Liebe Gemeinde
Meine Frage betrifft ein psychologisches Gutachten in einem Umgangsstreit, der sich schon seit einiger Zeit vor Gericht abspielt (es geht um die Verweigerung der KM von Übernachtungen meiner 10-jährigen Tochter bei mir).
Jetzt hat das Gericht ein Psychologisches Gutachten In Auftrag gegeben.
Ich wohne etwa 250 km vom Kind und damit auch vom Gutachter entfernt. Ich habe angeregt, dass meine Termine mit der Psychologin per Videokonferenz stattfinden sollen, da ich den Aufwand der Anreise für nicht verhältnismäßig halte. Das lehnt die Psychologin ab. Auch das Gericht fordert nun einen persönlichen Termin (oder mehrere) und droht mir mit der Kostenübernahme des Verfahrens, wenn ich mich weigere anzureisen- obwohl ich natürlich nicht gezwungen werden kann (normalerweise würden die Kosten ja geteilt).
Kann die Psychologin auf einen Vorort-Termin bestehen, nachdem in der Pandemie derartige Gespräche standardmäßig über Videokonferenzen stattfinden konnten?
Kann ich das Gericht bitten/auffordern, eine andere Psychologin zu beauftragen (die Stimmung ist nach dem Vorgespräch im Eimer)?
Kann das Gericht mich unter Druck setzen mit der Androhung, dass mir die Verfahrenskosten aufgebürdet wurden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Randolph
Hallo Randolph,
in dieser Angelegenheit bist Du daz, etwas ungeschickt zu agieren. Zunächst zu Deinen Fragen: Ja, die Psychologin darf selbst entscheiden, welche Informationen sie für ihre Arbeit benötigt. Videotelefonate mögen in Coronazeiten ein Ersatz gewesen sein, eine Ebene fehlt jedoch gegenüber der persönlichen Kommunikation.
Und ja, der Richter darf Dir die Kosten auferlegen, wenn Du eine ökonomische Verfahrensführung behinderst.
Die insgesamt 500 km ein oder zweimal zu fahren, sind nicht unzumutbar. Schließlich möchtest Du ja etwas erreichen mit diesem Verfahren.
Indem Du jetzt ein so großes Bohei um diesen Punkt machst mit Anträgen und Diskussionen signalisierst Du den Beteiligten ja auch etwas, nämlich dass Deine Zeit soviel kostbarer als die ihre sei. Der Richter nimmt für jeden Schriftsatz die Akte wieder in die Hand, liest sich ein, diktiert ein Schreiben, telefoniert vielleicht mit der Gutachterin… Sprich, alle sollen sich zusätzliche Mühe machen, nur weil Du es bequemer haben möchtest. Das kommt allgemein nicht gut.
Und die Tatsache, dass „die Stimmung jetzt im Eimer ist“, stellt noch keinen Grund für die Ablehnung der Gutachterin dar. Gut gemeinter Rat an Dich: Ärger runterschlucken, persönliches Gespräch mit der Gutachterin wahrnehmen, alle diplomatischen Fähigkeiten einsetzen und Dein Verhalten mit beruflicher Stresssituation erklären.
Danke für Deine Ausführungen, die ich nachvollziehen kann (wenn auch nicht teile).
Den ersten Satz verstehe ich leider nicht; ich glaube da ist was schief gegangen.
Gruss
Zentaurus
Das verkorkste Wort „daz“ sollte „dabei“ heißen.
Indem Du jetzt ein so großes Bohei um diesen Punkt machst mit Anträgen und Diskussionen signalisierst Du den Beteiligten ja auch etwas, nämlich dass Deine Zeit soviel kostbarer als die ihre sei. Der Richter nimmt für jeden Schriftsatz die Akte wieder in die Hand, liest sich ein, diktiert ein Schreiben, telefoniert vielleicht mit der Gutachterin… Sprich, alle sollen sich zusätzliche Mühe machen, nur weil Du es bequemer haben möchtest. Das kommt allgemein nicht gut.
Na jetzt mal langsam, da schlitterst Du aber ganz schön am Thema vorbei. Der TE hat nirgendwo davon gesprochen, daß er seine Zeit als wertvoller einschätzt und auch nicht, daß er die Zeit die für die Sache aufgewendet wird, geringschätzt. Er möchte lediglich vermeiden, daß er sich incl. Kind für ein paar Stunden in den Zug oder ins Auto setzt, damit ein halbstündiges Gespräch stattfindet, welches vielleicht auch per Videokonferenz möglich wäre. Ich sehe daran nichts verwerfliches.
danke
So ist es.
Das Zauberwort heisst „Verhältnismässigkeit“ - die finde ich nicht gegeben angesichts der (nach Covid etablierten) Alternative Zoom (auch wenn der persönliche Kontakt prinzipiell besser wäre).
Aber was will man machen, wenn die Richterin droht, mit die Kosten des Verfahrens aufzubürden, wenn ich nich klein beigebe?
danke
So ist es.
Das Zauberwort heisst „Verhältnismässigkeit“ - die finde ich nicht gegeben angesichts der (nach Covid etablierten) Alternative Zoom (auch wenn der persönliche Kontakt prinzipiell besser wäre).
Aber was will man machen, wenn die Richterin droht, mit die Kosten des Verfahrens aufzubürden, wenn ich nich klein beigebe?
Wenn ein Gutachter sagt, er braucht persönlichen Kontakt, um eine Stellungnahme abzugeben, dann ist das halt so. Was wäre denn, wenn nach abgeschlossener Begutachtung die Gegenseite das Gutachten ablehnt mit der Begründung, die Gutachterin hat die Eltern nie persönlich mit dem Kind kennengelernt?
Darum geht es doch nicht.
Es geht um ein Gespräch zwischen mir und der Gutachterin, zwei Erwachsenen (mit gehobenem Bildungsstand). Sind alle diese Gespräche , die währen der Pandemie über Zoom geführt worden, später gerichtlich einkassiert worden?
Ein Dreiergespräch mit Kind - falls vorgesehen - wäre in der Tat was anderes, und es wäre dann verhältnismäßig dorthin zu fahren.
Viele Grüße
@randolph Sie wird sicher nicht den Auftrag haben, dein Allgemeinwissen zu prüfen. Sondern vielleicht deine sozialen Interaktionsskills oder ähnliche psychologische Features. Da ist es einleuchtend, dass dies besser gelingt in einem face to face als via Teams, Zoom oder sonstigem VC.
Die Frage, die sich auch stellen könnte, wenn du für mehr Umgang kämpfst, seit langer Zeit, was hindert dich jetzt daran, sofort die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und den Termin wahrzunehmen. Ohne Diskussionen, ohne eigene Einschätzung der Verhältnismäßigkeit. Weißt du, wie die Gutachterin arbeitet, welche Protokolle sie verfolgt, kannst du tatsächlich die Notwendigkeit einer persönlichen Interaktion ausreichend einschätzen? Oder bist du gerade "bockig" weil du die Notwendigkeit nicht einsiehst und ihr die übergeordnete Expertise absprichst?
Dein wildes Spekulieren empfinde ich nicht als hilfreich - wieder für mich noch für die allgemeinere Ebene dieser Diskussion. Außerdem finde ich den Ton, den du mir gegenüber einschlägst für nicht angemessen.
Falls dem so ist, dass es zwingend erforderlich ist, sich persönlich zu treffen, kann ich von einem Fachmann oder einer Fachfrau durchaus erwarten, dass man mir die Gründe darlegt, anstatt auf „aus fachlicher Sicht“ zu rekurrieren.
„Verhältnismäßig“ und „unmöglich“ sind zwei Paar Schuhe. Worum es mir hier geht, sollte eigentlich klar sein.
Ansonsten: vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, Deinen Beitrag hier zu publizieren.
Ich bin nicht bockig, bin aber auch nicht Autoritätsgläubig, weil jemand ein Diplom hat.
Hinweis der Moderation:
Die allgemeine Diskussion über die GWG-Gutachter findet sich jetzt unter https://www.vatersein.de/forum/gerichtspsychologische-gutachten/hinweise-zur-gwg-salzgeber-und-partner/
Allgemeine Aussagen zur GWG also bitte dorthin, wenn da noch jemand ein Mitteilungsbedürfnis hat.
@Randolph - falls dein Gutachter zu diesem GWG-Verein gehören sollte, können wir in deinen konkreten Fall natürlich hier weiter über diesen konkreten Gutachter diskutieren.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Liebe Gemeinde
ich lasse mich auf die Gespräche mit der Gutachterin ein und habe bereits einen Termin gemacht.
Dabei habe ich gewaltige Bauchschmerzen: es ist vorab keine Zielsetzung des psychologischen Gutachtens definiert worden. Ich bin davon ausgegangen, es wird überprüft, ob das Kind von der Mutter beeinflusst wurde. Warum ich jetzt auf die Couch musst, erschließt sich mir nicht ganz (wie gesagt, es wurde gar kein Ziel definiert oder festgelegt).
Außerdem hat die Gutachterin bereits angekündigt, dass es wohl mehrere Sitzungen geben würde (mit mir). Mir mir ist da überhaupt nicht wohl bei, dass ein selbstständiger Gutachter nach Gusto den Umfang seiner Arbeit festlegen und damit natürlich auch die Kosten in die Höhe treiben kann.
Weiß jemand, wie man das einlegen kann? Mein erster Eindruck ist, das wird ein Fass ohne Boden.
herzlichst
Randolph
vorab keine Zielsetzung des psychologischen Gutachtens definiert
Es existiert kein gerichtlicher Beweisbeschluss, der die Aufgaben des Sachverständigen festlegt?
die Fomulierung lautet:
„Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, welche Umgangsregelung zur bestmöglichen Wahrung des Wohles des Kindes angezeigt ist.“
Also, sehr schwammig und freie Fahrt für die Sachverständige, sich die Taschen voll zu machen….
Liebe Gemeinde
Noch mal nachgefragt in die Expertenrunde: ist so ein undifferenzierter Auftrag an den Psychologen üblich? Müsste der Arbeitsauftrag nicht spezifischer gefasst sein? So kann die Psychologin ja über Monate Sitzungen einberufen und reden, über was sie will (und was ihr die Taschen füllt ).
Außerdem : delegiert die Richterin hier nicht eine - rechtliche - Entscheidung , die eigentlich sie selber fällen müsste?
vielen Dank im Voraus
„Es soll Beweis erhoben werden durch Einholen eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber, welche Umgangsregelung zur bestmöglichen Wahrung des Wohles des Kindes angezeigt ist.“
Nun ist es Aufgabe des Gutachters auf die Frage des Umgangs eine Antwort im Sinne des Kindeswohls zu finden. Der Gutachter bestimmt den Rahmen seiner Arbeit, um hoffentlich die bestmögliche Antwort zu finden. Möglicherweise freut er/sie sich aber auch, dass er ein paar Zusatzrunden einlegen kann, wenn er befindet, dass ein Elternteil nicht mitarbeiten möchte, weil er/sie glaubt, nur der andere gehöre auf die Couch und sich von Beginn an kontraproduktiv verhält.
Außerdem : delegiert die Richterin hier nicht eine - rechtliche - Entscheidung , die eigentlich sie selber fällen müsste?
Die Richterin holt sich durch das Gutachten Unterstützung für ihre Entscheidungsfindung. Gutachter sollen keine Urteile fällen, sie erstellen lediglich eine Entscheidungshilfe für das Gericht.
Update:
Ich habe das erste Gespräch mit der Gutachterin hinter mir.
Ich hatte zu Begin des Gesprächs darauf bestehen wollen, dass wir die Unterhaltung aufzeichnen ; dem hat sie sich aber verweigert und darauf verweisen , ich bekäme ihre Aufzeichnungen zu sehen (was natürlich nicht desgleichen ist).
Kann ich da formell irgendwas gegen tun?
vielen Dank und viele Grüße
Randolph
Moin,
ein Gutachter sollte Tonaufnahmen zulassen, muss es aber nicht. Vorteil von Tonaufnahmen ist, dass Unklarheiten oder Deutungsprobleme im Gutachten einfacher auszuräumen sind.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!