W. P.- und sein Kampf gegen die Stadt Hamburg
Vor dem Hamburger Oberlandesgericht klagt P. darauf, mit seinen Kindern bei Besuchen Polnisch sprechen zu dürfen.
Die Geschichte von W. P. hat eine lange Vorgeschichte. Ohne sie zu verstehen, ist P. nicht zu verstehen. Warum er so lange so energisch auf sein Recht pocht, warum er jetzt, kurz vor der Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG), einen reichlich flatterhaften Eindruck macht. Es geht um einiges, für P., den Kläger, und die Stadt Hamburg, die Beklagte. Es geht um ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro, viel mehr aber um die Frage, wie Behörden und Gerichte mit binationalen Partnerschaften verfahren, die im Streit auseinander gegangen sind.
Beschluss voraussichtlich 1. Juli
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Hallo,
morgen ist die Urteilsverkündung!
Betreff: am 01.07.2011 um 10 Uhr - Urteilsverkündung wegen Polnischverbotes – Oberlandesgericht Hamburg, (Sievekingplatz 2, Saal 114).
Mehr auf Seiten: <a href="" http://www.problemamt.de/wordpress/de/#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a> <a href="" http://www.dyskryminacja.de#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a> und <a href="" http://www.youtube.com/user/Dyskryminacja#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>
Das habe ich gefunden:
Im Prozess gegen die Stadt Hamburg wurde die Klage am gestrigen Freitag abgelehnt. Die Richter sahen auf Seiten des Jugendamtes keine Diskriminierung der polnischen Sprache, sondern "rein organisatorische Versäumnisse". Eine Revision wurde nicht zugelassen, Pomorski darf also keine Klage bei der nächsten Instanz, dem Bundesgerichtshof, einreichen.
Kompletter Text <a href="" http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/polnisch-fuer-klaeger/#new" ;" target="_blank">>>hier<<</a>
So ein Blödsinn, soll er doch polnisch sprechen mit seinen Töchtern.
jenpa
..dem Kind beide Eltern