Guten Abend,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich kämpfe mich jetzt seit einem halben Jahr mit Umgangsboykott der KM durch... 😡
Verweigerung des Umganges wegen angeblichen Missbrauchsvorwürfen... Betreuter Umgang wurde gerichtlicherseits Angeordnet...Jetzt nach einem halben Jahr endlich der erste Betreute Umgang. Kind war supergut drauf und wie immer.....
Jetzt wurde noch ein Fachpsychologisches Gutachten meines Kindes angeordnet. Nächste Woche muss in nun zu einem Termin bei diesem Psychologen.
Könnt ihr mir sagen was dort gemacht wird? Bzw. was dort für Fragen gestellt werden?
Ich danke euch.
Gruss
Thomas
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin Agent Zero und herzlich Willkommen hier!
Bitte beantworte erst folgende Fragen:
1) Hast Du gemeinsames Sorgerecht (GSR)?
2) Wie alt ist das Kind?
3) Was für Verfahren laufen bzw liefen bisher?
Könnt ihr mir sagen was dort gemacht wird?
Das kommt auf die Fragestellung in der Beauftragung durchs Gericht an. Tipps mal ab und stells hier ein. Was konkret will das Gericht vom Gutachter erfahren?
Greetz,
Milan
Moin
Als erstes schickst du Deep mal den Namen des Gutachter via PN und bittest ihn sich nach diesem zu erkundigen. Der hat da ganz andere Möglichkeiten (wenn es nicht schon zu spät ist).
unter >erste Hilfe< findest du die Rubrik: Umgang mit Gutachtern etc. Ließ dir das aufmerksam durch.
Mache dich darauf gefaßt, das jeder von euch einen Dachschaden hat. Irgendein Trauma oder so was finden die immer. Das ist noch kein Beinbruch.
Wie lautet die genaue Aufgabenstellung durch das Gericht??
Moin,
ja, wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind ist 3 1/2 Jahre alt.
Verfahren ist momentan ein Umgangsverfahren (Klage auf einstweilige Verfügung wegen Umgangsboykott der KM).
Sie hat Missbrauchsvorwürfe angedeutet dadurch musste die Richterin von Amtswegen einen betreuten Umgang anordnen.
Anordnung vom Gericht:
1. Dem Antragsteller wird mit den beiden Kindern ....... 3 1/2 Jahre und ........ 1/2 Jahr wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Umgangsrecht in der Form des begleiteten Umganges durch die Erziehungsberatungsstelle in ......... nach näherer Bestimmung durch die Erziehungsberatungsstelle in ......... eingeräumt.
2. Es ist ein psychologisches Sachverständigengutachten durch die Erziehungsberatungsstelle in ...... hinsichtlich des Kindes....... 3 1/2 Jahre einzuholen im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe.
3. Weiteres geschieht sodann nach Eingang des Gutachtens von Amts wegen.....
Gruss
Thomas
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
es ist doch wohl der Oberhammer, dass ein strafrechtlich zu würdigender Straftatbestand im Rahmen eines popeligen Umgangsrechtsverfahren ermittelt werden soll. Wäre ich RA, würde ich diesem Unrechtsprecher seinen Beschluss dort festtackern, wo er sich drauf setzt.
Sei souverän, natürlich, ehrlich. Sprich von deiner Ex als "meine geschieden Frau", sprich von deinem Kind als "unser Kind" oder nenne den Vornamen, schau dem GA in die Augen, egal was du sagst, offene Arm- und Beinhaltung beachten. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach. Es gibt nur eine dumme Frage, und das ist die, die du nicht stellst.
den Namen des Gutachter via PN
Hab ich nicht bekommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
da gebe ich Dir vollkommen Recht. Aber was will man machen. Als KV hast du erst mal mit den Vorwürfen zu kämpfen.
Mittlerweile hat die KM den 3. RA, weil die vorherigen scheibar die Interessen der KM nicht zu ihrer Zufriedenheit verfolgt haben.
Letztere RA hat sich vor der Richterin von den Missbrauchsvorwürfen der KM distanziert. Daraufhin erfolgte RA-Wechsel der KM und eine Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Weil sie mit den "Nur-Vorwürfen" scheinbar nicht das von ihr gewünschte Ergebnis erzielt hat...
So eine Sauerei... Wenn die Anzeige jedoch fallen gelassen worden ist, möchte ich wenn möglich um das ASR bzw. ABR kämpfen!
Gruss
Thomas
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich als dein RA hätte die Aussetzung des Gutachten beantragt, als deine Ex Anzeige erstattete. Denn die Ermittlungsergebnisse wiegen schwerer als das Gutachten. Vielleicht ist der Unrechtsprecher ja auch ein Fuchs (soll auch in dem Berufsstand mal vorkommen) und er weiß, wo das Karnickel im Pfeffer liegt. Dann nämlich würde über das GA einiges herauskommen können, dass der KM gar nicht in den Kram passt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
dafür ist es wahrscheinlich zu spät. Leider. Der Termin ist schon am Dienstag. Es ist echt ein Witz was man alles über sich ergehen lassen muss.
Hast du eine Ahnung was man beim GA für Fragen beantworten muss? Ich würde mir evtl. noch ein Diktiergerät besorgen. Was hältst du davon?
Habe ich eine Möglichkeit wenn die Anzeige fallengelassen wird um das ASR bzw. ABR zu kämpfen?
KM hat massive psychische Schwankungen (geht in eine Art Sekte) hat mich schon mehrmals (auch schriftlich) beschimpft und gesagt ich bin vom Teufel und von Dämonen besessen.
Gruss
Thomas
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin
Mißverständniss: Agent sollte dir den Namen via PN schicken :redhead:
Ich würde mir evtl. noch ein Diktiergerät besorgen.
Bloß nicht. Der Schuß kann nur nach hinten losgehen.
Hast du eine Ahnung was man beim GA für Fragen beantworten muss?
Wenn du ein Sänger wärst, was würdest du am liebsten singen? Rock Pop Klassik. Echt kein Witz. Hatte da so einen lustigen Fragebogen......
Es wird in deiner Kindheit gewühlt bla und blub. Das entscheidet alles der GA.
Habe ich eine Möglichkeit wenn die Anzeige fallengelassen wird um das ASR bzw. ABR zu kämpfen?
Die Möglichkeit hat man immer.......
Vielleicht ist der Unrechtsprecher ja auch ein Fuchs (soll auch in dem Berufsstand mal vorkommen) und er weiß, wo das Karnickel im Pfeffer liegt.
Hoffen wir das mal. Agents Storry scheint auf ein ABR / SR Verfahren hinauszulaufen und so schlecht schetze ich seine Karten nicht ein.......
Gruß
Martin
Hallo Phönix,
ich war echt sprachlos als die Grünen Herren Beamten kurz vor Weihnachten eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen haben.
Vor zwei Wochen Unterhaltsklage - Prozess.
Es kostet zwar eine ungeheuerliche Kraft und Nerven, aber ich werde für meine Kinder kämpfen.
Vor einer Woche war der erste Betreute Umgang nach 6 Monaten. Mein Kind ist an mir hochgesprungen und hat mich umarmt, wie wenn Ostern und Weihnachten zusammen wären. Ganz normal, als hätten wir uns nie aus den Augen verloren.
Ich hoffe, der Herr vom JA gibt das auch so entsprechend weiter.
Thomas
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
irgendwie hab ich Bammel dass mir durch die Fragen irgendwie das SR oder das ABR (hat denke ich die KM da beide Kinder bei ihr sind) flöten geht.
Thomas
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin
hat denke ich die KM da beide Kinder bei ihr sind
Die Geschwisterbindung ist der Elternbindung nachzustellen. Meine EX hatte auch ein Kind aus früherer Beziehung und meine Tochter lebt nun bei mir. Na ja dafür macht sie sich halt ein paar neue :puzz:
So als der GA bei mir war, hat mich das die Bohne nicht interressiert und ich habe mit meiner Tochter gespielt. Irgendwann hat er uns dann no ein blödes Spielbrett mit Püpchen hingestellt. Dann haben wir damit gespielt. Oma fiel ins Klo und das Krokodiel wurde von Papa verprügelt.
"Herr B brachte immer wieder lustige Spielideen ein, die die Phantasie des Kindes beflügelte. Auch fühlt sich das Kind beim Herrn B geborgen, da nur die Papafigur das Krokodiel vertreiben konnte." (und dabei hab ich es doch verprügelt :rofl2: )
Also. Mach dir keinen Kopf. Du hast nichts zu verbergen. "Ich hasse KM aber sie ist die Mutter unserer Tochter....." Immer noch besser als: "Ich habe keinerlei Gefühle gegenüber KM."
Gruß
Martin
Moin!
Bin auch erstmal sprachlos. Trotz laufenden Strafverfahrens macht der Richter den Missbrauch zum Verfahrensbestandteil in einem UR-Verfahren. Naja, offenbar gibt es tatsächlich ALLES. Aber wer weiß - vielleicht tut er das, um Exes Vorwürfe endgültig auszuräumen und Dir den Weg frei zu machen. Ungewöhnlich bleibt es trotzdem. Er hätte nämlich einfach sagen können "Ergebnisse der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft werden abgewartet".
Ich an Deiner Stelle wäre recht entspannt in dem GA-Gespräch. Vorrausgesetzt Du hast niemanden missbraucht, so ist für ihn ja auch nur dies heraus zu finden. Da solltest Du nicht rumhampeln. Ehrlich sein, ruhig und offen. Ist der GA einigermaßen gut und neutral, so müsste ja in seinem Gutachten stehen, daß die KM riesengroßen Scheiß labert ....
Und wie alle anderen bereits schreiben - kein schlechtes Wort über Exe. Damit steht und fällt vieles. Sie ist die Mutter Eures Kindes und daher respektierst Du sie. Alte Kamellen von früher interessieren niemanden. Deine persönliche Einstellung dazu sowieso nicht. Hilf dem GA einfach nur dabei heraus zu finden, daß Du niemanden missbraucht hast.
Ich persönlich würde nach einem solchen Missbrauchs-Angriff meiner eigenen Exe voll auf das SR losgehen und ihre Erziehungseignung vollends in Zweifel stellen. Und zwar sofort. Parallel bekäme sie eine Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung um die Ohren geknallt.
Greetz,
Milan
Ich persönlich würde nach einem solchen Missbrauchs-Angriff meiner eigenen Exe voll auf das SR losgehen und ihre Erziehungseignung vollends in Zweifel stellen. Und zwar sofort. Parallel bekäme sie eine Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung um die Ohren geknallt.
:applaus1: :applaus1: :applaus1: :applaus1:
Wollte zwar mit so einer Aussage bis zum Ergebnis des Gutachten warten aber das trifft es.
Hoffen wir das mal. Agents Storry scheint auf ein ABR / SR Verfahren hinauszulaufen und so schlecht schetze ich seine Karten nicht ein.......
Gruß
Martin
Womit ich nicht ganz klar komme ist, wie bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren in der Strafsache, gleichzeitig die Begutachtung wegen des selben Vorwurfes in einem Umgangsverfahren angeordnet werden kann.
Ist das Gutachten erst mal auf dem Tisch des Familiengerichtes, kann es auch die Staatsanwaltschaft nutzen. Natürlich für und gegen Dich. Beweiserhebungs-und Beweisverwertungsverbot greifen hier nicht unbedingt im Strafverfahren.
Lt. STPO hast Du eine garantierte Selbstbelastungsfreiheit :thumbup:, lt FGG eine Mitwirkungspflicht. :thumbdown: :thumbup:
Ich würde mich hier dringend mit meinem Strafverteidiger und dem Umgangsanwalt in Verbindung setzen!
Ehrlich, ich bekomme gerade eine Gänsehaut.
Deep hat Recht, und ich hatte das, glaube ich (?), auch schon mal gepostet:, Warum ist das Umgangsverfahren nicht bis zum Abschluss der Strafsache ausgesetzt worden. Wenn diese Begutachtung nicht mehr zu verhindern ist, dann sieh zu, daß Dein Verteidiger anwesend ist. Er kann Dich evtl. davor schützen, Dich um Kopf und Kragen zu reden, falls er Dich aufs Glatteis führt.
GA wollen zwar keine Anwälte dabei haben, aber denke an Deine Strafsache!
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin!
@Phönix:
Jo, hatte ich auch gleich im Kopf. Wichtig aber vielleicht trotz allem mal die Frage an den Opener:
Hast Du die Kurze missbraucht?
Womit ich nicht ganz klar komme ist, wie bei einem noch laufenden Ermittlungsverfahren in der Strafsache, gleichzeitig die Begutachtung wegen des selben Vorwurfes in einem Umgangsverfahren angeordnet werden kann.
Ich auch nicht!
Ist das Gutachten erst mal auf dem Tisch des Familiengerichtes, kann es auch die Staatsanwaltschaft nutzen. Natürlich für und gegen Dich. Beweiserhebungs-und Beweisverwertungsverbot greifen hier nicht unbedingt im Strafverfahren.
Vorausgesetzt, er hat niemanden missbraucht, so müsste das mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt und im GA vermerkt werden. Das würde ich dann höchstpersönlich bei der Staatsanwaltschaft abliefern als unantatstbaren Beweis meiner Unschuld. Zusammen mit meiner eigenen Strafanzeige. Die schriftliche Einstellung des Verfahrens aufgrund unwahrer Tatsachen, würde ich der Gegenseite dann in einem ganz neuen Verfahren vor die Füsse werfen und natürlich auch im lfd. Umgangsverfahren. Das wäre ne Menge gutes Futter für den RA.
Ich denk wenn hier echt kein Missbrauch stattgefunden hat, so wird das auch bei dem GA heraus kommen. Kinder sind zwar manipulierbar, aber gute Lügner sind sie in dem Alter noch nicht. Außerdem glaube ich, daß missbrauchte Kids diverse Anzeichen zeigen und nicht-missbrauchte Kids eben nicht. Ein Profi müsste das doch eigentlich ratzfatz aufgedeckt haben.
Daher würd ich Agent-Zero raten hier -den Umständen entsprechend- ruhig zu bleiben und abzuwarten, was da kommen wird. Eigentlich kann, so denn niemand missbraucht wurde, nicht viel Schlimmes auf ihn zukommen.
Gespräche mit Therapeuten, Beratern oder Gutachtern gleichen immer einem Kaffekränzchen, bei dem man sich gepflegt miteinander unterhält. Für den, der nix zu verbergen hat, sind nicht einmal die besprochenen Themen schwer oder anstrengend. Riskant und kraftraubend wird es immer für den, der lügt.
Greetz,
Milan
Ich habe immer noch die Gänsehaut, Milan.
Vor etwa zehn Jahren habe ich mal bei einem GA gesessen, der meine Dienstfähigkeit nach einem versuchten Totschlag an mir überprüfen sollte. Es ging damals nur um den Abschluss eines beamtenrechtlichen Dienstunfallverfahrens.
Was der alles wissen wollte von mir, unglaublich. Erst mal ein Fragenkatalog im Multiple Choice Verfahren, wo etwa 520 Kreuzchen zu machen waren. Und dann die "Couchgespräche" :knockout:
Da kann man schnell mal das Kreuz an einer falschen Stelle machen.
Da waren Fragen dabei, die nix, aber auch gar nix mit meinem Job zu tun hatten.
An Agents Stelle würde ich die Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Im Hinblick auf das Strafverfahren wäre mir das jetzt zu riskant. Auch wenn er völlig unschuldig ist!
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin,
@Milan Natürlich habe ich nichts gemacht.
Seit der Trennung März 06 habe ich die kleine nur unregelmässig (auf das Bestreben der KM hin) bekommen. Sie sagte sogar, dass das alleine Zugeständnisse von Ihrer Seite sind, dass ich die kleine bekomme.
Als meine neue LP mit ins Spiel kam ging es erst richtig los (Umgangsboykott). Wohe im Haushalt meiner Eltern (wieder heim gezogen). Die Umgänge fanden auch immer im Beisein meiner Eltern statt. Dann Missbrauchsvorwürfe (Kind würde sich in den Popo langen und sagt, der Popo tut ihr weh). Angeblich sagte sie, der Papa würde das auch machen.
Völliger Blödsinn. Dann hat sie plötzlich die Missbrauchsvorwürfe bei Gericht eingereicht und vermeintliche Zeugenaussagen (Bekannte, Bruder, Schwägerin, Mutter). Die Richterin hat den Braten gerochen, hat meinem RA aber gesagt, dass sie halt von Amtswegen her gezwungen ist einen Betreuten Umgang und ein Gutachten zu machen.
Im Umgangsprozess im Okt. dann bin ich aufgestanden und habe zur Richterin gesagt, dass ich es eine Unverschämtheit und eine Unverfrorenheit finde, dass man mich wegen so etwas beschuldigt. Mein Kind liebt mich über alles und ich liebe mein Kind über alles. Ich würde nicht einmal im Traum daran denken......
Daraufhin stand ihre RA auf und sagte, dass sie sich von jeglicher Aussage der KM distanziert. Sie habe lediglich das zu Papier gebracht, was die KM ihr gesagt hat.
Daraufhin erfolgte ein RA wechsel (ihre RA hat das Mandat gekündigt). Dann kam die Anzeige bei der Polizei. Sie hat den gleichen schriftlichen Inhalt der Vorwürfe dafür benutzt.
Diesmal aber nur die Mutter der KM als Zeugin.
Thomas
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
@Milan Natürlich habe ich nichts gemacht.
Dacht ich mir. Aber der Vollständigkeit halber musste das mal gefragt werden.... 😉
Dann hat sie plötzlich die Missbrauchsvorwürfe bei Gericht eingereicht und vermeintliche Zeugenaussagen (Bekannte, Bruder, Schwägerin, Mutter). Die Richterin hat den Braten gerochen, hat meinem RA aber gesagt, dass sie halt von Amtswegen her gezwungen ist einen Betreuten Umgang und ein Gutachten zu machen.
Klingt erstmal, als sei das Märchen von Exe geplatzt. Kann tatsächlich sein, daß die Richterin zu BU und GA gezwungen ist, sobald die Vorwürfe im Raum stehen. Obwohls ein Unding ist. Im Grunde hat sie Dich ja bis auf Widerruf für schuldig erklärt.
Daraufhin stand ihre RA auf und sagte, dass sie sich von jeglicher Aussage der KM distanziert. Sie habe lediglich das zu Papier gebracht, was die KM ihr gesagt hat.
... womit die Lüge recht deutlich wird. Das solltest Du auch den Cops mitteilen.
Dann kam die Anzeige bei der Polizei. Sie hat den gleichen schriftlichen Inhalt der Vorwürfe dafür benutzt.
Wer konkret hat die Anzeige erstattet? Der neue RA im Namen seiner Mandantin? Exe selbst? Und by the way - die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zu ermitteln, sobald eine Strafanzeige vorliegt. Am Ende der Ermittlung steht die Entscheidung, ob Anklage gegen Dich erhoben wird oder ob das Ding eingestellt wird. Noch hängst Du also nur in einem völlig normalen Bürokratieablauf.
Also irgendwie klingt das alles etwas danach, als bestünde die Chance, daß Du in absehbarer Zeit die Gelegenheit bekommst, mit relativ guter Aussicht auf Erfolg das SR anzugehen. Anhaltender Boykott, Kommunikationsverweigerung, Rufmord ... ist sicher noch einiges mehr. Wobei man natürlich abwarten muß, was aus den Missbrauchsvorwürfen wird.
Schärf schon mal die Messer, damit Du -nach Einstellung- was draus machen kannst. Google mal nach "Missbrauch mit dem Missbrauch". Da solltest Du einiges finden...
Hessentom hat mich allerdings etwas verunsichert wegen dem GA gekoppelt mit der Strafsache. Knifflig würde es wohl werden, wenn Staatsanwaltschaft und GA zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden.
Greetz,
Milan