Irgendwie fühl ich ...
 
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Irgendwie fühl ich mich hintergangen

 
(@lokisfrau)
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Hallo ihr lieben, vllt könnt ih ja was dazu sagen bzw eure meinung ist mir wichtig.
Mein ex mann und ich haben Zwei gemeinsame Kinder und ich selber hatte ein Kind mit in die Ehe gebracht.
nun haben wir im märz diesen jahres die scheidung gehabt und er eröffnete mir vor gericht das er alleiniges sorgerecht beantragen tut für die gemeinsamen kinder sowie pflegschaft für meine tochter(nicht sein leibliches Kind).
hat diese im einmal im eilverfahren gemacht sowie ner hauptverhandlung.
Nun hatten wir das Eilverfahren im april gehabt und da sagte ihm die richterin das sie dem nicht zustimmen würde das die Kinder von mir weg kommen, aufgrund desssen hat er den antrag zurückgezogen.
Er hat anzeige gegen mich gemacht wegen fürsorgepflichtsvernachlässigung sowie aufsichtpflichtvernachläßigung.
Die ermittlungen wurden jetzt abgeschlossen und omplett abgewisen von der staatanwaltschaft aufgrund dessen das kein wort der wahrheit entspricht was er da zu protokoll gegeben hat.
In der vergangenheit habe ich zwei jahre gekämpft um erstaustattung vom amt zu bekommen um die kinderzimmer der kinder einzurichten weil sie echt schlimm aussahen, was er bei gericht angeben und begründete das sei kindeswohlgefährdent.
Jugendamt kam und nachdem wir gemeinsam gemacht und getan haben und die gelder endlich gezahlt wurden konnte ich die zimmer auch einrichten.
Er hat seine Aussagen fast alle vereidigen lassen.
Nun wurde vom gericht beschlossen ich solle Famillienhilfe beantragen, was ich eh vor hatte nach meinem umzug.
Sowie ein Gutachten der Kinder ob man ihm das sorgerecht alleine gibt und ob man mir das sorgerecht für meine tochter entzieht.
original:
Es soll beweis darüber erhoben werden ob die Aufhebung der gemeinsamen sorge und übertragung auf den KV dem wohl der Kinder am besten entspricht und ob Gründe dafür vorliegen der KM das Sorgerecht für das Kind xxx zu entziehen. und das kind zukünftig durch den sozialen Vater betreuen zu lassen bzw mit welcher unterstützung die kM WEITERHIN DIE kINDER IN IHREM hAUSHALT BTETREUEN KANN; DURCH EINHOLUNG EINES gUTACHTENS:
Habe ich alles gemacht Auflagen also erfüllt.
nun kam vom Jugendamt die Ablehnung wegen der Famillienhilfe.
Ich habe nun mehrmals das JA im Haus gehabt einmal nach dem umgangswochenede und einmal wenn sie nicht bei ihm waren. Dabei wurde festgestellt das Kinder sich sehr ins negative verändern sobald sie von ihrem Papa wieder zurück sind und mich aufs äusserrste beschimpfen.
DesweIteren kam meine tochter zu mir und meinte xxx hat gesagt wenn sie nicht aussagen das sie zu ihm ziehen schnappt er sie von der straße weg. was sie beim JA auch ausgesagt hat.
da über sie nicht entschieden worden ist zwecks umgang habe ich diesen nach dieser aussage eingestellt, da das Kind sehr ängstlich ist und uns laufend fragt ob wir auch die türe verschlossen haben. sie geht nicht mal mehr alleine zur schuel ohne begleitung von mir oder meinem LG.

nur war ich bei der gutachterin zum gespräch und sie kommt jetzt am donnerstag zu mir nach hause.
beim gespräch habe ich ein telefonat mitgehört zwischen ihr und meinem ex mann.
nun rif mich mein ex mann vorhin an und meinte zu mir das er mit den kindern am 26 ja zur gutachterin müsse und ich sie ihm alle geben muss.
von der Gutachterin mir gegenüber kamen nur vorwürfe sie wußte nicht mal das der lebensmittelpunkt der Kinder bei mir liegt was gerichtlich entschieden wurde.
was haltet ihr davon?

Bis jetzt wurden meinem ex mann seine Aussagen die er gemacht hat alle wiederlegt von Kita Schule Polizei.

Sorry das es solange geworden ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 00:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Gutachterin zu dir nach Hause kommt solltest du bei der Gelegenheit versuchen zu klären ob die Kinder wirklich an diesem Tag bei deinem Ex sein müssen oder ob sie erstmal nur ein Gespräch allein mit deinem Ex führen will. Unabhängig davon muss in meinen Augen die Tochter, die nicht von ihm ist nicht zu ihm gehen, es sei denn die Gutachterin will das so. Und dann stellt sich die Frage welchen Auftrag die Gutachterin hat; denn wenn sie noch nicht einmal weiss das die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei dir haben sollte da vor diesen Gesprächen eine Klärung stattfinden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 01:31
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

heute hatte ich die Gutachterin am telefon und meinte zu ihr das ich mein großes kind nicht zu meinem ex gebe aufgrund dessen das er die aussage gemacht hat: " wenn sie nicht aussagt das sie zu ihm ziehen will, schnappt er sie von der straße weg", da meinte sie doch glattweg am telefon ich solle mal auf dem Boden bleiben.
Sie brauche das fürs gutachten undich solle mich nicht so haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 12:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

welchen Auftrag hat die Gutachterin? Was genau soll sie begutachten?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 12:25
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

ob es besser wäre wenn die kinder beim vater leben würden und ob man mir das sorgerecht für die große entziehen sollte bzw mit welcher hilfe die kinder bei mir bleiben.
Da er Ja angegeben hatte die kinder seien kindeswohlgefährdet bei mir. was laut Polizei kita und schule nun wiederlegt wurde

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 12:27
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lokisfrau,

ich kann nicht erkennen, welche Rechte Dein Ex in Bezug auf das Kind hat, das nicht von ihm ist. Meiner Meinung nach hat er nämlich keinerlei Rechte. Es ist mit dem Vater des Kindes? Hat Du für das Kind das alleinige Sorgerecht? Wenn die Gutachterin das Kind befragen möchte, kann sie das gerne bei Dir tun oder Du bringst das Kind zur Gutachterin. Ich finde nicht, dass Du das Kind zu Deinem Ex lassen musst.

Wie sehen das die Experten hier? Seh ich irgend nen Haken nicht? Für mich ist die Sache eigentlich klar.

Hast Du einen Anwalt? Was sagt der dazu?

LG Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 13:13
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

Der leibliche Vater des kIndes ist verstorben sie ist halbwaise. ja habe alleiniges sorgerecht für das Kind. laut Gutachterin muss ich ihm das kind überlassen damit sie arbeiten kann. mein anwalt will versuchen das das gutachten im jugendamt statt findet

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 13:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ist ne "heiße" Kiste.

Grundsätzlich hat natürlich der nicht leibliche Vater weit weniger Rechte als ein leiblicher Vater.

Allerdings hat er als sozialer Vater auch ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohle des Kindes dient.

Das mit dem SR-Entzug für die nichtleibliche Tochter zugunsten einer Übertragung an den sozialen Vater halte ich für, hm wie drückt man das aus....angreifbar. Zum SR-Entzug einer AE-Mutter muß schon einiges an Verfehlung nachweisbar sein. Für wahrscheinlicher würde ich dann die Variante ABR an das JA und dieses gibt das Kind beim soz. Vater in Obhut.

Grundsätzlich fehlen mir da einige Infos. Es scheint ja schon einiges im Argen zu liegen. Sonst hätte sich das JA ja nicht in der Weise eingeschaltet. Warum wurde der Antrag auf Familienhilfe nicht genehmigt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.06.2009 14:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei der Grossen käme für den Ex lediglich ein Umgangsrecht in Frage, da er wahrscheinlich als sozialer Vater gilt. Dieses Umgangsrecht könnte er einklagen. Beim Sorgerecht dagegen sehe ich sehr hohe Hürden, da muss dann schon wirklich eine wiederholte (ständige) Sorgepflichtsverletzung seitens der Mutter vorliegen bzw. das Kindeswohl gefährdet sein. Wie alt ist die Grosse?
Problematisch könnte sein, dass sich die Gutachterin gleichzeitig als Richterin empfindet und glaubt verbindliche Anweisungen geben zu können bzw. dann ein entsprechendes GA verfasst, welches eher ihrer gekränkten Eitelkeit geschuldet ist. Das ist eine bescheuerte Situation.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 16.06.2009 14:14
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

wurde abgelehnt weil die hilfe nur angbracht ist wenn die kinder vom vater wiederkommen.
mein lg und ich ungefähr ne woche brauchen um die kinder wieder auf den geraden weg zu bekommen.
Das problem ist das der vater mit ner frau zusammen lebt dort auch zwei kinder sind die dem kv entzogen werden von der mutter und sie mit aller gewalt versucht die kinder gegen uns aufzuhetzen. begonnen hat es damit das ich jedesmal zum umgang den vater gelder zahlen mussste(regelsatz pro kind pro tag) dieses im dezember eingestellt habe und sie ja nun selber aufkommen müssen wenn sie die kinder bei sich haben. da fehlt in jetzt das geld

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 14:25




(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

Er hat ja auch anzeigen gegen mich gemacht wegen aufsichtspflicht und fürsorgepflicht verletzung.
Die ermittlungen sind abgeschlossen und der Polizist der gegen mich ermittelt hat, hat sich bei mir entschuldigt das er gegen mich ermittelt hat. er meinte zu mir ich solle auf jeden fall was tun weil was er da angeben hat bei der anzeige wurde alles wiederlegt vom jugendamt von der kita nachbarn schule usw.

die Kita hat von sich aus gesagt das sie sich völlig verarsht vorkommen von meinem ex und ihm jegliche auskunft über die kinder verweigern, weil was er da zu protokoll gegeben hat erstunken und erlogen war. was angeblich die kita zu ihm gesagt haben soll.
In die schule ist er gegangen und hat sich als sorgebrechtig ausgegeben und hat somit infos erhalten die er mir mitteilen sollte was nie ankamm bei mir.
das jugendamt wo wir vor dem umzug waren hat gesagt das die wohnung zwar in nem schlimmen zustand war aber nachdem wir die gelder durchbekommen haben ich sofort alles her gerichtet habe und ihn das auch zugesagt hat.
er hat beweismittel angegeben bei gericht die nie vorhanden warne wo er nur gehofft hat das man das aussagt.

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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 14:37
 xyz
(@xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

aus eigener Erfahrung kann ich sicher sagen: es muß gar nicht so viel oder "einiges passiert" sein, wenn einer AE Mutter das SR entzogen wird. Besonders dann, nicht, wenn ein KV da ist, der dieses ASR und das Kind/die Kinder gerne haben möchte. Wenn dieser KV halbwegs einen seriösen Eindruck macht, häufig und intensiv genug Wind beim JA macht, und vielleicht auch noch clever genug ist, Dritte zu animieren, ebenfalls Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung zu machen und dann mit Hilfe des JA beim Gericht Antrag auf ASR stellt, wird es für die KM und ihr SR schon recht gefährlich. Den "Beweis" dafür liefert dann das sog. Gutachten. Wie schon oft im Forum erwähnt, hat ein solcher Gutachter fast alle Freiheiten und die Richter sind froh, wenn sie sich auf das Ergebnis eines solchen Gutachtens stützen können. Allein die Fragestellung des Gutachtens bei lokisfrau würde bei mir alle Alarmglocken läuten lassen. Dazu kommt, daß das JA die Familienhilfe für die Mutter ablehnt.

Und: Die KWG muß ja noch nicht mal eingetreten sein, sprich: nachgewiesen werden können, es reicht ja schon, daß eine mögliche KWG (in der Zukunft) nicht augeschlossen werden kann.

Mein Tipp an Lokisfrau: Warm anziehen, einen guten RA nehmen (wenn Du nicht bereits einen hast), der sich auch mit Familiengutachten auskennt und Dich hier vorbereiten und unterstützen kann, viel hier im Forum stöbern (zu SR und Gutachen), ein gutes soziales Netz mit Menschen, die ein Ohr für Dich haben, ist auf jeden  Fall hilfreich, um in so einer Situation stabil zu bleiben.

Gruß, xyz

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2009 00:09
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

Die Gutachterin war nun donnerstag bei mir und mein anwalt auch zur selben zeit.
nun bin ich mal gespannt sie ist mir auf schritt und tritt gefolgt, hat zugesehen wie ich die kinder gebadet habe den kleinen mann bett fertig gemacht habe beim abendessen zugesehn.
also sie ist mir kaum von der seite gewichen, dann ist sie mit den kindern ins zimmer .
naja bin mal gespannt nächste woche freitag muss mein ex mit den beiden großen zu ihr und ich muss anfang juli mit den kindern zu ihr.
meine kinder sind mir nicht von der seite gewichen, und haben immer wieder gesagt meine mama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2009 22:04
(@lokisfrau)
Schon was gesagt Registriert

wir haben nun den letzten schritt gehabt mussten mit den kids getrennt zur gutachterin kommen, beide kinder haben ausgesagt das sie bei mir wohnen bleiben wollen und nicht zum papa ziehen möchten.
was passiert jetzt weiter? ich weiß die gutachterin muss jetzt wohl ne stellungnahme machen und den folgt doch die verhandlung oder seh ich das falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2009 13:14