Hallo Kathrin,
seit wann weißt Du, dass Richterin und VP Freundinnen sind? Ist das nachweisbar? Ist nachweisbar, dass die VP "immer" für die Väter spricht? Gibt es da schon ein offenes Geheimnis, dass diese Richterin immer diese VP nimmt?
Sofern man diese Kenntnis als absolut neu in das Verfahren einführen könnte, würde ich über einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin nachdenken und bei einem neuen Rechtsprecher direkt eine andere VP beantragen.
Das geht aber nur, wenn noch niemand weiß, dass Du über die Freundschaft informiert bist. Solltest Du nach Einräumen dieser Kenntnis noch eine Verfahrenshandlung vollziehen, dann kannst Du einen solchen Antrag knicken.
Tja, was tun? Vielleicht stillhalten und das Gutachten machen lassen. Wenn Dein KInd so spricht
"Das Leben macht so wie es im Moment ist, keinen Spaß mehr"
, dann tut es das ja vielleicht auch beim Gutachter? Wie schätzt Du das ein?
Sollte das GA auch nicht stichhaltig sein, dann kann mit den richtigen Argumenten dagegen vorgegangen werden und dann bleibt auch noch der Antrag wegen Befangenheit, um den Entscheider loszuwerden.
Ich habe bezüglich des Umgangs mit meinem RA gesprochen, der meinte wegen des Gutachtens würde er da nichts machen, und solange die VP noch drin ist, will er nichts beantragen.
Den Anwalt kann man wohl vergessen, wie? Hat der Angst vor einer VP? Ist eine VP eine gottgegebene Tatsache? Spätestens nach dem Befangenheitsantrag gegen die Richterin ist die aus dem Verfahren raus. Aber Du kannst auch schon vorher einen Wechsel verlangen, eben indem Du die Aussagen, die nach Deiner Meinung so merkwürdig zugunsten des Vaters verdreht werden, richtig stellst.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Kathrin,
an Deiner Darstellung fällt mir auf, dass sie sehr engagiert ist, dass aber die "Zwischentöne" gänzlich fehlen.
Aus meiner Lebenserfahrung heraus glaube ich zu wissen, dass niemand immer gut und niemand immer schlecht ist. Aber genau dieses Bild finde ich in Deiner Darstellung.
Da ich mir keinen eigenen Eindruck von der Situation verschaffen kann, bin ich auf mein Bauchgefühl angewiesen. Und das sagt mir, dass in dieser hochstrittigen Situation der erste Schritt sein sollte, dass Du (Kathrin) daran arbeitest, Deine Gedanken, Wünsche und nicht zuletzt Deine Wahrnehmung zu ordnen.
Nur dann wirst Du in der Lage sein, etwas Positives zu bewirken.
Der Austausch von Richtern und VP bringt weder eine Änderung der Sachlage noch erscheint sie überhaupt umsetzbar.
Gruß
Thorsten
Hallo Lupuss,
Der Austausch von Richtern und VP bringt weder eine Änderung der Sachlage noch erscheint sie überhaupt umsetzbar.
Ah, ja. Das sagt Dir auch Dein Bauchgefühl? Wir alle kennen nicht die Einzelheiten zu den Verflechtungen der Richterin und der VP. Viele Richter und Anwälte und VPs kennen sich. Das ist kein Grund. Sehe ich auch so. Aber die Ansicht, von vornherein schon die Möglichkeit auszuschließen, dass ein Vorgehen dagegen Erfolg haben könnte, halte ich für derzeit verfrüht und völlig unbegründet.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
Ah, ja.
Ich freue mich immer, wenn andere durch mein Zutun den Erkenntnishorizont erweitern können. 🙂
Aber die Ansicht, von vornherein schon die Möglichkeit auszuschließen, dass ein Vorgehen dagegen Erfolg haben könnte, halte ich für derzeit verfrüht und völlig unbegründet.
Es liegt in der Natur einer Verfahrenspflegschaft, dass die sorgeberechtigten Eltern diese meist kritisch beurteilen. Haben diese Eltern doch den Eindruck, dass ihr ganzes Handeln nur am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Wäre das wirklich so, dann wäre ein VP in der Tat überflüssig. Meist stellt sich die Situation aber anders dar: Beide Eltern streben genau gegensätzliche Ziele an, merkwürdigerweise alles im Namen des Kindes. Dass das nicht sein kann, dürfte allen hier klar sein. Ein VP ist also immer parteiisch (wenn es optimal läuft, parteiisch für das Kind)
Der Richter ist kraft Grundgesetz unparteiisch. Wenn nun ein Befangenheitsantrag positive Wirkung auf ein Verfahren ausüben soll, dann muss er auch zum Ziel führen, sonst geht der Schuss nach hinten los.
Und da sagt mir mein Kopf: Irgendwelche Verdächtigungen und Mutmaßungen behält man besser für sich und macht sie nicht verfahrensöffentlich. Denn bevor so ein Befangenheitsantrag durchgeht, muss schon etwas wirklich Gravierendes vorliegen. Ansonsten hilft nur der zweite Rechtszug (OLG).
Aber ich sehe ein, dass manche Erfahrungen immer wieder gemacht werden müssen, auch wenn das bei Lichte betrachtet nur wenig hilfreich ist.
Gruß
Thorsten
Also das Richterin und VP Freundinnen sind, wurde mir über verschiedene Anwälte durch die Blume gesagt, ich habe sie aber nachdem das Kind zu seinem Vater musste im Kaffee ständig sitzen sehen, und das hatte nen bitteren Beigeschmack für mich.
Ich bin kein Unschuldslamm habe in meiner damaligen Ehe auch Fehler gemacht, und sicher hat es mein Kind auch ab und an übertrieben. Ich bin auch nur Mutter, und welche Mutter glaubt seinem Kind nicht, wenn es total vertstört nach Hause von dem We bei seinem Vater kommt, und mit Wörtern um sich wirft, wo man erstmal schlucken kann.
Ich habe mir professionelle Hilfe gesucht, die wurde dann beendet, weil es keinen Sinn macht, dass ich an mir arbeite und der Vater sich nen Lenz macht.
Meinem EX geht es nicht um unser Kind, dem geht es um Rache, und die führt er über das Kind.
Wir wohnen in einem kleinen Ort, und haben nur 2 Familienrichter, bekanntlich sagt man, eine Kähe hackt der anderen kein Auge aus.
Es ist auch schon merkwürdig, dass im Nov 07 der Antrag auf AbR gestellt wurde, ein anderer Richter es ablehnte wegen den Hauptsacheverfahren und 14 Tage später unsere Richterin aus dem Urlaub zurück ist, und dem Vater das vorläufige AbR überträgt. Da merkt nen Blinder das das stinkt!
Kathin L&M
Hallo Kathrin,
Meinem EX geht es nicht um unser Kind, dem geht es um Rache, und die führt er über das Kind.
Ich stelle mir gerade den folgen Satz vor:
Der Kathrin geht es nicht um das Kind, der geht es um Rache, die führt sie über das Kind.
Wenn ich diese Aussage Deinem Ex vorlegen könnte, was denkst Du, würde er mir antworten?
Gruß
Thorsten
Mag sein, dass es meinem Ex nicht um Rache geht, aber um unser Kind geht es ihm auch bloß nicht, dann würde er alles tun,zum Wohle des Kindes und sich um ihn kümmern, und das tut er nicht.
Ich habe an mir gearbeitet, und ich glaube kein Mensch kann nachvollziehen, durch welche Hölle mein Sohn und ich die letzten Jahre gegangen sind mit ihm.
Du bist ein Mann, was sollte ich da anderes auch erwarten, bei Euch haben doch immer die Mütter schuld!
Kathin L&M
Hallo Thorsten,
Und da sagt mir mein Kopf: Irgendwelche Verdächtigungen und Mutmaßungen behält man besser für sich und macht sie nicht verfahrensöffentlich. Denn bevor so ein Befangenheitsantrag durchgeht, muss schon etwas wirklich Gravierendes vorliegen. Ansonsten hilft nur der zweite Rechtszug (OLG).
Genau das meinte ich doch! Wir wissen eben nicht, was für Verflechtungen bestehen, etc.
Wenn ich dann jetzt lese,
Also das Richterin und VP Freundinnen sind, wurde mir über verschiedene Anwälte durch die Blume gesagt, ich habe sie aber nachdem das Kind zu seinem Vater musste im Kaffee ständig sitzen sehen, und das hatte nen bitteren Beigeschmack für mich.
dann ist da mit Befangenheit tatsächlich nichts zu machen. Den Beigeschmack verstehe ich allerdings schon.
Es ist auch schon merkwürdig, dass im Nov 07 der Antrag auf AbR gestellt wurde, ein anderer Richter es ablehnte wegen den Hauptsacheverfahren und 14 Tage später unsere Richterin aus dem Urlaub zurück ist, und dem Vater das vorläufige AbR überträgt. Da merkt nen Blinder das das stinkt!
Und auch das verstehe ich. Der zweite Familienrichter des Ortes scheint den Sachverhalt also anders zu werten. Das Problem ist, dass man pro Jurist gleich mindestens zwei Meinungen hat.
Wie mir scheint, wird das Gutachten alles entscheiden müssen. Ich würde also schon mal vorab Informationen über diesen Menschen einholen.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Kathrin,
die Gründe warum es bei euch so gelaufen ist, können wir alle hier nicht wissen. Egal ob Männlein oder Weiblein.
Ich verstehe allerdings nun wirklich nicht so ganz, warum du keine anderen Antworten von einem Mann erwartest aber in einem Forum schreibst, wo hauptsächlich Väter um ihre Kinder kämpfen.
Dass bei einer Schilderung wie deiner Nachfragen kommen und auch versucht wird Hintergründe zu erfahren ist doch völlig normal.
Du hälst dich ziemlich zurück mit Schilderungen wie es überhaupt zum Jetztzustand gekommen ist. Das macht es nicht einfacher.
Jetzt wissen wir "nur":
Irgendwann kam die Trennung, nun ist das Kind beim Vater, es soll ein Gutachten erstellt werden, Richterin ist mit VP befreundet, der Umgang läuft nicht wie vereinbart.
Du wirst als " schlechte Mutter" behandelt oder betitelt, du schreibst aber nicht anders über den Kv.
Wenn du mal durch das Forum stöberst wirst du bemerken, dass häufig nachgefragt und hinterfragt wird. Wenn man kein klares Bild hat, was eh schon schwer ist, kann man auch schlecht Tips geben.
Ich persönlich denke, dir wird erst einmal nichts anderes übrig bleiben, als auf das Ergebnis des Gutachtens zu warten. Dazu würde ich über einen Wechsel des RAs nachdenken. Dass er über keinerlei Anträge nachdenkt weil diese VP im Boot sitzt finde ich merkwürdig.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Kathrin,
ich möchte mich hiermit aus Deinem Thema verabschieden und an zwei Dingen versuchen, Dir deutlich zu machen, was ich meine.
Du bist ein Mann, was sollte ich da anderes auch erwarten, bei Euch haben doch immer die Mütter schuld!
Diese Verallgemeinerung bedeutet wörtlich, dass Du mich in einem Topf mit 3,35 Milliarden Menschen steckst (unter der Annahme, dass die Hälfte der Weltbevölkerung männlich ist). Das dürfte die zweitgrößte Verallgemeinerung sein, die überhaupt möglich ist (nur zu toppen durch das Merkmal "Mensch").
Wenn ich diese Aussage Deinem Ex vorlegen könnte, was denkst Du, würde er mir antworten?
Diese Antwort bist Du in Deinem Beitrag schuldig geblieben. Auch wenn hier im Internet ein therapeutisches Setting nicht möglich ist, zeigt Deine Reaktion, dass Du im Moment Deines Beitrages keine Empathie zeigen wolltest / konntest.
Empathie ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Konfliktbearbeitung und auch in der Erziehung von Kindern.
Du hast noch eine Menge Weg vor Dir.
Viel Glück und viel Erfolg!
Tschüss
Thorsten
Ich werde mich auch jetzt hier verabschieden, weil meine Frage anders war, asl man hier antwortet!
Thorsten
Da ich nicht weiß, was meine EX denkt, oder ob er überhaupt was denkt, kann ich Dir die Frage nicht beantworten, und das habe ich auch nicht. Und was Deine Empathie soll, ich habe versucht an mir zu arbeiten, aber es nützt nichts wenn nur ein Elternteil was tut und der andere weiter macht.
So und damit ist dieses Thema hier für mich erledigt. Wie es zu der Wegnahme kam, habe ich geschrieben, wenn man nicht lesen kann, dafür kann ich nichts. Man hätte auch genauer fragen können!
Kathin L&M
Hallo Kathrin,
die allg. Erfahrung hier ist, dass einfach eine ganze Menge passieren muss, bis einer Mutter (!) in Deutschland ein Kind gegen ihren Willen weggenommen wird. Daher steht einfach im Raum, dass "mehr" vorgefallen ist, als Du preisgibst.
Meinungen hier sind oft hart, aber wenn es Dir wirklich um Hilfe einholen geht, dann kneifst Du jetzt die Pobacken zusammen und gehst gegen den Gegenwind an. Machst Du jetzt die Tür zu, bestätigst Du die User darin, dass an Deiner Geschichte "irgendwas faul ist".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Ich werde mich auch jetzt hier verabschieden, weil meine Frage anders war, asl man hier antwortet!
Es gibt keine Wunschantworten. Denn sonst wären Fragen unnötig.
Allerdings gibt es hier ein hohes Maß an Feinfühligkeit und Spürsinn. Gerade das Weglassen von Informationen oder auch nur das häppchenweise Rauslassen sorgt bei erfahrenen Menschen für ein gerütteltes Maß an Vorsicht, gar Misstrauen.
Wenn du für dich etwas getan hast, dann ist das prima. Dies hat nicht den Zwang zur Folge, dass andere Menschen (ich formuliere das bewusst neutral) auch diese Pflicht haben. Jeder hat das Recht auf die Art glücklich zu sein, die er für selbst wählt.
Du kaprizierst dich auf eine Verschwörung (Richter/Verf.-Pfl.) und deutest den KV dort hinein. So lange du nicht aktiv an Lösungen arbeitest, wirst du aus dem Teufelskreis "Reaktion" nicht heraustreten können. Du hast angefangen, eine Lösung zu suchen und das Gericht stimmte deinem Antrag auf ein familienpsychologisches Gutachten zu. Das ist ein Etappensieg - deine Wahl der Waffen wurde hoheitlich abgesegnet. Nun kommt es zur weiteren Durchsetzung deiner Interessen (und ggf. der des Kindes). Hier bist du abermals dem Wohlwollen, der Interpretation durch eine externe Person "ausgeliefert". Dieses musst du akzeptieren. Du kannst nur so sein, wie du bist. Alles andere wird ein Profi durchschauen.
Uns eine Väterlastigkeit vorzuwerfen ist der leichtfertige Versuch, Unbequemes zu vermeiden. Wenn dies deine Art ist zu leben, dann ist das ok. Wie jeder Mensch haben auch wir die Freiheit, uns einzubringen oder auch nicht. lupuss hat für sich entschieden und den Grund kommuniziert. Sich allerdings eingeschnappt zurückzuziehen ist eine Strategie der Konfliktvermeidung, die dich nicht voranbringt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe geschrieben, warum man mir meinen Sohn weggenommen hat, und ob man es mir glaubt oder nicht, ich habe nichts weggelassen!
Es kann jeder sehen und deuten wie er es will. Wenn die VP ihren Aufgaben ordentlich nachgegangen wäre wie sich in Hort, Schule etc. über das Kind zu informieren, und sich nicht nur über eine Quelle dies des KV informiert hätte, hätte es soweit nicht kommen müssen. Es ist doch schon merkwürdig, dass sie sich mit mir als KM nur per mail austauscht, weder per Telefon noch persönlich. Und alles was der KV ihr erzählt glaubte, ohne sich eine weitere Meinung einzuholen. Komisch ist auch, dass sie nach wie vor noch sehr guten Kontakt zum KV hat, aber sich einen Sch.... kümmert wie es dem Kind wohl wirklich geht, denn mit ihm hat sie sich nicht befasst.
Man kann über die Schlampigkeit der VP genug lesen, und sie hat schlampig in unserem Fall gearbeitet!
Kathin L&M
Merkwürdig ist auch, dass die Richterin eine psychologische Meinung in Auftrag gegeben hat, wo geklärt werden sollte, in welcher Familie sich das Kind sieht, ich unzählige Male zu solchen Tests gefahren bin, das Kind sich in unserer Familie gesehen hat, und sie es trotzdem dem KV zusprach, sorry, da fühlt man sich schon ein wenig verarscht!
Kathin L&M
Moin nochmal,
gut, dass du dich doch nicht ausgeklinkt hast.
ich würde gern den Bericht der Verf.-Pfl. lesen. Gern per E-Mail oder Post (steht alles im Impressum). Gleiches gilt später für das Gutachten. Vielleicht lässt sich hierüber einiges an Hebeln in Gang setzen. Versprechen möchte ich jetzt noch nichts.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich würde es Dir gern schicken, auch die Berichte von der Psychologin, finde Deine E-Mail Adresse aber nicht!
Kathin L&M
Ich habe Dir alles was ich schon habe geschickt, die Berichte der VP scannt mein Mann heute abend, sie folgen dann!
Kathin L&M
Hast Du es erhalten?
Kathin L&M
