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[Oben angepinnt] Stellungnahme einer Verfahrenspflegerin

 
DeepThought
(@deepthought)
Gehört zum Inventar Moderator

Moin,

mir wurde in einem von mir seit einiger Zeit betreuten Fall die Stellungnahme einer vom AG Bückeburg bestellten Verfahrenspflegerin zur Verfügung gestellt. Anzumerken ist, dass am dortigen AG seit 2005 das Cochemer Modell angewendet wird. Es geht um den seit Geburt boykottierten Umgang der KM zu Lasten des inzwischen 10 Monate alten Mädchens.

Ich stelle die "besten" Passagen einfach mal hier rein:

Nach eigenen Angaben hat der Kindesvater die Kindesmutter im Januar öfters im Krankenhaus besucht und ihr vorgeschlagen, aus finanziellen Gründen eine Wohnung zu suchen.

Stimmt nicht. Es war genau andersherum und die VerfPfl verfügt über das Original der Notiz der KM an den KV hierzu. Verwechslung?

Herr ... habe angesprochen, dass es aus finanzielle Gründe besser sei, in getrennten Wohnungen zu leben; es gäbe dann mehr öffentliche Unterstützung.

Stimmt nicht; s.o.

Als die Kindesmutter im Verlauf des Tages in die mit dem Kindesvater gemeinsam bewohnte Wohnung wollte, ließ der Kindesvater sie nicht mehr herein. Er hatte das Schloss auswechseln lassen und die von ihm gewollte räumliche Trennung bereits vollzogen.

Stimmt nicht. Die KM wollte raus und gab den Schlüssel nicht her. Nach Wochen der bettelei musste aus Gründen der Versicherung und der untervermieteten Einliegerwohnung das Schloss getauscht werden. Die Möbel und einige Kleinigkeiten blieben in Abstimmung zwischen den Eltern noch beim KV im Haus.

Es ist aber steigerungsfähig...

Der Kindesvater hat Schreiben seiner Bekannten zu den Akten gereicht, in denen sein warmherziger und einfühlsamer Umgang mit Kindern, insbesondere auch mit seinen Nichten beschrieben wird (Bl.14,17 d.A.) Es irritiert in diesem Zusammenhang, dass der Kindesvater nach Aussage seiner Mutter ein Einzelkind ist.

Aha. Nur Kinder mit Geschwistern können sich als Erwachsene um Kinder kümmern. Gilt das für Mütter auch?

Ursache der gegenwärtigen Konfliktsituation zwischen Kindesmutter und Kindesvater ist die ungleiche Wortgewandtheit.

Intellektuelles Ungleichgewicht ist also die Ursache für den Umgangsboykott.

Dem Kindesvater ist die Verletzung dieser Äußerung möglicherweise nicht bewusst;  das macht sie aber für die Kindesmutter nicht geringer! Von einer Haltung gegenüber der Kindesmutter geprägt von Fürsorge, Vertrauten, Verbundenheit Gemeinsamkeit und Wertschätzung ist seitens des Kindesvaters keine Rede.

He, die beiden sind getrennt. Es geht doch nur um Umgang, der seit Geburt des Kindes boykottiert wird.

Eine natürliche Vater-Kinde-Bindung ist nie entstanden. <Kind> wurde gut sechs Monate nach der Trennung geboren. Während der Schwangerschaft konnte sie keine Verbindung zum Kindesvater durch das regelmäßige Hören seiner Stimme erspüren

Wie auch, wenn die Schwangere sich einschloss, sobald er auch nur in ihre Nähe kam. EVs hierzu sind in der Gerichtsakte enthalten und von der VerfPfl ignoriert worden.

Ausschließlich aufgrund des für den Kindesvater erst per Vaterschaftstest als erfolgreich bestätigtem Zeugungsakt fordert der Kindesvater mit großem Zeitdruck und emotionalem Druck für alle Beteiligten ein Umgangsrecht

Naja, er wollte sicher sein und sein Anspruch auf Rechtssicherheit wird ihm zur Last gelegt.

In der Folge baut die VerfPfl ungeschickt die Brücke von Umgang und Unterhalt und stellt letzteren fast bedingend für die Umgangsgewährung hin:

Eine vorbehaltlose Unterstützung der Kindesmutter durch den Kindesvater wird nicht einmal vom Kindesvater in Aussicht gestellt, weder wirtschaftlich noch emotional. Wirtschaftlich sieht sich der Kindesvater als ALG – Empfänger außer Stande, Unterhalt zu zahlen

Und auf das JA ist die VerfPfl auch stinkig:

Die Stellungsname des Jugendamtes und die Telefonate mit Frau M und Frau D verdeutlichen, dass dort ausschließlich auf das grundsätzliche Umgangsrecht abgestellt wird, die besonderen Umstände dieses Einzelfalls wie...(Aufzählung irrelevanter und verdrehter Inhalte)

Ist doch auch wirklich 'ne Sauerei, dass sich das JA an den § 1684 BGB hält.

Aber, die VerfPfl hat davon auch schon gehört:

Einen eigenen Willen, den Kindesvater zu sehen, äußert (Kind) naturgemäß noch nicht. Sie vermisst ja nichts, was sie noch nie spürte. In einigen Jahren (drei oder vier) mag das anders sein; dann mag erneut über ein Umgangsrecht entschieden werden. Gegenwärtig schadet der Umgang zum Kindesvater bei Berücksichtigung seiner Umgangsmodalitäten dem Wohl (Kind) und sollte daher gem. § 1684 Abs.4 BGB ausgesetzt werden.

Weg mit derVater-Kind-Bindung im Säuglingsalter. Weg mit Vätern nach der Zeugung. Alles unnötiger Ballast auf dem Weg zum Feminat.

Die Gegendarstellung an das Gericht heirzu war sehr ausführlich und fachlich untermauert 

Worüber ich nur erschüttert bin: Das Cochemer Modell als so hoch gepriesen, wird zur Wirkungslosigkeit verdammt, wenn eine der verfahrensbeteiligten offiziellen Stellen, nunja, komisch gepolt ist.

DeepThought

* Moin, ich war mal so frei die Klarnamen rauszunehmen!*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 19:48
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

*seufz*

In ein paar Jahren wird das Kind auch keinen Drang verspüren den Vater zu sehen. Wie auch, es hat ihn ka nie kennengelernt und nie eine Bindung entwickelt. Wie auch? Und dabei sidn grad Bindungsmäßig die ersten Lebensjahre so wichtig.

Und wenn er in ein paar Jahren wieder einen Antrag stellt, dann wird er abgebüglet, das er ja bisher auch keinen hatte.

Was haben Unterhalt mit Umgang zu tun und warum sollte der KV nach einer Trennung die KM noch emotional unterstützen?

Werden solche Menschen eigentlich nicht irgendwie kontrolliert oder wenigstens speziell ausgebildet bevor man sie auf die Menscheit loslässt und ihnen das Wohl und Wehe kleiner Kinder anvertraut?

Tina

P.S.: Gestern kam in nem Wissenschaftsmagazin das manche Alligatorenweibchen auch Nachwuchs produzieren können ohne Männchen (wenn z.B. zu wenige oder keine vorhanden sind). Vielleicht ginge das ja auch bei manchen Frauen 

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 19:57
(@milan)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Das erinnert mich verdammt an "meine" VP. Die Tanten rennen als Freiberufler durch die Gegend, haben irgendwelche 20 Jahre zurück liegenden pädagogischen oder soziologischen Ausbildungen und ihre so oft gepriesene Berufserfahrung beschränkt sich auf laufende Fälle. Was später aus diesen Fällen wird, erleben sie ja nicht mehr mit.

Ich habe das Gefühl, dass die sich erst nach Symphatiepunkten ein Urteil bilden und dann die Begründungen dafür zusammen stricken.

Ich erlebte in einer meiner eigenen Verhandlungen, dass VP und SB vom JA sich vor dem Richter mächtig in die Köppe bekamen. Die VP lehnte vehement ein Wechselmodell ab und bezog sich auf ihre "persönlichen Erfahrungen". Die SB vom JA verwies auf aktuelle Studien und winkte mit Gutachten und Gesetzgebung aus unseren Anreinerländern. Ich konnte erleben, wie die VP successive die objektive Ebene verliess und jede Logik verlor.

Als wir dann versuchten die VP absetzen zu lassen sagte mein Anwalt zu mir: "Herr Milan, wir werden eine Absetzung nicht durch bekommen. Die Richter wissen nämlich, dass alle VPs schlecht sind. Und wenn sie eine absetzen, so könnte die neue noch viel schlechter sein."

Milan

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Geschrieben : 31.05.2007 20:07
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Und wenn sie eine absetzen, so könnte die neue noch viel schlechter sein."

Also die Wahl ob ein Kind an Pest oder Choleras stirbt oder wie?

Himmel nochmal für alles gibt es in diesem Land Vorschriften, Normen, Anweisungen und weiß der Kuckuck was. Warum nicht dann auch für Menschen, die in solchen sensiblen Bereichen tätig sind?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 31.05.2007 20:10
(@lesemaus)
Rege dabei Registriert

ebenfalls seufz.
So langsam krieg ich Plaque hier.

Nee, ich frage jetzt nicht mehr, warum den Kindsmüttern es so verdammt wichtig ist, bzw. richtig erscheint, dass der Vater sein eigenes Kind nicht sehen soll.
Aber es geht mir nicht in den Kopf.

Der Kindesvater hat Schreiben seiner Bekannten zu den Akten gereicht, in denen sein warmherziger und einfühlsamer Umgang mit Kindern, insbesondere auch mit seinen Nichten beschrieben wird (Bl.14,17 d.A.) Es irritiert in diesem Zusammenhang, dass der Kindesvater nach Aussage seiner Mutter ein Einzelkind ist.
Aha. Nur Kinder mit Geschwistern können sich als Erwachsene um Kinder kümmern. Gilt das für Mütter auch?

Das meint wohl: Einzelkinder können naturgemäß keine Nichten/Neffen haben, weil es dazu ja Geschwister bräuchte.
Ein Witz? Oder der Versuch einer Demontage.

Kopfschüttel, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

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Geschrieben : 31.05.2007 20:11
(@milan)
Nicht wegzudenken Registriert

Also die Wahl ob ein Kind an Pest oder Choleras stirbt oder wie?

Nicht ganz. So lange die VPs über ein noch lebendes Kind "entscheiden", ist ihnen Pest und Cholera egal. Sie sind ja keine Hellseher und wer weiss, ob das Kind nicht doch an Krebs sterben wird.

Lieber Gott - beschütze uns vor den VPs!!!

Mit Sicherheit sind nicht alle so und es gibt garantiert ein paar, die ihren Job gut machen. Aber das sind so wenige und an eine von ihnen zu geraten ist so eine grosse Glücksache, dass man die wenigen guten hier nicht zu berücksichtigen braucht.

Einen Stab brechen muss ich an dieser Stelle für die SBs vom JA. Ich hatte/habe in meinen Verfahren mit insgesamt 3 verschiedenen JAs und 4 verschiedenen SBs zu tun. Alle (!!!) haben einen objektiven, hinterfragenden, wohlwollenden Job gemacht und sind zu realitätsbezogenen Einschätzungen gekommen. Überdies kamen alle unabhängig voneinander zu gleichlautenden Einschätzungen.

Ob das nun Zeichen der Zeit sind oder ich nur verdammtes Glück mit denen hatte, lasse ich mal dahin gestellt. Genützt hat es mir leider wenig bis gar nichts. Denn das Gericht hat die eine VP zum Maßstab genommen und alle JAs und deren Empfehlungen ignoriert.

Ich glaube hier wird auch ein weiterer Misstand deutlich - die JAs werden von den Kommunen bezahlt und agieren somit tatsächlich unabhängig. Die VPs werden direkt von den Gerichten bezahlt, von denen sie beauftragt werden. In der richterlichen Fragestellung verbirgt sich meist schon die Richtung, die der Richter von der VP geliefert bekommen will. Will eine VP regelmässige Jobs bekommen, so muss sie also den Richtern zuspielende Empfehlungen abgeben. Unabhängigkeit adé.

Milan

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Geschrieben : 31.05.2007 21:04
(@carstenl)
Zeigt sich öfters Registriert

moin,

tja mit solchen mitteln werden kinder vom elternteil getrennt.

die fachkompetenz dieser verfahrenspflegerin lässt nur bestimmte schlüsse zu.

sie verstösst gegen geltendes recht und gegen urteile des BVerfGG also höchste rechtssprechung.

vom GG ganz abgesehen.

der richter müsste diese stellungnahme verwerfen

carsten

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Geschrieben : 01.06.2007 16:46
 Anonymous
(@Anonymous)

Hallo, Deep

kannst du uns helfen ?? Wir hatten es bei unserer Verhandlung auch mit so einer Frau zu tun.

Wir sind so verzweifelt. Hab dir eine PM geschickt.

Kann man gegen diese Person denn gar nichts tun ????

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Geschrieben : 27.02.2008 09:01
(@kathrin77)
Schon was gesagt Registriert

Dein Bericht der Verpfahrenspflegerin liest sich fast wie der von meiner. ;( ;( ;(

Ich finde es traurig, dass solche Menschen so Urteilen, mit oftmals mangelnder Ausbildung!

Kathin L&M

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Geschrieben : 02.09.2008 22:24
(@maren007)
Frischling Registriert

Hallo bin neu und der Bericht ist auch schon etwas älter, aber ich denke wer einen Straftatbestand sieht, egal ob Verfahrenspflegerin, Jugendamt, Richter, Mutter, Vater oder sonst wer, der sollte nicht zögern und einen oder mehrere Strafanträge stellen, keine Strafanzeige die hat gegenüber dem Antrag Nachteile, dann nicht von der 1. Ablehnung Entmutigen lassen und Beschwerde einreichen mit dem Hinweis auf die nächste Stelle die angeschrieben werden soll, wenn auch diese Abgelehnt wird und welche Pressestelle anzuschreiben ist, damit dieses Unrecht der ganzen Bevölkerung mitgeteilt werden kann. Ich befinde mich momentan in solchen Situationen, wer also mehr Infos haben möchte mag sich melden, alles andere dazu ist ja schon gesagt und  Andreas ein geschasster Vater...

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Geschrieben : 09.10.2009 17:47
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Hallo Andreas.

keine Strafanzeige die hat gegenüber dem Antrag Nachteile,

Das interessiert mich.
Was ist denn da der Unterschied und was sind die Nachteile?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.10.2009 19:21
(@elternteil_m)
Zeigt sich öfters Registriert

Das interessiert mich auch,

denn wenn KM nach über 70 Tagen Umgangsboykott sagt: 

Zieh die Verfahren zurück, sonst werde ich kreativ und Dein Kind wird Dich vergessen

,
sehe ich alle TBM des §239a STGB erfüllt. . . .

greetz e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

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Geschrieben : 09.10.2009 22:07
(@xephia)
Schon was gesagt Registriert

Der Kindesvater hat Schreiben seiner Bekannten zu den Akten gereicht, in denen sein warmherziger und einfühlsamer Umgang mit Kindern, insbesondere auch mit seinen Nichten beschrieben wird (Bl.14,17 d.A.) Es irritiert in diesem Zusammenhang, dass der Kindesvater nach Aussage seiner Mutter ein Einzelkind ist.

Aha. Nur Kinder mit Geschwistern können sich als Erwachsene um Kinder kümmern. Gilt das für Mütter auch?

Ich glaube da hast du was falsch verstanden.

Laut Aussage, seiner Mutter ist der Vater Einzelkind, d.h. er hat gar keine Schwester oder Bruder und somit kann er auch keine Nichten haben. Entweder die Mutter irrt sich und er ist doch kein Einzelkind, oder die eingereichten Schreiben stimmen nicht.

Einfache Logik  😉

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Geschrieben : 02.01.2010 12:39
(@marko99)
Zeigt sich öfters Registriert

Hatte jetzt auch ein Erlebnis mit dem VP für die Kids.

Die unsere wollte mit den Kindern sprechen (2&3), es ging wohl darum, dass KM angegeben hat dass meine Tochter sagt, dass der OPA sie schlagen würde und der Junge nicht gerne in den Kindergarten geht..

VP dann beim Gespräch mit den Kids..direkt mit der Tür ins Haus: "L. schlägt der Opa dich?"...meine Tochter sagt nix.
VP zu meinem Sohn "L. gehst du gerne in den Kindergarten?"... mein Sohn sagt nix...

VP zu meiner Frau.."Das bringt nix, wenn die Kinder nicht reden.." Meine Ex:"Die reden halt nicht mit jedem...wenn sie aber jetzt jeden tag zwei Stunden kommen und mit denen reden, dann kann es sein, dass die Kids was erzählen..."

Ich find das schon komisch... Nicht mal mit meinen Eltern sprechen die Kids sofort... Die brauchen ihre Zeit...

Aber naja... Ich habe dem VP gesagt, dass es kein gemeinsames Gespräch mit meiner Frau geben wird...(Termingründe u.a.) Ich denke, ich werde nur noch erstmal übers JA die Umgangstermine klären, auch wenn ich mir mit meiner EX soweit einig bin...halt nur nicht über die Termine in der Woche..

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Geschrieben : 27.12.2011 16:03
 Anonymous
(@Anonymous)

Als ich das hier gelesen hab, mein Gott, wie besch.... kann man als VP eigentlich sein?

Aber gut. Ich hab es ja selbst mit so einer VP zutun. Nur bin ich sehr guter Hoffnung, dass ich die Dame am 24.1. beim OLG München bis auf die Knochen blamieren kann und werde. Frei nach 'Hätten Sie ihren Job richtig gemacht....'. Ein Gleiches gilt für das erstinstanzliche Gericht.

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Geschrieben : 13.01.2013 13:27
(@dagmar)
Frischling Registriert

Ich kann als Frau nicht verstehen warum Mütter den Vätern den Zugang zu ihren Kindern verweigern. Es ist erschütternd von solchen Geschichten hier zu lesen, aber auch die Geschichten der Männer in meinem Bekanntenkreis schockieren mich. Ich frage mich immer, warum haben Männer so wenige Rechte an ihren Kindern, also die unverheirateten? Warum kann eine Frau entscheiden, ob der Vater die Hälfte des Sorgerechts bekommt? Warum bekommt der Vater es nicht gleich nach der Geburt, ganz automatisch? Wann werden die Gesetze endlich geändert? Wie viele Kinder müssen bis dahin auf eine Vater-Kind-Bindung verzichten, nur weil Frauen in ihrem Stolz gekränkt sind?  ;(

Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit. (Dickens)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2016 12:47
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Anm. Mod:
@Dagmar, willst du hier nur möglichst viele postings absetzen oder was ist dein Ansinnen? In Uraltthread Allgemeinstatements zu posten hilft niemandem. Und das es sich um nicht aktive Thread handelt dürfte dir anhand des Hinweises vor dem posting aufgefallen sein

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2016 17:09
(@tina10)
Zeigt sich öfters Registriert

Dagmar wird in Kürze einen Werbelink setzen und anscießend aus dem Forum verschwinden.

Diese Art der Schleichwerbung ist eine Pest.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2016 22:32
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Hi Tina,

Das sind wir schon gewöhnt. Keine Sorge da achten wir schon drauf

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2016 22:42