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[JETZT] Do. 21.6 ARD "Monitor" Wie unfair ist das Unterhaltsrecht

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(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Läuft gleich auf ARD..ob es Zufall ist so kurz nach dem Urteil gegen Halle Berry?  😉


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 23:32
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

Ist wohl eher Propaganda in die andere Richtung... Der Sabine sind beide Hände abgefallen und sie kann nicht mehr arbeiten, weil sie Kinder hat... :phantom:


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 00:05
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Ich hab eine Mail an die Redaktion geschrieben, konnte ich mir nach dem desaster nicht verkneifen  :gunman:


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 00:56
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe gerade auch an die Redaktion geschrieben ein Witz ein echter Witz ein Mutter mit 48 Jahren muss Arbeiten wo gibt es so etwas A R B E I T E N !!!!!
Diese Frau hat wie jeder Arbeitnehmer in D noch ca 15-20 Jahre zu Arbeiten da fängt Frau doch nix neues mehr an :gunman:
Ich bin mir nicht sicher wie lange unsere Justizministerin  solchen Weibern noch Paroli bieten kann der Gegenwind wird nicht weniger....


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 09:31
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ma..die regt sich auch als "Altmutter" darüber auf, das ihre Erziehungsjahre nicht auf die Rente angerechnet werden... Aber..irgendwo muss auch eine Grenze sein.

Ich finde, dass dieser Beitrag wieder sehr einseitig war. Denn: Es müssten ja nicht so viele "Alleinerziehende" Mütter da draußen leben. Und da sich das Bild der Frau ja geändert hat, sie arbeiten wollen, ihre Freiheit haben wollen..dann müssen sie auch bereit sein, dafür etwas zu tun.

Mein DEF hat auf ihre Ma gehört...die noch eine Menge Unterhat in den 90ern von meinem Schwiegervater bekommen hat... Leider hat sie die geänderte Gesetzeslage nicht auf dem Schirm gehabt...

Meine DEF geht Vollzeit arbeiten. Die Kids haben eine Vollzeitbetreuung. Warum sollte sie da auch mir auf der Tasche liegen? Sie hat es ja so gewollt..

Und eine Frau, deren Kinder in der Schule sind..auch wenn sie schon länger aus dem Beruf sind... Es gibt 100000000 Möglichkeiten...

So weit ist die EMANZIPATION... So wie es jetzt ist, finde ich das Unterhaltssystem relativ gerecht.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 15:53
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

habe mir den teil auch angeguckt und ebenfalls meinen Kommentar hinterlassen. Mal sehen, ob die sich den Hinweisen/Meinungen stellen und ggf. weitere, dann aber objektive, Berichte zu diesem gesamten Themenkomplex senden.

Gruß
SteMa


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 16:46
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Kannst du vergessen..die sind erstens feministisch verseucht und zweitens würden sie sich damit ja selbst widersprechen


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 17:02
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Mutter mit 48 Jahren muss Arbeiten wo gibt es so etwas A R B E I T E N !!!!!
Diese Frau hat wie jeder Arbeitnehmer in D noch ca 15-20 Jahre zu Arbeiten da fängt Frau doch nix neues mehr an :gunman:

Ihr habt echt den Schuss nicht gehört, oder?
Es geht nicht um 48-jährige Arbeitnehmer, sondern um Menschen, die z. T. jahrelang ihrem Ehepartner den Rücken von allem freigehalten haben, was deren berufliche Abwesenheit von Heim und Kindern hätte erschweren können.

Wer mit 48 Jahren langjährige/r Arbeitnehmer/in ist, wird es mit sehr, sehr viel Glück noch ein paar Jahre berufstätig bleiben können. Bis zur Rente beim selben Arbeitgeber nur dann, wenn er/sie ganz besonders viel Glück hatte.

Wer mit über 35 oder 40 (m oder w!!!) seit der Krise von 2008 Arbeit suchend ist, wird das voraussichtlich auch bleiben.
Das hat NICHTS mit den "Neigungen" der über 30-jährigen Arbeit Suchenden zu tun, sondern mit den Vorurteilen sehr viele Arbeitgeber gegenüber älteren Arbeitslosen.

Wenn der/die Arbeitslose dann noch AE ist, ist ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitjob mit einem Nettolohn, von dem man/frau leben kann im "Jahr 3 nach Lehman-Brothers" (Pleite am 15.09.2008) so selten wie ein 6er im Lotto. Das gilt im übrigen auch für männliche AE ohne Festanstellung im öffentlichen Dienst.

DARUM geht's, Ihr Ignoranten! Nicht darum, wer arbeiten WILL.

Ich bin seit meinem 16. Lebensjahr fast ununterbrochen berufstätig - auch während des Studiums, während der Ehe und als die Kinder unter drei waren. Was ich teilweise tun musste, um (meine Stief- bzw. leiblichen) Kinder vor 25 oder 15 Jahren so betreuen zu lassen, dass eine Außer-Haus-Tätigkeit (wenigstens stundenweise) neben der Betreuung schulpflichtiger Kinder überhaupt möglich war, hat meine Kollegen (und besonders Kolleginnen) aus dem west- und osteuropäischen Ausland vor Entsetzen fassungslos gemacht. "Ja lebt Ihr hier in Deutschland denn im Mittelalter?" hat eine britische Controllerin mit litauischen Wurzeln mich vor 15 Jahren gefragt.

Außer "Scheint so." fiel mir zu der Frage damals nichts ein. Und heute auch nicht. Ich sach nur "Betreuungsgeld" und "Recht auf Krippenplatz ab 2013".

Frauen, die damals im Mainstream geschwommen sind und nicht so eigensinnig waren. wie ich es bis heute bin, haben von allen Seiten (Lehrer, Vorgesetzte und Kollegen des Ehemannes, Eltern und Schwiegereltern, Nachbarn, Geschwister und Freunde) die Rückmeldung bekommen, "ALLES RICHTIG" zum Wohle der Kinder und der Familie zu machen. Es gab keine "freie Wahl" für (Stief-)Mütter in Westdeutschland. Dafür Schimpfwörter wie "Rabenmutter" oder "Schlüsselkinder", die man auf Französisch oder Englisch gar nicht in ihrem ganzen entwertenden kulturellen Kontext übersetzen kann.   

Wer seit 2008 geheiratet hat, weiß (theoretisch), worauf er/sie sich einlässt.
Wer nach 1976 geheiratet hat, hätte es theoretisch auch wissen können.

Am 15.10.1976 schrieb DIE ZEIT:

Bisher (und bis einschließlich 30. Juni 1977) gilt noch das durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 umformulierte „alte" BGB. Danach ist die Frau in erster Linie zur Haushaltsführung, der Mann zum finanziellen Unterhalt der Familie verpflichtet. Die Ehefrau darf nur dann berufstätig sein, wenn sie dadurch ihre familiären Verpflichtungen nicht vernachlässigt; wenn die Einkünfte des Mannes für den Familienunterhalt nicht reichen, ist sie aber verpflichtet zu arbeiten. Im Beruf oder Geschäft des Mannes muß sie mitarbeiten, „soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist." Für diese Mitarbeit innerhalb des Üblichen bekommt sie nichts.

Das bedeutet: die Frau eines Beamten oder eines Rechtsanwalts darf gegen den Willen ihres Mannes auch dann nicht berufstätig sein, wenn sie aus ihrem Arbeitseinkommen eine Haushälterin bezahlen könnte und wollte, die Bauersfrau, die Gastwirtsfrau und die Frau eines Lebensmittelhändlers müssen ohne Bezahlung mitarbeiten, egal wie viele Kinder sie haben.

...

Ginge es allein nach dem Gesetz, so hätten Mitte nächsten Jahres alle Ehefrauen die Wahl zwischen Haushalt, Beruf oder einer Kombination aus beidem. In der Praxis haben sie diese Wahlmöglichkeit meistens nicht: Ihre Ausbildung ist schlecht, ihre Berufsaussichten sind schlecht ihre Bezahlung würde schlecht sein und ihr Selbstvertrauen ist nach einigen Jahren der Isolation in Haushalt und Familie mindestens angeknackst. Diese Voraussetzungen zu ändern wird mehr Zeit brauchen als die Änderung des BGB.

Wer nach 1977 und vor 2008 geheiratet hat, dem wurde 2008 die Grundlage der bisherigen gemeinsamen Lebensplanung entzogen. Und während bei der sog. "Ersten Reform" von 1977 noch ganz offizielle Unterschiede zwischen "Altehen" und "Eheschließungen nach Neuem Recht" für die Rechtsprechung formuliert wurden und es für viele "entrechtete" Eheherren "Vertrauensschutz" etc. gab, wurden solche elementaren Grundsätze 2008 zu Lasten der alt gewordenen Hausfrauen stillschweigend ignoriert.

In der Praxis gibt es diese theoretische Wahlmöglichkeit tatsächlich für Eltern beiderlei Geschlechts bis heute NICHT. Da hat sich seit dem ZEIT-Artikel von 1976 wenig bewegt. In der Praxis reicht auch im Jahr 2012 kurz nach der Eheschließung bzw. nach der Geburt des ersten Kindes das Einkommen der (meist 2 bis 7 Jahre jüngeren) Ehefrau nur selten, um die Familie zu ernähren, falls der (meist ältere) Ehemann zuhause beim Nachwuchs bleiben wollte. Wer als Mann mit ernsthafter Karriereplanung sein Kind als Vorwand für eine mehr als zweimonatige Abwesenheit vom Job nutzen will, landet in fast allen Betrieben der freien Wirtschaft karrieretechnisch auf dem Abstellgleis.  Das Mobbing gegen "Rabenmütter", die ihre "Schlüsselkinder" schon in den letzten Jahren des 20. Jhdts. "vernachlässigt" haben, ist ein fröhlicher  :luftballons: Kindergeburtstag gegen das, was junge Väter sich von ihren meist älteren Vorgesetzten und/oder Kollegen anhören :gewalt006: "dürfen", wenn sie wegen der Kinder regelmäßig pünktlich Feierabend machen oder einige Zeit sogar ganz zuhause bleiben wollen.

Die meisten der heute noch aktiven westdeutschen Entscheidungsträger (m und w) wurden selbst zu einer Zeit sozialisiert, als das Familienrecht von vor 1977 noch in Kraft war. In deren Weltbild ist Kinderbetreuung und "ernsthafte" Berufstätigkeit bis heute unvereinbar. Und da sie bis heute viel Einfluss haben, reden wir hier in D im Jahr 2012 im Parlament über "Betreuungsgeld" und "Wahlfreiheit" - als ob das Recht auf einen Krippenplatz ab 2013 die Entscheider überrascht hätte wie ein Schneesturm im August.   

Vor diesem ganz realen Hintergrund am (für männliche und weibliche Arbeitnehmer nach den HartzIV-Reformen und der Lehman-Pleite brutaler gewordenen) Arbeitsmarkt den braven, angepassten Ehefrauen nach langjähriger traditionell arbeitsteiliger Ehe zu sagen: "Wenn du Geld brauchst, musst du halt arbeiten!" ist purer Zynismus.

Dass vielen der hier aktiven Männern und Vätern auf anderen Gebieten des Familienrechts ebenfalls Unrecht geschehen ist oder täglich geschieht, ändert gar nichts daran, dass die Anwendung der 2008er Reform auf Altehen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, die von "Serientätern" wie Schröder und Fischer - im Einvernehmen mit ihren "Brüdern im Geiste" aller Fraktionen - zu Lasten der geschiedenen Ehefrauen eingefädelt wurde.

Unrecht bleibt Unrecht - ganz gleich wie MANN es drehen und wenden mag.

😡 Biggi (50)


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 21:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ihr habt echt den Schuss nicht gehört, oder?

Same to you.

Ich bin kein Freund des Spruchs "Wer arbeiten will, findet auch Arbeit." Ich bin beruflich lang genug mit dem Thema "Beruflicher Wiedereinstieg" und "Vermittlung" durch alle Branchen und Qualifizierungen/Vorkenntnisse und Sozial-/Familienstatus vertraut. Dieses Getöse von zu alt für den Arbeitsamrkt kann ich nicht mehr hören oder lesen. Sicher gibt es Branchen, in denen das Alter ein Selektionskriterium ist. Dann wird umgeschult, dann wird Neues gelernt. Die Zeiten, in denen der Ausbildungsberuf bis zum Rentenalter reicht, sind längst vorbei.

Es kann nicht einerseits leidvoll die  Frauenquote in den Führungsetagen der DAX-Unternehmen herbeigejammert werden, aber andererseits soll der Platz auf dem bequemen Sofa erhalten bleiben, für die nicht ganz so karrieregeilen Damen. Das hat auch etwas mit Verantwortung zu tun - mit der Verantwortung sich selbst gegenüber, gegenüber dem Staat und dem geschiedenen Gatten.

DeepThought
(Vermittlungsquote knapp 50% bei Langzeitarbeitslosen)


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 21:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wäre doch ne feine Maßnahme, wenn man den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt in solchen "Altfällen" daran knüpft, dass die Betroffene Maßnahmen ergreifen muss, um wieder in Vollzeit ins Berufsleben einzusteigen.

Dass so eine Wiedereingliederung oder so ein Neueinstieg nicht von jetzt auf heute geht wenn eine Frau 15 Jahre zu Hause war, sollte jedem klar sein. Dass das aber kein Grund sein darf, es gar nicht erst zu versuchen, genauso.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 21:27




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

LIebe Biggi
Du gehst mir hier langsam so auf die Nerven mit deinem Mist :esreicht:!!!
bitte verschone die Welt mit deinen Aussagen auch wenn du über 3 Seiten versuchst zu jedem Thema deine Sichtweise klarzustellen :gunman:.

Guru


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 22:20
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hi

Da bericht sehr einseitig war und nicht ausgewogen kann man sich darüber nur Ärgern.
Und liebe Biggi du solltest mal die Füße still halten nicht jede Frau wollte und konnte das erreichen was du hast.! Das ist der unterschied.
Kopf schüttel  :phantom:

Don


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 22:29
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zeiten, in denen der Ausbildungsberuf bis zum Rentenalter reicht, sind längst vorbei.

Stimmt, Jörg. Das meinte ich mit "sehr viel Glück" bezogen auf 48-jährige Arbeitnehmer (m und w).

Die Zeiten in denen Berufs(wieder)einsteiger (jeden Alters und beiderlei Geschlechts) vom Lohn einer Vollzeitstelle leben konnten, leider auch.

DeepThought
(Vermittlungsquote knapp 50% bei Langzeitarbeitslosen)

Respekt! Und wieviele deiner 50% sind bei Zeitarbeitsfirmen o.ä. untergekommen? Wieviele sind Aufstocker oder Praktikanten?

Tu doch bitte nicht so, als sei seit dem 15.9.2008 der Arbeitsmarkt noch so, wie er im 20. Jhdt. war.

Sitze ich neulich beim JA wg. Einkommensnachweis zur Nachmittagsbetreuung des Jüngsten. Sagt die MA zu mir: "Dann können Sie ja künftig wieder Vollzeit arbeiten." Sag ich: "Wann denn? Vor oder nach dem 9-Stunden-Job?" Sagt die: "9 Stunden Wochenarbeitszeit?" Sag ich: "Täglich." Die Beamtin guckt auf meine Einkommensnachweise von 2012 und glaubt, ich will sie veräppeln.

Und liebe Biggi du solltest mal die Füße still halten nicht jede Frau wollte und konnte das erreichen was du hast.! Das ist der unterschied.
Kopf schüttel  :phantom:

:rofl2: Der war gut, Don!

Auf dem Papier arbeite ich 35 Wochenstunden. In der Realität ca. 40. Plus vorgeschriebener Pausen und Wegezeiten bin ich mo-fr 45 Stunden außer Haus. Netto und inflationsbereinigt ist das aktuelle Vollzeitgehalt knapp zwei Drittel von dem, was ich von 1994 bis 1998 in einer "echten" Teilzeitstelle (formal 25, real 30 Wochenstunden) erzielt habe.

Kinderlose Single-Männer in meinem Alter erzählen von ähnlichen "Karriere-Schritten" die Netto-Gehalt-Treppe hinab - mit jedem (unfreiwilligen) Arbeitgeber-Wechsel. Hatte ich erwähnt, dass die ersten Wochen beim derzeitigen Arbeitgeber ein unbezahltes "Praktikum" und der Arbeitsvertrag auf ein Jahr befristet war? Einfach so. Weil die ARGE es bei anderen Arbeit Suchenden so vorgeschlagen und mit ALG2 während der ersten 12 Wochen unterstützt hatte. Das sei mittlerweile "so üblich", bekam ich zu hören. Dumm nur, wenn man keinen Anspruch auf ALG2 hat, weil man in besseren Zeiten darauf geachtet hatte, genug auf der hohen Kante zu haben.

Ohne Unterstützung durch Freunde und Verwandte wären diese Arbeitszeiten mit der Betreuung von schulpflichtigen Kindern unvereinbar - mit den Öffnungszeiten der OGATA (freitags ab 15 Uhr geschlossen, mo-do ab 16 Uhr) haben meine Arbeitszeiten so wenig zu tun, wie die meiner Verflossenen.

Ohne WM mit Ex und ohne Opa und Oma wäre ich längst Burnout-gefährdet. Mein Ex ebenso. Andere berufstätige Eltern (mit oder ohne Partner/in) auch. Es trifft traditionelle Paare in intakter Ehe ebenso wie Geschiedene: Von einem Lohn oder Gehalt eine Familie zu ernähren ist kaum noch möglich.

Wenn sogar Männer und Frauen mit fast ununterbrochener Erwerbsbiografie solche Erfahrungenbei der Arbeitssuche machen - wie sollen dann "alte" (über 35-jährige) mit mehrjähriger Familienpause mehr verdienen?

Dass so eine Wiedereingliederung oder so ein Neueinstieg nicht von jetzt auf heute geht wenn eine Frau 15 Jahre zu Hause war, sollte jedem klar sein.

Die entscheidende Frage ist, wie man mit den Einkommensdifferenzen der "etablierten" bzw. "wiedereingestiegenen" Ex-Partner umgeht.

Ein (verbeamteter) Familienrichter, der beschließt: "Wer im Einzelhandel Teilzeit arbeitet, braucht keinen Unterhalt mehr bzw. kann Unterhalt zahlen - es gilt das fiktive Vollzeitgehalt" und dabei diese Entwicklungen am Arbeitsmarkt außer acht lässt, ist zynisch oder dumm. Öffnungszeiten von 7 bis 22 Uhr an sechs Tagen pro Woche sind für Mütter und Väter ohne Unterstützung unrealistisch. Wer sich nicht bereit erklärt, in diesem Rahmen uneingeschränkt verfügbar zu sein, bekommt automatisch nur noch Teilzeit- oder 400-Euro-Jobs. Im Kranken- und Altenpflege-Bereich ist es genauso. Nur, dass dort noch Sonntagsarbeit ganz selbstverständlich zum Berufsbild gehört. Für AE ohne Unterstützung ein  Ding der Unmöglichkeit. Auch (überwiegend männliche) Monteure und Bauarbeiter sind auf der "schiefen Ebene" auf dem Weg in die Vollzeit-berufstätige-Armut.

Ich plädiere nicht für "Mutti bis zur Rente aufs Sofa" sondern für Realismus und Augenmaß gegenüber den Entwicklungen der letzten Jahre. So zu tun, als sei Voll- oder Teilzeitarbeit für AE-Mütter oder -Väter eine Frage der freien Entscheidung, ist schlichtweg realitätsfern. 

Du gehst mir hier langsam so auf die Nerven mit deinem Mist

Niemand zwingt dich oder andere, zu lesen was dir nicht passt, Guru.
Mir machen deine abfälligen Bemerkungen auch keine Freude.

Was Rot-Grün 2008 aus dem Familienrecht "gebaut" haben, ist Mist.
Mist kann ich nicht "nett" beschrieben.

Gruß 🙂 Biggi 


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 22:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Respekt! Und wieviele deiner 50% sind bei Zeitarbeitsfirmen o.ä. untergekommen? Wieviele sind Aufstocker oder Praktikanten?

Deine linke Gesinnung ist schwer zu ertragen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 23:52
(@nadda)
Registriert

Hi,

es mag ja durchaus sein, dass es nicht immer einfach ist. Aber meiner Erfahrung nacht geht es immer irgendwie weiter.

Ja, ich habe auch Zeiten gehabt in denen ich 5 Jobs mit superwenig Stunden kombiniert habe, und es gab auch Zeiten in denen ich Klos geschrubbt habe für einen lächerlichen Lohn. Spass sieht anders aus, aber wenn es gehen muss geht auch irgendwas. Mir ist es jedenfalls wesentlich weniger peinlich einen miesbezahlten Job zu machen für den ich überqualifiziert bin als beim Amt anzustehen.

In meinem Beruf werden ja angeblich soviele Leute gesucht, nur das hilft dir wenig wenn die Stellen die es gibt in kirchlicher Trägerschaft sind und die eine Frau die in zweiter Ehe verheiratet ist einfach nicht nehmen. Was für einen Zinober die katholische Kirche im Bereich Kinderbetreuung betreibt haben wir erst diese Woche wieder gesehen als in Augsburg eine Erzieherin gegen ihre Kündigung geklagt hat. Gut, die Frau hätte wissen müssen, dass ihr Arbeitsvertrag eine lesbische Beziehung nicht duldet, von dem her eigentlich selber schuld.

Aktuell hätte ich ein Jobangebot für unglaubliche 8€ Stundenlohn gehabt, für 2 Arbeitsstunden am Stück hätte ich dann aber noch fast 50km hin und zurück zu fahren gehabt. Das ich über so etwas nicht nachdenke ist logisch wenn ich zeitgleich für die Betreuung unserer Tochter 5€ die Stunde zahlen müsste und diese Betreuung ja auch für die Fahrtzeiten brauche.

Die Betreuungsmöglichkeiten für meine Söhne sind ähnlich toll. Grundschule 7.45Uhr bis maximal 16.00 Mo - Do, Freitag bis 14.00Uhr, Kiga von 7.30 - 16.00Uhr.

Logische Folge ist, dass ich bei unserer Tochter zu Hause bin, hier versuche den Laden zu schmeißen und mir bis  zum Kigaanfang über einen Job recht wenig Gedanken machen werde. Die Betreuungssituation ist mies, und einen Job  zu finden bei dem ich ein Baby mitnehmen darf ist wohl utopisch.

Klar, mit etwas Glück könnte ich eine Stelle finden bei der ich ein unter 3jähriges Kind mitbringen kann, aber so etwas kriegt man am ehesten bei kleinen Arbeitgebern hier in der Region hin. Und Elterninitiativen zahlen hier in der Gegend auch immer besonders gut, da wären die 8€ Stundenlohn von oben schon als unerreichbar zu bezeichnen.

Kinder groß zu kriegen ist der Job  beider Eltern und dieser Job wird immer Kompromisse fordern, er fordert auch von beiden Eltern Einschränkungen.

Der Knackpunkt ist nun nur nach einer Trennung diese  Einschränkungen fair zu verteilen. Daran scheitert das deutsche Familienrecht regelmäßig.

Realistisch wäre meiner Meinung nach, nach der Trennung zu sehen wer wieviel verdient, das dann zusammenzurechnen, zu teilen und daraus den Kindesunterhaltsanspruch zu berechnen. Genauso würde auch jedes Paar das zusammenlebt rechnen wieviel Geld für ein Kind zur Verfügung steht.

Unterhaltsleistungen dem anderen Elternteil gegenüber können in Ausnahmesituationen sinnvoll sein, aber sinniger wäre vermutlich dafür zu sorgen die Belastung durch die Kinderbetreuung fair zu teilen. Damit eben jeder arbeiten gehen kann.

Allerdings ist es auch völlig naiv anzunehmen, dass irgendeine Gesetzesänderung hier absolute Gerechtigkeit schaffen könnte. Die Ausgangssituationen sind viel zu unterschiedlich.

Was ich mir aber wirklich wünschen würde wäre vorurteilsfreie, alle Seiten beleuchtende Berichterstattung zu dem Thema. Es gibt immer nur Schwarz- weiß, gute Mutter- böser Vater oder umgekehrt. Das  hilft niemandem weiter, vertieft nur unser ewiges Schubladendenken.

Dieses Schubladendenken macht aber gerade in unseren Lebenssituationen soviel kaputt und neue, kreative Lösungen unmöglich.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 11:21
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

inflationsbereinigt ist das aktuelle Vollzeitgehalt knapp zwei Drittel von dem, was ich von 1994 bis 1998 in einer "echten" Teilzeitstelle (formal 25, real 30 Wochenstunden) erzielt habe.

Das BMJ könnte ja noch ein Inflationsunterhalt erfinden oder??
Ganz ehrlich es kann doch nicht sein das ich für 15 -18 Jahre Kindererziehung mit 40 in Ruhestand gehen kann oder??
Ich hab die KInder betreuut bin Mitte/ Anfang 40 die Ehe scheitert und jetzt gehe ich in Rente +400 Job  :abgelehnt:
Und jetzt kommt der Burnout  wie immer kein Unterhalt weg. KInderbetreuung da werden die Damen mal schnell krank 😉
Oder Rückenschmerzen usw. wird dies auch nix kommt eine Praxis als Heilpraktiker oder eine andere brotlose Kunst die natürlich nicht reicht um sein Leben zu FInazieren .

2008 hat dies zum Teil zum. die Regierung erkannt auch wenn der BGH  jede Woche erneut die Gerichte auffordert dies umzusetzten langsam wird die Luft dünner.
Einführung des Wechselmodells warum nicht 50% 50% und ein Ende mit der Willkür einiger KM betr. Sorgerecht Aufenthaltsrecht  Unterhalt usw.

*Unterhaltsleistungen dem anderen Elternteil gegenüber können in Ausnahmesituationen sinnvoll sein, aber sinniger wäre vermutlich dafür zu sorgen die Belastung durch die Kinderbetreuung fair zu teilen. Damit eben jeder arbeiten gehen kann.

Nadda willst du mich Heiraten  :redhead: vielen dank nur so würde es gehen :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 11:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann sich nicht trennen und gleichzeitig erwarten, dass das Geld vom Mann ewig weiterfließen muss.
Leider verstehen viele Linke unter sozialer Gerechtigkeit die Umverteilung von Geld in Robin Hood Manier zu den Armen = in die eigene Tasche.... weil ja sonst die Kinder leiden.
Kein Wort darüber, dass die Mutter aufgrund der Betreuungsleistung keinen KU leisten muss. Kein Wort darüber, dass sie sicherlich einige Jahre Unterhalt bekommen hat. Kein Wort darüber, dass der Vater gleichzeitig einer gesteigerten Erwerbsobligenheit unterliegt und sicher auch kein Vermögen zur Verfügung hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2012 11:37
(@nadda)
Registriert

Hi,

@ dantes
nein, man kann sich nicht trennen und erwarten das der ehemalige Partner für einen aufkommen muss. Du darfst das ruhig neutral formulieren, nur weil es selten der Fall ist heißt es nicht das nicht auch Männer sich gerne von der Expartnerin durchfüttern lassen möchten.

Unsere Familienrecht ist oft einfach eine Frage des richtigen Anwalts - am schlimmsten ist hier aber das nicht die Fachkompetenz des Anwalts zählt sondern die Frage der persönlichen Beziehungen zu anderen Gerichtsbeteiligten. Ich habe mehrfach erlebt, dass Entscheidungen nur aufgrund von irgendwelchen außergerichtlichen Absprachen laufen. Vernunft ist hier Fehlanzeige, es muss eine Lösung her die allen Beteiligten finanziell weiterhilft und die bitte nicht das Weltbild: "Böser Vater - Tolle Mutter" durcheinander bringt. Zumindest im Bereich Kindschaftsangelegenheiten zählen vor allem die Interessen der UP/VP und der Gutachter oft mehr als die Interessen des Kindes. Da wird dann empfohlen und geschoben bis alle Beteiligten ordentlich Geld verdient haben und wenn die Kohle da ist sind VPs gerne nicht  mehr erreichbar und vor allem nicht mehr zuständig.

Für meinen Teil kann ich nur sagen, dass ich für meine Kinder sowohl die Betreuung als auch die Finanzierung über lange Zeit alleine leisten musste. Heute teile ich beides mit meinem zweiten Ehemann, wobei die Finanzierung meiner Kinder aus erster Ehe aktuell nur sein Job ist weil ich wegen unserer Tochter gerade nicht arbeiten gehe.
Auch als betreuender Elternteil leistet man finanziell für seine Kinder - im Normalfall. Kinder kosten Geld oft mehr als ein KV sich vorstellen kann. Aber auch hier sind wir wieder an dem Punkt das Gerechtigkeit nicht vorhanden ist, sonst würde der notwendige Bedarf eines Kindes berücksichtigt werden und nicht irgendwelche utopischen Tabellen würden festlegen wieviel ein Kind denn so braucht (wenn ich mir da so ansehe was ein Kind in Stufe 6 so bekommt dann weis ich das ich davon 3 Kinder versorgen kann und muss).

Im Interesse des Kindes wäre es ja vor allem, dass die Eltern eine vernünftige Elternebene auf die Reihe kriegen und keiner dem anderen die letzten paar Euros klaut. Jeder müsste für sich das Gefühl haben es ist fair geteilt, nur dann bleibt diese Elternebene auch tragend.

Eigentlich sollte Unterhalt also immer zwischen den Beteiligten, auf gleicher Augenhöhe,  an einem Tisch abgesprochen werden können, vielleicht noch mit einer neutralen Person die vermittelnd wirkt.

Die Realität ist halt leider eine ganz andere.

@ Guru
leider muss ich ablehnen da ich ja schon mit dem besten Ehemann verheiratet bin  🙂

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2012 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe das jetzt auch gesehen.
Hier

Wirklich außergewöhnlich einseitig und schlecht.
Richtig ist, dass auch geschiedene Frauen unter dem Unterhaltsrecht leiden.
Zum Einen, weil nach einer Scheidung eben nur noch ein Bruchteil vorhanden ist weil der Großteil für höhere Steuern, Sozialabgaben, Wohnkosten, Gerichts- und Anwaltskosten drauf geht. Für Väter kommen noch Umgangskosten oben drauf.

Zum Zweiten, weil das Unterhaltsrecht verhindert, dass Frauen etwas vernünftiges lernen und ihr Wissen anwenden, bewahren und erweitern.

Und zum Dritten, weil das Unterhaltsrecht letztlich auch Väter davon abhält ihr Einkommen zu steigern. Einfach weil sich die Erkenntnis rum spricht, dass man dafür von der Familienjustiz mit Kindesentzug und Enteignung belohnt wird.
Somit arbeitet bald keiner mehr.
Mit Ausnahme der Juristen, die sich bald gegenseitig verklagen können.

Falsch an dem Beitrag ist daher nicht, dass es geschiedenen Frauen schlecht geht, sondern die Suggestion, dass das an den Männern liegt und diese nun in Saus und Braus leben würden.
Falsch ist auch, solche Trilobiten wie die doppelte Doppelnamenzicke wieder vor eine Kamera zu lassen.

Die ist eine der Haupttäterinnen der Unterhaltsmafia und gehört zu den anderen Versteinerungen in eine Schieferplatte.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 15:21
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn ich mir das nochmal anschau fallen mir vor allem zwei Dinge auf:

Frau 1
lebt in einer Wohnung die super eingerichtet aussieht, wirkt jetzt nicht so als hätte sie da größere Kompromisse nötig gehabt, zumindest ich hab nach der Trennung nie so luxuriös gelebt. Ihr Arbeitsproblem mit den Diensten verstehe ich völlig, das ist doof und eine Betreuung in der Zeit kriegt man nicht einfach so.
Aber die Lösung ist absolut naheliegend, sie geht noch paar Stunden mehr arbeiten und während ihren Diensten übernimmt ihr Ex die Kinder.
Wenn Herr Ex dazu aber keine Lust hat dann kann er auch gerne Unterhalt bezahlen. Wir vermuten einfach mal die meisten Exmänner würden die Kinder nehmen (ja es gibt Ausnahmen, ich war mir einer der Ausnahmen verheiratet)
Das Problem der beiden ist klassischerweise ein Kommunikationsproblem, jeder betreut und jeder arbeitet, so einfach könnte die Welt aussehen.

Frau 2
sorry, da hab ich ganz wenig Verständnis, die arbeitet ja gar nicht, das wirkt auch nicht wirklich so als würde sie es versuchen. Im Zweifelsfall sucht man sich in so ner Trennungssituation halt irgendwas mit weniger Stunden das man kriegt und versucht von da aus die Berufstätigkeit auszuweiten.
Klar, Umschulung macht manchmal auch Sinn, aber "wahnsinniger" Ergeiz macht auch die beste Umschulung zunichte. Vor allem verschlechtert jedes Jahr das sie vertrödelt ihre Lage. Bis die ihren gerichtlichen Vergleich durchhatte hat sie auf jeden Fall viel Zeit gehabt.
Spätestens dann, wenn klar ist das die Ehe den Bach runtergeht ist der Zeitpunkt gekommen an dem beide sich überlegen müssen wie es weitergeht. Und das ist auch der Zeitpunkt an dem Frau sich wieder einen Job suchen muss.

Prinzipiell hätte ich aktuell auch keine Lust noch einmal allerinerziehend zu sein, es ist nicht einfach und je jünger die Kinder umso schwerer ist es. Ich habe es damals nur geschafft weil meine Eltern mir geholfen habne, die Betreuungssituation hätte nichts anderes hergegeben.

Seit gestern (Zeitunglesen bildet ja) weis ich auch, dass ich doch tatsächlich in einem Gebiet mit unter 8% Betreungsplätze für unter 3 jährige lebe. Nett das auch mal zu lesen. Aus persönlicher Überzeugung heraus würd ich ein Kind unter 3 auch nur im Notfall hier in die Ganztagsbetreuung geben - das Angebot ist einfach zu grottig. Aus der gleichen Überzeugung heraus würde ich mein Kind auch nicht gerne in die Nachmittagsbetreuung der Schule geben, auch das ist recht mies.

Meine Variante war damals Geld zu verdienen und die Kinder möglichst kurz betreuen zu lassen, auch das ging. Ja, dazu musste ich flexibel sein und ich hab auch nicht grade gut verdient. In dem Fall heißt eine andere Variante einfach sparsam sein. Als die Jungs älter waren konnte ich auch meine Arbeitszeiten ausweiten. Ok, ohne meine Eltern wäre es nicht machbar gewesen mangels Kinderbetreuung.

Wieso findet sich eigentlich in solchen Situationen nie eine Zweitmama die auch allein ist? Mein Gedanke war damals auch zu sagen während ich zu Hause bin könnte ich die Kinder einer anderen mitbetreuen die dann im Gegenzug dazu meine mitbetreuen würde wenn ich nicht zu Hause bin.

Viele Probleme entstehen wahrscheinlich auch dadurch das sich niemand etwas "neues" oder "kreatives" vorstellen kann.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 18:53




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