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Fragen zum Prozesskostenrechner

 
(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

drei ganz kurze Fragen zum Prozesskostenrechner:

Beinhalten die Gesamtkosten die Anwaltskosten BEIDER Parteien?
Was ist, wenn es zum gerichtlichen Vergleich kommt?
Werden die Anwaltsgebühren und die Umsatzsteuer "durch 2" geteilt?

Vierte Frage.
Ist es in Bezug auf die eigenen Anwaltskosten sinnvoller, einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zu schließen? Gegenseite hat

Wäre super klasse, wenn ich hierauf HEUTE eine Antwort bekommen könnte.
Vielen herzlichen Dank schon mal.

P.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 13:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mooin Patrick,

es werden die Kosten einer Prozesspartei ermittelt. Wird ein vergleich geschlossen, erhöhen sich die Kosten um die Vergleichsgebühr, welche der Höhe nach identisch ist mit der Prozessgebühr.

Ob ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich kostengünstiger ist, hängt vom Streitwert ab, welcher nur bei gerichtlichen Verfahren festgesetzt wird. Ist der Streitwert niedrig, sind somit auch die Anwaltskosten niedrig. Bei außergerichtlichen Vergleichen kann der RA durchaus auch nach Aufwand abrechnen - das ist dann Verhandlungssache.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2005 18:47
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

dachte immer wenn du streitwert eingibst und beide Parteien haben Anwalt,
dann wäre es das maximale was ich, wenn man verliert, bezahlen muß.?=
Alle Anwaltsgebühren + GHerichtkosten usw.

Mfg Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2005 23:15