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HARTZ-IV-Härtefälle und Umgangsfahrtkosten

 
 Uli
(@Uli)

Unterdessen können chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern nach einem Zeitungsbericht voraussichtlich von Härtefall-Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erarbeitet, wurde den "Ruhr Nachrichten" in Dortmund aus BA-Kreisen bestätigt. Die Liste, die dem Bundesarbeitsministerium zugeleitet wurde und von diesem noch genehmigt werden muss, bezieht sich nach Informationen der Zeitung auf eng begrenzte Fälle. Demnach würden für chronisch Kranke auch nicht verschreibungsfähige Arzneimittel bezahlt. Rollstuhlfahrer könnten Kosten für Haushaltshilfen geltend machen. Der Nachhilfeunterricht für Kinder würde bezahlt, wenn die Versetzung gefährdet ist. Übernommen würden auch Fahrtkosten bei getrennt lebenden Paaren, damit Eltern ihre Kinder sehen.

>>> Quelle und mehr <<<


Zitat
Geschrieben : 16.02.2010 13:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das habe ich heute früh auch im Radio gehört.

Ich könnte mir vorstellen, dass das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Fahrtkosten auch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt werden. Sollte man jedenfalls zur Einspruchsbegründung verwenden.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 20:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich könnte mir vorstellen, dass das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Fahrtkosten auch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt werden. Sollte man jedenfalls zur Einspruchsbegründung verwenden.

Ich denke, das wird auch über kurz oder lang mal zur Sprache kommen. Die haben ja jetzt auch schon gesagt, dass viele Anträge abgelehnt werden müssen.

Also steht das ganze praktisch noch in den Kinderschuhen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 20:29
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen, mit Interesse verfolge ich den Hartz4 Katalog der vorgestellt wird.
Unter anderem sollen die Fahrten von getrenntlebenden Partnern zu Ihren Kindern bevorteilt werden.
Im Gespräch zB Fahrkarten...
Sollte das der Fall sein könnte man einen Gang zu Knossos wagen, allein der Gleichberechtigung wegen.
Hartz4 bekommt Unterstützung, der der auf 1000 Selbstbehalt sitzt nikkes??

Mir fällt da spontan Gleichbehandlung aus GG ein...


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 10:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keineswegs!

Du bist ja in der Lage, dass aus eigenen Mitteln, bzw. deinem SB von 900,- € selbst zu tragen.

Zumindest aus Sicht der Richter.

Dennoch sollte man nie aufhören das zu fordern.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 11:26
 Uli
(@Uli)

Themen zusammengeführt.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 12:04
(@stillstanding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi, Ihr Lieben,

ich wollte mal fragen, ob hier jemand schon einen Härtefall-Antrag gestellt hat und aus Erfahrung berichten kann.

Gruß

StillStanding


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 14:11
(@stillstanding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi, Ihr Lieben,

ich wollte mal fragen, ob hier jemand schon einen Härtefall-Antrag gestellt hat und aus Erfahrung berichten kann.

Gruß

StillStanding

Würde das überhaupt was bringen, wenn ich noch ALG 1 beziehe ( z.B. wegen dem geringeren SB )?


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 14:34
(@heino)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe mich mal neu angemeldet weil mich gerade diese Thema Interesiert,
also ich habe auch dieses Problem meine Tochter Wohnt rund 150 Km von mir weg
und nicht ich bin Weggezogen es war die endscheidung der Mutter wogegen ich nichts machen konnte
aber kurz gesagt Abholen und Heimbringen sind an einem WE also rund 600Km das alle 2 Wochen macht im Monat 1200 Km,
nachdem der neue Härtefall Katalog bekannt wurde habe ich sofort einen Antrag gestellt Abgelehnt war auch nicht anders zu erwarten,
also was sonst Einspruch, da kamen ein paar Blätter mehr mit einer Wilden Berechnung und wieder Abgelehnt irgendwie war das auch klar,
also ich nicht faul ab zum Anwalt Tja und siehe da er kann das auch nicht Nachvollziehen zum neuen Härtefallkatalog gab es auch noch keine Rechtsprechung,
also habe ich Klage erhoben, dieses Verfahren ist nun seit ca. Mai 2010 vor dem Sozialgericht in Lüneburg
Leider ist noch nichts Edschieden oder irgend etwas passiert.
also Abwarten
oder anders hat von euch irgendwelche Erfahrungen?

MfG
Heino


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 15:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ab 2011 gibt es ein gesondertes Formular (>Anlage BEBE<), über das alle Umgangskosten aufgenommen werden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 19:21