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Kinderkommission: Scheidungskindern eine Stimme geben

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei Trennungen und Scheidungen sollten mehr als bisher die Nöte der Kinder berücksichtigt werden. Das war die übereinstimmende Auffassung aller Sachverständigen bei der Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2011. Die Vorsitzende Nicole Bracht-Bendt stellte fest: „Kinder sind die Hauptleidtragenden bei einer Trennung, weil sie beide Elternteile lieben. Ziel der Politik muss es sein, Scheidungskindern eine Stimme zu geben.“ Die Kinderkommission beabsichtigt, die Erkenntnisse dieser Experten in einer ihrer nächsten Stellungnahmen aufzunehmen.

Der langjährige Familienrichter Jürgen Rudolph bemängelte die fehlende Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten, Psychologen und Jugendämtern. Psychologische Erkenntnisse müssten unbedingt mehr in die juristische Ausbildung einbezogen werden. Ein interdisziplinärer Studiengang an der Universität Mainz sei Vorreiter.

Prof. Dr. Thomas Schulte-Markwort, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wies darauf hin, dass mit einer Scheidung die Wahrscheinlichkeit für Auffälligkeiten bei betroffenen Kindern deutlich steige. Kinder befänden sich häufig in einem Loyalitätskonflikt und litten teilweise unter Entfremdung. „Eltern bleibt man ein Leben lang“, so Prof. Schulte-Markwort. Eltern müssten das Wohlergehen der Kinder über eigene Konflikte stellen.

Prof. Dr. Sabine Walper, Pädagogik-Professorin und Expertin für den Umgang mit Scheidungskindern von der Ludwig-Maximilians-Universität München, forderte im Scheidungsfall verpflichtende Beratungen von Eltern und obligatorische Fortbildungen von Richtern. Einhellige Meinung der Experten war, dass die deutsche Gesetzgebung bei Scheidungsverfahren das Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2011 18:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja eine sensationelle Erkenntnis.
Da werden sich alle beteiligten Haupttäter in Politik, Justiz und sonstigen parasitären Institutionen selbst auf die Schulter klopfen und konstatieren, dass sie das ja schon immer tun würden, und deswegen alles richtig machen.

Man wird also weiterhin die absurdesten Missetaten im Namen des unsäglichen Kindeswohls anstellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2011 18:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da werden sich alle beteiligten Haupttäter in Politik, Justiz und sonstigen parasitären Institutionen selbst auf die Schulter klopfen und konstatieren, dass sie das ja schon immer tun würden, und deswegen alles richtig machen.

Genau. Denn um das

Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern.

zu erreichen muss ganz einfach so viel Geld wie möglich zum betroffenen Kind  😡

Ob die auch an was anderes denken können, wenn sei "Wohlergehen" formulieren?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2011 19:26