Hallo zusammen,
heute war Gerichtstermin (Gütetermin) wegen meiner Umgangsklage. Es war lustig zu sehen wie meine Ex sich gewunden hat zuzustimmen, daß ich meinen Sohn über Nacht bekomme. Das ging dann soweit, daß sie und ihr Anwalt gefordert haben, das ein psychologisches Gutachten erstellt wird über meinen Sohn ob er über Nacht bei mir bleiben kann (zum Wohl des Kindes, wahre Mutterliebe). Was passiert da? Kann man ein 13 Monate altes Kind überhaupt bedutachten?
Gruß
Hallo entsetzt!
Das Urteil brauch ich mal! Vielleicht kannst du es mal hier reinstellen!
Gruß
Zauberlehrling
Moin!
Das ging dann soweit, daß sie und ihr Anwalt gefordert haben, das ein psychologisches Gutachten erstellt wird über meinen Sohn ob er über Nacht bei mir bleiben kann
Naja, fordern kann sie vieles. Wie hat denn der Richter darauf reagiert. Wird er es in seinen Beschluss rein packen?
Kann man ein 13 Monate altes Kind überhaupt bedutachten?
Das frag ich mich auch gerade. So wirklich kann ich es mir nicht vorstellen....
Greetz,
Milan
Hallo zusammen,
der Richter und der SB vom JA haben diesen Wunsch nicht verstanden und versucht dem entgegenzuwirken. Ich bin mir eine gewiße Zeit wirklich so vorgekommen als wenn ich "auf den Bus warte" weil es zu einem Zwiegespräch zwischen KM deren Anwalr Richter und SB kam. Letzendlich hat der Richter aufgenommen auf Wunsch der KM wird Gutachten erstellt. Schriftstück habe ich noch nicht. Hab ich da eigentlich nichts mitzureden? Wir haben GSR. Sie will Gutachten weil ich meinen Sohn über Nacht haben will und ich will dieses Gutachten nicht. Ich will nur meinen Sohn. Ich denke dies ist eine reine Verzögerungstaktik.
Gruß
Moin,
Letzendlich hat der Richter aufgenommen auf Wunsch der KM wird Gutachten erstellt.
Nicht wirklich. Du kannst zwar die Beweiserhebung ablehnen, nur wird es dir nichts nützen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!