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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein guter Grund, Ehen "richtig" zu beenden und nicht "einfach so" verheiratet zu bleiben: [URL= http://www.berliner-kurier.de/panorama/scheidungskrieg-ex-frau-kaempft-um-lotto-gewinn,7169224,24545900.html [HIER[/URL]

Sechs Treffer machten den Mönchengladbacher zum Lotto-König. Mit knapp einer Million Euro hätte sich der Fast-Millionär das Leben mit seiner Freundin richtig schön machen können – wenn da nicht seine gierige Ex-Frau wäre, die was abhaben will vom dicken Kuchen...
[...]
Nach 29 Jahren hatte er sich zwar von seiner Frau getrennt, lebte schon sieben Jahre mit einer anderen Frau zusammen. Nur an Scheidung dachte er nicht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 15:41
(@cheers)
Rege dabei Registriert

:knockout: :knockout: :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 18:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nächste Woche beim BGH (XII ZB 277/12)- Auszug aus der Terminankündigung:

Der Bundesgerichtshof wird zu entscheiden haben, ob im vorliegenden Fall aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 1374 Abs. 2 BGB oder wegen grober Unbilligkeit (§ 1381 BGB) der Lottogewinn bei der Berechnung des Zugewinns des Antragsgegners ausnahmsweise außer Betracht bleiben muss.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 19:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Genau, um solche Irritationen zu vermeiden haben meine damalige LG (bzw. heutige beste Ehefrau von allen) und ich vor 10 Jahren vereinbart, dass sie als Alleineigentümerin im Grundbuch unseres gemeinsam erworbenen Hauses steht (und ich mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht): Meine damalige Noch-Gattin und ihre Fledermaus hätten sich ansonsten vermutlich mit Wonne auf den "noch zu Ehezeiten erworbenen Vermögensgegenstand" gestürzt, um ihn anschliessend dem Zugewinnausgleich zu unterwerfen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 19:46
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Genau, um solche Irritationen zu vermeiden haben meine damalige LG (bzw. heutige beste Ehefrau von allen) und ich vor 10 Jahren vereinbart, dass sie als Alleineigentümerin im Grundbuch unseres gemeinsam erworbenen Hauses steht (und ich mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht): Meine damalige Noch-Gattin und ihre Fledermaus hätten sich ansonsten vermutlich mit Wonne auf den "noch zu Ehezeiten erworbenen Vermögensgegenstand" gestürzt, um ihn anschliessend dem Zugewinnausgleich zu unterwerfen.

Mal theoretisch gefragt und auf "Holz klopfend" ohne den Teufel an die Wand zu malen, was würde das für dich bei einer eventuellen Trennung bedeuten, bzw. für deine jetzige Frau?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 19:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sputnik,

Mal theoretisch gefragt und auf "Holz klopfend" ohne den Teufel an die Wand zu malen, was würde das für dich bei einer eventuellen Trennung bedeuten, bzw. für deine jetzige Frau?

obwohl eine solche Trennung weiter entfernt ist als die Erde vom Mond (nicht umsonst beschreibe ich dieses zauberhafte Wesen als "beste Ehefrau von allen") ist ein solches Konstrukt durchaus raffiniert; so hat das unser Freund und Notar damals auch eingefädelt: Bei einer solchen Konstellation kann keiner ohne den anderen; wir MÜSSTEN uns einigen, wie wir diese Eigentums-/Niessbrauch-Kombi auflösen wollen:

- Ich allein könnte das Haus nicht verkaufen, da es mir nicht gehört.
- Sie allein könnte theoretisch zwar das Haus verkaufen; der Käufer könnte jedoch nichts damit anfangen, solange ich lebe. Er könnte weder selbst einziehen noch Miete von mir verlangen, denn der einzige potentielle Nutzniesser der "Früchte" der Immobilie wäre auch nach einem Verkauf weiterhin ich als Niessbraucher.

In Summe müssten wir uns also selbst beim grössten Krach auf eine vernünftige Lösung einigen.

- Zusatznutzen: Meine Frau ist kinderlos und hat mithin keine direkten Erben. Ich habe zwei Kinder. Wie das Verhältnis zu diesen in 10, 20 oder 30 Jahren sein wird, weiss niemand; ebensowenig, ob sie verschuldet sind oder geldgierige Partner haben. Wenn sie als erste die Augen schliesst, bin ich Alleinerbe; dann kriegt mich hier keiner raus, wenn ich das nicht will. Falls ich als erster die Biege mache, wäre es mir allerdings ein Horror, wenn meine Kids oder deren Umfeld meine Frau mit Verweis auf ihre Pflichtteilsansprüche aus dem Haus klagen könnten.

Insofern: Alles safe 🙂

Grüssles
Martin

PS: Als meine Ex und ihre Fledermaus sich "aus wichtigem Grund" Einblick ins Grundbuch verschafft hatten, wollten sie mein Niessbrauchsrecht als Vermögenswert versilbert haben und beauftragten einen Versicherungsmathematiker mit der Wertermittlung. Seither weiss ich, dass ich statistisch 78 Jahre und 3 Monate alt werde. Geld gab's trotzdem keins.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 20:13
(@Inselreif)

beauftragten einen Versicherungsmathematiker mit der Wertermittlung.

Um den Wert einer lebenslangen Leistung zu ermitteln, reicht ein Blick in § 14 I BewG bzw. die vom BMF dazu regelmässig aktualisierte Kapitalwerttabelle.
Wer lesen kann, spart viel Geld...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 20:36
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Insofern: Alles safe 🙂

Geschickt eingefädelt !!!  :thumbup:

PS: Als meine Ex und ihre Fledermaus sich "aus wichtigem Grund" Einblick ins Grundbuch verschafft hatten, wollten sie mein Niessbrauchsrecht als Vermögenswert versilbert haben und beauftragten einen Versicherungsmathematiker mit der Wertermittlung. Seither weiss ich, dass ich statistisch 78 Jahre und 3 Monate alt werde. Geld gab's trotzdem keins.

Ausser Spesen nichts gewesen. Okay sie haben dir die Schadenfreude quasi aus der eigenen Geldbörse finanziert!

Um den Wert einer lebenslangen Leistung zu ermitteln, reicht ein Blick in § 14 I BewG bzw. die vom BMF dazu regelmässig aktualisierte Kapitalwerttabelle.
Wer lesen kann, spart viel Geld...

Das wäre wahrscheinlich zu einfach und zu preiswert gewesen  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2013 20:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin IR,

Um den Wert einer lebenslangen Leistung zu ermitteln, reicht ein Blick in § 14 I BewG bzw. die vom BMF dazu regelmässig aktualisierte Kapitalwerttabelle.
Wer lesen kann, spart viel Geld...

war ja nicht meine Kohle; ich habe überhaupt erst durch einen Schriftsatz vom Versuch meiner Ex-Gattin erfahren, sich hier zu bedienen.

Aber die glaubte sowieso ziemlich lange, Scheidungen wären für Frauen kostenlos und ihr Anwalt würde ihr helfen, weil ich so ein schlimmer Finger bin... 😉

Okay sie haben dir die Schadenfreude quasi aus der eigenen Geldbörse finanziert!

naja, wirklich schadenfroh war ich damals nicht. Eher verwundert, dass jemand dreieinhalb Jahre seines Lebens dafür verwendet, einen Ex-Partner finanziell ausziehen zu wollen. Gerade so, als bekäme man diese Lebenszeit am Ende wieder draufgepackt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2013 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Heute hat der BGH entschieden: Der arme Kerl muss seiner Ex die Hälfte von seinem Teil des Lottogewinns abgeben; vermutlich sogar plus Zinsen.

Auch interessant: Der zweite Teil des Artikels, in dem es um Unterhalt für ehemals gemeinsame Hunde eines Paares geht. Man kann wirklich um alles und jedes prozessieren...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 21:43




(@Inselreif)

Der Mann ist nicht nur selber schuld, dass er nach Vermögenserwerb so schnell die Scheidung eingereicht und nicht erst mal das Geld in Ruhe verprasst hat.

Es dürfte auch einer der letzten Fälle gewesen sein, die nach FGG verhandelt wurden. Die Entscheidungsflut des BGH hat durch das FamFG rapide und wohltuend abgenommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 22:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der arme Kerl muss seiner Ex die Hälfte von seinem Teil des Lottogewinns abgeben; vermutlich sogar plus Zinsen.

... und (<Quelle>):

Der unterlegene Rentner muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen - rund 66.000 Euro.

Nun ja, da von seinem Gewinn nicht viel übrig bleiben dürfte, kann er ja nun versuchen, über Aufstockungsunterhalt an der verbesserten Ertragssituation seiner Ex zu partizipieren ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 10:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HIER könnte es in einem ähnlichen Fall noch ein bisschen teurer werden: Etwa 50 Millionen EUR stehen auf dem Spiel...

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2013 19:37