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Fachpsychologisches Gutachten - Fragen? Könnt ihr mir helfen?

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(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

@Milan

Sie selbst hat die Anzeige erstattet. Sie hat angegeben ich hätte Kinderpornografisches Material auf meinem PC. Was natürlich nicht der Fall ist. Da sind halt normale Familienbilder mit der Digicam drauf.

Jetzt versucht sie mir daraus einen Strick zu drehen. Da sie nur mit den einfachen Vorwürfen scheinbar nichts erreicht hat ausser dem BU und dem GA hat sie dies halt dann mit der Anzeige untermauert (bedauerlicherweise).

Hab mir daraufhin sofort einen Strafverteidiger genommen. Das Kind soll angeblich gesagt haben Fotografieren tut am Popo weh. Ich weiss nicht wie die darauf kommen.

Letzte Woche der erste betreute Umgang. Das Kind war ganz normal. Wie sonst auch.

Die Aussagen der Freundin usw. klingt ohnehin nach Absprache, hat mein RA auch gesagt. Aber die Ermittlungen müssen halt noch abgewartet werden. Ich hatte jedoch bedenken, da der Rechner bis Juni letztes Jahr noch im Besitz der Exe war und ich bereits im März ausgezogen bin.

Nicht dass die da etwas draufgetan haben...

Aber ich kann durch Schreiben von meinem RA nachweisen, dass der Rechner in ihrem Besitz war, da mein RA diesen schriftlich anforderte letztes Jahr.

Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 13:39
(@PhoeniX)

Moin

Hattest du den Rechner nicht schon wiederbekommen??

habe gestern meine Kiste wiederbekommen.....  :yltype:

Ist alles unverändert. Aufgrund der Sachlage hatte ich mir einen Strafverteidiger genommen. Der hat nun die ganze Akte der Kripo erhalten (wer mich angezeigt hat usw.). Da stand aber nichts drinnen, ob die etwas gefunden haben oder nicht.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, weil da gar nichts davon drin steht (die haben die Kiste ja als Beweismittel mitgenommen).

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 13:55
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Agent!

Ich will Dich hier nicht verunsichern, aber folgendes ist denkbar.

Der GA in der Umgangssache stellt nix fest, Du wärest also erst mal raus aus der Nummer.

Dieses Gutachten bietest Du dem Strafrichter als entlastenden Beweis an. Der muss das aber nicht abschliessend in die Entscheidung einfliessen lassen, noch dazu die StA auch eigene Beweisanträge stellen kann.

Allein der § 73 STPO gibt dem Tatrichter völlig freie Hand, wen er zum GA bzw. SV bestellt.

Dann Milan wieder recht; Zwei unterschiedliche Gutachten, es wird ein drittes angeordnet.

Ich würde zur Zeit die Finger davon lassen, mich im Umgangserfahren begutachten zu lassen.

Und dann lies Dir mal folgendes durch; Entnommen von Hefam: OLG FfM   6WF 168/00

Die rechtliche Beurteilung des gegenwärtigen Verfahrensstandes führt nun dazu, daß die Androhung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Teilnahme von Mutter und Kindern an einer Begutachtung ersatzlos aufzuheben ist, weil unter Zugrundelegung der Verfahrensordnungen FGG und ZPO keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ersichtlich ist, die die Begutachtung der Verfahrensbeteiligten in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen ermöglicht. Dieser in Literatur und Judikatur herrschen Auffassung (vgl. etwa OLG Ffm, 2. Familiensenat in FF 2000, 176; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233) vermag der Senat keine Argumente entgegenzusetzen.

Was^sagt den Dein Strafverteidiger dazu?

Eine evtl. Verweigerung durch Dich, sich einer Begutachtung im Umgangsverfahren zu unterziehen, darf Dir nicht zum Nachteil in der Sache gereichen. Im GG 103 ist geregelt, "KEINE STRAFE OHNE GESETZ!" Das gilt auch im Zivilrecht!

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Knifflig würde es wohl werden, wenn Staatsanwaltschaft und GA zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden.

Das wäre allerdings mehr als "knifflig". Denn der Gutachter erhebt ja - im Gegensatz zu einem ermittelnden Staatsanwalt - nicht Beweis über etwas; er schliesst bestenfalls nach bestem Wissen und Gewissen etwas aus. Der vom GA im konkreten Fall befragte "Zeuge" ist dreieinhalb Jahre alt und würde bei entsprechender Fragestellung auch bestätigen, dass Mickymaus die Weihnachtsgeschenke bringt. Mehr als Indizwirkung kann ein solches Gutachten also nicht haben (so wenig, wie die Aussage eines Dreijährigen zur Aufklärung eines Verkehrsunfalles taugt).

Ein Staatsanwalt ist dagegen auf Beweise angewiesen: Medizinische Belege eines Kinderarztes beispielsweise, aber auch Zeugenaussagen anderer Erwachsener (die zum Beispiel gehört haben, wie KM ankündigte, ihren Ex per erfundenem Missbrauchsvorwurf fertigzumachen). In jedem Fall: Der Versuch einer Annäherung an ein scheinbar identisches Problem aus vollkommen unterschiedlichen Richtungen.

Überdies ist Kindesmissbrauch ein Offizialdelikt, das nicht nur dann verfolgt wird (bzw. werden darf), wenn eine boykottierende Ex sich einen Vorteil davon verspricht. Überdies gehe ich davon aus, dass der Gutachter von sich aus Anzeige erstatten müsste, wenn er eindeutige Hinweise auf Missbrauch findet; eine "Schweigepflicht" würde da ja nur den Täter schützen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 14:29
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@ brille

Agent soll begutachtet werden, nicht das Kind. Das dürfte wohl schon gelaufen sein ;(

Ein bestellter GA zeigt auch nicht an, er erstattet lediglich sein Gutachtenvor Gericht. § 75 STPO

Zum Thema Schweigepflicht: Der Betroffene muss natürlich einen ärztlichen GA von der Schweigepflicht entbinden, damit das GA vor Gericht erstattet werden darf. Inwieweit diese Zustimmung vom Gericht ersetzt werden kann, ist mir im Strafrecht nicht ganz klar, da es hier nicht nur ärztliche GA und SV gibt.

Man kann Agent schlicht nicht zwingen, sich dieser Begutachtung im Umgangsverfahren zu unterziehen.

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hessentom,

Man kann Agent schlicht nicht zwingen, sich dieser Begutachtung im Umgangsverfahren zu unterziehen.

das kann man vielleicht nicht, aber ob es nützt? Viele Menschen hängen (siehe Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung) nun einmal der Annahme an, dass nichts zu befürchten habe, wer nichts zu verbergen hat - und ziehen auch den Umkehrschluss. Man kann juristisch vielleicht nicht zur Teilnahme an einer solchen Begutachtung verpflichtet werden - aber auf die Schlüsse, die die anderen Prozessbeteiligten aus einer Weigerung ziehen, hat man danach keinen Einfluss...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 15:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also der Termin beim GA ist morgen früh um acht. Ich hab gesagt keine Ahnung. Werde mich neutral verhalten.

Wobei ich schon ein wenig ein komisches Gefühl habe. Ich weiss ja sicher dass ich mir nichts zuschulden habe kommen lassen. Aber bei Psychologen weiss man ja nie....

Bei der Polizei hat man angegeben dass die kleine nicht befragt wurde, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht habe und aufgrund ihres alters die Aussagefähigkeit in Frage gestellt sei.

Warum wird das Kind dann von einem GA befragt?

Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 15:32
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Agent

Du hast eine zentrale Frage bisher nicht beanrwortet: Was sagt Dein Strafverteidiger dazu?

@ Brille

Lies Dir einfach die STPO durch, die Rechtsprechung des BGH, nutze den gesunden Menschenverstand und die Dir gebene Intelligenz.

Thomas

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Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 02:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ hessentom,

Lies Dir einfach die STPO durch, die Rechtsprechung des BGH, nutze den gesunden Menschenverstand und die Dir gebene Intelligenz.

diese Aussage ist zunächst einmal eine Menge heisser Luft. Was wolltest Du damit denn zum Ausdruck bringen? Dass in unserem Rechtssystem - und dort speziell im Familienrecht - eins zu eins genau das umgesetzt wird, was in Gesetzen, in höchstrichterlichen Urteilen oder in der (Straf-)prozessordnung steht?

Falls Du tatsächlich das sagen wolltest: Geh wieder "Richterin Salesch" gucken. Aber schüre bei den Usern hier keine falschen Hoffnungen. Es gibt allein auf vatersein.de jeden Tag mannigfache Gegenbeispiele, die Pauschalbehauptungen wie Deine ganz easy widerlegen...

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 03:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also da es jetzt echt kurzfristig is (noch wenige Stunden), helfen die Diskussionen vorerst leider nicht. Ich denke Agent wird da hingehen (müssen) und ein guter GA wird feststellen, daß er nix verbirgt.

Ob er einen guten bekommt oder nicht, das weiß nich mal der Weihnachtsmann. Ich für meinen Teil habe sehr viel Vertrauen in die moderne Psychologie und in die Psychologen. Klar gibt es dort Oberpfeiffen. Aber seien wir mal ehrlich - das, was Agent da gerade passiert, ist nix neues, ist nix exotisches und Staatsanwaltschaft, Polizei und auch der GA haben das schon etliche Male erlebt.

Wieviele Fälle erleben wir bei VS hier im Jahr, bei denen diese falschen Vorwürfe auftauchen? Es sind mehrere und es kommen jedes Jar welche dazu. Nicht nur bei einem ging das dann für die Mutter voll nach hinten los. Im Kopf habe ich gerade keinen Fall, bei dem der KV letztlich des Missbrauchs für schuldig befunden wurde. Korrigiert mich, falls ich irre .... aber es ist keine besonders erfolgserprobte Strategie, die Agents Exe da gewählt hat. Jedoch ist es eine, die erstmal Ärger bereitet. Keine Frage.

Es gibt ganze Studien zum Thema "Missbrauch mit dem Missbrauch" und es gibt heute eine ganze Menge Erfahrung damit. So wie missbrauchte Kinder allesamt gewisse identische "Symptome" zeigen, so zeigen auch Lügner gewisse Symptome. Ich würde mich an Agents Stelle sehr offen geben, bereitwillig alle Fragen beantworten und dem GA Einblick in alles geben, was er gerne einblicken möchte.

Wegen dem Rechner würd ich mir auch keinen großen Kopp machen. Wenn er bis Januar bei Exe war und VORHER Pornobilder drauf kamen, dann ist ja sehr klar, wer von Euch beiden da mit Interesse dabei ist.... mit welchem Interesse auch immer.

Also ich sehe das nicht so schwarz. Natülich birgt es Risiken, reibt die Nerven auf und tötet Zeit. Was das GA ergibt, was die Staatsanwalt damit macht und wie das Verfahren weitergeht, steht im Moment nicht einmal in den Sternen. Ich denke bei den Staatsanwälten ist es ähnlich, wie bei den Richtern - die entscheiden abhängig davon, wie ihnen morgens der Kaffee geschmeckt hat.

Aber gut, als Vater - respektive als nicht-Kinder-einbehaltender-Elternteil ist man immer ein getriebener, geht stets einen Schritt hinter dem Kindesentführer und muss die Feste feiern, wie sie fallen. So isses eben. Leider.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 03:17




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

@ Hessentom: Mein Strafverteidiger sagt, es gäbe momentan keinen Grund zur Sorge. Die Haben ja meine Kiste Mitte Dezember mitgenommen. In der ersten Januar Woche hatte ich sie wieder.
Er hat gemeint die haben eine Kopie meiner Platte gezogen und werten diese nun aus. Wenn sie aber etwas gefunden hätten, so hätten die sich längst gemeldet. Die Akte war bereits bei ihm am 03.01.08 auf dem Tisch, also gerade mal nach zwei Wochen.

Bezüglich des GA sagte er nichts. Mein Umgangs RA sagte einfach hingehen und sich normal verhalten, sie haben ja schliesslich nichts zu verbergen.

@brille
@ Milan
@Hessentom

Heute morgen war ich bei der GA. Hatte mich vor dem Termin ehrlich gesagt etwas verrückt gemacht.

Der Termin hat ca. 50 Minuten gedauert. Die GA hat mich gefragt nach Name, Alter, Geburtsort, gelernter Beruf usw.

Dann wollte sie wissen wann und wo meine Exe und ich uns kennengelernt haben. Zeit des Zusammenlebens, was Auslöser für Konflikte war usw.

Wir sind jedoch nur bis zur Hälfte gekommen, da dann die Zeit leider schon vorbei war. Ich habe mich ganz normal verhalten und nichts schlechtes über die Ex gesagt.

Jedoch als sie genauer  nachgefragt hat, habe ich schon gesagt, warum und unter welchen Umstände diese und jene Situation in der Zeit des Zusammenlebens zustande gekommen ist.

In zwei Wochen ist der nächste Fortsetzungstermin. Sie meinte dass meine Ex jetzt auch befragt würde und das sie dann auch dabei sein möchte, wenn ich mit meiner Tochter spiele.

Dann wird eine Lösung gesucht und das GA angefertigt.

Gruss
Thomas

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 13:39
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Ja dann.....

..... ging es ja nicht um Deine 6uelle Orientierung, sondern allein um den Elternkonflikt. Ich hatte das so verstanden, daß es ausschliesslich um den Missbrauchsvorwurf gehen sollte. Daher hatte ich meine Bedenken.

Sowas hatte das Gericht in meiner Sache auch mal vor, nur Mama hatte sich dem verweigert.

Da habe ich wohl etwas zu schwarz gesehen 😉

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 14:41
(@agent_zero)
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Hallo Hessentom,

ja, es ging nur um den Elterlichen Konflikt (Beleuchtung der Zeit des Zusammenlebens. Was mich etwas verwundert, da es ja um ein Gutachten wegen Missbrauchsvorwürfen angeordnet wurde.

Da ihre RA aber im Oktober beim Prozess aufgestanden ist und gesagt hat, dass sie sich von jeglicher Aussage ihrer Mandantin distanziert, war das im Prinzip ja wie ein Schuldeingeständnis.

Nun heisst es abwarten. Demnächst möchte die GA auch beim betreuten Umgang beim JA mal dabei sein, um meine kleine, meinen kleinen und mich beim spielen zu beobachten.

Thomas

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 15:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Bin ebenfalls verwundert. Das klingt nicht nach einer GAin, die einen Missbrauchsvorwurf überprüft sondern nach einer stinknormalen Verfahrenspflegerin im Umgangsverfahren.

Sei´s drum. Abwarten.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2008 15:38
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

@ Milan

Verfahrenspflegschaft ist das nicht. Diese wird angeordnet ( § 50FGG) als " Anwalt des Kindes" in dieser Art der Verfahren.

Vorliegend soll wohl nur von kompetenter(?) dritter Seite das Gericht zur Umgangsregelung beraten werden. Diese Art von "Begleitung" ist durchaus üblich, hat wohl jedes Elternpaar in Umgangs-und Sorgerechtsstreitigkeiten schon erlebt und sollte auch als Chance begriffen werden.

Diese Leute beobachten sehr genau, insoweit ist es ratsam sich bei solchen Gelegenheiten sehr bedacht zu bewegen.

Wie geht man auf das Kind zu und umgekehrt, welche Spielsituationen schafft man, wird körperliche Nähe gesucht und zugelassen usw. In der Entscheidungsfindung des Gerichtes wird dem Bericht und der Empfehlung dieser "Beobachter" eine sehr große Bedeutung beigemessen.

Ich hatte das ân anderer Stelle schon einmal beschrieben, mit ner Alkfahne oder übertrieben vielen/großen Geschenken dort aufzutauchen, wird absolut negativ bewertet.

Thomas

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 10:13
(@PhoeniX)

Moin

Wollte mal eben eine Zwischenfrage reinwerfen:

Wie läuft der BU, bzw läuft der überhaupt noch?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 15:51
(@agent_zero)
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Moin Martin,

der erste Termin war vor einer Woche. Die kleine kam gleich auf mich zugerannt und hat mich nicht mehr losgelassen. Sie hat mich förmlich von  einer ecke in die andere gezerrt vor Freude.  🙂

Ich hab die volle Stunde Umgang bekommen statt wie vom Ja-Leiter erst mal ne halbe Stunde veranschlagt. Lief alles super, zum Bedauern der KM. Die hat geschaut, wie sieben Tage Regenwetter, da sie mir ja den Missbrauch vorgeworfen hat.  :rofl2:

Da bestätigt sich mal wieder, die Wahrheit kommt immer ans Licht.

Gruss
Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 17:19
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

:applaus1: :prost: Freut mich für Dich

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 17:34
(@riviera)

@Hessentom

Stimmt, es wird sehr hingekuckt. Bei uns war das auch so.

Im Bericht der GA steht ausfuehrlich (und damit haette ich nie im Leben gerechnet/wusste ich auch gar nicht vorher) wie Tochter und ich miteinander agierten und Vater und Tochter.
Und das mehrfach.

Als ich Tochter mal zum Gespraechstermin brachte, knudelte sie meinen Bauch und lachte und ich lachte auch, ich beugte mich zu ihr und drueckte ihr noch nen Knutschi auf. Einfach so, weil wirs immer so machen.

Daddy hat sie ebenfalls zum Termin gebracht und er war wohl sehr steif im Umgang mit Tochter.

@Agent Zero

Feini. Stell mir das Bildlich vor, Mutter sitzt in der Ecke und Kind hat ihren Dad einfach nur lieb und zeigt das unbekuemmert!

Alles Gute, hab keine Angst, freu dich ueber die, wenn auch kurze Zeit mit deinem Kind.

Lieben Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 18:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich brauche euren Rat und eure Hilfe.

Hier schildere ich kurz meinen Fall.

Trennung von KM März 07. Zwei Kinder 1 und 4. Durch Eifersucht der KM auf neue LP Umgangsboykott. Haltlose Missbrauchsvorwürfe der KM.

Dadurch angeordnet: Betreuter Umgang durch Jugendamt. Zwei Termine haben stattgefunden. Die anderen hat die KM platzen lassen. Umgänge liefen sehr gut, auch die Stellungnahme des JA.

Termin mit der Gutachterin lief ebenfalls gut. Dann hat die KM die Termine mit der GA platzen lassen und behauptet sie wäre voreingenommen.

GA stellt nun das GA über die Missbrauchsvorwürfe fertig. Mein RA meinte heute, dass die KM die GA - Termine sicherlich absichtlich vereitelt hat, um eine Zweitbegutachtung anzustreben. Da sie jetzt scheinbar merkt, dass es für mich positiv läuft.

Jetzt habe ich grosse Bedenken, dass sie mit einer Zweitbegutachtung durchkommt und es sich für mich negativ auswirkt.

Ich bitte um Eure Hilfe und Eure Ratschläge, falls hier jemand mit so einem Fall Erfahrung hat und mir Tipps geben kann.

Verbindlichsten Dank

Gruss
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2008 00:01




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