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Aktuelle Pläne zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 
(@vater2003)
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Merk: "Vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht!"

(lifePR) München, 27.06.2012, Justizministerin Dr. Beate Merk übt deutliche Kritik an den aktuellen Plänen zum "vereinfachten Verfahren" beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Merk heute in München: "Es wird der Bedeutung des Sorgerechts und auch dem Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter nicht gerecht, wenn das Sorgerecht zukünftig in einem derartigen schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Betroffenen abgehandelt wird."

Bayerns Justizministerin weiter: "Ich will kein "Versäumnisverfahren" in Sorgerechtssachen. Genau da aber landen wir, wenn wir ermöglichen, dass das Familiengericht die gemeinsame Sorge ohne Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren begründet, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht!" Merk weiter: "Eines ist ganz klar: Die Anhörung der Eltern ist wichtig. Sie müssen schon deshalb angehört werden, weil unsere Richterinnen und Richter gerade im Gespräch am besten feststellen können, wie die tatsächlichen Umstände sind, ob Missverständnisse der Eltern ausgeräumt werden können und ob vielleicht - und das ist für alle Beteiligten immer das Beste - eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann." Effizienz hält die Ministerin bei einem so wichtigen Thema wie dem Sorgerecht nicht für entscheidend. "Es geht mir hier vor allem um das Wohl der betroffenen Kinder! Da verbietet sich ein solches vereinfachtes Verfahren!"

Link: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/bayerisches-staatsministerium-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz/boxid/326374

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2012 13:59
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

...eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann.

Bei einvernehmlichen Lösungen trifft man sich in der Regel nicht vorm Kadi...

Und auch nicht in diesem Forum.

Also liegt irgendwas im Argen.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 14:13
(@diskurso)
Registriert

offizielle Quelle:
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2012/detail/147.php

Warum das Bayerische Justizministerium gegen ein Verfahren ohne Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren ist, liegt doch auf der Hand:

Sie müssen schon deshalb angehört werden, weil unsere Richterinnen und Richter gerade im Gespräch am besten feststellen können, wie die tatsächlichen Umstände sind, ob Missverständnisse der Eltern ausgeräumt werden können und ob vielleicht - und das ist für alle Beteiligten immer das Beste - eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann.

Also wie gehabt: sollte in der mündlichen Verhandlung keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, bedeutet das eine nicht kindeswohldienliche mangelnde Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, der selbstverständlich das gemeinsame Sorgerecht entgegensteht.
Um dann der Mutter endgültig das Sorgerecht zu übertragen, genügt ein Hinweis auf das Kontinuitätsprinzip.
Also weiterhin Lichtjahre von einer Gleichberechtigung entfernt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 14:57