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Fragestellung psychologisches Gutachten

 
(@guppy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,
kann mir jemand sagen in welche Richtung die Fragestellung vom Gericht zwecks psychologisches Gutachten an einen SV gehen soll.
ABR Antrag mit Gegenantrag

Fragestellung lautet:

Sorgerechtsregelung zum Wohle der Kinder X und Y am besten entspricht und wie die korrespondierende Umgangsregelung mit dem nicht betreuenden Elternteil aussehen sollte unter berücksichtigung der Bindung der Kinder,Bindungstoleranz der Eltern,Erziehungsfähigkeit,Kontinuität und Kommunikationsfähigkeit der Eltern untereinander

SV kann ich euch per Pin mitteilen(möchte ich wenn möglich nicht öffentlich machen)

Viellleicht kann mir ja jemand etwas dazu sagen

vielen Dank im vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2012 00:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Guppy,

willkommen im Forum. Schau doch mal in die Unterforum (Gutachten) oder nutz die Suchfunktion zu dem Thema. Da sollte schon einiges bei rum kommen.

SV kann ich euch per Pin mitteilen(möchte ich wenn möglich nicht öffentlich machen)

Die Mitglieder können Dir aber nur richtig helfen, wenn Du den Sachverhalt für alle konkret darstellst. Dazu gehen auch Deine Erfahrungen verloren, wenn hier nur per PN gearbeitet würde.

Wenn Du Sorgen hast, das Dritte mitlesen und Dir daraus wirklich ein Nachteil entsteht, kannst Du ein Sonderfallforum beantragen, wo nur spezielle Mitglieder Zutritt haben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 01:02
(@guppy)
Schon was gesagt Registriert

ok habe jetzt das ganze Forum durchgearbeitet leider nicht wirklich brauchbares gefunden das meine Fragestellung ein wenig beantworten könnte.
Um weiter konkret zu werden und Namen zu Nennen müsste ich dann wohl doch ein Sonderfall Forum eröffnet werden alles andere ist mir zu heiss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2012 22:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Die oben genannte Fragestellung ist absoluter Standard in solchen Fällen.
Da lässt sich überhaupt nichts draus ableiten.

Schildere lieber, wie die sonstigen Umstände sind.

Vor Allem worüber ihr streitet, worüber ihr euch noch austauschen könnt und vor Allem, wie der Umgang funktioniert.
Habt ihr zusammen gelebt, auch nach der Geburt oder handelte es sich mehr um einen ONS.

Das sind eigentlich die du auch hier "öffentlich" machen kannst, ohne dass du zuviel von dir preis geben musst und Gefahr läufst enttarnt zu werden.

Namen musst du dafür jedenfalls nicht nennen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2012 22:52
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

ok habe jetzt das ganze Forum durchgearbeitet leider nicht wirklich brauchbares gefunden das meine Fragestellung ein wenig beantworten könnte.
Um weiter konkret zu werden und Namen zu Nennen müsste ich dann wohl doch ein Sonderfall Forum eröffnet werden alles andere ist mir zu heiss

Hallo 
Also wenn du  Interesse an einem Gutachten hast, schreib mir eine PN und ich setz mich dann mit dir in Verbindung.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2012 22:31