Moin,
zufällig habe ich in diese Sendung gestern reingezappt ...
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Panorama-3,panoramadrei1362.html
Es geht um den ersten Beitrag. Danach sollen mehr als die Hälfte aller Gutachten fehlerhaft sein ... das ganze wurde dann natürlich aus der Sicht einer Mutter gefilmt, der Erziehungsunfähigkeit bescheinigt wurde. Aber das Kernproblem wird doch gut dargestellt. Das bei Familiengutachten keine fundierte Ausbildung notwendig ist und sich Familienrichter ungeprüft auf die Aussagen dieser Gutachter verlassen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
fehlende Sachkunde bei Gutachten ist kein Privileg und keine besondere Tücke des Familienrechts. Auch im Bauwesen ist beispielsweise bekannt:
Die Begriffe „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ sind gesetzlich nicht geschützt.
[...]
Gutachter darf sich in Deutschland grundsätzlich jeder nennen
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ich kenne auch zwei solcher Fälle, bei denen in einem Fall der Gutachter objektive Gegebenheiten, die gegen die KM sprachen (Kind (6) wurde massiv von Schwiegermutter des KV dahingehend beeinflusst, dass Papa die Mama schlagen würde, dass Papa, die Familie verlassen hat und ér sich nicht kümmert) nicht berücksichtigt hat, sondern eher ins Gegenteil verkehrt, dass der KV sich gegenüber der Schwiegermutter so verhalten haben muss, dass diese gar keine andere Wahl hatte als so zu handeln, wie sie gegenüber dem Kind gehandelt hat.
Im anderen Fall wurde die Klage des KV hinsichtlich Umganges, die 12 Minate vor Begutachtung war und für den KV ausgegangen war nun auf einmal negativ für diesen ausgelegt, da er angeblich damit die Chance vereitelt hat, dass KM mit ihm die Kommunikation in geeignetem Maße wieder aufnehmen hätte können. Er kam sogar zum Schluß, dass dieses Verfahren des KV zu einem Vertrauensverlust der KM ihm gegenüber geführt hat, welcher nun nicht mehr rückgängig zu machen sei. KV konnte bis zur Umgangsklage aber das Kind bereits 4 Monate von heute auf morgen nicht mehr sehen und dies war Grund für ihn die Klage einzureichen. Empfehlung GA: Alleiniges Sorgerecht der KM zu übertragen.
Also ich denke mit GA ist es wie mit Richtern und Lotto, man kann Glück haben und gewinnen, oder auch nicht. Die Tatsachen spielen eher eine untergeordnete Rolle.
Aber es gibt immer noch Leute, die in Gutachten, die nicht notwendig sind, einen Vorteil sehen und diese dann auch anstrengen. Ich hoffe mal, dass dies nicht zum Bummerang wird, aber einige hier bauen ja auf Gutachten.
CU, Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Hallo,
ein Gutachten ist, was ein(e) Gutachter(in) für gut erachtet.
Solange es keine Vorgaben gibt wie ein Gutachten zu gestalten ist, kann somit alles mögliche drin stehen. Selbst wenn es Vorgaben gibt, dann hängt die Einschätzung eben immer noch vom subjektiven Eindruck und persönlichen Einstellungen und Vorlieben ab.
Das gilt bei Gericht und auch in der Wissenschaft.
Trotzdem gibt es viele Gutachter, die sich mit ihren Gutachten viel Mühe geben, leider ist es schwer vorauszusagen wen man im konkreten Fall erwischt. Außerdem bestätigen Ausnahmen die Regel.
Problematisch ist das Ganze aber vorallem deshalb weil es so wesentliche, für den weiteren Lebensweg entscheidende Aussagen sind. Was wäre denn ein besseres Konzept?
VG Susi
Was wäre denn ein besseres Konzept?
Hierbei würde ich mir einen höhreren wissenschaftliches Ansatz wünschen, der festen Standards unterliegt. Gleichbleibend und nachprüfbar.
Was mich wirklich erschreckt, ist einfach die Tatsache, dass in vielen Gutachten die ich zu lesen bekam, auch viele parteibezogene Ansätze, bis hin zur absoluten Parteilichkeit, vorhanden waren. Begründungen fehlen Ansatzweise komplett und nachprüfbar bzw. der Weg zur Erkenntnis einer Aussage fehlte teilweise auch komplett.
Ich kann mich zwar nicht beklagen, da ich für meinen Fall zuständige Gutachterin als sehr objektiv wahrgenommen habe, aber es kann ja auch nicht sein, dass die Auswahl eines Gutachters als Lotteriespiel endet. Vor allem dann, wenn wirklich hahnebüchende Tatbestände beschrieben werden, die jeder halbwegs intelligente Mensch als unsinnig erkennen kann.
So habe ich nie verstanden, wie das Kindeswohl bei einer KM besser aufgehoben ist, wenn diese in einem Höchstmaße gewaltbereit ist und dies hinreichend dokumentiert ist. Auch hierzu gib es in diesem Forum ein paar ältere Fälle, die dieses klar ergeben haben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Dein Anliegen ist sehr verständlich, allerdings dürfte jedes Gutachten subjektiv sein und jeder Sachverhalt interpretierbar und das macht die Situation so schwer, weil Richter nicht richten wollen, verstecken sie sich hinter "objektiven" Gutachten.
In den USA werden Gutachten in der Regel als Zeugen der Partei gesehen, die sie in Auftrag gegeben hat. Zumindest gibt es dann in der Regel 2 verschiedene Argumentationstränge. Ob es wirklich besser ist weiss ich nicht.
VG Susi
Moin
Ich denke mal, @Kasper spricht hier ein Thema an, welches - wie bereits angeführt - über den eigentlichen Umfang hinaus geht. Ein Gericht beauftragt einen 'Menschen', einen "qualifizierten" Themenvortrag zu einem bestimmten Vorgang anzufertigen, ohne dass dieser 'Mensch' in irgend einer Art auch nur für diesen Themenvortrag qualifiziert sein muss (ein Bäcker fertigt z.B. ein statisches Gutachten für ein 500m hohes Gebäude an). DAS wird normaler weise als Fake bezeichnet. Die dt. Gerichtsbarkeit jedoch darf genau daraus Rechtsstaatlichkeit sprechen. Was bleibt ist ein Vertrauensverlust in die dt. Rechtssprechung. M.E. zu recht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
M.E. zu recht.
... und was sich immer wieder bewahrheitet ... Mir geht es um die Nachvollziehbarkeit, die in vielen Fällen icht gegeben ist. Egal ob es die Mutter, oder auch den Vater, betriift.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
dankenswerterweise nimmt sich auch Michael Klein auf sciencefiles.org des Themas an. Es gibt nämlich, man höre und staune, inzwischen eine Untersuchung über die Qualität von familienrechtspsychologischen Gutachten im OLG-Bezirk Hamm - die Details kann jeder Interessierte selbst auf sciencefiles.org nachlesen, ich zitiere als kleines Appetithäppchen jetzt mal nur dieses:
Wenn man diese verheerenden Ergebnisse Revue passieren lässt, dann kommt man nicht umhin festzustellen, dass der durchschnittliche Gutachter, der in Familienstreitigkeiten rechtspsychologische Gutachten erstellt, ein unfähiger, zum Begutachten untauglicher und mit keinerlei Selbstzweifel behafteter, prätentiöser Scharlatan ist, der im Mittelalter aus der Stadt gejagt worden wäre, weil seine Quacksalbe Schaden und nicht Heilung zur Folge hat.
Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann sich natürlich auch gleich in den oben verlinkten Untersuchungsbericht des Instituts für Psychologie der Fern-Universität Hagen vertiefen (sind 38 Seiten). Aus der Zusammenfassung (Seite 2, unten):
Die Untersuchung offenbart gravierende Mängel in einem substantiellen Teil der Gutachten. Tatsächlich erfüllt nur eine Minderheit die fachlich geforderten Qualitätsstandards.
Was übrigens dieses hier betrifft:
fehlende Sachkunde bei Gutachten ist kein Privileg und keine besondere Tücke des Familienrechts.
Nun, ich glaube sofort, dass anderswo auch Schrott zusammengegutachtet wird, aber das Familienrecht scheint dennoch auch in dieser Hinsicht zu den richtig üblen Baustellen zu gehören - denn anders als in manchen anderen Bereichen interessiert sich die Justiz offenbar nicht einmal dafür, ob diese Gutachten etwas taugen oder nicht. Der besagte Untersuchungsbericht sagt jedenfalls (Seite 4f, Hervorhebung ist von mir):
Der relative Mangel an empirisch belastbaren Befunden zur Qualität von familienrechtspsychologischen Gutachten steht in erheblichem Kontrast zu Studien zur Güte von Expertisen in anderen Rechtsbereichen. Beispielsweise liegen für die Begutachtung von Sexualstraftätern (...) sowie von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern Untersuchungen zur Gutachtenqualität vor (...), die erhebliche Qualitätsdefizite in der Begutachtungspraxis aufdecken konnten. Für die Bereiche der Schuldfähigkeits-, Prognose- und Aussagepsychologischen Begutachtung wurden im Rahmen der Rechtsprechung bereits Anforderungs- und Qualitätsstandards formuliert (...). Letzteres fehlt für die familienrechtliche Begutachtung weitgehend.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Da ja nur ca. 145.000 minderjährige Kinder jährlich von Scheidungen betroffen sind und zusätzlich noch eine unbekannte, aber sicher ebenfalls völlig unbedeutende Zahl an Kindern von Trennungen nicht verheirateter Eltern, kann man ja annehmen, dass familienrechtspsychologische Gutachten kaum benötigt werden.
Kein Wunder, dass bei so exotischen Einzelfällen bislang keine Standards zur Qualitätssicherung erarbeitet werden konnten. Zumal das Problem ja auch praktisch erst seit gestern besteht.
Glücklicherweise konnte aber dafür das drängende Problem der Gurkenkrümmung gelöst werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EWG%29_Nr._1677/88_%28Gurkenverordnung%29 . Bei der Lösung relevanter Probleme müssen eben Prioritäten gesetzt werden.
Und da über Prioritäten oft von Gurken entschieden wird.....
Wer Ironie findet darf sie behalten.
Beste Grüße
schultze
Gut, man braucht sich aber nicht wirklich zu wundern und sollte sich auch mal an die eigene Nase fassen
Familiengerechte Auseinandersetzungen sind anonym, wenn überhaupt werden mal einige wenige Zeugen zugelassen. Damit ist vorsichtig ausgedrückt jeder Manipulation Tür und Tor geöffnet. Richter bestellt Verfahrensbeistand, Richter arbeitet seit Jahren mit dem JA zusammen, Richter bestimmt Gutachter, etc.
In der Verfahren verstellen sich die Männer auf anraten von Anwälten und Tips hier aus dem Forum, nicht zu sagen was falsch läuft, immer zu betonen wie gut und nett und harmonisch alles läuft, während die Gegenseite die tollsten Lügenmärchen auftischen kann/darf ohne wirklich Konsequenzen fürchten zu müssen.
Keiner schafft eine Öffentlichkeit und damit ist in dem System alles möglich. Ich arbeite in der Revision eines größeren weltweit agierenden Unternehmens und unser Grundkonzept ( mal verkürzt und für den Laien verständlich zusammengefasst) ist, mindestens das 4-Augen-Prinzip (bei wichtigen Themen mit großem Wirkungskreis mind. 3-4 Beteiligte), Transparenz der Prozesse, Zustandigkeiten und Kompetenzen für alle im Konzern,nachvollziehbare und verpflichtende Dokumentation von Entscheidungen sowie Entscheider ist auch Ergebnisverantwortlicher. Am Ende gibt es eben noch eine Prüfungswesen wie uns, die Vorgänge in ihrer Gesamtheit über Jahre hinweg prüft und beurteilt.
Nur so lassen sich m.E. manipulative Seilschaften im Rahmen des vorhersehbaren verhindern bzw. zumindest die Hürde zur Manipulation deutlich erhöhen.
Warum sollten nicht mehrere Richter beteiligt sein? Wieso werden Richter nicht öfter versetzt? Warum benennen die gleichen Richter Verfahrensbeistand und Gutachter? Warum werden keine Tonaufnahmen der Verhandlungen automatisch gemacht und zum Zwecke der Dokumentation archiviert? Warum gibt es keine Qualitätssicherung der professionellen Verfahrensbeteiligten?
Weil wir das so mit uns machen lassen. Über die Gurkenkrümmung wird ebenso wie über Maut und NSA diskutiert, über Familiengerichtsverfahren habe ich noch niemand öffentlich diskutieren hören. Da bleibt man lieber unter sich und hält alles so aufrecht wie es in den vergangenen 100 Jahren war.
Also, so ganz unschuldig sind wir alle nicht, da wir immer mit dem Totschlagargument "dient dem Kindswohl" alles was ein Aufbegehren beinhalten würde niederschlagen.
Es ist aber auch so schön sich in Selbstmitleid zu suhlen und alle anderen die Schuld zu geben oder wie der größte Meister hier immer mit dem Dampfhammer neue Argumente zu zerbröckeln und sein Wissen als unumstößliche Wahrheit voranzustellen und er weiß ja auch immer sofort um die Konsequenzen, da er anscheinend sehr eng mit dem System verwoben ist.
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik