Einen interessanten Beitrag fand ich heute unter
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,448439,00.html
FEHLER BEI DER VERHÜTUNG
Arzt muss für Kind einer Patientin Unterhalt zahlenEin Paar aus Südbaden wollte kein Kind. Weil der Gynäkologe der Frau jedoch ein Verhütungspräparat falsch eingesetzt hat, muss er laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes für das ungewollte Kind Unterhalt zahlen. Und zwar bis zu dessen 18. Lebensjahr.
Damit verwarf der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Revision des Arztes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom Februar. Der Gynäkologe muss nun wegen des Behandlungsfehlers die Unterhaltskosten für den im Dezember 2002 geborenen Sohn von dessen Geburt bis zum 18. Lebensjahr in Höhe des Existenzminimums tragen.
Dabei geht es nach Angaben des Anwalts der Mutter um rund 500 Euro pro Monat, die der Mediziner aus dem Raum Waldshut-Tiengen an die klagende Mutter und den nichtehelichen Vater zahlen muss. Der BGH bestätigte erstmals, dass in den Schutzbereich des ärztlichen Behandlungsvertrages zur Verhütung einer Schwangerschaft nicht nur ein ehelicher, sondern auch ein nichtehelicher Partner einbezogen sei. Denn auch dieser sei "vom Fehlschlagen der Verhütung betroffen".
Die Bundesrichter betonten, bei der Arzthaftung gelte wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, "dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist". Der 6. Zivilsenat des BGH verwies auf seine bisherige Rechtsprechung zur "fehlgeschlagenen Familienplanung" in ähnlichen Fällen, die das Bundesverfassungsgericht gebilligt habe. Die Beziehung zwischen Eltern und Kind spreche nicht dagegen, in solchen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen.
Laut OLG war dem Arzt im Februar 2002 beim Einsetzen des Verhütungspräparats "Implanon" ein Fehler unterlaufen, der ursächlich für die Schwangerschaft war. Das Verhütungsmittel wird in einem drei Millimeter starken und wenige Zentimeter langen Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter die Haut implantiert. Als der Arzt bei der Frau im Juli 2002 eine Schwangerschaft in der 16. Woche feststellte, konnte das Implantat nicht mehr gefunden und dessen Wirkstoff im Blut nicht nachgewiesen werden. Die gelernte Erzieherin aus dem Raum Waldshut-Tiengen konnte wegen der Schwangerschaft und der Betreuung des Kindes eine zugesagte Arbeitsstelle in der Schweiz nicht antreten.
Das OLG hatte den Schadenersatz gewährt, weil die Lebensplanung der Eltern des Kindes durch den Arztfehler "durchkreuzt" worden sei. Dem folgte der BGH. Eine Ersatzpflicht des Arztes bestehe auch dann, "wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt wird und die zukünftige Planung noch nicht endgültig absehbar ist". Gerade in solchen Fällen könne der Fehler des Arztes zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen.
Die Anwältin des Mediziners hatte argumentiert, eine gefestigte Partnerschaft habe nicht vorgelegen. Deshalb könne vom Fehlschlag einer gemeinsamen Lebensplanung nicht ausgegangen werden. Der Vater des gesunden Kindes, den die heute 25-jährige Klägerin zum Zeitpunkt der Zeugung des Sohnes etwa seit einem halben Jahr kannte, hat die Vaterschaft anerkannt. Er lebt aber nicht mit ihr zusammen.
Hier ist also ein "Schaden" entstanden, für den ein Arzt haften muss, weil das Paar kein Kind wollte. Und selbst der BGH teilt diese Ansicht bzw. verfestigt sie. Mal abgesehen davon, dass ich persönlich ein Problem damit habe, ein Kind als "Vermögensschaden" zu begreifen, der eine externe Unterhaltspflicht auslöst: Warum gilt diese Argumentation nicht auch, wenn eine Frau einen Sponsor für ihren persönlichen Kinderwunsch sucht und dafür einen "Beschäler" in ihr Bettchen zerrt, dem sie glaubhaft die Geschichte mit dem Titel "natürlich nehm ich die Pille!" erzählt?
Verständnislose Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bin fassungslos...
Wenn sie das Kind absolut nicht wollte - da gibts noch andere Möglichkeiten, Adoption zum Beispiel.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie diese Frau überhaupt sowas einklagen kann.
Die wird schwanger und ist einfach nur wütend darüber, daß sie jetzt nicht so leben kann, wie sie will? - Absolut nicht nachvollziehbar für mich...
Wenn diese Frau nicht zur Vernunft kommt, wird auch das Kind diese Wut sein Leben lang zu spüren bekommen und sie wird ihm immer irgendwie die Schuld dafür geben, daß ihr Leben anders verlaufen ist, als sie es geplant hatte...
Und der Arzt mag zwar einen Fehler gemacht haben, aber das ist nicht ok - kein Verhütungsmittel ist 100% sicher. Das hätte sich die Frau auch bewußt sein müssen.
*kopfschüttel*
vj
P.S. Da müßte doch dann jeder Schadensersatz zahlen, der die Pläne irgendeines anderen in irgendeiner Weise durchkreuzt...
Bald gehts hier zu wie in den USA, wo man wegen jedem kleinsten Fehlerchen verklagt werden kann. *seufz*
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo,
ich kann es verstehen! Wenn ich mir in meiner Situation vorstelle, dass ich definitiv nicht schwanger werden dürfte (Mann mit Therapie, Ausbildung, etc.) und darauf vertraue, dass mir der Arzt ein Teil einpflanzt, das für die Schwangerschaftsverhütung sorgen soll und das geht dermaßen in die Hose wie im geschilderten Fall, würde ich auch versuchen, dass da was passiert!
Das muss aber nicht heißen, dass die Frau das Kind nicht liebt!! Aber immerhin steht sie jetzt vielleicht wirklich als Alleinerziehende da, hätte vielleicht sich in der Schweiz eine Existenz aufbauen können um dann irgendwann mit dem richtigen Mann in der richtige Situation, so wie man es eigentlich immer "verlangt" (erst denken, dann poppen).
Man sollte trennen zwischen der Gefühlsebene und der Rechtsebene. Dass Kinder nicht ganz billig sind, wissen wir alle und dass es nicht gerade toll ist, wenn man trotz umsichtigen Verhaltens schwanger wird, gegen den Willen sozusagen, ist auch verständlich.
Sorry, ich kann da keinen Skandal dran finden. Kind hin Kind her. Lass ich mir in ein Auto ne Diebstahlssicherung einbauen und es wird geklaut ohne dass das Ding anschlägt, würde ich ja auch zum Autohaus gehen und Schadenersatz verlangen. Streng genommen ist es einfach nur eine Entschädigung dafür, dass eine Leistung nicht so ausgeführt wurde, wie sie vereinbart wurde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
dass man aus allem und jedem einen "Schaden" machen kann, ist unbestritten. Schliesslich haben wir es speziell hier im Forum massenweise mit Vätern zu tun, deren Familienplanung nicht wunschgemäss aufgegangen ist und die deshalb - ohne Berücksichtigung irgendwelcher Schuldfragen - notfalls zu lebenslangem "Schadenersatz" in Form von EU-Zahlungen verpflichtet werden.
Meine Frage bezog sich eher darauf, worin der Unterschied liegt, wenn der Arzt die Verhütung "verbaselt" hat. Auch als Mann kann es einem schliesslich passieren, dass eine ungewollte Schwangerschaft die gesamte Lebens- und Finanzplanung über den Haufen wirft, und zwar sogar dann, wenn die Dame es unter Angabe falscher Tatsachen darauf anlegt. Aber da spielt die "Schuldfrage" (die für Schadenersatzansprüche unabdingbar ist) komischerweise keine Rolle; da heisst es einfach "Pech gehabt". Wie "vj" richtigerweise schrieb, gibt es die 100-prozentige Verhütungsmethode nicht (Ausnahme: Vasektomie) - wer also hätte reelle Chancen, den Hersteller von Pillen oder Kondomen auf Schadenersatz zu verklagen, wenn's trotz ordnungsgemässer Anwendung "gefunkt" hat?
Insofern finde ich solche Urteile sehr bedenklich - mal abgesehen davon, dass ich mich innerlich weigere, ein Kind als ersatzpflichtigen "Schaden" zu betrachten. Tausende adoptionswilliger Eltern hätten dieses Kind als "Geschenk" betrachtet und dafür gerne sämtlichen finanziellen Aufwendungen in Kauf genommen. Und die "Lebenspläne" der jungen Dame wären - bis auf die Zeit der Schwangerschaft - nicht tangiert worden.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hm.
Also ich denke, als Frau muß ich eigentlich darauf gefaßt sein, sofern ich nicht diese kleine Operation machen lasse oder 100% enthaltsam lebe, daß ich irgendwann schwanger werde - frei nach Jurassic Park: "Das Leben findet immer einen Weg"... 😉
Ich finde es einfach unethisch, jemanden zu verklagen, weil ein neues Leben gezeugt wurde.
Klar kostet ein Kind Geld, aber deswegen jemanden zu verklagen, der mit der Zeugung eigentlich nix zu tun hat und den jetzt 18 Jahre lang zahlen lassen - das scheint mir doch etwas übertrieben...
Vor allem, wer weiß, mit welchen Forderungen die KM später noch kommt...?
Stimmt mich einfach nur sehr nachdenklich, daß mittlerweile so oft ein Leben nur noch mit Geld aufgerechnet wird...
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo VJ,
Du hast schon Recht. Aber es ist trotzdem die Frage, wie es den Eltern denn konkret geht. Man läuft halt einfach nicht in ihren Schuhen, um beurteilen zu können, ob sie das wirklich "nötig" hatten.
Bei den meisten hochmodernen Verhütungsmitteln scheitert die Sicherheit halt meist bei der Anwendung durch die Benutzer. Wenn ich das ausschalte, indem ich das von einem Fachmann vornehmen lasse, dann gehe ich schon davon aus, dass es funktioniert. Zumal das Ding ja scheinbar nicht an Ort und Stelle saß und halt irgendwie trotzdem ... sondern ja nicht mal mehr auffindbar war (!!).
Wie gesagt, ich wünsche ihnen einfach, dass sie ihr Kind lieben und gut behandeln und eben auch finanziell gut versorgen können.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@martin - Haben gleichzeitig geschrieben. 🙂
Auch als Mann kann es einem schliesslich passieren, dass eine ungewollte Schwangerschaft die gesamte Lebens- und Finanzplanung über den Haufen wirft, und zwar sogar dann, wenn die Dame es unter Angabe falscher Tatsachen darauf anlegt. Aber da spielt die "Schuldfrage" (die für Schadenersatzansprüche unabdingbar ist) komischerweise keine Rolle; da heisst es einfach "Pech gehabt".
Ich denke auch, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird...
Aber einer Frau, die einem Mann sagt, daß sie auf jeden Fall die Pille nimmt und das dann doch nicht tut, läßt sich das nur leider sehr schwer nachweisen...
@LBM
Das stimmt, wir können die Situation der Eltern nicht konkret beurteilen.
Aber gleich zu klagen - und dann auch noch auf monatliche Zahlungen bis zum 18.Lebensjahr - ein einmaliges "Schmerzensgeld" - ok, das könnte ich noch verstehen. Aber so extrem...
Die Frau kann doch, sobald das Kind älter ist, wieder arbeiten gehen, scheint ja eine sehr selbstständige Frau zu sein, sie hätte doch auch später wieder die Möglichkeit ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
. . . Wie gesagt, ich finde das einfach übertrieben.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin,
Betreuungsunterhalt ist ein Schadensersatz für durch Kindesbetreuung entgangene Arbeitsentgelte (lt. BGH), begrenzt durch Halbteilungsgrundsatz und Selbstbehalt...
Gruß, Xe
Sorry Martin, Deine Antwort habe ich vorhin überlesen.
Im Grunde gebe ich euch schon Recht. Unterhalt bis das Kind 18, 21, 27?? ist, ist schon happig.
Andererseits hab ich auch den Gedanken im Kopf, dass ich selbst, wenn ich ein Kind zu diesem Zeitpunkt nienimmernicht "wollen" würde (im Sinne von Katastrophenzeitpunkt), dass ich persönlich weder abtreiben könnte, noch ein Kind zur Adoption freigeben. Ich könnt's einfach nicht.
Nebenbei bemerkt sind auch die Vasektomie bzw. Durchtrennung der Eileiter nicht 100%ig! Den Fall hatte ich gerade in der Sippe gattenseits: Frau, seit 15 Jahren sterilisiert (Eileiter durchtrennt), wird im Alter von 42 noch mal schwanger - wenn auch eine Bauchhölenschwangerschaft.
Wenn es danach geht, hat man sowieso nie ne Sicherheit, außer man läßt gleich ausräumen.
Pille, Kondom und Co bergen immer die Gefahr individueller Anwendungsfehler. Die Spirale - darüber wird man auch aufgeklärt - verhindert NICHT die Befruchtung sondern im Normalfall die Einnistung, wenn das Teil nicht verrutscht...
Lange Rede kurzer Sinn: ich weiß nicht, was da "angemessen" wäre. Aber ich kann auch verstehen, dass die Eltern da rechtliche Schritte eingeleitet haben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
na,
da lob ich mir doch das versicherungsrecht
verzeiht, wenn die geschichte ein wenig offtopic,
aber sie fiel mir spontan wieder ein, als ich den beitrag las
aber um kinder dreht sie sich auch,
nur, um genau zu sein, um hundekinder:: :wink:,
"produkt" eines nächtlichen ausflugs unseres balou´s,
das "stolze" herrchen der beglückten hundedame
erschien nach balou´s spritztour in dessen schlepptau zum sonntagsfrühstück,
fragte, ob ich der halter sei und verlangte doch allen ernstes allimente :knockout:
kein problem, sagte ich ihm, wir sind versichert
... und meldete "den schaden"
lapidare antwort der versicherung:
hundekinder sind kein schaden und für die verhütung ist der halter zuständig
*räusper*
ich weiß, der vergleich hinkt ...
lg
wolf
p.s.:
für die zerkrazte wohnzimertür, hinter der sich balou´s objekt der begierde befand,
kam die versicherung jedoch anstanslos auf 😉
... und das öffnen dieser tür bescherte dem "stolzen" herrchen sage und schreibe 10 hundekinder :rofl2: :rofl2: :rofl2:
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
@ lonesomewolf:
und das öffnen dieser tür bescherte dem "stolzen" herrchen sage und schreibe 10 hundekinder
na die hätte er dann ja auch noch gewinnbringend verkaufen können und dir die hälfte abgeben :rofl2: :rofl2:
Aber zurück zum Thema: ich tu mich da echt schwer. Wie Brille frag ich mich wo der Unterschied liegt, ob ein Arzt "schuld" an einer schwangerscahft ist oder die frau den mann schlicht und einfach belogen hat oder durch einnahmefehler schwanger wird.
dem arzt wird ja sozusagen ein behandlungsfehler angelastet. er hat das präperat falsch eingesetzt und deshalb konnte es nicht wirken. rein aus rechtlicher sich ist mir völlig klar, das er dann dafür haften muß.
aber wie ist es mit einer frau die die pille nimmt, aber trotz aufklärung durch den arzt und lesen des beipackzettels sie nicht ordnungsgemäß nimmt und infolge dessen schwanger wird. da macht sie doch eigentlich auch einen fehler und müßte dann dafür aufkommen.
irgendwie erinnert mich das an den fall, wo die "abtreibung" eines down-syndrom-kindes schief ging und die mutter auch schadensersatz gefordert hat, obwohl sie das kind nach geburt zur adoption freigegeben hat.
Was mir nicht so klar ist, muß er nun vater und mutter "schadensersatz" zahlen? schließlich wird der vater ja durch unterhaltsleistungen auch finanzielle belastet, genauso wie die mutter durch entgangene Einnahmen oder Verdienste (komisch mich beschleicht da für mich so ein ungutes gefühl).
Ich kann ja schon verstehen das ein Kind die Lebensplanung völlig auf den Kopf stellen kann. Aber sie wurde doch sicher darüber aufgeklärt das auch solche Implantate nicht 100%-igen Schutz bieten. Wenn ich absolut kein Kind will ,dann muß ich halt mehr als eine Methode nehmen, zumal kleine Tütchen ja auch vor Krankheiten schützen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich bin auch der Meinung, man sollte sich immer darüber im Klaren sein, dass KEINE Verhütungsmethode von "rausziehen" bis Sterilisation 100%ig sicher ist.
Die Konsequenz hieraus wird dann wohl sein, dass man vor jedem Implantat einen "Beipackzettel" ähnlich dem vor einer OP unterschreiben muß in dem das Restrisiko beschrieben wird.
Alle Leute wollen heute alles immer billiger- am Besten umsonst- haben (man kann wohl inzwischen sogar seinen Zahnarzt im Internet "ersteigern" wenn ich das noch richtig auf der Pfanne habe...), dass da diejenigen (nicht nur Ärzte) die ihren Job vernünftig machen wollen, was nicht ohne einen gewissen Preis geht, unter einen immens hohen Druck kommen ist doch wohl klar.
Wenn ein Arzt im Vergleich zu früher doppelt soviele Patienten behandeln muß um aufs gleiche Geld zu kommen, kann nur eins daBEI rauskommen- schlechtere Qualität. Ich kenne zwar die Zahlen diesbzgl. nicht aber ein Trend in diese Richtung dürfte wohl nicht abzustreiten sein.
kein problem, sagte ich ihm, wir sind versichert
... und meldete "den schaden"
Und so dürfte es hier im Ergebnis auch abgelaufen sein. Wenn der Gyn. nicht versichert war, ist er es selbst schuld. Es wird dann wieder zu einem Anstieg der Prämien kommen.
Der Mutter ist kaum ein Vorwurf zu machen: Sie zapft eine Quelle an, die sich ihr bietet. So, wie unsere Exen unsere Geldquellen anzapfen und dabei nicht das geringste Unrechtsbewußtsein haben - ganz im Gegenteil!
LG, Uli
Hi @all,
ich habe heute morgen die Meldung im Tagesspiegel gelesen und war fassungslos. Die Art der „Strafe“ ist symbolisch für den Stellenwert, den Väter hier in dieser Gesellschaft einnehmen. Der Vater ist völlig egal und fungiert nur als Zahler. Welcher Trottel letztendlich den Kindesunterhalt zahlt, ist offensichtlich zweitrangig. Wäre es eine Einmalzahlung in angemessener Höhe gewesen, hätte ich weniger Probleme gehabt, aber Kindesunterhalt bis evt. 27 Jahre???
Ich verstehe weder Richterspruch noch die Eltern.
Deutlicher kann man einem Kind wohl nicht zeigen, wie unerwünscht es ist, indem man die eigene Verantwortung für den „Unfall“ auf einen dritten vermeintlichen Verursacher schiebt und diesen Anspruch („Wir sind doch im Recht!“) gerichtlich durchsetzen lässt.
Ab 18 müsste sich das Kind ja dann selbst mit seinem „Zahlvater“ auseinandersetzen bzw. Ansprüche an diesen stellen.
Lustig, meine Eltern bezahlen nicht meine Ausbildung und haben auch sonst nie für mich gezahlt, dafür ist ein anderer verantwortlich, weil ich ein Unfallkind und Schadensfall bin. Wow, weise, die Richter, gell?
Als Konsequenz dieses Urteils sollten alle Ärzte grundsätzlich eine Behandlung zur Verhütung ablehnen.
Immer noch fassungslos...
Mux
Als Konsequenz dieses Urteils sollten alle Ärzte grundsätzlich eine Behandlung zur Verhütung ablehnen.
Dann müssten viele Ärzte ihre Tätigkeit einstellen, ich die meinige übrigens weit gehend auch! Dieses Urteil ist in Deutschland fast Rechtsalltag (was nicht heißt, dass ich das gutheiße), weshalb ich kaum verstehe, warum das gestern immer wieder durchs Radio ging. Ich habe immer mahnend vor Augen das so genannte "Celler-Urteil", wo nach einer Pränataldiagnostik ein Kind mit Down-Syndrom geboren wurde, so dass das Labor für Unterhalt in Anspruch genommen wurde. Die Versicherungsprämien für einschlägig tätige Ärzte sind von daher nicht unerheblich!
LG, Uli
Moin @ll,
es geht mir dabei nicht so sehr um die Eltern, sondern um unser Rechtssystem: Eine Gesellschaft, die ein Kind als "ersatzpflichtigen Schaden" betrachtet, hat ein Problem. Wie Uli schon schrieb, kann man diesen Vorwurf nur bedingt den Eltern selbst machen: Die wurden eben von irgendwem auf das Pferd gesetzt, dass sich aus diesem Unfall mit Hilfe eines tüchtigen Anwalts ordentlich Kohle machen lässt. Wenn man sie über die Jahre fein bunkert, kann das Kind irgendwann mal hübsch studieren.
Überschlagen wir mal: 500 Tacken pro Monat sind 6.000 pro Jahr und bis zum 20. Geburtstag des unerwünschten "Schadensfalls" ein knappes Viertelmilliönchen oder der Gegenwert eines schmucken Einfamilienhauses - ohne Berücksichtigung von Unterhaltsanpassungen und Zinsen. Wer würde da schon nein sagen, wenn ein Anwalt einem flüstert "Das steht Dir zu!"?
Gleiches gilt bekanntlich auch für unsere Exen: Nur die wenigsten sind moralisch so integer, dass sie sagen "Ich will auf eigenen Füssen stehen und nichts wirtschaftlich fortsetzen, was ich emotional beendet habe". Recht bald kommen wir da auch zu Arbeitslosen (manchen, nicht allen!), die sagen "Warum soll ich für 1.200 EUR arbeiten gehen, wenn ich ohne Arbeit schon 900 bekommen kann?" Man gilt in unserer Gesellschaft bekanntlich als "blöd", wenn man das System nicht nach Kräften ausnützt.
Grüssles
Martin
(dessen ganz zauberhafte Lebensgefährtin auch ein ungeplanter "Unfall" ist, der von seinen Eltern jedoch dankbar und mit Liebe angenommen wurde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage:
Ist der KV im Falle einer Trennung trotzdem noch zusätzlich unterhaltsverpflichtet oder kann er sich auch darauf berufen, sich auf das Können des Arztes und der 100%igen Sicherheit der gewählten Verhütungsmethode verlassen zu haben...? 😉
Ist der KV im Falle einer Trennung trotzdem noch zusätzlich unterhaltsverpflichtet oder kann er sich auch darauf berufen, sich auf das Können des Arztes und der 100%igen Sicherheit der gewählten Verhütungsmethode verlassen zu haben...? 😉
Lieber HHjung,
genau die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Das ist (zumindest in der Darstellung) nicht eindeutig formuliert. Auf der einen Seite wird von Unterhalt für das Kind gesprochen, auf der anderen Seite von einer Entschädigung für die geplatzte Lebensplanung der Eltern. Hmmm, ich denke im Zweifel wird er zahlen müssen - nur so aus dem Bauch heraus. 😉
LG, Uli
Lieber Uli,
um hierzu Stellung zu nehmen müsste ich meine Meinung und meine Eindrücke zu unserem Rechtssystems erläutern. Da ich dies - auch unter Berücksichtigung nicht zuletzt Deines Falls - nicht tun kann, ohne den Wortfilter tillen zu lassen, tu ichs nicht... 😉 😉 😉
Was mir so zur Geldvermehrung noch einfällt: Frau läßt sich son Teil einsetzen und puhlt es zuhause wieder aus dem Arm, dann ab in die Kiste und anschließend die Haushaltskasse aufgebessert. :phantom:
Uli
