Erste nationale Sam...
 
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Erste nationale Samenbank der Welt entsteht in England

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Wenn einer von zweien sagt, es gäbe eine Vergewaltigung und der andere sagt, es gäbe keine, so lügt einer von beiden.
Zumindest solange man dasselbe Verständnis darüber hat, was genau denn eine Vergewaltigung ist.

genau da beisst sich die Katze wohl immer wieder in den Schwanz, denn die Grenze ist fliessend - und zwar nicht nur während des - erzwungenen oder freiwilligen - GV, sondern auch danach.

Ich erinnere mich an einen Beitrag, ich glaube von Gisela Friedrichsen, zum Kachelmann-Fall. Sinngemäss: Die beiden sind verabredet und steigen - wie immer - miteinander in die Kiste, wobei es - wie immer - auch ein bisschen derb zugeht. Im Verlauf des Abends erfährt Claudia D., dass Jörg K. am nächsten Tag in Begleitung einer anderen Dame zu den Olympischen Spielen nach Kanada reisen wird, dass es diese Dame schon eine ganze Weile gibt und und dass er mit ihr eine gemeinsame Zukunft plant. In diesem Moment fallen bei Claudia D. alle Hoffnungen aus 11 Jahren auf eine gemeinsame Zukunft wie ein Kartenhaus zusammen und kumulieren in einem wütenden "wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich nicht mit ihm gepennt!"; verbunden mit der hasserfüllten Bereitschaft, den ursprünglich einvernehmlichen GV nachträglich zur Vergewaltigung umzudeuten und bei den sichtbaren Anzeichen sicherheitshalber noch ein bisschen nachzuhelfen.

Die juristische Aufarbeitung solcher Konstrukte ist unglaublich schwierig, weil es in der Regel keine Zeugen und keine echten Sachbeweise gibt (bzw. letztere leicht zu fälschen sind). Also stehen Aussagen gegen Aussagen; diese müssen auf ihre Konsistenz geprüft und privateste Hintergründe beleuchtet werden. Und wie ich schon schrieb: Trotzdem sind Fehlurteile in Vergewaltigungsprozessen nicht ausgeschlossen: Es gibt unschuldige Männer, die zu Unrecht verurteilt werden und Vergewaltiger, die am Ende zu Unrecht freikommen. Aber was wäre die Alternative? Den § 177 StGB ersatzlos abschaffen, damit es keine Fehlurteile mehr gibt?

Jetzt sind wir vom Ausgangsthema "Samenbank" zwar bei der Vergewaltigung gelandet - und bei der Erkenntnis, dass die Justiz nicht alles "gerecht" lösen kann, was sich zwischen (mindestens) zwei Menschen abspielt. Aber ich bin bereit, hier auch Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen, bevor es nötig ist, vor jedem GV erst eine schriftliche, übereinstimmende Willenserklärung abzugeben.

Um wenigstens wieder ein bisschen auf das Thema zurückzukommen:

Und ich halte eine einseitige Behauptung eines Beteiligten sogar für ein sehr schwaches Indiz und weit entfernt von einem Beweis.

Wenn man aber natürlich soetwas schon als Beweis gelten lässt, ist es natürlich leicht, zu behaupten, die Schuld sei Bewiesen.

gilt das dann nur bei Vergewaltigungen oder auch bei "mimimi, die hat mir ein Kind angehängt!"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 14:21
(@mimamause)

touché  :rofl2:

gilt das dann nur bei Vergewaltigungen oder auch bei "mimimi, die hat mir ein Kind angehängt!"?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 14:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo:
Vergewaltigungen finden i. d. R. nicht unter Zeugen statt. Wie soll eine Frau also BEWEISEN, dass sie tatsächlich vergewaltigt wurde? Soll es wie in islamischen Staaten nur bewiesen sein, wenn mindestens drei Männer das bezeugen können? Oder gilt es nur, wenn sie hinterher mit eingeschlagenem Schädel in der Ecke einer Tiefgarage liegt?

Das Problem an solchen Verbrechen ist, dass sie meist nur durch Indizien bewiesen werden können. Es ist schlimm, wenn jemand zum Täter gemacht wird, der kein Täter ist. Und es ist schlimm, wenn ein Opfer kein Gehör und Recht findet, wenn es wirklich Opfer ist. Jeder falsch Behandelte / Verurteilte ist einer zu viel. Aber hast Du dafür Lösungen? Ich habe keine besseren als die geltende Gesetze und ja, das schließt auch Fehlentscheidungen ein, zu Lasten der Täter die keine sind und zu Lasten der Opfer, die keine Gerechtigkeit erfahren.

Jede Frau, die bewusst mit einem Kerl ins Bett springt um schwanger zu werden ohne dass er das weiß oder will, handelt falsch. Jeder Mann, der mit einer Frau in die Kiste hüpft, ohne mit ihr über Verhütung zu sprechen und selbst Verantwortung zu übernehmen (vom Pimpern kriegt man nebenbei bemerkt nicht nur Kinder, sondern wenn man Pech hat, Aids, Syphillis, Filzläuse, Feigwarzen und andere Nettigkeiten) geht wissentlich (Schulbildung setze ich voraus) das Risiko ein, ein Kind zu zeugen. Ein Verbrechen, wenn Mann dieses Risiko als nicht groß oder unwichtig einschätzt, kann ich daran nicht sehen.

Und ja, die Frage nach dem "grundsätzlichen gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt" stellt sich mir hier auch: Wie kann man denn einerseits die volle Verantwortung und die vollen Recht e fordern, aber gleichzeitig die Verantwortung und Rechte der Verhütung zu 100% der Frau überkübeln?
Verhütet sie nicht, handelt sie verbrecherisch.
Verhütet sie und es geht was schief, handelt sie betrügerisch oder hinterhältig. Versagen der Verhütungsmittel sind ein Märchen und dann muss sie daran gedreht haben. Absichtlich.
Verhütet sie und trägt alle Verantwortung und Kosten allein, ohne aus Sicherheitsgründen auf ein Gummi zu bestehen, ist sie ein liebes Mädchen.
Verhütet sie, es geht was schief und sie weigert sich abzutreiben, ist sie egoistisch.

Ich bekenne mich schon immer dazu, dass Männer gleichberechtigt im Bereich der elterlichen Sorge sein sollen. Ich kann aber kein Verständnis für diese Rosinenpickerei finden. Wenn Gleichberechtigung herrschen soll, dann muss die doch auch konsequent gelebt werden. Dann kann das nicht heißen, "Gleichberechtigung, wenn ich sie will" sondern nur "Gleichberechtigung, auch wenn es unangenehm wird". Das bedeutet dann aber auch, dass Mann sich nicht aussuchen kann, ob er seine Kinder finanziell oder durch Betreuung versorgt, sondern dass er beides erbringen muss. Dann muss ein Mann ein Wechselmodell auch leisten, wenn Frau es will, weil sie zB Wert darauf legt, sich und das Kind autark versorgen zu können, für ihre Rente vorzusorgen und nicht von ihm oder dem Staat abhängig zu sein. Und nicht nur dann, weil er es haben will.

Es gibt ganz sicher keine Lösung, bei der alle zufrieden sind. Was mir jedoch zuwider ist, ist dieses Streben nach Gleichberechtigung in Zusammenhang mit dem Ablehnen von Eigenverantwortung und mehr oder weniger latent vorhandenem Opferdenken. Das ist unwürdig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

touché   :rofl2:

Um wenigstens wieder ein bisschen auf das Thema zurückzukommen:gilt das dann nur bei Vergewaltigungen oder auch bei "mimimi, die hat mir ein Kind angehängt!"?

Gegen wen oder was?

Mich könnt ihr ja wohl kaum meinen.
Gerade mein Hinweis auf die Ungleichbetrachtung dieser beiden Sachverhalte hat diesen Zweig der Diskussion ja begründet.

Hier:
"Der Kindeswunsch ist grundsätzlich immer beiderseits und einvernehmlich weil etwas anderes nicht beweisbar ist."
Dort:
"Sex ist immer dann eine Vergewaltigung wenn die Frau das sagt. Als Beweis genügt die Behauptung der Frau!"

Die Stelle an der ich eine Umkehr dieses Prinzips gefordert hätte möge mir bitte gezeigt werden.
Ich bitte daher um etwas mehr Sorgfalt beim lesen meiner Beiträge vor dem Posten von Unsinn.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo:
Vergewaltigungen finden i. d. R. nicht unter Zeugen statt. Wie soll eine Frau also BEWEISEN, dass sie tatsächlich vergewaltigt wurde? Soll es wie in islamischen Staaten nur bewiesen sein, wenn mindestens drei Männer das bezeugen können? Oder gilt es nur, wenn sie hinterher mit eingeschlagenem Schädel in der Ecke einer Tiefgarage liegt?

Achso.
Und weil der Beweis nicht erbracht werden kann, muss es eben auch ohne gehen?

Wenn die Hexe unter der Folter gesteht, ist sie schuldig.
Wenn sie nicht gesteht, ist sie auch schuldig, weil die Tatsache, dass sie diese Schmerzen ertragen konnte, beweist, dass sie mit dem Teufel im Bunde sein muss?

Mein Gott, wo bin ich hier rein geraten?

Auch Mord kann und muss bewiesen werden.
Auch ohne dass das Opfer Behauptungen aufstellen kann.
Wer war denn in deiner Welt der **tsts - ID 17**, wenn es keine Beweise gibt?

Wieviele Indizien reichen denn aus in deiner Welt um einen **tsts - ID 17** zu überführen?
"Er hat ein Motiv und kein Alibi?"
(Warum steht denn hier "M ö r d e r" auf dem Index?"
Oder "Die Eltern des Opfers sind sich sicher, dass es niemand anderes gewesen sein kann, als der verhasste Schwiegersohn?"

Ob ich eine Lösung für dieses Dilemma habe?
Natürlich!

In dubio pro reo!

Was denn sonst?
Und wenn mal alle Vergewaltiger der Welt laufen lassen muss.
Das ist der Preis für die Rechtsstaatlichkeit, den eine Gesellschaft ertragen muss.

Ich wüsste jedenfalls überhaupt keinen Grund, die Rechtsstaatlichen Normen für eine Vergewaltiigung niedriger anzusetzen als für Mord.
Wieviel % der Beschuldigten sollen denn deiner Meiner Nach verurteilt werden?
10%
50%
Oder am besten 100%.
Immer wenn eine Vergewaltigung behauptet wird, muss jemand dafür büßen?

Ich bin echt erschrocken, wie dünn der Boden des Rechtsstaates selbst hier zu sein scheint.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soll es wie in islamischen Staaten nur bewiesen sein, wenn mindestens drei Männer das bezeugen können?

Das erscheint mir immernoch tausendmal vernünftiger als es als bewiesen anzunehmen, wenn eine Frau das behauptet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:52
(@mimamause)

wenn es nach deiner Logik nicht reicht, dass die Frau sagt "ich bin vergewaltigt worden" weil es nicht bewiesen werden kann, darf es eben auch nicht reichen dass der Mann sagt, die Frau hat mich übertölpelt, ich war geil/blind/breit...egal was.
Weil es eben für beides keine Beweise gibt.

Und wenn mal alle Vergewaltiger der Welt laufen lassen muss.

DAS kann es nun wirklich nicht sein!!!

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:54
(@mimamause)

Das erscheint mir immernoch tausendmal vernünftiger als es als bewiesen anzunehmen, wenn eine Frau das behauptet.

klar...weil die Kerls sich auch gegenseitig in die Pfanne hauen würden...

Ist ja sozusagen ein Freifahrtschein für den gepflegten Gangbang, den die Frau nicht will, wohl aber die 12 Kerle....hat dann danach eben nicht stattgefunden...

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 15:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn es nach deiner Logik nicht reicht, dass die Frau sagt "ich bin vergewaltigt worden" weil es nicht bewiesen werden kann, darf es eben auch nicht reichen dass der Mann sagt, die Frau hat mich übertölpelt, ich war geil/blind/breit...egal was.

Eben.
Im zweiten Fall ist das ja auch so geregelt, also ist da kein Handlungsbedarf.
Nur im ersten Fall ist es nicht so und das muss dringend geändert werden.

DAS kann es nun wirklich nicht sein!!!

Dann auch an dich die Frage:
Wie sonst?
Die Frau hat immer Recht?
Der Mann ist immer zu verurteilen, wenn die Frau das wünscht?

Darf ich dann auch behaupten, dass du mich vergewaltigt hast oder ist das ein Privileg für Frauen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Ob ich eine Lösung für dieses Dilemma habe?
Natürlich!

In dubio pro reo!

das sage ich (und andere vernünftige User) doch genauso. Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates. Und an den Beweis einer Vergewaltigung werden deshalb hohe Anforderungen gestellt; allen voran, dass eine Frau sich umgehend ärztlich untersuchen und die Gewaltspuren dokumentieren lässt. Das mag erniedrigend sein, aber ohne geht es nicht. Die Geschichte von der erst nach Monaten angezeigten Vergewaltigung, die dann allein wegen einer Behauptung und ein paar Krokodilstränchen zu einer Verurteilung führt, halte ich für ein Ammenmärchen.

Was denn sonst?
Und wenn mal alle Vergewaltiger der Welt laufen lassen muss.
Das ist der Preis für die Rechtsstaatlichkeit, den eine Gesellschaft ertragen muss.

hmmm, ob Du das auch noch so generös sehen würdest, wenn eine direkte Angehörige beteiligt wäre und der mutmassliche Täter Dir eine Nase dreht und sagt "ich war das zwar, aber niemand kann's beweisen, denn niemand war dabei!"?

Der einzige Weg, auch in einer Demokratie Fehlurteile zu vermeiden, ist, die Justiz und die Strafverfolgung abzuschaffen. Etwa so sinnvoll wie die Krankenhäuser zu schliessen, um ärztliche Kunstfehler zu vermeiden.

Immer wenn eine Vergewaltigung behauptet wird, muss jemand dafür büßen?

sorry, das ist doch billiger Populismus, für den es keinen sachlichen Grund gibt.

Ich bin echt erschrocken, wie dünn der Boden des Rechtsstaates selbst hier zu sein scheint.

fändest Du ihn "dicker", wenn es allgemeiner Konsens wäre, dass man Frauen solange straflos vergewaltigen darf wie keine Zeugen dafür anwesend sind?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 16:13




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Beppo,
das sage ich (und andere vernünftige User) doch genauso. Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates. Und an den Beweis einer Vergewaltigung werden deshalb hohe Anforderungen gestellt; allen voran, dass eine Frau sich umgehend ärztlich untersuchen und die Gewaltspuren dokumentieren lässt. Das mag erniedrigend sein, aber ohne geht es nicht. Die Geschichte von der erst nach Monaten angezeigten Vergewaltigung, die dann allein wegen einer Behauptung und ein paar Krokodilstränchen zu einer Verurteilung führt, halte ich für ein Ammenmärchen.

Ok, die Tatsache, dass "nur" 3% der Anzeigen zu einer Verurteilung führen, sagt auch mir, dass vermutlich mehr Schuldige frei gesprochen werden als Unschuldige verurteilt.
Insofern ist meine Behauptung von der alleinigen, einseitigen Behauptung sicher etwas überspitzt.
Dennoch erschreckt mich die in diesem Bereich auffällig erhöhte Zahl von Fehlurteilen, die eben dafür sprechen, dass der Boden des "In dubio pro reo" eben doch schon mal verlassen wird.
Wie sonst wären Fälle wie der von Arnold möglich?
Und auch der Fall Kachelmann spricht eben mehr für ideologische Promijagd als für vernünftige Justiz.
Wenn immer jemand aus dem Busch kommt und erklärt, die Standards im Falle von Verbrechen von Männern gegen Frauen müssten weiter abgesenkt werden, bekomme ich Schnappatmung.

hmmm, ob Du das auch noch so generös sehen würdest, wenn eine direkte Angehörige beteiligt wäre und der mutmassliche Täter Dir eine Nase dreht und sagt "ich war das zwar, aber niemand kann's beweisen, denn niemand war dabei!"?

Da unterscheide ich durchaus zwischen meiner Privathaltung und dem was ich von einem Richter erwarte.
Ich kann jede Frau verstehen, die ihrem Vergewaltiger den Schniepel abschneidet, wenn er vom Richter freigesprochen wird.
Das gestehe ich moralisch aber auch anderen Opfern Gewaltverbrechen zu und nicht nur Frauen gegenüber Männern.

Aber wenn sie dann vor mir als Richter stehen würde und ihre Tat wäre bewiesen, würde ich sie verurteilen.
Und wenn nicht, eben nicht.
Nur so funktioniert dieses Spiel. Oder so sollte es funktionieren.

Der einzige Weg, auch in einer Demokratie Fehlurteile zu vermeiden, ist, die Justiz und die Strafverfolgung abzuschaffen. Etwa so sinnvoll wie die Krankenhäuser zu schliessen, um ärztliche Kunstfehler zu vermeiden.

Wer verlangt denn das?
Ich denke, dass Polizei und Justiz im Falle von "normalem" Mord, also dem der nicht ideologisch überfrachtet ist, durchaus gut funktioniert.
Obwohl nicht alle Naselang jemand aus dem Knast geholt werden muss, der unschuldig verurteilt wurde, gibt es eine relativ hohe Aufklärungsquote.
Es scheint also zu gehen.
Auch wenn ein Mord sicher nicht einfacher aufzuklären ist, als eine Vergewaltigung, denn auch da gibt es in der Regel keine Zeugen.

sorry, das ist doch billiger Populismus, für den es keinen sachlichen Grund gibt.

Hast du das Fragezeichen übersehen?
Es war kein Postulat von mir sondern eine, durchaus provokannte Frage, ob das wirklich jemand so will.

fändest Du ihn "dicker", wenn es allgemeiner Konsens wäre, dass man Frauen solange straflos vergewaltigen darf wie keine Zeugen dafür anwesend sind?

Ich fände ihn dicker, wenn der Rechtsstat einfach die Standards anwenden würde, die schon seit Solon vor 2500 Jahren die Grundlage von Rechtsstaaten wären.
Das hat nicht damit zu tun, die Bastille zu stürmen und alle Verbrecher laufen zu lassen.

Mein Entsetzen bezog sich hier auch weniger auf die Justiz als die hier von, von mir geschätzten Usern, geäußerten Wünsche, zu mittelalterlich Rechtsnormen zurück kehren zu wollen.

Vor meinem geistigen Auge taucht dabei ein mit Mistforken bewaffneter Haufen auf, der mit "Hängt ihn auf!" Rufen durch die Strassen rennt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 16:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Ok, die Tatsache, dass "nur" 3% der Anzeigen zu einer Verurteilung führen, sagt auch mir, dass vermutlich mehr Schuldige frei gesprochen werden als Unschuldige verurteilt.
Insofern ist meine Behauptung von der alleinigen, einseitigen Behauptung sicher etwas überspitzt.

die Fakten tragen jedenfalls keine Behauptung von der Sorte, eine Frau müsste eine Vergewaltigung lediglich behaupten und dabei ein bisschen weinen - und schon habe der potenzielle Vergewaltiger nichts mehr zu lachen. Bei diesen Verfahren wird SEHR genau hingeschaut, weit über forensische Beweise hinaus. Insbesondere die Aussage-Konsistenz, aber auch das meist dokumentierbare, vorherige Verhältnis von "Täter" und "Opfer" (die wenigsten Vergewaltiger springen anonym aus dem Gebüsch) spielen bei der Wahrheitsfindung eine Rolle. Wer eine Vergewaltigung anzeigt, wird ordentlich durch die Mangel gedreht; das ist auch bekannt und richtig so.

Dennoch erschreckt mich die in diesem Bereich auffällig erhöhte Zahl von Fehlurteilen, die eben dafür sprechen, dass der Boden des "In dubio pro reo" eben doch schon mal verlassen wird.

kannst Du für die "auffällig erhöhte Zahl von Fehlurteilen" in Deutschland mal einen Beleg und eine Vergleichsgrundlage nennen?

Wie sonst wären Fälle wie der von Arnold möglich?
Und auch der Fall Kachelmann spricht eben mehr für ideologische Promijagd als für vernünftige Justiz.

unbestritten; übereifrige Juristen sind genauso unheilvoll wie übereifrige Ärzte oder Polizisten. Aber das spricht nicht für eine spezielle Systematik. Kachelmann hat seine Prominenz ohne Zweifel eher geschadet als genützt; schon allein, weil keiner der Verantwortlichen sich dem Verdacht aussetzen wollte, es gäbe einen Promibonus. Hinzu kam "Volkes Stimme", die entsetzlich war und durch Alice Schwarzer & Co befeuert wurde - sinngemäss übersetzt etwa mit "Selbst wenn er es nicht war, trifft es angesichts seines erotischen Lotterlebens ja keinen Falschen."

Wenn immer jemand aus dem Busch kommt und erklärt, die Standards im Falle von Verbrechen von Männern gegen Frauen müssten weiter abgesenkt werden, bekomme ich Schnappatmung.

wer kommt den wo aus dem Busch und verlangt genau das?

Auch wenn ein Mord sicher nicht einfacher aufzuklären ist, als eine Vergewaltigung, denn auch da gibt es in der Regel keine Zeugen.

das ist ein grosser Irrtum: Zum Beweis eines Mordes genügen ggf. kleine forensische Spuren wie DNA, Fingerabdrücke, Textilfasern, aber auch Zeugenaussagen, Handy-Ortung, Reifenspuren, fehlendes Alibi etc. Bei der Vergewaltigung muss dagegen die behauptete Nicht-Einvernehmlichkeit bewiesen werden; das ist ungleich schwieriger, denn dabei nützen die vorgenannten Sachbeweise überhaupt nichts: Bestritten wird ja nicht der GV an sich, sondern nur, dass er unter Zwang stattgefunden haben soll. Der Unterschied ist oft marginal klein.

Vor meinem geistigen Auge taucht dabei ein mit Mistforken bewaffneter Haufen auf, der mit "Hängt ihn auf!" Rufen durch die Strassen rennt.

ich habe den Eindruck, diese subjektive Wahrnehmung ist eher Deinem geistigen Auge als der Realität geschuldet. Zumindest hier im Forum erkenne ich keine solchen Tendenzen - wenn gleich ich mich (um einen kleinen Salto rückwärts in Richtung des Ursprungsthemas zu machen) durchaus über das Ansinnen wundere, man(n) müsse nur behaupten, man habe von einer kriminellen Frau mit schlechten Absichten ein Kind angehängt bekommen, um gleich anschliessend von sämtlichen Unterhalts- und sonstigen Vaterpflichten befreit zu werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 17:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wer kommt den wo aus dem Busch und verlangt genau das?

Zum Beispiel die hier:
http://www.tagesschau.de/inland/istanbul-konvention-101.html

Eien solche Forderung steigert das Problem der fehlenden Beweisbarkeit endgültig ins absurde und damit die Verurteilungsquote an bewiesenen Vergewaltigungen in den nicht meßbaren Bereich unter 0,0001%

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 17:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eien solche Forderung steigert das Problem der fehlenden Beweisbarkeit endgültig ins absurde und damit die Verurteilungsquote an bewiesenen Vergewaltigungen in den nicht meßbaren Bereich unter 0,0001%

offenbar geht es bei dieser "Istanbul-Konvention" im Wesentlichen um die Frage, ob eine Frau "Nein" zum GV gesagt haben muss. Wie genau wird dieses "Nein" nachträglich gerichtsfest bewiesen? Läuft ein Tonband mit?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 18:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie genau wird dieses "Nein" nachträglich gerichtsfest bewiesen? Läuft ein Tonband mit?

Genau das frage ich mich auch.

Das Ganze ergibt nur einen Sinn, wenn man auch hier einfach der Behauptung glauben schenkt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 18:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beppo, ich bin langsam wirklich, ehrlich entsetzt. Du schlägst gerade jeder wirklich vergewaltigten Frau mit Anlauf in die F*****!

Du unterstellst damit quasi, dass eine Verurteilung auf Basis von Indizien, sei es jetzt eine Vergewaltigung, Totschlag, Mord oder Diebstahl, ganz egal, nicht statthaft ist, weil irgendwo ein Furz von Restunsicherheit besteht.

Die wenigsten Mörder, Totschläger, Diebe, Vergewaltiger und sonstiges Lumpenpack wird sich zum Beifallklatschen einen Zuschauerkreis einladen, der hinterher gegen sie aussagt. Und auch Zeugenaussagen sind, wie man weiß, nur Indizien und sind von der persönlichen Wahrnehmung und Interpretation der Situation und Anzeichen abhängig.

Muss der Mord / die Vergewaltigung direkt vorm Richter erfolgen, damit man ganz doll auf Nummer sicher gehen kann? Am besten noch zusätzlich vor einem unabhängigen zweiten Richter, falls der erste Richter eine persönliche Animosität gegen den Täterix hat?  

Oder streichen wir jetzt einfach Taten, bei denen es in der Natur der Sache liegt, dass sie in überwiegender Anzahl der Fälle durch Indizien geklärt werden (wessen Gene kleben an der Waffe, wessen Sp.erma in der Frau) am besten aus dem StGB streichen?

Ehrlich, WO willst Du hin? Willst Du wirklich Verbrechern einen Freibrief erteilen, wenn sie sich clever genug anstellen sich nicht bei der Tat erwischen zu lassen?

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 18:10
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ehrlich, WO willst Du hin? Willst Du wirklich Verbrechern einen Freibrief erteilen, wenn sie sich clever genug anstellen sich nicht bei der Tat erwischen zu lassen?

Das ist und war doch schon immer so, wer clever genug ist hat ne gute Chance davon zu kommen!

Ich bin allerdings eher bei Beppo:
Jeder unschuldig verurteilte ist einer zuviel!

Ich bin auch der Meinung, das irgendwann jeder das bekommt, was er verdient.

Natürlich ist auch jedes Opfer jedweder Straftat eines zuviel, aber sorry, jeder solle doch bitte mal in sich hereinhorchen, und beurteilen, wie es ihm auf 4x4 Meter ginge, in dem Wissen kein Vergewaltiger, Kinderschänder, Totschläger oder Mörder zu sein!

Grüsse und schönes WE!

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 19:25
(@mimamause)

neee...

jede wirklich vergewaltigte Frau, der nicht geglaubt wird, weil sie keine "Beweise" hat ist eine zuviel.
Frauen wird übrigens unter anderem geraten gefügig zu sein, um ihr eigenes Leben zu retten, versuchen, dem Vergewaltiger was vorzuspielen, sich nicht intensiv zu wehren...einfach, um dsas eigene, nackte Leben zu retten.
Und das soll den Frauen nun auf die Füße fallen.

Sollen wir unser Leben riskieren, nur um genug äußerliche Verletzungen aufzuweisen, dass und geglaubt wird?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 19:42
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, und was ist mit dem Mann, der niemanden vergewaltigt hat, und dem nicht geglaubt wird, ist der weniger wert?

Mann dreht sich hier im Kreis!

Jemanden wegzusperren, dessen Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist, ist nunmal nicht sauber.
Es kann doch nicht sein, das wir ein Unrecht durch ein weiteres zu vergelten suchen!

Nichts desto trotz bin ich in der Grundaussage bei Dir!

jede wirklich vergewaltigte Frau [...] ist eine zuviel

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 20:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jemanden wegzusperren, dessen Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist, ist nunmal nicht sauber.

wer tut das denn? Bzw. wer behauptet denn, dass es ok wäre, es zu tun?

Im Raum steht lediglich die Tatsache, dass sich Justizirrtümer nicht grundsätzlich vermeiden lassen - in der einen wie in der anderen Richtung.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2014 20:20




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