil genau das hast Du ja
vermutet, dass es als Rechtfertigung oder Argument kommt.
Naja... ich bin gespannt, ob die bereit sind, anzunehmen und
lernfähig zu sein. Oder ob es denen auch nur darum geht, ihre
Vorstellungen die nun mal mütterlastig sind, zum Besten zu geben.
Zumindest wollen sie nachdenken, schauen wir mal was dabei
herauskommt.
Gruß
Marina
Hallo Jörg,
mein erster Gedanke: und dafür hast du Geld ausgegeben? *kopfschüttelnd*
dann schreibt ein Herr/eine Frau RA dir:
Sie schreiben, dass die "etablierte Rechtsauffassung der Gerichte" von einer 2-Wochen-Frist ausgehe und nicht von einer 3-Wochen-Frist. Selbst wenn dies so wäre, was ich im Moment nicht verifizieren kann
und spätestens in diesem Moment drängen sich mir Zweifel an der Seriosität auf.
Du leistest bessere Arbeit hier und das ehrenamtlich und für uns völlig kostenlos. Dafür an dieser Stelle mal ein ganz dickes
:laola: Dankeschön :laola:
LG
eskima
mein erster Gedanke: und dafür hast du Geld ausgegeben? *kopfschüttelnd*
Ne, habe nicht. Ich bin "nur" die Fragen durch gegangen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
unterschwellig kann man deinem Mail entnehmen, sofern man das möchte, dass du Voreingenommenheit unterstellst. Meiner Meinung nach unterstellst du es ihnen nicht, sondern du stellst Voreingenommenheit (bzw. Ignoranz) fest. Hier beleidigt zu reagieren zeigt doch den Horizont der Verfasser dieser Online-Vereinbarung. Meine Tochter (wird bald 4 Jahre alt) hätte ebenso reagiert, von erwachsenen Menschen würde ich aber eine andere Reaktion erwarten.
Für wesentlich schlimmer halte ich folgende völlig ignorante Passage:
Der zweite Punkt Ihrer Kritik bezieht sich auf die Intervalle der Umgangszeitpunkte. Sie schreiben, dass die "etablierte Rechtsauffassung der Gerichte" von einer 2-Wochen-Frist ausgehe und nicht von einer 3-Wochen-Frist. Selbst wenn dies so wäre, was ich im Moment nicht verifizieren kann...
Das zeigt doch dass der Verfasser dieser Online-Vereinbarung keine Ahnung hat. "Standard" ist und bleibt die 14-Tages-Regelung übers Wochenende. Aber Abweichungen hiervon können sinnvoll sein abhängig vom Alter der Kinder, persönliche Lebensverhältnisse, z.B. wenn die Kinder Sport machen und am Wochenende zu Sportveranstaltungen möchten. Die Entfernung des Umgangselternteils muss ebenso berücksichtigt werden wie die berufliche Situation, z.B. Schichtdienst. Neulich hatten wir hier einen Piloten, der zwar keine Wochenenden kennt, dafür 16 Tage im Monat dienstfrei hat. Da klappt doch keine solch starre Regelung.
So, und von einem "Ratgeber" würde ich eine Anleitung erwarten mit ein paar griffigen praktischen Beispielen, wie von dieser Regelung abgewichen werden kann, Ironie on alternativ einen Link auf www.vatersein.de Ironie off.
Schreib demjenigen der diese Trennungsvereinbarung gemacht hat mal dass er mal ein marktreifes Produkt anbieten soll, was 19,90 € wert ist, oder alternativ einen Link auf mein Post.
Warum du deinen Hinweis auf der Website korrigieren sollst, kann ich nicht nachvollziehen.
Gruß
Martin

