Hallo, entschuldigung, daß ich mich hier so einmische, aber ich finde auch, daß 11 Stunden KiTa-
betreuung für ein zweijähriges Kind viel zu lang ist. Das bedeutet ja nicht nur 11 Stunden Spiel und
Spaß und Kontakte zu anderen Kindern, sondern auch 11 Stunden von der Mama bzw. dem Papa
getrennt zu sein.
Das ist nicht geeignet für jedes Kind. Ich glaube, daß man da unterscheiden sollte zwischen Kindern
aus intakten Familien und Kindern alleinerziehender Eltern, die nur ein Elternteil als Hauptbezugsperson
haben.
Mein Sohn kam mit zwei in den Kindergarten, weil seine Mutter vor seinem dritten Geburtstag schon
arbeiten wollte. Es hat sehr sehr lange gedauert, bis er sich dort eingelebt hat und freiwillig dorthin
gegangen ist. Abgeholt wird er von wechselnden Personen. KMs Eltern, KMs Freundin, KMs Freund,
und mir.
Soviel Unruhe ist für kein Kind gut. Dadurch lernt ein Kind nichts über soziale Kontakte, sondern nur
darüber, wer gerade mal wieder keine Zeit für es hat.
Es wäre viel besser, wenn Dein Sohn von Dir halbtags versorgt würde, ich gebe Dir da recht.
Zuerst der Kindergarten und dann die Betreuung durch den Papa, das würde eure Bindung noch stärken
und dem Recht des Kindes auf Umgang mit Dir entsprechen.
Mit drei Jahren hat mein Sohn mich schockiert, in dem er ein Lied vor sich hin sang, das davon handelte,
daß Mama weg ist, er alleine, und alle weg sind, und keiner bei ihm.
Als ich ihn gefragt habe wie er denn auf sowas kommt hat er gesagt, daß Mama immer fort ist und er sie
so sehr vermisst.
Gutachter sind doch auch nur Menschen und nach allem, was ich gehört und gelesen habe, sind sie
parteiisch und tendieren in den meisten Fällen dazu, die Mutter zu unterstützen.
Ein Hallo an Alle!
Heute liegt mir der Beweisbeschluss vor und ich fasse es nicht:
Der Beschluss erging ohne Beschlussbegründung. Geht denn sowas?
Der Auftrag an die Gutachterin wurde ein wenig erweitert um den Punkt:
Wie sind - unter Berücksichtigung der objektiven Betreuungsmöglichkeiten sowie der Förderungsbereitschaft seitens der Kindeseltern - deren Erzeihungseignung und -fähigkeiten zu bewerten?
Weiter heisst es (Achtung, altes FGG): Die Sachverständige wird ersucht, ihr Gutachten möglichst zeitnah zu erstellen.
Ich glaub ich krieg einen Föhn! Zeitnah kann sein, bis Sohnemann 18 ist!
Beauftragt wird xyz in Berlin. Kennt jemand?
Ich hatte gehofft, hier einen Beschluss bzgl. der Verwertbarkeit eines Gutachtens einstellen zu können, aber weit gefehlt. Einfach ein neues erstellen, ein OLG darf bloss nicht schreiben, warum das alte nicht verwertbar war, das würde ja zu einer Flut von Beschwerden führen...
Ätzend!
Liebe Grüße
vater1972
Anm. Admin: Gutachtername auf Wunsch entfernt.
Hab mir gerade selber eine Antwort beschafft (in Rage habe ich wohl zu früh gefragt ;-)):
§ 74 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
(7) Von einer Begründung der Entscheidung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen.
Naja, ich find das schon grundsätzlich, aber darum bin ich wohl auch kein Richter geworden 😉
Damit macht es das Gericht sich ja wieder wunderschön einfach...
So, nur ein kurzes Update von der Front:
Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zum Thema "Umgang" wurde vom Gericht eine Mediation beim Caritas-Verband angeordnet und der Umgang bis April diesen Jahres festgelegt (das ganze fand statt im September).
Die KM hat den mir zustehenden Urlaub sabotiert mit Schreiben ihrer Anwältin: "Die KM stimmt dem Urlaub zu, wenn sie [mitten im Urlaub] Umgang haben kann". Ich habe daraufhin die gebuchte Reise storniert, KM weigert sich aber, die Storno-Kosten zu übernehmen.
Im Rahmen der vereinbarten Mediation gab es zwei gemeinsame Gespräche vor der Psychologin, die KM hat gleich zu Anfang mitgeteilt: "Natürlich stehe ich einer Umgangsvereinbarung offen gegenüber, aber es darf nicht mehr Umgang werden, als es derzeit ist". Hmmm, ein ziemliches Aus-Kriterium.
Die Psychologin vereinbarte weitere Einzeltermine mit uns. Moral von der Geschicht': Ich erhielt einen Anruf von der Psychologin, dass weitere Termine keinen Sinn machen, da die KM zu sehr verletzt ist. Ans Gericht und an das JA schrieb die Dame, "die gerichtlichen Verfahren verhindern eine Einigung zw. den Eltern, es solle abgewartet werden, bis die anhängigen Verfahren beendet sind". Toll...
Jedwede Kommunikation mit der KM wird derzeit durch sie abgelehnt, wir führen den gerichtlich angeordneten Umgang durch. Problem: Das Gericht hat beiden Elternteilen zwei Wochen Urlaub bis April 2011 zugeteilt, über den sich die Elternteile einigen sollen. KM teile ihren Plan mit, ich habe diesem zugestimmt und meine Urlaubswünsche mitgeteilt. Und wie bei den Extrawürsten vorher (KM wollte während des Urlaubs ihr Kind sehen) kommt auch diesmal das Feedback: "Gern kannst Du die zwei Wochen Urlaub nehmen, wie gerichtlich angeordnet, aber bitte beide Wochen am Stück, nicht zwei einzelne Wochen".
Ich könnte ausflippen!
Die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen bzgl. der Weihnachtstage (zum Glück habe ich die Mails aufgehoben) hat die KM genutzt, um gegenüber dem OLG mitzuteilen, dass ich eigensinnig, dem Kindeswohl abträgliche, Planungen vornehme (wie gesagt, die KM hat der Vereinbarung zugestimmt, entspr. Nachweis wird von meinem RA eingereicht).
Die Mediation ist gescheitert, das Gericht hat den Umgang bis April (irgendwann nach Ostern) festgelegt, an diese Regelung werde ich mich halten.
Meinen Anwalt habe ich gebeten, dem Gericht gegenüber eine erneute Verhandlung vor Ablauf des angeordneten Umgangs zu beantragen, weil die Gefahr besteht, dass auch der folgende Urlaub durch Bedingungen der KM sabotiert wird.
Mal schauen...
Und b.t.w.: Die Gutachterin, die am 10.12. zur erneuten Begutachtung bestellt wurde, hat sich noch immer nicht bei mir gemeldet, obwohl es im Gerichtsbeschluss heisst, sie solle "zeitnah" die Begutachtung abschliessen...
LG
vater9172
Da ich mein Topic ja keinen anderen vorschiebe:
Und wieder ist ein Monat vergangen ohne Kontakt durch die GA...
Dafür hat die KM dem OLG mitgeteilt, dass ich die Zeiten unseres Sohnes in der Kita vereiteln würde (wg. Weihnachtsfeier, Laternenumzug im letzten November etc.). Habe daraufhin antworten lassen, dass ich von diesen Terminen nichts wusste und die KM mich gebeten hat, diese Umgangstermine wahrzunehmen... (und gleich dazu die Emails und SMS, ohne geht gar nichts mehr). Hätt sie mir ja sonst auch schreiben können, dann wär das womöglich alles kein Problem gewesen...
MfG
vater1972
Hallo Vater 72,
darf ich fragen, wie eure Begutachtung abgelaufen ist ? Wir haben die Dame als Verfahrensbeistand.
LG Trabiluga
Hallo Trabiluga,
der Dame ist drei Monate nach der Beauftragung durch das Gericht aufgefallen, dass sie eigentlich gar keine Zeit hat, die Begutachtung durchzuführen und hat sich vom Gericht vom Auftrag entbinden lassen.
Es gab ein Gespräch mit ihr, in dem sie mir ein wenig "komisch" vorkam. Sie hat auf mich irgendwie einen linkischen Einduck gemacht.
Beim Anhörungstermin vorm OLG war sie dann aber sehr professionell und hat der KM mal ein wenig die Meinung gesagt.
Wenn Du sie als Verfahrensbeistand hast, hast Du sicherlich das schon gelesen:
http://leonie-wichmann.blogspot.com/2009/10/das-ist-unsere-geschichte.html
Ich hatte mit Fr. Wichmann Kontakt aufgenommen und Unglaubliches gehört, also besser aufgepasst...
Viel Glück
Moin,
der Dame ist drei Monate nach der Beauftragung durch das Gericht aufgefallen, dass sie eigentlich gar keine Zeit hat, die Begutachtung durchzuführen und hat sich vom Gericht vom Auftrag entbinden lassen.
😡 Also wenn eine Verfahrensbeiständin, manche nennen es auch ANWALT des Kindes, drei Monate dafür benötigt, um zu erkennen, dass sie gar keine Zeit hat, müsste man eigentlich dem Gericht schreiben, welches Strafverfahren gegen diese Dame nun eingeleitet wird, da die Interessen des Kindes von "dessen Anwalt" ja in schäbiger Weise missachtet wurden. Auf die ANtwort des Gerichts wäre ich aber so was von gespannt... 😉
Also meine KM könnte auch Verfahrensbeiständin werden: Denn die missachtet auch ALLE Interessen des Kindes, zumindest diejenigen, welche mit Papa-Kind-Kontakt zu tun haben. Ob ich meine KM also mal beim Gericht als Anwalt des Kindes vorschlagen sollte? 😉
Offenbar ist sie als Hardcore-Boykottöse ja geradezu ideal qualifiziert. 3 Monate nix tun ist für sie nämlich in der Tat ein Kinderspiel.
Ariba
Hallo Ariba,
ja, Du hast recht, aber in meinem Falle war sie ja als Gutachterin bestellt und nicht als Verfahrensbeistand.
Bytheway: Der jetzt bestellte Verfahrensbeistand (Beschluss am 10.4.2011),- eine Anwältin -, hat sich bisher auch nicht bei mir gemeldet, soll aber laut Beschluss Ende nächsten Monats einen Bericht abgeben. Nun ja... schaumerma...
vater1972
Moin,
ja, Du hast recht, aber in meinem Falle war sie ja als Gutachterin bestellt und nicht als Verfahrensbeistand.
Ups...habe ich verwechselt. Aber letztlich auch nicht besser. Schon kurios, wie viele "jobs" manche Herrschaften so parallel ausüben...
Alles natürlich einzig und alleine "zum absoluten und einzig wahren Wohl des Kindes"... :thumbdown:
Bytheway: Der jetzt bestellte Verfahrensbeistand (Beschluss am 10.4.2011),- eine Anwältin -, hat sich bisher auch nicht bei mir gemeldet, soll aber laut Beschluss Ende nächsten Monats einen Bericht abgeben. Nun ja... schaumerma...
Weißt Du: Selbst wenn Dein nun bestellter Verfahrensbeistand innerhalb der nächsten Monate irgendetwas unternimmt, heißt das nicht unbedingt etwas:
In meinem Fall stellen seit 4(!!!) Jahren ein "Amt" nach dem anderen - namentlich EFB, JA, noch nen JA, ne BU-Stiftung, der Kinderschutzbund, nen Gutachter, noch mal der selbe Gutachter, das eine Gericht... - fest...das Papa und Kind UMGANG jede Woche haben sollen, dürfen, können...
und weißt Du was ich habe? Erneut seit 8 Monaten keinerlei Kontakt und Umgang mit meinem Kind. Das letzte Gericht meinte eben mal, dass es einfach ALLE Aussagen der anderen Institutionen vollständig ignoriert und einfach einen gesunden Umgangsausschluss am besten für das Kind ansieht,
Noch fragen??
Das Familienrecht unseres Landes gibt denen das Recht die unrecht haben. Prost!! :3affen:
Ariba
Hallo an alle Forums-Mitglieder,
nachdem es in den letzten Wochen ruhig war, anbei ein Update:
Es ist ein neuer Gutachter bestellt worden. Ein Dr. Dr. ..., er hat meines Erachtens nach eine sehr solide Art der Exploration vorgenommen:
3 Stunden Interview mit vorher definierten Fragen, direkt in den Computer eingetippt. Dann zwei Stunden Exploration mit mir und unserem Sohn, hat eigentlich nur so dabeigesessen. Dann nochmal drei Stunden Interview und Tests. Insgesamt waren es also drei Termine.
Ich habe zwar keine Ahnung, wie er auf Basis der erhobenen Daten ein Profil erstellen will, aber was solls...
Zu den aktuellen Auseinandersetzungen jedenfalls hatte er keine Fragen.
Parallel lief noch ein Umgangsprozess. Ich wollte Urlaub mit Sohni haben, KM verweigerte. Zum Gerichtstermin gab es dann eine "Einigung". Nunja, sie wurde uns mehr von der Richterin aufgedrückt, als dass wir uns geeinigt haben...
Das Gutachten soll im September fertig sein (Exploration ist zwar bereits abgeschlossen, aber GA macht ja auch Urlaub ;-))
Der GA hat mir gesagt, er hätte die Gerichtsakten zum Zeitpunkt der Explorationen noch nicht gelesen, um "unbefangen" heranzugehen. Er hat dem OLG auch mitgeteilt, dass er den zu untersuchenden Personen keinerlei Informationen über den Untersuchungsverlauf oder -methoden geben wird, um einer Verfälschung der Exploration vorzubeugen.
Und letzter interessanter Punkt: Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen. So ungefähr lautete auch der Auftrag des OLG an den Gutachter. Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten. Das wurde vom OLG so auch akzeptiert (ohne dass eine Veränderung des Beschluss stattdand).
Nun ja,
morgen sehe ich meinen Sohn.
Liebe Grüße und schönen Abend
vater1972
Und letzter interessanter Punkt: Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen. So ungefähr lautete auch der Auftrag des OLG an den Gutachter. Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten.
Ich finde, damit hat er Recht.
Nachdem er sein Gutachten abgegeben hat, kann er immer noch Tipps geben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, so sehe ich das auch.
Merkwürdig, dass sich der Gesetzgeber da nicht was Geschickteres ausgedacht hat. Wenn ein Gutachter Hinweise für eine Beilegung des Konflikts geben soll, wird er sich ja in jedem Fall den Vorwurf der Befangenheit gefallen lassen müssen.
Der Dr.Dr. macht's schon richtig...
Lt. neuem FamFG werden Gutachter auch beauftragt, den Eltern Hinweise zu geben und zu einer gütlichen Einigung beizutragen.
Hast Du dafür auch eine Quelle ?
Sollte das tatsächlich zutreffen, wäre das in der Tat ein Interessenkonflikt und somit ganz automatisch ein befangener Sachverständiger.
Der Gutachter würde zwangsweise von seiner Unabhängigkeit abweichen, wenn er Empfehlungen zur Konfliktlösung geben würde.
Das Gutachten wäre damit wertlos.
Dieser hat mitgeteilt, dass er dies für kontraproduktiv hält. Er könne nicht die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten und gleichzeitig als Mediator auftreten.
Das klingt m.M. nach durchaus seriös und unabhängig.
Bleibt die Frage nach der Quelle des neuen FamFG.
http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdatakommSaeKoZPO_4FamFGcontSaeKoZPO.FamFG.p163.htm
Meine Richterin vom Amtsgericht hat das in ähnlicher Form auch im Auftrag für den Gutachter formuliert.
LG
vater1972
Tatsächlich:
§ 163 Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung; Inhalt des Gutachtenauftrags; Vernehmung des Kindes
(2) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtenauftrags auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.
Verstehe das wer will, ich jedenfalls nicht.