Karlsruhe (jok) - Kinder haben im Falle einer Scheidung oder Trennung grundsätzlich das Recht auf den Kontakt zu und den Umgang mit beiden Elternteilen. Doch nicht immer ist es für die Eltern leicht zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Um betroffene Kinder vor stressbelasteten, teils langwierigen Rechtsstreits so gut es geht zu bewahren, wird in Karlsruhe seit knapp drei Jahren das Kooperationsmodell "Karlsruher Weg" praktiziert. Im Amtsgericht wurde das Modell gestern vorgestellt.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
langsam wachen auch die ersten Robenträger und Jugendämter in Baden-Württemberg auf. Auch in Mannheim gibt es jetzt ganz druckfrisch Flyer zu diesem Thema. Nennt sich "Projekt Elternkonsens Mannheim" und ist nichts anderes als das bekannte Cochemer Modell.
Ob es tatsächlich in der Praxis angewandt und umgesetzt wird, hängt wohl vom jeweiligen Richter ab. Ich habe gerade heute dazu von jemanden, der diesem Arbeitskreis angehört, erfahren, daß es diverse Richter in dieser Stadt gibt, die gegen dieses Modell sind.
Aber wenigstens sind die Flyer schön - auch wenn sie häufig nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.
:phantom:
Moin,
habe gerade gestern mit zwei Kollegen gesprochen, die getrennt sind und beide WM praktizieren. Die Kollegin erzählte, sie wurden quasi vom JA (!!!) dazu angehalten, dass sie die Kinder doch hälftig betreuuen sollten! Das würde sowieso immer mehr dahin entschieden werden und für die Kinder sei das das beste.
Ich staunte ja still. Vielleicht beginnt sich doch langsam im Stillen etwas zu bewegen, auch in Behördenkreisen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
langsam wachen auch die ersten Robenträger und Jugendämter in Baden-Württemberg auf.
Naja, zumindest müssen sie das umsetzen, was dazu im FGG-Reformgesetz steht, wie z.B. das Beschleunigungsgebot. Sind also eher geweckt worden.
Gut an diesem Karlruher Ding scheint, dass das Amtsgericht formal mit im Boot ist, weil ohne die Richter macht's halt keinen Sinn.
Beim "Frankfurter Kooperationsmodell" reden nur JA und Beratungsstellen miteinander, die Richter und Rechtsanwälte hofft man irgendwann "gewinnen" zu können.
