Geschätzte Vatersein-community,
bei uns steht eventuell ein neues Verfahren um das ABR an, sicher wieder mit Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, wie schon beim ersten Verfahren. Damals wurde das Gutachten nicht abgeschlossen, sondern es wurde vorher vom Gutachter eine Einigung herbeigeführt.
Meine Fragen an Euch:
Wenn es zu einem neuen Verfahren kommt, wie wahrscheinlich ist dann die erneute Beauftragung des alten Gutachters? Kann man davon ausgehen, dass der Richter auf jeden Fall den alten Gutachter erneut beauftragt? Oder wird gerne gewechselt?
Und falls es derselbe Gutachter ist: Ist ein völlig neues Gutachten nötig, oder kann das im alten Verfahren nicht abgeschlossene Gutachten in einem neuen Verfahren aufgegriffen und vollendet werden?
Das alte Verfahren liegt noch nicht lange zurück.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen/Informationen dazu.
Tarek
Moin,
das ist mal wieder ne absolute Glaskugelfrage.
Und selbst wenn dir jemand sagen könnte, zu 70% so oder so, was hättest du davon?
Wie sehr hat sich der Richter denn das letzte Mal an das GA gehalten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nur mal so nebenbei,die Richter beim OLG haben bei uns auch eine sogenanntes Ergänzungsgutachten von der
gleichen Gutachterin anfertigen lassen. Meine EX wollte abkehnen jdoch ohne Erfolg.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo Beppo, hallo jenpa,
danke für Eure Reaktionen.
@ Beppo:
Klar ist das glaskugelhaft - wie so vieles vor Gericht. Gerade deshalb interessieren mich Erfahrungen/Infos. Gewisse Wahrscheinlichkeiten zu kennen finde ich persönlich dennoch hilfreich.
Beim letztes Mal hat der Richter die Empfehlung des Gutachters befolgt.
@jenpa:
Den Begriff "Ergänzungsgutachten" kannte ich noch nicht. Vielleicht kann ich dem Richter das vorschlagen.
Gruss
Tarek