Mal ein positiver Artikel zum Thema Wechselmodell.
http://m.welt.de/print/wams/lifestyle/article129082386/Eine-Woche-bei-Papa-eine-bei-Mama.html
Eine tolle Beschreibung eines überaus erstrebenswerten Zustandes, der offenbar immer grössere Verbreitung findet. Aber auch an diesem Artikel erkennt man: Es braucht viel Organisation, Kommunikation, gegenseitigen Respekt, guten Willen und einiges an Geld, um ein Wechselmodell ans Laufen zu bringen und zu halten. Unter gerichtlichem Zwang würde so etwas nicht dauerhaft funktionieren; man kann niemanden zur Vernunft verurteilen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Unter gerichtlichem Zwang würde so etwas nicht dauerhaft funktionieren
Aha.
Und was ist dann z.B. mit den USA und mit Australien, mit Frankreich, mit den Niederlanden, mit Tschechien und mit weiteren Ländern, wo das Wechselmodell (ggf. unter der alternativen Bezeichung "Paritätsmodell") tatsächlich im Gesetz verankert ist und teilweise sogar als "bevorzugtes Betreuungsmodell" im Gerichtsverfahren zu prüfen ist?!?
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo allerseits,
Unter gerichtlichem Zwang würde so etwas nicht dauerhaft funktionieren
Das ist die gebetsmühlenartig wiederholte Mär, die von vielen Staaten widerlegt wurde, z.B.:
Und was ist dann z.B. mit den USA und mit Australien, mit Frankreich, mit den Niederlanden, mit Tschechien und mit weiteren Ländern, wo das Wechselmodell (ggf. unter der alternativen Bezeichung "Paritätsmodell") tatsächlich im Gesetz verankert ist und teilweise sogar als "bevorzugtes Betreuungsmodell" im Gerichtsverfahren zu prüfen ist?!?
Es ist bekannt, dass gerade bei hochstrittigen Eltern die Übergaben des Kindes eines der Hauptprobleme sind. Ihre Zahl steigt im Wechselmodell nicht an. Außerdem beendet das Wechselmodell die Abhängigkeit des UET vom BET, was gerade bei hochstrittigen Eltern Umgangsboykott praktisch unmöglich macht. Ebenso ist Reisetourismus zur Umgangsvereitelung mit ständig wechselnden Zuständigkeiten von Gerichten und Jugendämtern nicht möglich.
Beste Grüße,
schultze
Moin,
[...] Aber auch an diesem Artikel erkennt man: Es braucht viel Organisation, Kommunikation, gegenseitigen Respekt, guten Willen und einiges an Geld, um ein Wechselmodell ans Laufen zu bringen und zu halten. [...]
Und auch das wird überbewertet!
Aus Erfahrung eines 3,5 jährigen Wechselmodells kann ich sagen, dass es auch sehr gut klappt, ohne auch nur ein einziges Wort miteinander Wechseln zu müssen. Ich sehe die KM max. dreimal im Jahr, 2 Elterenabende, ein Elternsprechtag, und selbst da rede ich nicht mit ihr. Allernötigstes wird in ein kleines Büchlein zum wöchentlichen Wechsel geschrieben, und es sind auch keine vier Taschen. Es ist der Ranzen, der sowieso dabei ist, weil Freitags nach der Schule gewechselt wird, das Instrument (Gott sei Dank konnte ich das Cello wegargumentieren), Lieblingskuscheltier, KV-Karte und Kinderreisepass. Alles andere hat er eben doppelt.
Auch die finanzielle Mehrbelastung, die stets mit dem Wechselmodell verknüpft wird ist Kokolores. Wenn ich noch mit der Mutter meines Sohnes zusammenleben würde, bräuchte dieser auch dann Futter, Klamotten, Fahrrad und trallala. Ich sehe diese Kosten als völlig normal an, und nicht dem Betreuungsmodell geschuldet. Das ich trotz 50/50- Betreuung noch hälftigen KU zahlen muss liegt nicht im Modell begründet, sondern daran, das seine Mutter die Kiste nicht hochkriegt.
Und Respekt??? Für mich ist die gute nur noch ein Kontrukt namens "Mutter meines Kindes". Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn das der gegenseitige Respekt ist, der für ein Wechselmodell benötigt wird, dann bitte schön.
Allerdings, das Wechselmodell gerichtlich, gegen den Willen eines Elternteils zu installieren, der überhaupt nicht betreuen will, halte ich tatsächlich für aussichtslos. Sobald aber beide Elternteile betreuen wollen, sollte das Wechselmodell m.M.n. "Standard-Beschluss-Charakter" haben.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Ich glaube auch. dass das Wechselmodel unter (fast) allen Umständen funktionieren kann. Solange die Frau es aber abhlehnen darf, würde es ohne derer Zustimmung natürlich scheitern. Und dass es in devsersen Ländern favorisiert sollte doch zum Nachdenken anregen.
Gibt es hierzulande eigentlich Aktivitäten, die festgemauerte deutsche Rechtsprechung in dieser Hinsicht offiziell (BGH?) prüfen zu lassen?
Da obige These hier zum wiederholten Male steht, auch meine Gegenthese zum wiederholten Male:
Das WM muss nicht gesetzlich erzwungen werden, es reicht, diesen natürlichen Zustand nicht durch staatliche Eingriffe zu sabotieren oder zu zerstören.
Wenn der Staat den Erhalt der gemeinsamen Verantwortung fordern würde und nicht dessen Zerstörung wäre diese Kuh schon lange vom Eis.
Auch wenn manche das nicht sehen wollen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was gern unterschätzt wird, ist die Signalwirkung von Rechtsnormen - selbst dann, wenn diese - mangels Überprüfbarkeit und Durchsetzbarkeit - auf den ersten Blick sinnlos wirken.
In den 50er Jahren gab es nicht das "Sorgerecht", sondern die "Elterliche Gewalt".
Den Begriff durfte man gern wörtlich nehmen, das Züchtigungsrecht (Ausnahme: grausame Züchtigung im Sinne schwerer Körperverletzung, d.h. mit offenen, blutenden Wunden, Knochenbrüchen und bleibenden Schäden) war in dieser "Elterlichen Gewalt" ausdrücklich inbegriffen.
Ebenso, wie die Regelung, dass bei Uneinigkeit der Eltern stets der Ehemann das letzte Wort hatte.
Nichteheliche Väter galten nicht als Verwandte ihrer leiblichen Kinder.
Der "ledigen Mutter" stand ein Amtsvormund zur Seite (der analog zum Ehemann im Zweifelsfall das letzte Wort hatte und) dessen Hauptaufgabe darin bestand, sicher zu stellen, dass der leibliche Vater die "Alimente" (nur fürs Kind und nur den MIndestunterhalt - ganz unabhängig vom Einkommen des Vaters) pünktlich gezahlt hat.
Seit den 90er Jahren gibt es das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung.
Beide Eltern sollen seit Mai 2013 ihr Sorgerecht i.d.R. gemeinsam ausüben - ganz unabhängig davon, ob sie jemals verheiratet waren. Abweichungen von dieser Regel zum Wohl des Kindes müssen von dem begründet werden, der abweichen will.
Es gibt das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern - ganz unabhängig davon, ob diese jemals verheiratet waren.
Ehefrauen durften in den 1950er Jahren - das Einverständnis ihres Ehemannes vorausgesetzt - nur dann berufstätig sein, soweit sich die Berufstätigkeit mit ihren Pflichten der Haushaltsführung vereinbaren ließ. Ehemänner durften die Arbeitsverträge ihrer Ehefrauen kündigen. Regelmäßig wurden Frauen in Folge ihrer Eheschließung seitens des Arbeitgebers gekündigt um der Kündigung durch den Ehemann zuvor zu kommen. Im öffentlichen Dienst gab es dazu sogar eine Dienstvorschrift, die die Beschäftigung verheirateter Frauen kategorisch ausgeschlossen hatte.
Zu den ehelichen Pflichten gehörte der regelmäßige und aktiv lustvolle Beischlaf. Noch im November 1966 hatte der BGH unter AZ IV ZR 239/65 entschieden: "Die Ehefrau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt."
Das war vor allem deshalb eine spannende Frage, weil es im Scheidungsfall um das Verschulden des einen oder anderen Ehepartners ging und das eine (Verweigerung der ehelichen Pflichten) mit dem anderen (Fremdgehen, seelische Grausamkeit, Auszug aus der Ehewohnung) korrespondierte.
Heute reicht es, dass einer von beiden sagt: "Mag nicht mehr."
Dann kann er/sie die eheliche Gemeinschaft sofort und ohne Begründung beenden und ein Jahr später geschieden werden.
Wer dennoch eine unwillige Ehefrau gegen ihren Willen penetriert, macht sich der "Vergewaltigung in der Ehe" schuldig - ein Vergehen, dass es in den 1950er Jahren qua Definition nicht geben konnte, da mit erzwungenem außerehelichem Beischlaf zuerst die Rechte des Ehemannes verletzt wurden. Das war der Grund, eine Vergewaltigung - von Mann zu Mann - zu ahnden. Aus rechtlichen Gründen konnten Ehefrauen nicht vom Ehemann und Prostituierte überhaupt nicht vergewaltigt werden. Erst wenn zu der unfreiwillig geduldeten Penetration weitere Formen der schweren Körperverletzung kamen, war sexuelle Gewalt gegen Ehefrauen strafbar.
Alle diese Rechtsnormen sind aus unserer Sicht nach kaum einem halben Menschenleben unvorstellbar vorsintflutlich.
Allerdings wird niemand bezweifeln, dass zuerst die Gesetze - teilweise unter mehr als nur sanftem Druck des Bundesverfassungsgerichts - geändert wurden und erst nach und nach das subjektive Rechtsempfinden der Bürger und der Gerichte sich den Normen anpasst.
Vor diesem Hintergrund finde ich es einen guten Anfang, dass die Erziehungszeit für lebendgeborene Kinder unter den Eltern auch mit je 30 Wochenstunden geteilt werden kann - und nicht zwingend die klassische 60:0 Wochenstunden bzw. 40:20 Wochenstunden Regelung vorgeschrieben wird.
Dass 2 von 14 Monaten bezahlter Elternzeit ersatzlos gestrichen werden, falls der Vater sie nicht nimmt, ist ein guter Anfang - aber mpMn nicht genug. Dass es von dieser Regel Ausnahmen für Single-Mütter gibt, finde ich nicht OK - auch die wurden nicht vom Wind bestäubt. Ich wäre für 7:7 Aufteilung oder 7:0, falls Vati ein halbes Jahr nach der Geburt seines Kindes - bzw. ein Jahr nachdem er von der Schwangerschaft wusste - immer noch Wichtigeres vorhat.
Auch sollte das WM nach einer Trennung als Regellösung (von der begründete Ausnahmen möglich sein können) benannt werden. Wer dem WM nicht zustimmt muss das
a) begründen und
b) sich finanziell leisten können.
Abweichung kostet Geld für den, der Wichtigeres zu erledigen hat, als den eigenen Nachwuchs zu hüten.
Abweichung kostet auch Geld für die, die sich mit gemeinsamen Kindern ein neues Zuhause fern der alten Heimat gönnt und dafür ein bestehendes WM aufkündigt: 1. Kein KiUh, 2. Wegekosten für Umgang.
Das Arbeitsmarktrisiko für Frauen würde sich auf wenige gesundheitliche Komplikationen in Folge von Risikoschwangerschaften beschränken - die kaum häufiger auftreten, als Sport- oder Autounfälle. Das Risiko: "Und dann bleibt er/sie immer wieder zuhause, weil ein Kind krank wird" wäre plötzlich ebenso groß für Väter und für Mütter - ganz gleich ob mit oder ohne Trauschein, mit oder ohne gemeinsamer Wohnung.
Erzwingen lässt sich auf dem Gebiet nichts. Weder heute noch in Zukunft. Eine Rechtsnorm, die das Recht des Kindes auf beide Eltern entsprechend der UN-Kinderrechts-Konvention verbindlich vorschreibt, könnte gleichwohl in den Köpfen gesetzestreuer Bürger viel bewegen.
Dass Männer und Frauen nach einem One-Night-Stand mit Folgen nicht länger die "Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass"-Variante von "Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt? Ja bitte" und "Sorgerecht / Umgang? Nein Danke!" wählen können, ohne
a) von der Norm abzuweichen und
b) finanzielle Nachteile hinzunehmen,
dürfte schon einiges in den Köpfen bewegen.
Es ist für die meisten Menschen ein Unterschied, ob sie aus eigener Initiative einen fragilen Zustand herbeiführen, den kein Gesetz ihres Heimatlandes benennt und kaum ein Gericht an ihrem Wohnort offiziell erwähnt. Oder ob man bei der Geburt eines jeden Kindes eine Regellösung hat, von der man im Ausnahmefall begründet abweichen kann.
Dass auf Baustellen kein Schnaps gesoffen werden darf und man sich im Auto anzuschnallen hat, dass Motorradfahrer Helme tragen und auch Kinder von Landwirten und Gastwirten (ganz unabhängig von den Arbeitsspitzen im elterlichen Betrieb) die Schule regelmäßig besuchen müssen, dass man Kinder nicht schlagen darf und dass von Müttern (mit oder ohne Trauschein) i.d.R. erwartet wird, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen - das alles ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber längst noch nicht Allgemeingut.
Ohne die entsprechend geänderten Gesetze hätte sich an diesen Punkten noch viel weniger bewegt.
Weder die Gesetze noch das gesellschaftliche Klima wurden in wenigen Monaten verändert.
Bei Themen, die mehrere Generationen betreffen geht es eher um Jahrzehnte.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass Rechtsnormen angepasst werden, damit der gesetzestreue Bürger sich daran orientieren kann.
Das GSR samt hälftiger Erziehungszeit und WM (in einem oder zwei Haushalten) als Standard für jedes neugeborene Kind - ganz unabhängig vom Familienstand der Eltern, wäre aus meiner Sicht ein Fortschritt.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Im Wesentlichen, genau so!
Auch wenn ich Details anders machen würde, ist es doch die gleiche Richtung.
Alle diese Rechtsnormen sind aus unserer Sicht nach kaum einem halben Menschenleben unvorstellbar vorsintflutlich.
Und die jetzigen Rechtsnormen werden in einigen Jahren auch nicht mehr vorstellbar sein.
Es bleibt aber die Frage, warum das Familienrecht immer pervers sein muss.
Warum nicht einfach mal was Vernünftiges machen?
Bisher war es immer auf die eine oder andere Art absurd.
Konsequenz:
Neues Recht und neue Richter!
Oder noch besser:
Justiz raus aus den Familien.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
