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Fachpsychologisches Gutachten - Fragen? Könnt ihr mir helfen?

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

ich hatte dir schon am Tel. erklärt, dass es dazu so gut wie nicht kommen wird. Neue Indizien, um in Sorge zu verfallen, schilderst du nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2008 00:06
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

o.k.

Ich hatte nach dem Termin heute nur irgendwie Bedenken. Da die RAin der Gegenseite "Haare auf den Zähnen hat".

Und ich denke dass sie, wenn sie ihr Ziel nicht erreicht, wieder zum OLG rennt.

Jetzt hat sie direkt an die Richterin (KM) ein Schreiben geschickt und erneut Vorwürfe (im Prinzip die alten Kamellen) noch einmal vorgetragen. CA 10 Seiten.

Mein RA meint, sie merkt jetzt, dass ihr das Ruder aus der Hand gleitet und jetzt geht sie auch gegen die GA und den JA Leiter.

Die Richterin meinte zu meinem RA, dass sie aufgrund des GA dann einen erneuten Beschluss erlassen würde, je nachdem wie das GA ausfällt.

RA meinte, wahrscheinlich wird nach dem GA der Umgang bis zur Hauptverhandlung noch betreut laufen, danach normal.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2008 00:15
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

morgen steht nun endlich der Gerichtstermin an. Die Gegenseite hat in meheren Schriftsätzen massiv die Kompetenz der Gutachterin angezweifelf und ihre Kompetenz in Frage gestellt.

Ihr wurde von der Ex auch unterstellt, sie solle gesagt haben, Kinder lügen oft.

Beim Gerichtstermin morgen ist sowohl die Gutachterin, als auch das Jugendamt geladen. Das Jugendamt schreibt keine Empfehlung, jedoch schreiben diese, falls das Gericht Zweifel an dem Gutachten haben sollte, so könne eine Zweitbegutachtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in ...... vorgeschlagen werden.

Hallo? Ich war schon sehr erstaunt, da der Fall eindeutig ist.

Habt ihr damit Erfahrung? Bin für jede Hilfe sehr sehr dankbar!!!

Danke und Gruss

Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 18:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Verhalten des JA ist erklärbar in devotem Verhalten. Die wollen einfach nicht gegen das Gutachten anstinken. Das Gericht ist jedoch letztlich froh darum, dass eine kompetente (?) Stelle die Entscheidung leicht macht. Aus diesem Grunde musst du deine Stirn nicht in Sorgenfalten legen.

Sei morgen so wie du bist und dann wird's schon prima verlaufen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Geschrieben : 13.11.2008 20:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vielen Dank für die Ermutigung! Kann ich wirklich gut gebrauchen. Die Verhandlung wird vom Amtsgerichtsdirektor geführt.

Ich hoffe das beste und bin gewappnet.... Ich werde berichten wie es gelaufen ist.....

Danke!!!!!

Gruss Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2008 20:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

seit letzten Freitag gibt es " Endlich " ein Urteil und der ganze Hokus-Pokus hat ein Ende gefunden.  :schilddanke:

Am letzten Freitag war Scheidungstermin und Folgesache (Umgang). Wer meine Geschichte kennt, weiss ja, dass die Ex jede Menge Sachen in die Welt gesetzt hat (Strafanzeige, Vorwürfe usw.)

Die Scheidung war in einer viertel Stunde durch. Dann ging es ans Eingemachte.

Die Richterin war überwiegend damit beschäftigt, die Gutachterin zu befragen, bezüglich der Missbrauchsvorwürfe. Die GA'in
hat sehr deutlich aufgezeigt, dass die vorgebrachten Verhaltensauffälligkeiten ihrer Meinung nach einsuggeriert sein sollen und diese niemals als Missbrauchsverdacht geäußert, bzw. gedeutet werden dürfen.

Sämtliche Vorwürfe wurden somit ausgeräumt. Die Richterin liess verlauten, dass keiner Zweitbegutachtung stattgegeben wird!!!  :applaus1:

Desweiteren hat die Richterin die KM scharf kritisiert. Die Vorwürfe der KM habe ich (immer mal zwischendurch) als "Absurd" abgewiesen. Die Richterin hat aufgrund der "Schuldzuweisungen" etwas lauter zu verstehen gegeben, dass sie die zwischenmenschlichen Streitigkeiten nicht interessieren, sonder das Kindeswohl der beiden Kinder im Vordergrund steht.

Die Gutachterin hat folgendes Statement abgegeben:

Ein Umgangsausschluss darf niemals in Frage kommen. Sie haben hierüber Langzeitstudien belegt, und die Kinder wurden ca. 15 Jahre später oftmals von den Gleichen Gutachtern "therapiert" die damals das Umgangsausschluss-Verfahren geführt haben. Die Kinder haben dann gesagt " Ich habe keinen Papa mehr usw..."

Die Gutachterin sagte, dass darf nicht passieren. Desweiteren kritisierte sie das Verhalten der KM.

Weiterhin merkte die GA an, dass nochmals (letzter Umgang vor 8 Monaten) - "Betreuter Umgang für die Dauer von 1 Jahr, alle zwei Wochen für 3 Stunden" angeordnet werden sollen.

Sie begründete dies damit, dass beide Elternteile so zerstritten sind, dass das Kindeswohl dabei auf der Strecke bliebe. Den betreuten Umgängen soll eine psychologische Betreuung beider Elternteile mit angeordnet werden.

Nach dem Jahr soll der Umgang uneingeschränkt verlaufen. Somit wurde von beiden Parteien ein Vergleich geschlossen.

Die Richterin sagte wörtlich zur KM. "Sie habe die sache satt und wenn sie nicht dem Kindeswohl entsprechen, die Umgänge fördere, so muss sie das Kind in eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrische Anstalt stationär einliefen lassen und werde ihre Erziehungsfähigkeit sehr stark anzweifeln, was nachhaltige, schwerwiegende Konsequenzen für sie nach sich zieht.

Alle bisherigen Schuldzuweisungen, usw. sind demnach nach Aussage von der Richterin erledigt.

Die Richterin überlegte erst, einen Beschluss zu fassen ( 3 Monate betreuter Umgang und dann uneingeschränkt ). Jedoch machte sie daraus dann 1 Jahr, wegen der besonderen schwere der Konfliktsituation.

Sie hat der KM aber ganz klar und deutlich die Grenzen aufgezeigt und ihr die Konsequenzen klipp und klar aufgezeigt.

Mein Resümee hieraus ist, dass es sich immer lohnt zu kämpfen. Es gibt auch noch Richter, die den Vater nicht nur als "Zahlvater" ansehen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 15:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na, das lief ja gar nicht so schlecht. Ein Jahr betreuter Umgang ist zwar höchst unüblich, doch angesichts der Situation vielleicht nicht gar so unangebracht. Die Verpflichtung an einer Elternberatung ist auch in das Urteil aufgenommen worden? Wenn ja, so kann Ex diese getrost ignorieren.

Du solltest jetzt wirklich alles daran setzen, dass der Umgang einwandfrei verläuft. Denn nur dann kann im Falle des Umgangsboykott das Gericht dir die Kinder zusprechen statt sie in eine psychiatrische Einrichtung zu geben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 18:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Gutachterin argumentierte, dass es für beide Kinder sehr wichtig ist, beide Elternteile zu haben. Da dies aber momentan eine sehr knifflige und verfahrene Situation ist, hat die Richterin so argumentiert.

Es wurde hierüber ein "Vergleich" geschlossen. Dieser ist ja jetzt auch von beiden Seiten nicht anfechtbar.

Habe heute morgen "gleich" beim JA angerufen und signalisiert, dass die Umgänge schnellstmöglich stattfinden sollen usw.... Um mich gleich darum zu kümmern.

Richterlicherseits wurde angeordnet, alle zwei Wochen für 3 Stunden. Die beiden Herrschaften vom JA (die im Prozess dabei waren) haben dafür plädiert, dass die Termine wieder in der Erziehungsberatungsstätte stattfinden sollen, wie bisher. Da man hier Kapazitäten hat usw. und da aus Kostengründen die Fälle nicht in einen anderen Landkreis gegeben werden.

Jetzt kommt schon das erste Problem. Der JA Leiter erklärte mir heute morgen, dass er aus Kapazitätsgründen höchstens alle 4 Wochen einen Termin machen kann. Er sagt, dass Gericht kann das nicht einfach so festlegen. Er muss auch seine Zeiten planen. Aber seine Kollegen haben ja mehr oder weniger Werbung dafür gemacht, dass es wieder dort stattfindet.

Ich werde wirklich mehr als alles daran setzen, dass von meiner Seite aus alles reibungslos verläuft. Deswegen habe ich heute auch gleich Telefoniert.

Ich hoffe bloss, dass vom JA usw. auch alles läuft. Der JA-Leiter hat mir heute gesagt, " Ja, erst mal muss Frau .... auch damit einverstanden sein. " Es nutzt ja nichts, wenn das Gericht einfach etwas bestimmt, womit sie nicht einverstanden ist......"...

Gruss
Thomas

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 19:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der JA-Leiter hat mir heute gesagt, " Ja, erst mal muss Frau .... auch damit einverstanden sein. " Es nutzt ja nichts, wenn das Gericht einfach etwas bestimmt, womit sie nicht einverstanden ist......"...

Das sind solche Momente, in denen man geneigt ist zu fragen:

"Herr Angeklagter, sind sie mit lebenslänglicher Haft wegen Mordes einverstanden? Nein, hm, na dann nutzt das ja nichts...."

😡

Ich drücke Dir die Daumen, dass Deine Umgänge bald wieder stattfinden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 19:09
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

eigentlich sieht´s ja ganz gut aus, und die KM ist erstmal in die Schranken gerufen worden.

Aber das hier ...

Jetzt kommt schon das erste Problem. Der JA Leiter erklärte mir heute morgen, dass er aus Kapazitätsgründen höchstens alle 4 Wochen einen Termin machen kann. Er sagt, dass Gericht kann das nicht einfach so festlegen. Er muss auch seine Zeiten planen. Aber seine Kollegen haben ja mehr oder weniger Werbung dafür gemacht, dass es wieder dort stattfindet.

...ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte  😡

Kannst du nicht die begleiteten Umgänge über eine andere Organisation laufen lassen ?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 19:35




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@ Jörg. Ich habe das Urteil noch nicht in Händen, aber die Elternberatung wurde mit aufgenommen.

@LBM Das Problem ist, dass es jetzt erst mal wieder 8 - 14 Tage dauert, bis der Herr vom JA das Urteil in Händen hält. Dann folgen vor dem ersten Umgang wieder Einzelgespräche mit den Eltern... Also es dauert ("leider") wieder...

@babbedeckel Ich und mein RA haben beantragt, die Umgänge woanders laufen zu lassen. Das Gericht und JA gehört aber zum gleichen Bezirk. Die möchten, dass denen ihre Beratungsstelle das macht (die begleiteten Umgänge bis März ) waren auch dort.

Aber jetzt geht es schon los. Alle 4 Wochen 3 Stunden, das wäre ein Witz!!! Und mehr als das. Erst hauen die mächtig auf die Pauke und dann gibt es ein Kapazitäten-Problem. Das finde ich alles andere als gut.

Die KM hat argumentiert, dass unser Kind mächtige Bauchschmerzen bekommt, wenn sie an einer bestimmten Kreuzung rechts abbiegen. Das Kind soll sagen, sie möchte nicht dort hin wo der Papa und der Mann ist...
Jetzt ist ein Ort im gleichen Bezirk nur 14 KM weiter bestimmt worden. Sind von mir einfach 50 km. Aber gut, das ist das geringere Übel...

KM wollte argumentieren, dass "der kleine" (Umgänge mit meinem Sohn 1 1/2 und Tochter 4) es nicht gewohnt ist "mit fremden Menschen" in einem Raum zu sein.
Das JA hat ihr aber gleich den Wind aus den Segeln genommen und argumentiert, dass die große ja eine Bezugsperson ist und das keinerlei Problem darstellt.

In einem Schriftsatz der Kindergärtnerin steht noch, meine Tochter soll im KIGA geäußert haben "sie habe keinen Papa mehr". ;(

Da sieht man ganz offensichtlich, wie die KM auf das Kind einwirkt. Die GA sagte, dass das eine sehr ernstzunehmende und schlimme Äußerung bei Kindern sei.

Gruss
Thomas

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 19:57
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

kannst du nichtmal querschießen, und mal den GA anrufen, und dieser soll mal das JA kontaktieren.
Vlt. bringt´s was !
Auch schon aus der Argumentation heraus,  dass dies für ein "kleines" Kind einfach zu lange ist....

Dann würde ich, evtl. über RA, oder auch direkt mal den Richter anrufen !!!!
So geht´s ja mal nicht ...

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 20:05
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Babbedeckel,

also irgendetwas muss passieren. Weil alle 4 Wochen 1 Termin à 3 Stunden ist ein Witz. Vor allem, wenn dann mal 1 Termin platzt (was in der Vergangenheit von ihr aus öfters mal der Fall war), sind es bis zum nächsten Termin 8 Wochen.

Der Typ vom Jugendamt meinte, das Gericht kann das nicht einfach so festlegen, alle 2 Wochen 3 Stunden. Er muss sich ja nach seinem Zeitplan richten.

Aber ehrlich. Sein Zeitplan ist mir egal. Schliesslich wollte ja auch das JA, dass die Termine bei denen stattfinden. Dann sollen die eben am Samstag auch mal ran.

Schliesslich will ich ja die Bindung zu meinen 2 Kids aufbauen und mich nicht mit einer Zeitvorgabe von 4 Wochen "entfremden".

Gruss
Thomas

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2008 20:35
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Thomas,

du hast wohl keine andere Wahl zu intervenieren, beim Richter, JA und GA,
um evtl. diese Haltung des JA-Leiters zu "umschiffen".  :exclam:
Der Richter könnte ja auch in den Vergleich noch einen Zusatz einbringen, so nach dem Motto, wenn es zeitlich mit dem JA nicht klappt, dann soll es
die Institution xyz machen.
Also ehrlich, ich würde mal mit dem Richter direkt reden, er/sie scheint ja schon durchzublicken wie die KM drauf ist.
...und deine Argumente sind ja auch klar. Schildere ihm deine Sorgen....Entfremdung etc., die das JA dann -inirekt- unterstützen würde.

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2008 22:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Agent_Zero

Richterlicherseits wurde angeordnet, alle zwei Wochen für 3 Stunden. Die beiden Herrschaften vom JA (die im Prozess dabei waren) haben dafür plädiert, dass die Termine wieder in der Erziehungsberatungsstätte stattfinden sollen, wie bisher. Da man hier Kapazitäten hat usw. und da aus Kostengründen die Fälle nicht in einen anderen Landkreis gegeben werden.
...
Der JA Leiter erklärte mir heute morgen, dass er aus Kapazitätsgründen höchstens alle 4 Wochen einen Termin machen kann. Er sagt, dass Gericht kann das nicht einfach so festlegen.
...
Der JA-Leiter hat mir heute gesagt, " Ja, erst mal muss Frau .... auch damit einverstanden sein. " Es nutzt ja nichts, wenn das Gericht einfach etwas bestimmt, womit sie nicht einverstanden ist......"...

Doch, das hat er umzusetzen und nein, das muss sie nicht. - und dies auch nicht mit halber Kraft. Ansonsten sofortige Information der Richterin, parallel dazu Dienstaufsichtsbeschwerde. Chef des JA-Leiters ist der Kultusminister - also Fax hingeschickt mit Kopie des Vergleiches.
Hey, der Typ vom JA ist befangen. Gegen sowas kommst Du nicht mit Sprüchen an. Der kennt nur treten und getreten werden. Und im Moment versucht er Dich zu treten, mit vollem Wissen, dass er gegen den gerichtl. Vergleich handelt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 01:41
(@eskima)
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Moin,

Jetzt kommt schon das erste Problem. Der JA Leiter erklärte mir heute morgen, dass er aus Kapazitätsgründen höchstens alle 4 Wochen einen Termin machen kann. Er sagt, dass Gericht kann das nicht einfach so festlegen. Er muss auch seine Zeiten planen. Aber seine Kollegen haben ja mehr oder weniger Werbung dafür gemacht, dass es wieder dort stattfindet.

Keine Ahnung, ob es dir weiterhilft, aber hier von mir einfach mal ein Feedback:

Der JA-Mitarbeiter fühlt sich übergangen, für mich ein klares Kompetenzgerangel. Nachdem der "Vergleich" ausgesprochen wurde (wie gnädig!), wäre er gern gefragt worden. Nun ist er nicht gefragt worden und kann es angeblich nicht leisten...

Ich würde ihm knallhart die "Pistole" auf die Brust setzen und von ihm eine schriftlich Stellungnahme verlangen, dass er sich nicht in der Lage sieht, das Urteil umzusetzen. Ich gehe nicht davon aus, dass du diese Stellungnahme bekommst. Deshalb schreib Gedächtnisprotokolle über Gespräche, sie werden dir auf Dauer noch hilfreich sein.

Irgendwie wurde dir ja der Weg schon gezeigt, indem dir gesagt wurde, dass man noch nicht weiß, was die KM davon hält....  :phantom:

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 04:18
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt Neuigkeiten. Nach einigem hin und her mit dem Jugendamt (ich hab denen die Pistole auf die Brust gesetzt), ging jetzt alles sehr schnell.

Die wollten mir erst etwas von Kapazitäten-Problem erzählen. Dann habe ich sie (wie empfohlen) auf die Eindeutigkeit und den gerichtlichen Auftrag sehr deutlich hingewiesen. Anderenfalls wieder gerichtliche herbeiführung....

Vorgestern hatte ich einen Termin (mit Ex) im JA. Vereinbarung über die betreuten Umgänge wurde gemacht. Ex hat alles abgenickt und allem bedingungslos zugestimmt.

Ist schon komisch, erst Anzeige, gegen alles und gegen jeden, dann, kapitulation (wahrscheinlich gezwungenermassen).

Jetzt finden die Umgänge statt und ich kann endlich meine Kiddies wieder sehen. *freufreu*  🙂

Hier wird wieder deutlich, dass es sich immer lohnt zu kämpfen! Immer! Und die Wahrheit kam endlich ans Licht!

Grüsse
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 10:56
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich benötige mal euren Rat und eure Unterstützung.

Seit Januar sind nur 2 Begleitete Umgänge gelaufen. Diese waren echt super. Hätte nicht besser sein können. Sogar die Dame die die Umgänge begleitet hat, sagte, es läuft alles super.

Gerichtlicher Anordnung zur Folge wurden  die begleiteten Umgänge für 1 Jahr festgesetzt, mit begleitenden Elterngesprächen, um das Konfliktpotential auf ein minimum zu reduzieren.

Das Ja hat klein bei gegeben, nachdem Sie anfänglich wegen Kapazitäten usw. zicken machen wollten. Seitdem läuft alles wie am Schnürchen.

Bis heute...

Letzte Woche rief mich der "Betreuer" meiner Ex an und sagte mir, dass er vom Wirtschaftsausschuss des JA massiv eine auf den Deckel bekommen hat, da der Betreute Umgang aus "Kostengründen" nur für 1/2 Jahr gewährt werden kann.

Er sagte, er würde dann entsprechen eine Stellungnahme schreiben, dass die Umgänge ab Juli 09 normal laufen können.

-> Heute bekomme ich ein Schreiben von diesem Betreuer an die Wirtschaftsstelle des JA....

Da bis jetzt erst zwei Umgänge stattgefunden haben bedarf es noch einer längeren Zeit des Beobachtens, um zu sehen, wie sich die Kontaktanbahnung entwickelt.

Aufgrund der schwere der Konflikte der Eltern in der Vergangenheit wir eine Überführung des begleiteten Umganges in einen unbegleiteten Umgang im Zeitraum von 6 Monaten kaum zu verwirklichen sein.

Derzeit gibt es noch eine sehr geringe Basis für Kooperation der Eltern Untereinander, die Voraussetzung für einen unbegleiteten Umgang wäre.
Insofern sind wir mit einer Begrenzung des Umgangs auf 1/2 Jahr nur unter der Voraussetzung einverstanden, dass nach Überprüfung der Entwicklung auch die Option auf eine Verlängerung des begleiteten Umganges auf mindestens 1 Jahr möglich ist.

Sie können jedoch sicher sein, dass wir in einer angemessenen Zeit auf einen unbegleiteten Umgang hinwirken werden, ohne in eine für die Beteiligten überfordernde Situation zu kommen.....

Ich bin stinkend sauer..... 😡

Erst ruft der Typ mich an, macht mir einen am Telefon, er setzt sich ein , dass die betreuten Umgänge im Juni enden, und jetzt so ein....... :gunman:

Es k...... mich echt langsam an. Die machen was sie wollen....

Ich vermute, meine EX hat den netten Herrn zu zugelabert, dass er das so geschrieben hat.

Er ist übrigens der Herr, der die Gespräche mit meiner EX führt.

Ich bin total verzweifelt. Ich bin so sauer.

Könnt ihr mir helfen?

Es grüsst euch, der verzweifelte Agent.

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 15:44
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte denen mal richtig den Kopf waschen. Das ist echt eine Frechheit....... :esreicht:

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 15:49
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Frage ist, soll man das einfach auf sich beruhen lassen, oder sich dagegen wehren?

Wie würdet ihr handeln?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 20:57




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