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Das "Reform"-Urteil des BGH aus der Sicht der anderen

 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
ich habe mir mal die Mühe gemacht, herauszufinden, was die "Anderen" zu dem Urteil des BGH schreiben:

ISUV.de: Auftakt zu Hauen und Stechen?
Als wichtiger Bundesverband haben sie an dem Gesetz mitgewirkt, konnten aber nicht das Wiederaufleben des Alterphasenmodells verhindern. Man hat aber eine Pressemitteilung verfasst, deren Sätze scheinbar nicht enden wollen:

"Fakt ist, je länger ein Unterhaltsberechtigter aus seinem Job draußen ist, umso schwerer wird es für ihn wieder reinzukommen, beziehungsweise einen neuen Job zu finden. Fakt ist auch, wer nach einem einigermaßen gesicherten Leben strebt, dessen Erwerbsbiographie darf möglichst wenig Lücken aufweisen. Wer Kinderarmut, Scheidungsarmut verhindern will, muss darauf drängen, dass beide Elternteile erwerbstätig sind. Das hat die Bundesregierung erkannt, deswegen auch die Reform des Unterhaltsrechts, deswegen werden Betreuungseinrichtungen ausgebaut, deswegen wird nach neuem Recht mehr Eigeninitiative angemahnt, deswegen besteht auch nach drei Jahren die Pflicht wieder erwerbstätig zu werden. Diesen Tatsachen hat die Rechtsprechung auch Rechnung zu tragen."

Deswegen haben ihn wohl auch nur die Leute bei ISUV gelesen.
Es gibt noch eine Thread, der weder interessant noch informativ ist. Und ein geschlossenes Subforum. Da richten die ein Subforum für die ach so wichtige Reform ein und als die dann den Bach runter geht, gibt es eine schlechte Pressemitteilung.

Manndat.de: Nada

VAfK.de: Niente
Das einzige, was zu finden ist, ist ein kurzer Thread und eine gelinkte Meldung der Welt mit unglaublich passendem Text:

"Der Väteraufbruch und andere Väterinitiativen hoffen nun, dass in Folge des BGH-Urteils ein in Deutschland bislang wenig populäres Umgangsmodell einen neuen Schub erhalten könnte: das der "Doppelresidenz", auch "Wechselmodell" genannt. Bei dem in Ländern wie Frankreich und Belgien häufig angewandten Konstrukt wachsen Kinder nach der Trennung bei beiden Eltern auf - zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel."

und später:

"Familienanwältin Edith Schwab fürchtet, dass für einige getrennt lebende Elternteile das Wechselmodell jetzt vor allem deshalb attraktiv sein könnte, weil sie der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner keinen Unterhalt zahlen wollen. "Das Kind darf nicht als Manövriermasse gesehen werden, um Geld zu sparen", warnt Schwab"

Selbstbeweihräucherung koste, was es wolle. So richtig verstanden habe ich aber nicht, dass der VAfK auf der einen Seite verbissen gegen PAS ankämpft und auf der anderen Seite so gelassen wirkt, wenn die Chancen für den Umgang durch die kalte Freistellung der Mutter zunichte gemacht werden.

TrennungsFAQ.de: BGH XII ZR 109/05: Große Ankündigung
Da gibt es eine gekürzte Darstellung des Urteils und eine(!) Antwort.

ehescheidung24.de: Nichts
...und schlecht dazu

Brigitte.de: Neues Unterhaltsrecht: Rechtliche Grundlagen
Neben vielen "Tipps", ein Post zu dem Urteil:
Ihr Lieben, es gibt Neuigkeiten. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2008 ein Urteil gefällt zum Unterhalt von alleinerziehenden Müttern und Vätern.

Alleinerziehenden kann nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden. Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden haben.

Außerdem müssen Alleinerziehende mit kleineren Kindern nicht ganztags arbeiten, weil das zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer übermäßigen Belastung führen könne.

gofeminin.de: Nichts
Nicht mal ein Forumbeitrag. Allerdings ein nettes Fundstück: Trennung, gewusst wie.

und die Kleinen
Maenner-und-Scheidung.de: Nix
Scheidungsforum.de: Wieder nichts
Scheidungsfamilie.de: Nüscht

Fazit
Die Reform des Unterhaltsrechts wurde in den meisten Foren recht heiß diskutiert. Nun, da ihre Früchte faulen, scheint das Interesse nur noch von einer Seite zu kommen: Den Rechtsanwälten. Kleiner Test gefällig? Sucht man übrigens nur nach dem Aktenzeichen bekommt man zwar erheblich mehr Resultate, allerdings kaum welche, die nicht von Rechtsanwälten, Informationsdiensten oder Medien sind.
Die Gewinner stehen also fest.

Die Verlierer wohl auch, wenn man betrachtet, wie das Unterhaltsrecht in den Gerichtssälen und Medienanstalten abgefrüstückt wird und welche Gegenwehr selbstverliebte Männer/Vätergruppierungen bieten. Neben einer Randnotiz in der Zeitung, bleibt den Männern übrig den Gang nach Canossa anzutreten: Klagen, zahlen, klagen und darauf hoffen, dass die Rechtssprechung sich der Lebenswirklichkeit annähert.

Gruß,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2008 02:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

VAfK.de: Niente

http://www.vafk.de/themen/Presse/PM080718_BGH_Unterhalt.htm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 10:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier ist auch noch ein bisschen mehr:
http://trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=1040

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 11:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die einzelnen Foren abzuklappern ist wenig sinnhaft; gleiches gilt für die diversen Printmedien. Sich mit der Thematik auseinanderzusetzen ist die eine Sache, etwas zu ändern die andere. Für mich zeigt die mangelnde Auseinandersetzung lediglich die Erkenntnis der Unabänderbarkeit und des Ausgeliefertseins. Naja, unsere Außenministerin Angela Makel will ja nächstes Jahr mit den Gelben eine Kloaktion bilden.

Wer sich die Mühe macht, >dieses Buch< zu lesen, versteht, worum es geht und wie es funkltioniert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 12:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Deep,
heute mal wieder einen tiefen Schluck aus der Positivismus-Flasche getrunken?

Ja, ich glaube auch, dass das Tagesgeschäft durch die Interessen weniger Politiker und Wirtschaftsbosse geleitet wird. Aber ich glaube auch daran, dass sich Dinge auch "von unten" ändern lassen. Anders kann ich mir die Erfolge Schwarzenbewegung und die Frauenbewegung in weißen, männerdominierten Systemen nicht erklären.

Nun einfach festzustellen, dass eh nichts geht, halte ich zu fatalistisch.

Eigentlich könntest Du dann auch dieses Forum hier zumachen und auf den TrennungsFAQ verweisen. Der einzig große Unterschied hier ist, dass einzelne ihren Gang beschreiben und damit anderen zeigen, was geht und nicht geht. Und man motiviert sich gegenseitig, neue Wege auszuprobieren. Wäre das System nun unabäänderlich fremdbestimmt, könnten wir das dann auch einfach sein lassen.

Meiner Meinung nach besteht das Hauptproblem darin, dass bei den Vätern zwar reichlich Power, aber keine Control besteht: Jede Gruppierung kocht ein sehr eigenes Süppchen, gegenseitige Unterstützung bei gemeinsamen Aktionen scheitert an der Selbstverliebtheit einiger. Das was dann öffentlich und damit politisch wirksam übrig bleibt, ist ein, zur Lächerlichkeit verkommener, Auftritt eines einzelnen. Ein VAfKler, der bei Maischberger nicht zu Wort kommt oder ein am Kreuze hängender Carrière, bei dem man nicht weiß, ob man jetzt lachen oder brechen soll.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2008 17:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun einfach festzustellen, dass eh nichts geht, halte ich zu fatalistisch.

Ihr seht das alle so negativ, das kann doch auch lustig werden. Wenn z.B. die ersten Väter keine KU Urkunden mehr unterschreiben, sondern sich vom OLG erklären lassen, ob und warum die Regelvermutung des §1606 Absatz 3 noch gilt. Oder ein Unterhaltsverfahren, in dem eine Umgangs-Beschluss-Boykoteuse ihre Überlastung durch die Betreuung darzulegen versucht. Also ich freu mich drauf.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, die Auswirkungen sind in Gänze heute nicht auszumachen. Das Verfahren wurde unter Nennung einer gewissen Marschrichtung an das OLG Düsseldorf zurück verwiesen.

Für mich persönlich degeneriert der 12. Senat des BGH mit jeder Verlautbarung immer mehr zum gesellschaftspolitischen Sprecher der Bonzenparteien und zum Erfüllungsgehilfen des Deutschen Juristinnenbundes. Allein die Tatsache, dass die Urteilsverkündung um einen Tag verschoben wurde zeigt eindeutig die Inkompetenz der Rotberockten in der Auslegung und Interpretation deutscher Gesetze. Ich hatte für mich mal irgendwann erkannt, dass die Willkür deutscher Gerichte nach dem 2. Wk abgeschafft worden war. Weit gefehlt. Bei der Verfolgung der politischen Ziele bzgl. Einengung des Volkes durch hohe Kosten und wenig Einnahmen dienen sich die Gerichte seit einiger Zeit immer mehr als H uren an.

So wie bis vor zwei drei vier Jahren die Amtsgerichte nur Kasperbuden waren, deren rechtsirrige Auffassung den OLGs zur zweiten Lesung vorgelegt wurden. so ist für mich der BGH mittlerweile nichts anderes als eine Zwischenstufe im Instanzenweg zum EGMR oder EUGH. Das wird sich in x Jahren erneut verschieben und dann rufen wir den Internationalen Gerichtshof an. Wenn das so weitergeht, stehen wir bald vor Dem Herrn.

Zum täglichen Leben: Natürlich ist Führung von unten ganz prima und funktioniert ja in Teilen auch ganz gut. Die Knebelungen schreiten hingegen immer weiter fort. Konnte vor einiger Zeit noch der ganze Arm zur Gegenwehr eingesetzt werden, so ist es heute nicht mal mehr ein Finger.

Ich sehe dies nicht als Fatalismus an, sondern als Realismus.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2008 20:44
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

@Brille

Oder ein Unterhaltsverfahren, in dem eine Umgangs-Beschluss-Boykoteuse ihre Überlastung durch die Betreuung darzulegen versucht. Also ich freu mich drauf.

Ich freue mich nicht darauf, was wohl daran liegt, dass ich genau dem ausgesetzt sein werde. Ja, ich kann dann argumentieren und mir als eine Schlappe einfangen á la "Was hatn Umgang mitm Unterhalt zu tun, Herr Weisnich"
Träumen ist aber erlaubt, Brille.

@Deep

So wie bis vor zwei drei vier Jahren die Amtsgerichte nur Kasperbuden waren, deren rechtsirrige Auffassung den OLGs zur zweiten Lesung vorgelegt wurden. so ist für mich der BGH mittlerweile nichts anderes als eine Zwischenstufe im Instanzenweg zum EGMR oder EUGH. Das wird sich in x Jahren erneut verschieben und dann rufen wir den Internationalen Gerichtshof an. Wenn das so weitergeht, stehen wir bald vor Dem Herrn.

Und genau das ist das, was ich mit Gang nach Canossa meinte. Bei den höheren Gerichten sind Vorinstanzen notwendig und die Annahme von Verfahren sinkt in den Prozentbereich. Mann braucht also genügend Spass an Selbstkasteiung, genügend Geld, genügend Zeit und genügend Gottvertrauen.
Ich befürchte auch, dass dies der einzig gangbare Weg ist. Ober der allerdings Zielführend ist, weiß ich nicht. Jedes Jahr kassieren deutsche Gerichte mindestens ein Dutzend Verurteilungen vom EGMR. Und was bringt's? Frag mal Herrn Gorgülü.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2008 21:52